Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 04.11.2025 | ±2 Minuten Lesezeit

Die Kanalinsel Guernsey hat kürzlich angekündigt, dass die ETA-Befreiung für französische Urlaubsreisende bis 2026 verlängert wird. Diese Ausnahmeregelung soll den Tourismus fördern.

Französische Touristen benötigen keinen Reisepass

Aufgrund des Brexit benötigen europäische Urlaubsreisende seit dem 1. Oktober 2021 einen gültigen Reisepass, um die Kanalinseln zu besuchen. Im April 2023 wurde jedoch eine Ausnahmeregelung eingeführt, die es französischen Urlaubsreisenden erlaubt, mit einem Personalausweis auf die Inseln zu reisen.

Mehrere Verlängerungen

2023 wurde die Ausnahmeregelung für Französinnen und Franzosen bereits bis zum 30. September 2024 verlängert. Im Jahr 2024 folgte eine Verlängerung bis 2025 und kürzlich wurde beschlossen, die Maßnahme auch im Jahr 2026 fortzusetzen. Für die andere größere Kanalinsel Jersey ist noch unklar, ob die Ausnahmeregelung verlängert wird. Es wird jedoch erwartet, dass die Verlängerung der Regelung auch für Jersey bald offiziell bestätigt wird.

Französische Tagesgäste als wichtige Einnahmequelle

Im zweiten Quartal 2025 kamen etwa 12.100 französische Urlaubsreisende nach Guernsey. Ihr Anteil an der Gesamtbesucherzahl betrug 13 %. Französische Tagesgäste sind also eine wichtige Einnahmequelle für den Tourismussektor auf den Kanalinseln.

Entscheidung von Guernsey und Frankreich begrüßt

Sowohl an der französischen Seite des Kanals als auch auf der Insel Guernsey wurde die Entscheidung, die Ausnahmeregelung zu verlängern, positiv aufgenommen. Adam Oubuih, Direktor der französischen Tourismusagentur ATOUT France zufolge, sei dies eine Win-Win-Situation für Frankreich und die Kanalinseln.

Einführung der ETA auf den Kanalinseln für 2026 geplant

Die digitale Reisegenehmigung ETA wurde im April 2025 bereits in Großbritannien eingeführt. Auf den Kanalinseln ist die Einführung für das erste Quartal von 2026 geplant. Ob die ETA auf den Inseln in gleicher Form eingeführt wird, ist noch nicht bekannt. Möglicherweise wird ein neues Antragsportal erstellt, das ausschließlich für die Kanalinseln gedacht ist.

ETA verpflichtend für Großbritannien

Reisen Sie für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen kurzen Studienaufenthalt nach England, Wales, Schottland oder Nordirland? Oder reisen Sie über Großbritannien auf die Kanalinseln? Deutsche, Österreicher/-innen, Schweizer/-innen und andere europäische Reisende benötigen für die Einreise nach Großbritannien immer eine ETA. Die einzige Ausnahme gilt für Reisende mit einem irischen Pass. Für einen Transit in Großbritannien, bei dem Sie die Transitzone verlassen, benötigen Sie ebenfalls eine ETA.

Die ETA kann auf VisumBeantragen.at einfach online beantragt werden. Nach dem Ausfüllen des kurzen deutschsprachigen Antragsformulars reichen Sie ein Lichtbild und ein Foto oder einen Scan Ihres Reisepasses ein. Der gesamte Antrag nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. ETA-Anträge werden in der Regel innerhalb von 3 Tagen genehmigt. Sie können auch einen Eilantrag stellen. Eilanträge werden im Durchschnitt innerhalb von 60 Minuten genehmigt. Hier lesen Sie mehr über die Gültigkeit und die Einreisebestimmungen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ETA für Großbritannien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ETA beantragen (16 GBP pro ETA, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 16 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 26,74 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ETA Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.