Das NZeTA Visum Neuseeland erlaubt eine unbegrenzte Anzahl an Reisen innerhalb der Gültigkeitsfrist von 2 Jahren. Diese Gültigkeitsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem das Visum erteilt wird. Jeder Aufenthalt in Neuseeland darf bis zu 3 oder 6 aufeinanderfolgende Monate dauern. Sie dürfen innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen nie mehr als insgesamt 6 Monate im Land verbringen.

Beantragen Sie jetzt Ihr Visum Neuseeland

Ihr Visum für Neuseeland ist 2 Jahre gültig

Die Gültigkeitsdauer Ihrer NZeTA beginnt sofort, nachdem Ihr Antrag genehmigt und Ihr Visum Neuseeland erteilt wurde. Ab dem Ausstellungstag dürfen Sie 2 Jahre lang so oft Sie möchten nach Neuseeland einreisen. Reisen Sie ein zweites Mal nach Neuseeland mit einem Visum, das Sie zuvor bereits verwendet haben? Bitte beachten Sie, dass auch Ihre nächste Reise alle Voraussetzungen der Visa für Neuseeland erfüllen muss.

Sie sollten zudem beachten, dass die Gültigkeit Ihres Visums sofort abläuft, wenn Sie einen neuen Reisepass in Gebrauch nehmen. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, sollten Sie damit ein völlig neues Visum beantragen.

Die erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 3 oder 6 Monate

Dass das Visum Neuseeland 2 Jahre gültig ist, heißt nicht, dass Sie 2 Jahre lang im Land bleiben dürfen. Jeder einzelne Aufenthalt in Neuseeland darf nämlich nicht mehr als 3 Monate dauern. Für Reisende mit einem britischen Reisepass gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen sich bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate in Neuseeland aufhalten. Der Aufenthalt muss vollständig innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums liegen. Sie müssen das Land also immer verlassen, bevor die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren abläuft, und Sie dürfen nie länger als 3 oder 6 aufeinanderfolgende Monate im Land bleiben.

Es ist nicht möglich, die erlaubte Aufenthaltsdauer zu verlängern. Es ist jedoch erlaubt, das Land für einen kurzen Zeitraum zu verlassen und danach mit demselben Visum erneut für höchstens 3 Monate oder 6 Monate (für britische Staatsangehörige) nach Neuseeland zu reisen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht mehr im Land aufhalten dürfen, wenn Ihr Visum abgelaufen ist. Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nie mehr als 6 Monate in Neuseeland aufhalten dürfen. Das ist nicht erlaubt und führt dazu, dass Ihre NZeTA Reisegenehmigung eingezogen wird.

Wanderweg durch die neuseeländische BerglandschaftNeuseeland ist bekannt für seine wunderschöne Natur

Die Gültigkeitsdauer Ihres Visums Neuseeland verlängern

Läuft die Gültigkeitsfrist Ihres Visums demnächst ab? Es ist nicht möglich, die Gültigkeitsdauer Ihrer NZeTA zu verlängern. Sie können jedoch bereits ein neues Visum für Neuseeland beantragen. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, selbst wenn Sie noch ein gültiges Visum haben. Ein neuer Antrag überschreibt alle zuvor erteilten Visa für Neuseeland. Ihnen wird empfohlen, den Visumantrag möglichst frühzeitig vor Ihrer Reise einzureichen.

Einreisebestimmungen für Neuseeland

Das Ablaufdatum Ihres Reisepasses
Ihr Reisepass muss am Tag, an dem Sie Neuseeland verlassen, noch mindestens 3 Monate gültig sein. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Pass noch lange genug gültig ist, damit Sie bei der Einreise nach Neuseeland keine Probleme erfahren.

Im Antragsformular für das Visum Neuseeland tragen Sie Ihre Reisepassnummer ein. Dadurch wird Ihre NZeTA elektronisch an Ihren Reisepass gebunden. Wenn Ihr Reisepass abläuft oder die Passnummer nicht stimmt, ist Ihr Visum ungültig. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, ist Ihr alter Pass nicht mehr gültig. Sie dürfen dann also nicht mehr mit Ihrem alten Reisepass und die daran verknüpfte NZeTA reisen.


Situationen, in denen die Gültigkeit Ihres Visums abläuft

In diesen Fällen kann die Gültigkeit Ihres Visums Neuseeland bereits in unter 2 Jahren ablaufen:

  • Sie können nicht nachweisen, dass Sie über ausreichend Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Neuseeland zu finanzieren.
  • Sie besitzen bei der Einreise nach Neuseeland kein Ticket für die Rück- oder Weiterreise.
  • Sie haben eine schwerwiegende, ansteckende Krankheit, wodurch Sie die öffentliche Gesundheit Neuseelands gefährden.
  • Sie sind zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Sie stehen unter Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, die zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
  • Sie gehen ein Dienstverhältnis mit einer neuseeländischen Organisation ein und führen bezahlte oder unbezahlte Tätigkeiten für sie aus.
  • Sie reisen für eine medizinische Behandlung nach Neuseeland.
  • Die Gültigkeit Ihres Passes läuft aus (lesen Sie mehr über die Voraussetzungen an Ihren Reisepass).

In allen genannten Fällen läuft die Gültigkeit Ihres Visums direkt ab. Sie können immer ein neues Visum für Neuseeland beantragen. Dafür müssen Sie selbstverständlich alle Visabestimmungen erfüllen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,53 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.