Für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise nach Neuseeland brauchen Sie ein Visum oder eine NZeTA. Daran sind einige Voraussetzungen geknüpft. Diese beziehen sich unter anderem auf Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Reisezweck und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Nach der Erteilung des Visums erfüllen die meisten Reisenden alle Einreisebestimmungen, aber lesen Sie die Voraussetzungen dennoch gründlich.

Was ist ein NZeTA Visum?

Was ist eine NZeTA?
Die Ausländerbehörden von Neuseeland bieten verschiedene Arten Visa an. Touristen und Geschäftsreisende können die NZeTA (New Zealand electronic Travel Authority) für die Einreise verwenden. Das ist ein elektronisches Visum. Verglichen mit anderen Visa, sind die Kosten der NZeTA niedriger und ist der Antragsprozess einfacher.
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Nicht alle Staatsangehörigkeiten kommen infrage

Wenn Sie ein NZeTA Visum für die Einreise verwenden möchten, müssen Sie den Reisepass und die Staatsangehörigkeit eines Visa Waiver Country haben. Dazu zählen unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und alle Länder der Europäischen Union. Wenn in Ihrem Reisepass eine andere Staatsangehörigkeit steht, können Sie auf dieser Seite prüfen, ob Sie dennoch für das Visum infrage kommen.

Einreisebestimmungen in Bezug auf Ihren Reisepass

Neben der in Ihrem Reisepass aufgeführten Staatsangehörigkeit, muss Ihr Reisepass auch weitere Voraussetzungen erfüllen, damit Sie die NZeTA für die Einreise nach Neuseeland verwenden dürfen. Sie sollten beachten, dass diese Einreisebestimmungen auch für Kinder gelten. Kinder brauchen immer einen eigenen Reisepass. Der Pass muss am Tag, an dem Sie Neuseeland verlassen werden, noch mindestens 3 Monate gültig sein. Neben einem regulären Reisepass können Sie das Visum auch mit einem vorläufigen Reisepass oder einem deutschen Kinderreisepass beantragen. Haben Sie lediglich einen Personalausweis, einen Führerschein, einen Reisepass für Flüchtlinge oder eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann können Sie über diese Website kein Visum Neuseeland beantragen.

Läuft Ihr Pass in weniger als 3 Monaten nach Ihrer Reise ab?
Beantragen Sie in dem Fall zuerst einen neuen Reisepass und danach erst Ihr Visum Neuseeland. Wenn Ihr Reisepass während der Gültigkeitsdauer Ihrer NZeTA abläuft, läuft auch Ihre Einreisegenehmigung ab. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, müssen Sie mit den neuen Passdaten ein neues Visum für die Einreise nach Neuseeland beantragen.

Erlaubte Aktivitäten mit einer NZeTA

Das Visum für Neuseeland, das Sie auf dieser Website einfach online beantragen können, ist für die Ausübung der folgenden Aktivitäten geeignet:

  • Tourismus (unter anderem: Urlaub, Familienbesuche, Besuch von Freunden, Amateursport)
  • Geschäftliche Aktivitäten (unter anderem: Meetings, Networking, Veranstaltungen, Studienreisen, Bewerbungsgespräche)
  • Transit


Im Antragsformular wählen Sie den Grund Ihrer Reise nach Neuseeland. Sie haben dabei die Wahl zwischen “Urlaub”, “Transit”, “Geschäftlich” und “Anderer Grund der Reise”. Wenn Sie “Anderer Grund der Reise” im Antragsformular auswählen, erhalten Sie eine Fehlermeldung, denn andere Reisezwecke sind mit einem NZeTA Visum für Neuseeland nicht gestattet. Wenn Sie lediglich für einen kurzen Transit nach Neuseeland reisen, sollten Sie die Informationen auf der Seite über den Transit in Neuseeland lesen. Reisen Sie aus mehreren der genannten Gründe nach Neuseeland? Wählen Sie dann immer die Option “Urlaub”, denn dann dürfen Sie alle aufgeführten Aktivitäten ausüben.

Steht Ihr Reisezweck nicht auf der Liste, etwa weil Sie planen, ein Dienstverhältnis mit einer neuseeländischen Organisation einzugehen? Dann kommen Sie nicht für die NZeTA infrage, sondern müssen Sie ein anderes Visum bei den neuseeländischen Ausländerbehörden beantragen.

Für die Einreise nach Neuseeland wird ein gültiger Reisepass und ein Visum benötigtEine gute Vorbereitung ist für Reisen nach Neuseeland essenziell

Übrige Einreisebestimmungen für Reisen mit dem Visum Neuseeland

Reisende müssen noch einige weitere Einreisebestimmungen beachten, wenn Sie mit einer NZeTA nach Neuseeland einreisen möchten. Diese beziehen sich auf die Reiseplanung und den Hintergrund des/der Reisenden.

Reiseplanung

Bei der Einreise nach Neuseeland müssen Sie bereits über ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise verfügen und es den Beamten der Grenzschutzbehörde vorlegen können. Sie brauchen keine weiteren Reisepläne gemacht oder Unterkünfte gebucht zu haben, bevor Sie nach Neuseeland abreisen. Es ist jedoch immer anzuraten, im Voraus zu überlegen, was Sie in Neuseeland machen möchten und bereits einige Unterkünfte zu buchen. Die neuseeländischen Ausländerbehörden könnten es nämlich verdächtig finden, wenn Sie völlig planlos in das Land einreisen.

Hintergrund des/der Reisenden

Schließlich gelten noch einige weitere Einreisebestimmungen in Bezug auf den persönlichen Hintergrund aller Reisenden. Wenn Sie mit einem Visum nach Neuseeland einreisen möchten, müssen Sie beweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren gesamten Aufenthalt in Neuseeland verfügen. Hierfür können Sie zum Beispiel einen aktuellen Kontoauszug verwenden.

Außerdem dürfen Sie das Visum Neuseeland nicht verwenden, wenn Sie jemals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder zum Zeitpunkt der Einreise einer Straftat verdächtigt werden, die eine Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte. Sie müssen bei guter Gesundheit sein. Wenn Sie an einer schwerwiegenden, ansteckenden Krankheit leiden und/oder eine Belastung für die neuseeländische Gesundheitsversorgung darstellen könnten, kann Ihnen die Einreise in das Land verwehrt werden.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen? Beantragen Sie dann Ihr Visum für Neuseeland

Wenn Sie alle Einreisebestimmungen erfüllen, können Sie Ihr Visum Neuseeland direkt beantragen. Das Antragsverfahren nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und besteht aus dem Ausfüllen eines Online-Antragsformulars und dem Einreichen eines Lichtbilds. Wenn Sie nicht für eine NZeTA infrage kommen, können Sie womöglich eines der anderen Sorten Visa verwenden, die von den neuseeländischen Ausländerbehörden angeboten werden.
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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,48 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.