Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 29.11.2024 | ±2 Minuten Lesezeit

Am 27. November 2024 wurde das ETA-Formular für 48 nicht europäische Staatsangehörigkeiten verfügbar. Reisende mit diesen Staatsangehörigkeiten benötigen ab dem 8. Januar 2025 eine ETA für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Ab dem 2. April 2025 wird die ETA auch für europäische Reisende verpflichtend.

Vorteile der ETA

Die ETA für das Vereinigte Königreich ist bereits seit einigen Jahren in Vorbereitung. Strengere Grenzkontrollen sind seit dem Austritt aus der Europäischen Union ein wichtiges Thema für die britischen Behörden. Mit der ETA können die Behörden einfacher überprüfen, wer in das Land einreist und das Land wieder verlässt. Diese zusätzlichen Kontrollen sollen der Staatssicherheit des Vereinigten Königreichs zugutekommen. Auch soll der internationale Flugverkehr sicherer werden, da unerwünschten Reisenden bereits vor dem Boarden für den Flug die Einreise untersagt werden kann. Denn die ETA muss bereits vor der Abreise beantragt und von den britischen Ausländerbehörden erteilt werden. Ab Januar und April 2024 dürfen viele Reisende nur noch mit einer gültigen ETA oder einem gültigen Visum für Flüge in das Vereinigte Königreich einchecken.

Einfaches Antragsverfahren

Sie sollten beachten, dass die ETA offiziell kein Visum oder E-Visum ist. Staatsangehörige, die vor der Einführung der ETA ein Visum beantragen mussten, benötigen in den meisten Fällen immer noch ein Visum. Nur Reisende mit Staatsangehörigkeiten, die von der Visumpflicht befreit waren, kommen für die ETA infrage.

Obwohl es so aussehen mag, als würde die ETA-Pflicht zusätzliche Hindernisse für Reisende mit sich bringen, ist dies in der Praxis wahrscheinlich nicht so schlimm. Denn die ETA kann im Handumdrehen beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Daher ist ein Besuch an der Botschaft oder dem Konsulat nicht erforderlich. In das Antragsformular müssen einige persönliche Daten, wie die Passdaten und Informationen zur Reise nach Großbritannien, eingetragen werden. Außerdem muss ein deutliches Lichtbild und ein Scan oder Foto des Reisepasses eingereicht werden.

Die ETA UK ist nach der Genehmigung zwei Jahre gültig. Mit einer ETA darf man mehrmals in die Länder des Vereinigten Königreichs reisen. Jeder Aufenthalt darf höchstens sechs Monate dauern.

ETA schrittweise eingeführt

Die ETA wird schrittweise eingeführt. Seit November 2023 können Staatsangehörige Bahrains, Jordaniens, Katars, Kuwaits, Omans, Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate bereits eine ETA beantragen. Erst ab dem 2. April 2025 wird die ETA für europäische Reisende verpflichtend. Ab dem 5. März 2025 wird das Antragsformular für europäische Reisende verfügbar.

Am 27. November 2024 wurde eine große Anzahl von Staatsangehörigkeiten hinzugefügt, die eine ETA beantragen müssen. Dabei handelt es sich unter anderem um Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens, Neuseelands und Japans. Auch viele Länder in Mittel- und Südamerika kommen jetzt für die ETA infrage. Obwohl das Formular für Reisende mit diesen Staatsangehörigkeiten bereits verfügbar ist, ist die ETA für sie erst ab dem 8. Januar 2025 verpflichtend. Staatsangehörige der oben genannten Länder dürfen also bis dem 8. Januar noch ohne ETA in das Vereinigte Königreich reisen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Großbritannien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (10 GBP pro Visum, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 10 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 27,88 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.