ETA-Anträge für Großbritannien werden nur in Ausnahmefällen abgelehnt. Anträge von Urlaubs- und Geschäftsreisenden werden in den allermeisten Fällen schnell genehmigt. Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Hier erfahren Sie, wie Sie dennoch nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen können.
Anträge auf VisumBeantragen.at werden selten abgelehnt
Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende kommen für die digitale Reisegenehmigung für Großbritannien infrage: die ETA UK. Europäische Urlaubs- und Geschäftsreisende erhalten in den allermeisten Fällen bereits innerhalb von 3 Tagen eine genehmigte ETA. Wenn Sie Ihre ETA über VisumBeantragen.at beantragen, werden alle eingetragenen Daten und eingereichten Dokumente von einem/einer Visumberater/-in auf häufige Fehler überprüft, bevor der Antrag bei den britischen Ausländerbehörden eingereicht wird. Dadurch verringern Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
Im Ausnahmefall, dass die ETA von den britischen Behörden nicht erteilt wird, erhalten Sie die vollständigen Kosten für die ETA UK von VisumBeantragen.at zurück. Eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben. Hier erfahren Sie mehr über die möglichen Gründe für die Ablehnung einer ETA.
Zwei Arten von Ablehnungen
Die britischen Behörden unterscheiden zwischen zwei Arten von Ablehnungen von ETA-Anträgen. Einerseits kann ein Antrag das Ergebnis „rejected“ erhalten. In dem Fall konnten die Ausländerbehörden aus bestimmten Gründen die Identität des/der Antragstellenden nicht richtig feststellen. Etwa weil das eingereichte Lichtbild oder der Passscan nicht deutlich genug war oder weil bestimmte Angaben nicht korrekt oder unvollständig in das Antragsformular eingetragen wurden. Reisende, deren Antrag „rejected“ wurde, können mit den korrekten Dokumenten und Daten erneut eine ETA beantragen.
ETA-Anträge können auch das Ergebnis „refused“ erhalten. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Ablehnung. In diesem Fall ist es nicht sinnvoll, erneut eine ETA UK zu beantragen. Die britischen Behörden sind dann der Ansicht, dass die betreffende Person nicht alle Einreisebestimmungen mit der ETA erfüllt oder sogar eine Gefahr für die nationale Sicherheit Großbritanniens darstellt. Reisende, deren ETA-Antrag definitiv abgelehnt wurde, müssen ein Visum für die Einreise nach Großbritannien beantragen.
Gründe für eine Ablehnung
Wurde ein ETA-Antrag abgelehnt, da die Ausländerbehörden die Identität des/der Reisenden nicht feststellen können? Das kann eine der folgenden Gründe haben:
- Die Passdaten wurden nicht korrekt in das Antragsformular eingetragen
- Das eingereichte Lichtbild oder der Passscan entspricht nicht allen Anforderungen (etwa weil das Foto unscharf ist oder weil nicht alle Angaben im Pass lesbar sind)
- Der/die Reisende reist nicht zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder für ein kurzes Studium nach Großbritannien, sondern hat einen anderen Reisegrund
Wurde der Antrag von den britischen Behörden endgültig abgelehnt („refused“)? Dann ist es schwierig, den Grund für die Ablehnung herauszufinden. Die Ausländerbehörden teilen niemals eine Begründung für die Ablehnung mit. Die Ablehnung könnte auf einen der folgenden Aspekte zurückzuführen sein:
- Der/die Reisende wurde jemals strafrechtlich verurteilt
- Der/die Reisende hat jemals gegen ein Einwanderungsgesetz verstoßen
- Die Ausländerbehörden vermuten, dass der/die Reisende eine Gefahr für die britische Gesellschaft darstellt, etwa weil der Verdacht besteht, dass er/sie extremistische Ansichten vertritt oder extremistische Gruppen unterstützt
Wenn ein ETA-Antrag endgültig abgelehnt wurde, ist es nicht möglich, nochmals eine ETA UK zu beantragen. Wenn Sie dennoch nach Großbritannien einreisen möchten, benötigen Sie ein britisches Visum. Für den Visumantrag sollten Sie sich an die britische Botschaft wenden.