Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 06.03.2024 | ±7 Minuten Lesezeit

Möchten Sie in England, Schottland, Wales oder Nordirland heiraten oder in einem dieser Länder eine Lebenspartnerschaft eingehen? Um im Vereinigten Königreich heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen zu können, benötigen Sie ein spezielles Visum, nämlich ein Marriage Visitor Visa. Lesen Sie diesen Beitrag für mehr Informationen über dieses Visum und dessen Antragsverfahren.

Wann ist ein Marriage Visitor Visa erforderlich?

Sie benötigen ein Marriage Visitor Visa, wenn Sie in England, Schottland, Wales oder Nordirland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten. Um dieses Visum beantragen zu dürfen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Großbritannien tatsächlich heiraten werden. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie nicht die Absicht haben, danach länger in Großbritannien zu bleiben. Zudem müssen Sie selbstverständlich alle übrigen Voraussetzungen für das Visum erfüllen.

Möchten Sie nach Ihrer Hochzeit oder dem Abschluss Ihrer eingetragenen Partnerschaft längerfristig in Großbritannien wohnen? Dann müssen Sie ein Family Visa beantragen. Auch mit einem Family Visa darf man in Großbritannien heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Edinburgh Castle in SchottlandEdinburgh Castle, Schottland

Die Einreisebestimmungen mit einem Marriage Visitor Visa

Um für ein Marriage Visitor Visa infrage zu kommen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Antragstellenden sind mindestens 18 Jahre alt;
  • die Antragstellenden haben das Recht, in Großbritannien zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen;
  • die Antragstellenden haben eine echte und aufrichtige Beziehung;
  • die Antragstellenden bleiben höchstens 6 Monate in Großbritannien;
  • die Antragstellenden beabsichtigen nicht, sich in Großbritannien niederzulassen oder sich wiederholt für längere Zeiträume dort aufzuhalten;
  • die Antragstellenden haben ausreichende Mittel, um den Aufenthalt in Großbritannien sowie die Hin- und Rückreise zu finanzieren (oder sie erhalten diese Mittel von einer anderen Person);
  • die Antragstellenden können nachweisen, dass sie keine Tätigkeiten verrichten werden, die mit dem Visum nicht erlaubt sind.

Falls Sie eine der folgenden Konditionen erfüllen, ist es nicht notwendig, ein Marriage Visitor Visa zu beantragen, um in Großbritannien zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen.

  • die Antragstellenden haben die irische Staatsangehörigkeit;
  • die Antragstellenden haben die britische Staatsangehörigkeit (auch bei einer doppelten Staatsangehörigkeit);
  • die Antragstellenden haben auf der Grundlage des EU Settlement Scheme einen sogenannten Settled oder Pre-Settled Status in Großbritannien.

Wer nach der Hochzeit oder dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft längerfristig in Großbritannien bleiben möchte, kann kein Marriage Visitor Visa beantragen. In dem Fall sollte die britische Staatsangehörigkeit oder ein Family Visa beantragt werden.

Hochzeitsgäste oder Kinder nach Großbritannien mitnehmen

Hochzeitsgäste oder Ihre Kinder können Ihrer Hochzeitszeremonie oder -feier beiwohnen, wenn Sie das möchten. Sie benötigen für die Einreise nach Großbritannien kein Marriage Visitor Visa. Stattdessen ist in den meisten Fällen ein normales Besuchervisum (Standard Visitor Visa) oder eine ETA UK erforderlich. Für beide Visa gelten bestimmte Einreisebestimmungen, die erfüllt werden müssen. Alle ausländischen Reisenden, die nicht von der Visumpflicht für Großbritannien befreit sind, benötigen ein eigenes Visum oder eine ETA und einen gültigen Reisepass. Der Reisepass sollte während des gesamten Aufenthalts in Großbritannien gültig sein.

Wenn Sie junge Kinder haben, die nicht selbst ein Besuchervisum oder eine ETA beantragen können, dürfen Sie als Elternteil ein Visum für sie beantragen. Bitte beachten Sie, dass alle Kinder einen eigenen internationalen Reisepass besitzen müssen. Außerdem ist zu empfehlen, eine Kopie der Geburtsurkunde mitzunehmen, da die Grenzschutzbehörden bei der Einreise nach Großbritannien hierum bitten können.

Beantragen Sie hier eine ETA für Großbritannien

Marriage Visitor Visa beantragen

Das Heiratsvisum für Großbritannien kann über die Website der britischen Regierung beantragt werden. Im Zuge des Antragsverfahrens müssen Sie auch einen Termin bei einem sogenannten Visa Application Centre vereinbaren, um Ihre Identität zu bestätigen und einige Dokumente einzureichen. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten erfasst. Das heißt, Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen und Ihr Gesicht wird fotografiert. Sie können das Marriage Visitor Visa frühestens 3 Monate im Voraus beantragen und die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 3 Wochen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 130 EUR pro Visum.

Die Einreisebestimmungen mit dem Marriage Visitor Visa

Wer ein Visum beantragen möchte, um in Großbritannien zu heiraten, muss unter anderem nachweisen, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Marriage Visitor Visa zu heiraten. Das Visum ist ab dem Zeitpunkt der Erteilung höchstens 6 Monate gültig.

Das Visum darf auch für einen Transit in Großbritannien verwendet werden. Sie dürfen mit diesem Visum also in Großbritannien für eine Reise in ein anderes Land zwischenlanden, z. B. für Ihre Hochzeitsreise. Bitte beachten Sie, dass für Reisen in viele Länder außerhalb Europas ein Visum erforderlich ist. Denken Sie dabei etwa an Reiseziele wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Ägypten, Indonesien oder Sri Lanka. Sie können über VisumBeantragen.at verschiedene Visa beantragen, worunter ein Visum für jedes dieser Länder.

Mit einem Marriage Visitor Visa dürfen Sie in Großbritannien heiraten, eine Lebenspartnerschaft eingehen oder für einen Transit in das Land reisen. Die folgenden Tätigkeiten sind mit diesem Visum jedoch nicht erlaubt:

  • britische Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z. B. Arbeitslosengeld);
  • Familienmitglieder mitnehmen (sie benötigen jeweils ein eigenes Visum);
  • über mehrere Aufenthalte längerfristig in Großbritannien bleiben;
  • das Visum verlängern oder in ein anderes Visum umwandeln;
  • in Großbritannien studieren;
  • in Großbritannien arbeiten, mit Ausnahme einiger spezifischer Tätigkeiten, wie die Teilnahme an einem Meeting.

Erforderliche Dokumente für das Marriage Visitor Visa

Für den Antrag eines Marriage Visitor Visa benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Dieser Pass sollte während des gesamten Aufenthalts in Großbritannien gültig sein und mindestens eine leere Seite enthalten. Darüber hinaus können die folgenden Dokumente erforderlich sein:

  • ein Nachweis, dass Sie zur Eheschließung oder zum Eingehen einer Lebenspartnerschaft nach Großbritannien reisen, z. B. die Buchungsbestätigung einer Hochzeitslocation oder eine Terminvereinbarung bei einer örtlichen Regierungseinrichtung;
  • Details zu Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft und ein Nachweis, dass Sie die Kosten (teilweise) bezahlt haben (etwa ein Nachweis einer Anzahlung der Kosten für die Hochzeitslocation);
  • falls Sie in der Vergangenheit bereits verheiratet waren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen dürfen (etwa mit einer Scheidungs- oder Sterbeurkunde).

Ihren Antrag auf ein Heiratsvisum stornieren oder ändern

Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Marriage Visitor Visa stornieren oder ändern möchten, sollten Sie die britischen Ausländerbehörden kontaktieren. Sie können nur dann Änderungen an Ihrem Antrag vornehmen oder Ihr Geld erstattet bekommen, wenn die Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen ist. Sobald mit der Bearbeitung des Antrags begonnen wurde, kann Ihr Geld nicht mehr zurückerstattet werden und können Änderungen ausschließlich über das Einreichen eines neuen Antrags vorgenommen werden. Prüfen Sie daher immer gründlich, ob alle Daten vollständig und korrekt sind.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Großbritannien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (10 GBP pro Visum, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 10 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 27,93 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.