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Die Einreisebestimmungen von Oman

  • Benötige ich ein Visum für meine Reise nach Oman? Wenn ja, welche Art von Visum?

    Alle Reisenden mit einer europäischen Staatsangehörigkeit (einschließlich Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen) benötigen für die Einreise nach Oman einen Reisepass und ein Visum, auch Kinder. Alle Visa für Oman müssen bereits vor der Abreise beantragt werden. Seit 2018 ist es nicht mehr möglich, bei der Ankunft in Oman ein Visum on Arrival zu erhalten.

    Wenn Sie für einen Urlaub nach Oman reisen, können Sie Ihr Visum Oman einfach online beantragen. Sie erhalten das elektronische Visum (E-Visum) dann nach der Erteilung als PDF-Dokument per E-Mail. Sie müssen das Visum ausdrucken, sodass Sie es zusammen mit Ihrem Reisepass bei der Ankunft in Oman vorlegen können. Mit diesem Visum dürfen Sie mit dem Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff in Oman ankommen und höchstens 30 Tage im Land bleiben.
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    Falls Sie eine Geschäftsreise nach Oman unternehmen oder für Arbeit, Studium oder ehrenamtliche Tätigkeiten nach Oman reisen, können Sie Ihren Antrag nicht online stellen. Sie müssen in diesem Fall ein Geschäftsvisum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen, wofür Sie einen Termin bei der Botschaft in Berlin, Wien, Bern oder beim Generalkonsulat in Genf (Chambésy) vereinbaren müssen.

    Wenn Sie nur für einen Transit (eine Zwischenlandung) nach Oman fliegen, kürzer als 24 Stunden in Oman bleiben und den Flughafen nicht verlassen, dürfen Sie in der Regel ohne Visum reisen. Überprüfen Sie zur Sicherheit bitte bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das auch für Sie gilt. Sie benötigen jedoch immer einen Reisepass, der bei Ihrer Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie ein Flugticket für den Weiterflug.

    Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen, prüfen Sie auf dieser Seite, ob Sie Ihr Touristenvisum Oman trotzdem online beantragen können.

  • Muss ich bereits einen Flug und ein Hotel gebucht haben und benötige ich weitere Dokumente?

    Sie können Ihr Touristenvisum für Oman bereits beantragen, bevor Sie einen Flug oder ein Hotel gebucht haben. Sie brauchen nur das Antragsformular auszufüllen und einen Scan / ein Foto Ihres Reisepasses und ein Lichtbild hochzuladen. Für die Beantragung Ihres Visums benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

    Im Antragsformular wird nach Ihrem voraussichtlichen Ankunftsdatum gefragt. Ihr tatsächliches Ankunftsdatum darf bis zu 10 Tage vor oder nach dem im Formular eingetragenen voraussichtlichen Ankunftsdatum liegen. Sie können Ihr Visum daher schon beantragen, bevor Sie Ihr Ankunftsdatum genau festgelegt haben.

    Bei Ihrer Ankunft in Oman benötigen Sie jedoch eine Buchungsbestätigung Ihrer ersten Unterkunft und ein Ticket, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie Oman wieder verlassen werden, aber diese können Sie auch erst nach der Beantragung Ihres Visums buchen. Bei Ihrer Ankunft in Oman müssen Sie also Ihren Reisepass, Ihr Visum, eine Buchungsbestätigung Ihrer Unterkunft und ein Ticket für Ihre Rück- oder Weiterreise vorlegen können.

    Es ist nicht verpflichtet, aber empfehlenswert, eine Reiseversicherung abzuschließen und die Notfallnummer der Versicherungsgesellschaft mitzunehmen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, eine Kopie Ihres Reisepasses und Visums zu machen und diese in einer anderen Tasche als die Originaldokumente aufzubewahren, für den Fall, dass sie Ihnen unterwegs abhandenkommen.

  • Wie lange ist das Visum Oman gültig und kann ich es mehrmals verwenden?

    Das hängt davon ab, welche Variante des elektronischen Touristenvisums für Oman Sie beantragen. Es werden zwei Single-Entry-Touristenvisa und ein Multiple-Entry-Touristenvisum angeboten. Alle Touristenvisa können mit dem gleichen Online-Antragsformular beantragt werden. Im Formular wählen Sie einfach die gewünschte Variante aus.

    Mit den beiden Single-Entry-Visa dürfen Sie nur einmal nach Oman einreisen. Sie können wählen zwischen einem Visum, mit dem Sie sich höchstens 10 und einem Visum, mit dem Sie sich höchstens 30 Tage im Land aufhalten dürfen. Sie können diese Visa so lange im Voraus beantragen, wie Sie möchten, denn die Gültigkeitsdauer beginnt erst an dem Tag, an dem Sie tatsächlich in Oman ankommen. Ihr tatsächliches Ankunftsdatum darf jedoch höchstens 10 Tage vom im Formular eingetragenen voraussichtlichen Ankunftsdatum abweichen.

    Mit dem Multiple-Entry-Visum dürfen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer von einem Jahr beliebig oft nach Oman reisen. Jeder einzelne Aufenthalt darf höchstens 30 aufeinanderfolgende Tage dauern.

    Die oben genannten Visa sind – abgesehen von der Gültigkeitsdauer und den Kosten für das Visum – gleich und werden mit dem gleichen Formular beantragt.

    Unter bestimmten Umständen kann die Höchstaufenthaltsdauer aller oben genannten Visa nach der Ankunft in Oman auf höchstens das Doppelte der ursprünglichen Höchstaufenthaltsdauer verlängert werden. Sollte das für Sie relevant sein, informieren Sie sich dann bitte nach Ihrer Ankunft in Oman bei der örtlichen Polizei über die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Verlängerung.

  • An welchen Orten darf ich nach Oman ein- und ausreisen?

    Für die Ein- und Ausreiseorte gelten keine Beschränkungen: Sie dürfen mit dem E-Visum Oman an allen internationalen Flughäfen, Seehäfen und offiziellen Straßengrenzübergängen ankommen. Selbstverständlich dürfen Sie nach Ihrer Ankunft in Oman auch Inlandsflüge zwischen nicht-internationalen Flughäfen nutzen.

  • Kann ich auch am Flughafen ein Visum (Visa on Arrival) erhalten?

    Nein, früher war das möglich, aber seit dem 21. März 2018 nicht mehr. Weitere Informationen über diese Veränderung lesen Sie auf der Seite über das alte Visum on Arrival für Oman.

  • Kann oder muss ich mich für das Visum bei einem Schalter melden?

    Sie stellen den Antrag für Ihr Touristenvisum für Oman auf dieser Website vollständig online. Sie müssen nicht zum Konsulat, zur Botschaft oder zu einem anderen Schalter, um Ihr Visum für Oman zu beantragen.
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  • Hat das Coronavirus (Covid-19) Konsequenzen für meine Reisepläne?

    Die Behörden von Oman haben Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung von Corona so weit wie möglich einzudämmen. Diese Maßnahmen können Folgen für Ihre Reisepläne haben. Die Kosten für beantragte Visa werden nicht zurückerstattet, auch nicht, wenn das Visum aufgrund von (zukünftigen) Corona-Maßnahmen nicht verwendet werden kann. Prüfen Sie bitte, bevor Sie Ihr Visum beantragen, bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Reisebüro oder bei Ihrem Reiseveranstalter, ob Sie Ihre Reise antreten können.

Die Online-Antragstellung

  • Wie beantrage ich ein Visum Oman?

    Sie beantragen Ihr Visum Oman einfach online. Sie füllen das digitale Antragsformular aus, begleichen die Kosten und laden auf der Upload-Seite, die Sie nach der Zahlung automatisch sehen, einen Scan oder ein Foto des Reisepasses und ein Lichtbild hoch. Sie erhalten Ihr Visum nach der Erteilung per E-Mail. Drucken Sie es aus, sodass Sie es bei der Ankunft vorlegen können.
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  • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

    Der Antrag für das Visum für Oman wird im Durchschnitt innerhalb von 9 Tagen bearbeitet. Wenn Sie einen Eilantrag stellen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von nur 4 Tagen bearbeitet. Diese durchschnittlichen Bearbeitungszeiten beginnen, sobald Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, dass die Zahlung eingegangen ist und die Scans/Fotos der Reisepässe und Lichtbilder für alle Reisenden im (Gruppen-)Antrag korrekt hochgeladen wurden.

    Sie können Ihr Visum Oman so weit im Voraus beantragen, wie Sie möchten. Falls Sie Ihren Antrag mehr als X Monate vor Ihrer Abreise stellen, wird der Antrag zurückgestellt und genau X Monate vor Ihrer Abreise bearbeitet, damit das Visum zum Zeitpunkt, zu dem Sie es benötigen, noch nicht abgelaufen ist.

    Die oben genannte Bearbeitungsdauer ist ein Durchschnittswert. Man kann nie mit Sicherheit sagen, wie lange es genau dauern wird, bis der Antrag genehmigt wird. Das ist zum Teil auf die persönlichen Kontrollen zurückzuführen, die sowohl von den deutschsprachigen Visum-Profis von VisumBeantragen.at als auch von den Mitarbeitern/-innen der Ausländerbehörden von Oman durchgeführt werden. Für die Bearbeitungszeiten kann daher keine Garantie gegeben werden, auch nicht bei Eilanträgen. In seltenen Fällen führen die Ausländerbehörden ausführliche Stichprobenkontrollen durch, wodurch sich die Bearbeitung um einige Tage verzögern kann. VisumBeantragen.at hat unter keinen Umständen und in keiner Weise Einfluss auf die Ausländerbehörden in Bezug auf die Geschwindigkeit der Bearbeitung von Anträgen, auch nicht bei Eilanträgen. Um sicher zu sein, dass Ihr Visum Oman rechtzeitig erteilt wird, empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag, wenn möglich mindestens zwei Wochen vor der Abreise zu stellen.

    Falls Sie Ihr Visum Oman bereits innerhalb von 12 Tagen benötigen, ist es wichtig, dass Ihr Antrag so schnell wie möglich von den Ausländerbehörden bearbeitet wird. Um die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Visum zu spät erteilt wird, zu verringern, akzeptiert VisumBeantragen.at Ihren Antrag in diesem Fall nur, wenn Sie im Antragsformular ein Häkchen bei “Eilantrag” setzen.

    Für Eilanträge wird einen Zuschlag von 17,50 € pro Person berechnet. Der Unterschied zwischen einem regulären Antrag und einem Eilantrag besteht darin, dass VisumBeantragen.at bei einem Eilantrag schneller mit der Bearbeitung beginnt, immer innerhalb von 24 Stunden und oft sogar innerhalb einer Stunde, auch außerhalb der Bürozeiten. Ein deutschsprachiger Visum-Profi überprüft dann das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular und die hochgeladenen Dokumente (Reisepassscans und Lichtbilder). Falls die Vermutung besteht, dass Sie Daten nicht korrekt eingetragen oder Dokumente nicht korrekt hochgeladen haben, werden diese sofort korrigiert oder werden Sie benachrichtigt. Auf diese Weise kann Ihr Antrag schnell und korrekt an die Ausländerbehörden in Oman weitergereicht werden. Dort wird anhand der von Ihnen eingetragenen Daten und hochgeladenen Dokumente geprüft, ob Sie möglicherweise ein Risiko für die Sicherheit von Oman und seinen Einwohnern/-innen darstellen. Wenn die Ausländerbehörden entscheiden, dass Sie willkommen sind, wird Ihr Visum erteilt. Sie erhalten eine Bestätigung der Erteilung per E-Mail und SMS und können das Visum danach herunterladen. Drucken Sie es aus und nehmen Sie es auf Ihre Reise mit.

    Die Ausländerbehörden bearbeiten alle Anträge individuell, nicht pro Gruppe, sondern pro Person, auch wenn Sie das Antragsformular für mehrere Reisende gleichzeitig ausgefüllt haben. Manchmal liegt zwischen der Erteilung von verschiedenen Visa aus einem Gruppenantrag recht viel Zeit. Das kann z. B. daran liegen, dass der Antrag von einer oder einiger Personen einer Stichprobenprüfung unterzogen wird. Wenn die Bearbeitung des Antrags für eine/-n Reisende/-n länger dauert als für die anderen Reisenden der Gruppe, bedeutet das nicht, dass der Visumantrag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.

  • Welche Voraussetzungen gelten für meinen Reisepass?

    Alle Reisenden - einschließlich Kinder - müssen einen eigenen Reisepass haben. Ihr Reisepass muss bei Ihrer Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beachten Sie bitte: Ihr Visum ist nur gültig, wenn Sie mit dem Reisepass reisen, den Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars verwendet haben.

    Falls Ihr Reisepass an Ihrem (voraussichtlichen) Ankunftstag in Oman kürzer als sechs Monate gültig ist, beantragen Sie bitte zuerst einen neuen Reisepass und tragen Sie im Antragsformular für das Visum Oman die Passdaten Ihres neuen Passes ein. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, wird das Visum, das Sie mit Ihrem alten Reisepass beantragt haben, ungültig und müssen Sie ein neues Visum beantragen.

    Wenn Sie keinen regulären Reisepass, sondern nur einen Personalausweis, einen Führerschein, eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Notpass besitzen, können Sie auf dieser Website kein Visum für Oman beantragen. Beantragen Sie zuerst einen regulären Reisepass oder wenden Sie sich an die Botschaft von Oman in Berlin, Wien, Bern oder an das Generalkonsulat in Genf (Chambésy).

    Beachten Sie bitte: Wenn Sie in Israel gewesen sind und die Ausländerbehörden von Oman das an den Stempeln in Ihrem Reisepass erkennen können, wird Ihnen die Einreise nach Oman untersagt. Um Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen neuen oder zweiten Reisepass ohne Stempel von Israel zu beantragen und damit nach Oman zu reisen. (Reisen nach Israel und arabische Länder sind ein gültiger Grund, um einen zweiten Reisepass beantragen und führen zu dürfen.) Die meisten Reisenden erhalten übrigens bei der Ankunft in Israel keine Stempel mehr im Reisepass.

  • Wie lade ich mein Lichtbild und einen Scan/Foto meines Reisepasses hoch?

    Der Reisepassscan : Sie können entweder einen Scan oder ein Foto Ihres Reisepasses hochladen (in Farbe oder schwarz-weiß, beides ist erlaubt). Die Datenseite im Pass muss vollständig sichtbar und der gesamte Text muss deutlich lesbar sein. Die Datenseite ist die Plastik- oder plastifizierte Seite, die Ihren Namen und Ihr Passfoto enthält. Alle gängigen Dateiformate und Dateigrößen werden akzeptiert.

    Das Lichtbild: Sie können ein offizielles Passfoto hochladen, aber ein Selfie reicht auch aus. Das Lichtbild muss digital, deutlich, scharf und in Farbe sein. Darüber hinaus muss das Gesicht vollständig sichtbar sein und einen neutralen Ausdruck haben. Das Foto muss vor einem gleichmäßigen, hellen Hintergrund aufgenommen sein. Es spielt keine Rolle, in welchem Dateiformat Sie das Lichtbild hochladen und welche Abmessungen und Proportionen das Bild hat.

    Die oben genannten Dokumente laden Sie einfach auf der Website hoch. Nach dem Begleichen der Kosten werden Sie sofort zu Ihrer persönlichen Upload-Seite weitergeleitet. Dort lesen Sie nochmals, welche Dokumente benötigt werden und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Sollten Sie Probleme mit dem Hochladen der erforderlichen Dokumente haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Visum-Helpdesk auf. Ihr Visumantrag kann erst bearbeitet werden, nachdem alle erforderlichen Dokumente korrekt hochgeladen wurden.

  • Kann ich für andere Personen ein Visum beantragen?

    Ja, das ist möglich. Sie sollten dem/-r Reisenden das ausgefüllte Antragsformular vorlesen und überprüfen, ob die eingetragenen Daten korrekt sind. Wenn Sie einen Gruppenantrag stellen, müssen Sie das für alle Reisenden tun, für die Sie ein Visum beantragen. Sie stellen einfach einen Gruppenantrag, indem Sie unten im normalen Antragsformular auf “Reisende/-n hinzufügen” klicken.

  • Wie viel kostet das Visum für Oman und wie begleiche ich die Kosten?

    Die Kosten für das Visum Oman betragen 49,95 € für das Single-Entry-Visum für einen Aufenthalt von 10 Tagen, 89,95 € für das Single-Entry-Visum für einen Aufenthalt von 30 Tagen und 159,95 € für das Multiple-Entry-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Dabei handelt es sich um Gesamtkosten, einschließlich Konsulatsgebühren, Servicekosten und Steuern. Es werden keine Zahlungsmittelgebühren, Bearbeitungskosten oder andere versteckte Kosten erhoben. Nur wenn Sie einen Eilantrag stellen, wird einen Zuschlag von 17,50 € berechnet

    Sie begleichen die Kosten per Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, PayPal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, oder American Express / AMEX).

    Erst nachdem alle Visa aus Ihrem Antrag erteilt wurden, können Sie eine Rechnung für Ihren Antrag herunterladen. Diese finden Sie auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite zum Stand Ihres Antrags, auf der Sie auch Ihre Visa einsehen und herunterladen können.

  • Steht in meiner Passnummer eine 0 (Ziffer Null) oder ein O (der Buchstabe)

    Ihre Reisepassnummer ist aus Ziffern und Buchstaben aufgebaut. Manchmal ist nicht ganz klar, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt.

    Die Passnummer von einem regulären deutschen Reisepass besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü). Da in der Reisepassnummer von einem regulären deutschen Reisepass keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von einem deutschen Kinderreisepass, einem deutschen vorläufigen Reisepass (und einem deutschen Reiseausweis als Passersatz) besteht immer aus 1 Buchstaben plus 7 Ziffern. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein.

    Die Passnummer von einem österreichischen Reisepass besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. Da in der Reisepassnummer eines regulären österreichischen Reisepasses nie der Buchstabe O vorkommt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O.

    Wenn Sie einen regulären deutschen Reisepass haben, Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at stellen und bei der Reisepassnummer den Buchstaben O eintragen, ändert das Formular diesen automatisch für Sie in die Ziffer 0. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie keine Probleme durch das Verwechseln der Ziffer 0 und des Buchstabens O bekommen.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, ist es möglich, dass Sie versehentlich den Buchstaben O eingetragen haben. In diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, um ein gültiges Visum zu erhalten.

  • Wie erhalte ich das Visum Oman und muss ich es ausdrucken?

    Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per SMS und E-Mail. In der E-Mail steht einen Link, mit dem Sie die Übersichtsseite mit dem Stand Ihres Antrags öffnen. Auf dieser Seite können Sie alle Visa aus Ihrem Antrag herunterladen und ausdrucken. Sie müssen Ihr Visum ausdrucken, sodass Sie es auf Ihrer Reise nach Oman vorzeigen können. Das Visum darf auch in schwarz-weiß ausgedruckt werden.

Nach der Antragstellung

  • Ich habe weder eine E-Mail noch mein Visum erhalten. Was mache ich jetzt?

    Sofort nachdem Sie die Kosten für Ihren Visumantrag entrichtet haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. In der E-Mail steht einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite. Hier können Sie jederzeit den Stand Ihres (Gruppen-)Antrags einsehen.

    Falls Ihr Visum nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erteilt wurde, lesen Sie auf Ihrer persönlichen Seite, ob es empfehlenswert ist, diesbezüglich Kontakt mit uns aufzunehmen. Die auf dieser Website beschriebene Bearbeitungsdauer ist immer die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, niemals eine maximale Bearbeitungsdauer. Es kann daher niemals eine Garantie dafür abgegeben werden, dass ein Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums genehmigt wird. Da die Ausländerbehörde manchmal Stichprobenkontrollen durchführt, kann die Bearbeitung des Antrags verzögert werden. Wenn ein Antrag längere Zeit in Bearbeitung bleibt, bedeutet das nicht, dass die Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Antrags größer wird.

    Manchmal vergeht viel Zeit zwischen der Erteilung des ersten und des letzten Visums aus einem Gruppenantrags. Das ist normal und liegt daran, dass Anträge immer individuell - und nicht als Gruppe - beurteilt werden.

    Falls Sie noch gar keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner (auch Junkmail-Ordner genannt) in Ihrem E-Mail-Programm. Falls Sie auch hier keine E-Mail mit dem Betreff "Visumantrag für Oman erhalten" erhalten haben, können Sie den Stand Ihres Antrags auf der Website überprüfen.

  • Kann ich meine Reisepläne, den Ankunftsort und die Unterkunfts-Adresse noch ändern?

    Nach der Beantragung Ihres Visums Oman dürfen Sie Ihr Ankunftsdatum immer noch 10 Tage vorziehen oder verschieben. Manchmal noch etwas mehr; die genaue früheste und letzte Einreisemöglichkeit steht im Visum, nachdem es erteilt wurde. Die Höchstaufenthaltsdauer in Oman bleibt gleich, auch wenn Sie 10 Tage früher oder später als das in Antragsformular eingetragene Datum im Land ankommen.

    Ihre Unterkunft (Hotel, Hostel, Resort oder andere Unterkunft) dürfen Sie bis zur Abreise noch ändern, aber Sie müssen mindestens eine Unterkunftsadresse festgelegt haben, die Sie bei Ihrer Ankunft in Oman nachweisen können. Außerdem müssen sie bei Ihrer Ankunft ein Ticket für Ihren Rückflug, Weiterflug oder ein anderes Ticket vorlegen können, um nachzuweisen, dass Sie Oman vor dem Ende der Höchstaufenthaltsdauer wieder verlassen werden.

  • Ich habe das Antragsformular falsch ausgefüllt. Was mache ich jetzt?

    Falls Sie Ihre Reisepassdaten falsch eingetragen haben, ist Ihr Visum ungültig und müssen Sie ein neues Visum beantragen und bezahlen. Zu den Reisepassdaten gehören Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, das Ausstellungs- und Ablaufdatum Ihres Reisepasses, Ihre Reisepassnummer, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihr Geburtsort und Ihr Geschlecht.

    Haben Sie Ihr Ankunftsdatum in Oman falsch eingetragen, dann bleibt Ihr Visum gültig, wenn Ihr Ankunftsdatum nicht mehr als 10 Tage vom im Antragsformular eingetragenen Datum abweicht. Die genauen Daten, zwischen denen Sie nach Oman einreisen dürfen, stehen im Visum.

    Wenn Sie eine Frage über Ihre Eltern, Ihre vergangenen Reisen oder eine Hintergrundfrage falsch beantwortet haben, kann nicht garantiert werden, dass Ihr Visumantrag genehmigt wird. Und selbst wenn das Visum erteilt wird, ist es nicht sicher, dass das Visum gültig ist. Zur Sicherheit wird in diesem Fall empfohlen einen neuen Visumantrag mit den korrekten Daten zu stellen - für den Sie dann nochmals die Kosten entrichten müssen.

  • Mein Name ist im Visum falsch geschrieben. Was mache ich jetzt?

    Wenn Sie ein spezielles Satzzeichen in Ihrem Namen haben, z. B. ein ü, ä, ö, ç, é, è, ê, ñ of ß ist das wahrscheinlich das Ergebnis einer automatischen Korrektur. Spezielle Satzzeichen in Namen, wie Umlaute und Akzentzeichen werden vom System der Ausländerbehörden nicht akzeptiert. Der Name wird daher so geändert, wie er im maschinell lesbaren Teil des Reisepasses steht. Das sind die zwei Zeilen mit vielen "<<<"-Zeichen ganz unten auf der Plastik- oder plastifizierten Seite in Ihrem Pass. In der obersten dieser beiden Zeilen steht Ihr Name (direkt nach dem Ländercode). Wenn Ihr Name hier genauso geschrieben wird wie auf Ihrem Visum, ist alles in Ordnung und können Sie ohne Probleme reisen.

    Wenn der Schreibfehler nichts mit einem Satzzeichen zu tun hat, haben Sie wahrscheinlich selbst Ihren Namen falsch eingetragen und ist das Visum ungültig. Die einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren, ist, indem Sie ein neues Visum beantragen.

  • Kann ich das Visum von meiner letzten Reise nochmals verwenden?

    Das ist nur möglich, wenn Sie noch ein gültiges Multiple-Entry-Visum besitzen. Im Visum muss stehen, dass es für mehrere Reisen nach Oman geeignet ist (es muss also irgendwo “Multiple-Entry” stehen). Im Visum steht auch das Datum, bis wann Sie einreisen und bleiben dürfen.

    Beachten Sie bitte: Ein Multiple-Entry-Visum ist nur zusammen mit dem Reisepass gültig, mit dem es beantragt wurde. Wenn Sie in der Zwischenzeit einen neuen Reisepass erhalten haben, ist das Visum von Ihrer letzten Reise nicht mehr gültig.

    Wenn Ihr Multiple-Entry-Visum noch gültig ist, brauchen Sie weder ein Ankunftsdatum noch eine (geänderte) Unterkunftsadresse mitzuteilen, um wieder nach Oman zu reisen.

  • Kann ich die Gültigkeitsdauer meines Visums verlängern lassen?

    Die Höchstaufenthaltsdauer kann unter bestimmten Umständen verdoppelt werden. Wenn das für Sie relevant ist, informieren Sie sich dann bitte bei der örtlichen Polizei über die Voraussetzungen, Kosten und das Verfahren für eine Verlängerung. Wenn Sie bereits vor Ihrer Abreise wissen, dass Sie länger bleiben möchten als mit Ihrem Visum erlaubt ist, empfehlen wir Ihnen, bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ein Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer bei der Botschaft zu beantragen.

  • Was passiert, wenn mein Antrag abgewiesen wird?

    Im äußerst seltenen Fall, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie den gesamten für das Visum Oman bezahlten Betrag zurück. Das gilt nicht für Reisende, für die zuvor bereits ein Visumantrag für Oman abgelehnt wurde.

    Wenn Ihr Antrag aufgrund von falsch eingetragenen Daten im Antragsformular abgelehnt wurde, können Sie auf eigenes Risiko erneut versuchen, ein Visum zu beantragen. Sie müssen die Kosten dann nochmals entrichten und erhalten keine Rückerstattung, wenn Ihr Antrag wieder abgelehnt wird.

    Wenn Ihr Antrag aus einem anderen Grund abgelehnt wurde oder wenn der Grund nicht bekannt ist, wird davon abgeraten, nochmals ein E-Visum zu beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Konsulat oder die Botschaft von Oman und beantragen Sie dort ein anderes Visum.

    VisumBeantragen.at kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die dadurch entstehen, dass ein Visumantrag zu spät genehmigt oder abgelehnt wird. Lesen Sie mehr darüber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Kann ich meinen Visumantrag noch stornieren?

    Sie können Ihren Antrag noch stornieren, bis er von den Ausländerbehörden bearbeitet wird. Das geschieht in der Regel relativ schnell nach dem Eingang Ihrer Zahlung und Ihrer hochgeladenen Dokumente. Danach ist es nicht mehr möglich, Ihren Antrag zu stornieren, unabhängig vom Grund der Stornierung. Die meisten Reisenden möchten Ihr Visum so schnell wie möglich erhalten. Daher warten wir nicht, bis eine bestimmte Bedenkzeit oder Widerrufsfrist vergangen ist. Das steht auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen Sie durch das setzen eines Häkchens einstimmen müssen, bevor Sie Ihren Antrag zahlen.

Sonstige häufig gestellte Fragen

  • Ich reise mit Kindern, was muss ich beachten?

    Kinder, die nach Oman reisen, müssen immer einen eigenen Reisepass und ein eigenes Visum Oman haben.

    Wenn nicht alle Eltern/Vormünder mit den Minderjährigen reisen, müssen Sie während der gesamten Reise eine englischsprachige Erklärung vorweisen können, mit der beide Eltern oder Vormünder die Erlaubnis für die Reise erteilen. Lesen Sie auf der Website vom Auswärtigen Amt, welches Formular erforderlich ist.

  • Benötige ich Impfungen für meine Reise?

    Die Informationen auf dieser Website wurden nicht von einem Arzt verfasst. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie für Ihre Reise Impfungen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Arzt.

  • Ich nehme Medikamente mit, muss ich dafür Vorbereitungen treffen?

    Bestimmte Medikamente dürfen Sie nicht oder nur mit einer englischsprachigen ärztlichen Bescheinigung ins Ausland mitnehmen. Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte lesen Sie, welche Arznei- und Betäubungsmittel Sie auf Ihre Reise mitnehmen dürfen und welche Bescheinigungen Sie dafür benötigen.

  • Muss ich meine Reise bei der deutschen Botschaft in Oman erfassen lassen?

    Die deutschen Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reisepläne an die deutsche Auslandsvertretung in Oman weiterzuleiten. Die Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft ist völlig unabhängig von Ihrem Visumantrag. Ihr Visum wird schließlich von den Behörden in Oman erteilt. Die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland bezieht sich nur auf die deutschen Behörden und die deutsche Botschaft in Oman. Die Beantragung eines Visums ist erforderlich, die elektronische Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft nicht.

    Warum trotzdem die Reise erfassen lassen?
    Wenn die deutschen Behörden wissen, dass Sie in Oman sind, kann die deutsche Botschaft in Krisensituationen einfacher Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Außerdem erhalten Sie aktuelle Reisehinweise für Oman per E-Mail, sodass Sie über mögliche Sicherheitsrisiken und Tipps, um diese zu vermeiden, auf dem Laufenden bleiben. Zum Beispiel: Während der Corona-Krise wurden häufig Aktualisierungen der Reisehinweise versendet, sowie Informationen über angebotene Rückholflüge für deutsche Staatsangehörige.

    Wie lasse ich meine Reise elektronisch bei der Botschaft erfassen?
    Sie können Ihre Reise unabhängig vom Visumantrag beim Auswärtigen Amt registrieren lassen, aber Sie können die Erfassung auch mit Ihrem Visumantrag kombinieren. Nachdem Sie Ihren Visumantrag gestellt haben, werden Sie gefragt, ob Sie das tun möchten. In diesem Fall brauchen Sie nicht alle Daten für die Erfassung nochmals ausfüllen, ein Teil der Daten wird nämlich vom bereits ausgefüllten Visumantragsformular übernommen.

  • Ist ein erteiltes Visum eine Garantie, nach Oman einreisen zu dürfen?

    Ein erteiltes Visum ist der erste Schritt zur Einreise nach Oman. Wenn Sie kein gültiges Visum haben, dürfen Sie sowieso nicht nach Oman einreisen. Wenn Sie ein Visum haben, ist das jedoch keine Garantie, dass Ihnen die Einreise nach Oman gestattet wird. Bei Ihrer Ankunft in Oman müssen Sie sich bei der Passkontrolle melden. Falls der/die Beamte/-in der Grenzschutzkontrolle den Eindruck hat, dass Sie unlautere Absichten haben und/oder eine Gefahr für Oman oder seine Einwohner/-innen darstellen, hat die Ausländerbehörde das Recht, Ihnen trotz des erteilten Visums die Einreise zu verweigern. Dasselbe gilt, wenn sich bei Ihrer Ankunft herausstellt, dass Sie die Bestimmungen, die für das Visum Oman gelten, nicht erfüllen.

  • Ich kann wegen eines Problems mit meinem Visum nicht einchecken. Was mache ich jetzt?

    Wenn Ihr Visumantrag genehmigt wurde und Sie trotzdem nicht für Ihren Flug einchecken können, haben Sie Ihre Reisepassdaten oder die Passdaten Ihrer Mitreisenden entweder im Visumantragsformular oder im Check-In-Formular auf der Website der Fluggesellschaft falsch eingetragen.

    Es handelt sich dabei vor allem um Ihr Geburtsdatum, das Ausstellungs- und Ablaufdatum Ihres Reisepasses, Ihren vollständigen Namen und die Reisepassnummer. Deutsche Passnummern enthalten niemals den Buchstaben O. Tragen Sie stattdessen beim Einchecken bitte die Ziffer 0 ein.

    Wenn die Passdaten im Visum korrekt sind aber am Flugticket falsch aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft, damit die korrekten Passdaten auch mit dem Flugticket verknüpft werden können.

    Wenn die Passdaten im Visum nicht korrekt sind, müssen Sie für die Person(en), für die das der Fall ist, einen neuen Antrag stellen. Es ist nicht möglich, Änderungen vorzunehmen, nachdem eine Reisegenehmigung erteilt wurde.

    Wenn Sie sicher sind, dass Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Passdaten im Visumantragsformular und auf der Website Ihrer Fluggesellschaft keine Fehler unterlaufen sind, beachten Sie bitte, dass der Fehler möglicherweise bei einem/-r Mitreisenden gemacht wurde, für den/die Sie zur gleichen Zeit versuchten, einzuchecken. Wenn bei einer Person einer Reisegruppe ein Fehler gemacht wurde, führt das manchmal für alle Reisenden zu Problemen beim Einchecken.

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  • Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

    VisumBeantragen.at verarbeitet sensible (besondere) personenbezogene Daten, einschließlich Reisepassdaten und Passfotos. Selbstverständlich erwarten Sie einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten. Sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht wurden eine Vielzahl von Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um alle Daten so sicher wie möglich zu verarbeiten. Auf der gesamten Website wird beispielsweise eine sichere Verbindung mit Secure Sockets Layer verwendet. Außerdem werden vertrauliche Daten verschlüsselt gespeichert und automatisch gelöscht, sobald die Speicherung nicht mehr notwendig ist. VisumBeantragen.at wurde von der renommierten internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing bei der Umsetzung der strengen Bestimmungen der DSGVO / GDPR in die Betriebsprozesse unterstützt.

    Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Ausführen Ihres Auftrags verwendet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere kommerzielle Zwecke verwendet. Dennoch können Risiken bei der Verarbeitung von persönlichen Daten nicht vollständig vermieden werden. Um eine Reisegenehmigung zu erhalten, müssen Ihre personenbezogenen Daten manchmal mit Regierungsorganisationen geteilt werden. Sie beurteilen nämlich, ob Sie ein mögliches Sicherheitsrisiko darstellen und ob Ihr Antrag genehmigt wird. VisumBeantragen.at kann diese Regierungsorganisationen nicht beeinflussen und hat daher keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie sie mit Ihren Daten umgehen. Welche Daten verarbeitet werden, wofür sie benutzt werden, wie lange sie gespeichert werden und weitere Informationen über die Einhaltung unserer Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Oman. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (11,62 EUR pro Visum, über evisa.rop.gov.om), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 11,62 EUR an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 38,33 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Oman abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.