Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 21.04.2026 | ±3 Minuten Lesezeit

Die britischen Behörden bearbeiten seit März 2026 keine Anträge für Studienvisa mehr von Reisenden aus vier Ländern. Es handelt sich dabei um Afghanistan, Kamerun, Myanmar und den Sudan. Nach Angaben der Innenministerin kam es zu Betrugsfällen von Reisenden aus diesen Ländern.

Versuch zur Verringerung der Anzahl der Asylanträge

Antragstellende mit einem afghanischen, kamerunischen, myanmarischen oder sudanischen Pass können kein Studentenvisum mehr beantragen. Außerdem bearbeiten die britischen Ausländerbehörden keine Anträge auf das Skilled Worker Visa mehr für Afghaninnen und Afghanen. Personen aus diesen Ländern würden laut den britischen Behörden verhältnismäßig oft mit einem Studentenvisum in das Land reisen und anschließend einen Asylantrag stellen. Diese Praxis soll mit dem Visumstopp verhindert werden.

ETA für ein Studium, einen Urlaub oder eine Geschäftsreise

Reisen Sie für einen Urlaub, einen kurzen Studienaufenthalt oder eine Geschäftsreise nach Großbritannien? Dann benötigen Sie kein Studentenvisum und Sie können mit einer ETA UK reisen. Die ETA UK ist eine Reisegenehmigung für Großbritannien, die vollständig online beantragt wird. Europäische Reisende, darunter Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen, kommen für diese Reisegenehmigung infrage. Auf VisumBeantragen.at stellen Sie Ihren Antrag vollständig auf Deutsch.

Die ETA UK ist höchstens zwei Jahre für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen nach Großbritannien gültig. Jeder Aufenthalt darf höchstens 6 Monate dauern. Nachdem Sie das kurze Antragsformular ausgefüllt haben, reichen Sie ein Lichtbild und ein Foto Ihres Reisepasses ein. Die ETA wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen erteilt. Eilanträge werden im Durchschnitt innerhalb von 6 Stunden genehmigt.

Gründe für die verschärften Regeln

Die britische Innenministerin Shabana Mahmood erklärte, es handele sich um weitverbreiteten Betrug. Offizielle Statistiken zeigen, dass Personen aus den oben genannten Ländern relativ häufig einen Asylantrag gestellt haben, nachdem sie mit einem Studienvisum nach Großbritannien gereist waren. Die britischen Behörden betrachten diese Vorgehensweise als Betrug.

Ein Sprecher der britischen Behörden betonte jedoch, dass das Vereinigte Königreich weiterhin Menschen helfen werde, die sich tatsächlich in Not befinden.

Krieg und Repression als Gründe für Asylanträge

Keines der oben genannten Länder gilt derzeit als sicher. In Afghanistan ist die Lage nach wie vor unruhig. In der Grenzregion zu Pakistan kommt es regelmäßig zu bewaffneten Konflikten. Im Sudan herrscht seit 2023 ein Bürgerkrieg und Millionen von Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Auch in Kamerun gibt es mehrere bewaffnete Konflikte, sowohl zwischen den englischsprachigen und französischen Regionen als auch zwischen der Regierung und der Terrororganisation Boko Haram. In Myanmar brach nach dem Staatsstreich im Jahr 2021 ein blutiger Bürgerkrieg aus.

Kritik aus der eigenen Partei und von Studierenden

Die Entscheidung der Innenministerin führte zu viel Kritik, sogar aus den eigenen Reihen. Vierzig Abgeordnete der Regierungspartei Labour äußerten sich besorgt über die geplante Gesetzesänderung. Ihnen zufolge würde die Maßnahme den Arbeitskräftemangel weiter verschärfen. Außerdem ist unklar, ob die Asylanträge tatsächlich als Betrug betrachtet werden können. Das britische Recht gewährt Menschen nämlich humanitären Schutz, wenn sie bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ersthafter Gefahr ausgesetzt sind.

Einige Studierende haben bereits rechtliche Schritte gegen die neue Maßnahme angekündigt. Sie finden den Ausschluss von Studierenden aus Afghanistan, Kamerun, Myanmar und dem Sudan rassistisch und diskriminierend. Darüber hinaus würden Frauen aus diesen vier Ländern den Zugang zur Hochschulbildung in Großbritannien verlieren, den sie in ihren Heimatländern nicht haben.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ETA für Großbritannien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ETA beantragen (20 GBP pro ETA, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 20 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 21,87 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ETA Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.