Für die Einreise in die USA benötigen Sie ein Visum oder ein ESTA. Ein ESTA ist einfacher zu beantragen als ein Visum. Um mit einem ESTA reisen zu dürfen, müssen Sie alle Einreisebestimmungen auf dieser Seite erfüllen. Bitte lesen Sie sie daher vor der Beantragung sorgfältig durch.

Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA USA

Erfüllen Sie alle Einreisebestimmungen, die auf dieser Seite aufgeführt sind?
In dem Fall benötigen Sie für die Einreise in die USA kein Visum, sondern können ein ESTA beantragen. Dies erfolgt ganz einfach über ein Online-Formular.
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Einreisebestimmungen in Bezug auf den Reisezweck

Für die folgenden Reisezwecke darf man mit einem ESTA in die USA einreisen:

  • Urlaubsreisen;
  • Besuche von Freunden oder Familie;
  • Treffen mit Kunden oder Lieferanten;
  • Medizinische Behandlungen;
  • Geschäftliche Termine, Verhandlungen und die Teilnahme an Konferenzen;
  • Transite.

Für die folgenden Reisezwecke darf man nicht mit einem ESTA in die USA einreisen:

  • Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingehen;
  • Studium oder Ausbildung in den USA;
  • Investitionen in ein Unternehmen in den USA oder Firmengründung in den USA;
  • Ausübung einer journalistischen Tätigkeit.

Mit einem ESTA ist es erlaubt, in den USA zu arbeiten, solange man nicht von einer US-Organisation dafür angestellt wird. Ein/-e Reisende/-r darf nur in dem Fall für die Arbeit in den USA bezahlt werden, wenn der zahlende Arbeitgeber seinen Firmensitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat. Die Arbeit wird dann als Geschäftsreise betrachtet und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA.

Einreisebestimmungen in Bezug auf die Reiseplanung

Bereits bei der Planung der Reise sollte man die folgenden Voraussetzungen des ESTA beachten:

  • Alle Reisenden müssen sich an die Covid-19-Präventionsmaßnahmen halten.
  • Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit einem ESTA beträgt 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise in die USA. Dabei wird nicht nur der Aufenthalt in den USA, sondern auch jeder Zwischen- oder Folgeaufenthalt in Kanada, Mexiko und/oder auf den karibischen Inseln angerechnet.
  • Zum Zeitpunkt der Einreise in die USA müssen Sie ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise vorweisen können.
  • Reisende mit einem ESTA dürfen nach ihrer Einreise in die USA weder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Aufenthaltsverlängerung beantragen.
  • Die Beantragung eines ESTA reicht nicht aus, wenn man mit einem Privatflugzeug oder einem eigenen Schiff einreist.
  • Seit Oktober 2022 ist auch für die USA-Einreise über den Landweg ein ESTA erforderlich.

Voraussetzungen für das ESTA und das Visa Waiver ProgramEinreisebestimmungen für das ESTA USA, die elektronische Reisegenehmigung für die Vereinigten Staaten

Einreisebestimmungen in Bezug auf den Reisepass

Um ein ESTA beantragen zu dürfen, muss Ihr Reisepass einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie müssen einen biometrischen Reisepass besitzen, der von einem Land ausgestellt wurde, das am US-amerikanischen Visa Waiver Program teilnimmt, wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ein biometrischer Reisepass enthält einen digitalen Chip und wird auch als elektronischer Reisepass oder ePass bezeichnet.
  • Ihr Reisepass muss während Ihres gesamten Aufenthalts in den USA gültig sein.
  • Es ist nicht möglich, ein ESTA mit einem vorläufigen Reisepass oder einem deutschen Kinderreisepass zu beantragen, da diese nicht mit einem Chip versehen sind. Ebenso ist es nicht möglich, ein ESTA mit einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Hintergrund- und Sicherheitsfragen

Um für ein ESTA infrage zu kommen, muss der/die Reisende die Staatsangehörigkeit Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder eines anderen Landes des Visa Waiver Programs besitzen.

Darüber hinaus muss der/die Reisende einige Einreisebestimmungen in Bezug auf seinen/ihren Hintergrund und seine/ihre vergangenen Reisen erfüllen. In den nachstehenden Fällen erfüllt man die ESTA-Anforderungen nicht und benötigt man stattdessen ein Visum für die Einreise in die USA. Es ist nicht möglich, ein ESTA für Reisende zu beantragen, die:

  • sich nach dem 1. März 2011 im Irak, in Syrien, im Sudan, im Iran, in Somalia, in Libyen, in Nordkorea oder im Jemen aufgehalten oder jemals die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besessen haben;
  • sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben;
  • aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands eine potenzielle Gefahr für ihre unmittelbare Umgebung darstellen;
  • jemals wegen eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt wurden, das zu schweren Schäden oder Verletzungen geführt hat*;
  • Drogen konsumieren oder jemals gegen ein Gesetz mit Bezug auf den Besitz, die Verbreitung oder den Konsum von Drogen verstoßen haben;
  • schon einmal gegen ein visumbezogenes Gesetz der USA verstoßen haben;
  • jemals einen Visumantrag für die USA gestellt haben, der abgelehnt wurde, denen jemals die Einreise in die USA verweigert wurde oder die jemals aus dem Land abgeschoben wurden.

* Dies schließt keine Bußgelder für Verkehrsverstöße ein, es sei denn, der Verstoß hatte schwere Schäden oder Verletzungen zur Folge.

Einreisebestimmungen in Bezug auf die Einverständniserklärung

Um einen ESTA-Antrag stellen zu können, müssen Reisende der Einverständniserklärung am Ende des ESTA-Formulars zustimmen. Damit erklärt der/die Reisende, dass er/sie:

  • damit einverstanden ist, dass die U.S. Customs & Border Protection bei der Einreise in die USA biometrische Daten, einschließlich Fingerabdrücke, erfassen wird;
  • keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die öffentliche Ordnung oder die Strafverfolgung in den USA darstellt;
  • sich nicht an Sabotage, Spionage, Terrorismus und/oder Völkermord beteiligt oder beteiligt hat;
  • sich bewusst ist, dass die Erteilung eines ESTA die Einreise in die USA nicht garantiert und dass ihm/ihr die Einreise immer noch verweigert werden kann, wenn die Ausländerbehörden ihn/sie bei seiner/ihrer Ankunft in den USA als Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Landes betrachten.

Ausnahmen von den ESTA-Anforderungen

Reisende, die einen gültigen US-amerikanischen oder kanadischen Reisepass, ein Visum für die USA oder eine Aufenthaltserlaubnis für die USA besitzen, benötigen kein ESTA und sind daher von den auf dieser Seite beschriebenen Einreisebestimmungen befreit.

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Erfüllen Sie nicht alle Bedingungen für die Einreise mit einem ESTA? Dann können Sie diese Reisegenehmigung nicht beantragen und benötigen Sie ein Visum für die USA, wenn Sie dennoch in die USA reisen möchten.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,53 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.