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Informationen zur NZeTA

  • Was ist die NZeTA?

    NZeTA ist eine Abkürzung für “New Zealand electronic Travel Authority”. Dies ist eine elektronische Reisegenehmigung (Visa Waiver), mit der Reisende ohne physisches Visum nach Neuseeland reisen dürfen. Die NZeTA ist günstiger, schneller und einfacher zu beantragen als ein physisches Visum, das von der Botschaft in den Reisepass geklebt wird. Die NZeTA wird elektronisch an Ihren Reisepass verbunden.

    Eine NZeTA kann von Reisenden aus einer begrenzten Anzahl Ländern beantragt werden, u. a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Für die Einreise mit einem NZeTA Visum gelten einige weitere Voraussetzungen. Sie dürfen eine NZeTA lediglich für touristische Zwecke, einen Besuch von Freunden oder Familie, einen Umstieg in Neuseeland, für Geschäftsreisen, Amateursport oder für kurze Studienreisen verwenden. Sie dürfen kein Arbeitsverhältnis mit einer Organisation in Neuseeland eingehen, auch nicht auf ehrenamtlicher Basis. Reisen für medizinische Zwecke sind auch nicht erlaubt.

  • Brauche ich für meine Reise nach Neuseeland eine NZeTA oder ein Visum?

    Sie benötigen immer ein Visum oder eine NZeTA, wenn Sie mit dem Flugzeug oder einem (Kreuzfahrt-)Schiff nach Neuseeland reisen. Die einzige Ausnahme hierfür gilt für Reisende mit einem neuseeländischen oder australischen Pass. Auch für eine Zwischenlandung in Neuseeland benötigen Sie ein Visum oder eine NZeTA. Die NZeTA ist die einfachste und günstigste Reisegenehmigung für Neuseeland, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

    Reisende aus unter anderem allen EU-Ländern (wozu auch Deutschland und Österreich zählen), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz können eine NZeTA beantragen. Das NZeTA Visum kann vollständig online beantragt werden. Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie Ihre Reisegenehmigung per E-Mail. Sobald Sie die NZeTA erhalten haben, können Sie sofort für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder eine kurze Studienreise nach Neuseeland abreisen. Eine NZeTA ist für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig und innerhalb dieser zwei Jahre dürfen Sie so oft Sie wollen nach Neuseeland reisen. Jeder aneinander geschlossene Aufenthalt darf jedoch nicht mehr als 3 Monate andauern.
    Jetzt die NZeTA für Neuseeland beantragen

    Anstelle einer NZeTA können Sie auch eine andere Art von Visum für Neuseeland beantragen. Das wird nur dann empfohlen, wenn Sie aus einem anderen Grund nach Neuseeland reisen wollen, als für einen Urlaub, eine Geschäfts- oder Studienreise. Es ist nämlich komplizierter und teurer, um ein anderes Visum für Neuseeland zu beantragen. Wenn Sie einer neuseeländischen Organisation beitreten wollen, dann dürfen Sie nicht mit einer NZeTA nach Neuseeland reisen, sondern müssen Sie über die neuseeländischen Ausländerbehörden eine andere Art von Visum beantragen.

  • Benötige ich eine NZeTA für einen Transit in Neuseeland?

    Auch für einen Transit in Neuseeland ist immer eine NZeTA oder ein Transitvisum erforderlich. Das gilt auch, wenn Sie das Flugzeug oder den Flughafen in Neuseeland nicht verlassen. Im Antragsformular für die NZeTA müssen Sie den Grund Ihrer Reise angeben. Eine der Optionen ist "Transit". Wählen Sie diese Option nur, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie steigen am Auckland International Airport um
    • Sie bleiben während des gesamten Umstiegs im Transitbereich des Flughafens oder im Flugzeug
    • Ihr Gepäck wird von Ihrer Fluggesellschaft automatisch für Ihren Weiterflug eingecheckt
    • Sie werden nicht mehr als 24 Stunden am Flughafen in Neuseeland verbringen

    Erfüllen Sie nicht alle aufgeführten Voraussetzungen, zum Beispiel weil Sie Ihr Gepäck erneut aufgeben müssen? Wählen Sie dann unter "Grund Ihrer Reise" die Option "Urlaub".
    Antragsformular NZeTA öffnen

  • Wie lange bleibt eine NZeTA gültig?

    Eine NZeTA hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren, angefangen am Tag der Genehmigung durch die neuseeländischen Behörden. Innerhalb dieser zwei Jahre dürfen Sie so oft Sie wollen nach Neuseeland reisen. Beachten Sie jedoch, dass kein Aufenthalt mehr als 3 Monate andauern darf und dass jeder Aufenthalt vollständig innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums liegen muss. Außerdem dürfen Sie sich mit einem NZeTA Visum nicht länger als 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Neuseeland aufhalten.

    Die Gültigkeit einer NZeTA ist mit der Gültigkeit Ihres Reisepasses verbunden. Beachten Sie, dass das Ablaufdatum Ihres Reisepasses mindestens 3 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus Neuseeland liegen muss. Wenn das nicht der Fall ist, verliert Ihre NZeTA ihre Gültigkeit. Wenn Ihr Reisepass innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer geplanten Ausreise abläuft, dann müssen Sie zunächst einen neuen Reisepass beantragen. Sobald Sie Ihren neuen Reisepass erhalten haben, müssen Sie auch eine neue NZeTA beantragen, um nach Neuseeland reisen zu dürfen.

  • Welche Voraussetzungen gibt es, um mit einer NZeTA reisen zu dürfen?

    Sie können eine NZeTA beantragen, wenn Sie über den Reisepass eines Landes verfügen, das an das Visa Waiver Programm Neuseelands angeschlossen ist. Alle EU-Länder sind an dieses Programm angeschlossen, genauso wie u. a. die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Reisende aus diesen Ländern können also problemlos eine NZeTA beantragen. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Auf dieser Website können Sie überprüfen, ob Sie für eine NZeTA infrage kommen.

    Des Weiteren müssen Sie bei der Ankunft in Neuseeland bereits über ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise verfügen und nachweisen können, dass Sie über genügende finanzielle Mittel verfügen für ihre Reise nach Neuseeland. Sie können eine NZeTA nicht verwenden, wenn Sie in der Vergangenheit für eine Straftat verurteilt wurden, die eine Freiheitsstrafe zur Folge hatte; auch nicht, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, die zu einer Freiheitsstrafe führen könnte. Außerdem müssen Sie in einem guten gesundheitlichen Zustand sein, um mit einer NZeTA reisen zu dürfen. Das beinhaltet, dass Sie unter keinen schwerwiegenden, ansteckenden Krankheiten leiden und dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie eine große Last für die Gesundheitsversorgung Neuseelands darstellen werden.

    Sie dürfen mit einer NZeTA für einen Urlaub, für einen Besuch an Freunden oder Familie, für eine Geschäftsreise, für Amateursport oder für eine kurze Studienreise nach Neuseeland reisen. Wenn die Behörden in Neuseeland vermuten, dass Sie bei einer neuseeländischen Organisation angestellt werden wollen (bezahlt oder unbezahlt), dann wird Ihr Antrag für eine NZeTA abgelehnt. Nähere Information dazu finden Sie auf der Seite über die Voraussetzungen für eine Einreise mit einer NZeTA

  • Ich habe eine Vorstrafe oder ein Bußgeldbescheid bekommen, was jetzt?

    Auch wenn Sie im Strafregister eingetragen sind oder ein Verkehrsdelikt begangen haben, können Sie in den meisten Fällen mit einer NZeTA nach Neuseeland reisen.
    Stellen Sie hier Ihren NZeTA-Antrag

    Wurden Sie in der Vergangenheit wegen eines Gewalt- oder Drogendelikts, eines Einwanderungsdelikts, gefährlichen Fahrens, Alkohol am Steuer oder eines Sexualdelikts verurteilt? Oder werden Sie einer Straftat verdächtigt, die zu einer Haftstrafe führen kann? Oder sind Sie in der Vergangenheit zu einer Haftstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt worden? In all diesen Fällen können Sie wahrscheinlich keine NZeTA beantragen.

  • Kann ich das Visum auch nach der Ankunft in Neuseeland kaufen (Visa on Arrival)?

    Nein. Sie können das Visum für Neuseeland nicht erst nach der Ankunft beantragen. Bereits beim Einchecken für Ihren Flug oder Ihre Kreuzfahrt wird überprüft, ob Sie über ein gültiges Visum für Ihre Reise verfügen. Beantragen Sie Ihre NZeTA also bereits vor Ihrer Abreise.
    Beantragen Sie hier Ihre NZeTA

  • Muss ich für den Visumantrag die Botschaft oder das Konsulat besuchen?

    Nein, das NZeTA Visum kann vollständig online beantragt werden. Verwenden Sie hierfür das Online-Antragsformular. Weitere Informationen und Erläuterungen hierzu können Sie auf dieser Website finden.
    Das Antragsformular für die NZeTA öffnen

  • Muss ich das Coronavirus noch berücksichtigen?

    Die Corona-Maßnahmen wurden bereits mehrmals geändert. Daher empfehlen wir Ihnen, die Seite mit den aktuellen Maßnahmen gegen Covid-19 in Neuseeland rechtzeitig im Voraus und kurz vor Ihrer Abreise zu lesen.
    Prüfen Sie die Corona-Maßnahmen vor Ihrer Abreise nach Neuseeland

Die Online-Antragsstellung

  • Wie kann ich eine NZeTA beantragen?

    Sie können Ihr NZeTA Visum einfach online beantragen, indem Sie das digitale Antragsformular ausfüllen. Gehen Sie das Formular in Ruhe von oben nach unten durch und tragen Sie alle Daten sorgfältig ein. Halten Sie hierfür Ihren Reisepass griffbereit. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Reisende an Ihren Antrag hinzuzufügen. Halten Sie in diesem Fall auch die Reisepässe Ihrer Mitreisenden griffbereit.
    Das NZeTA-Antragsformular öffnen

    Sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, müssen Sie die Kosten der NZeTA begleichen. Die Zahlung können Sie sicher und einfach mit Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, Paypal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, AMEX) durchführen. Nachdem die Kosten für die NZeTA beglichen sind, überprüfen wir, ob mit Ihrem Antrag alles in Ordnung ist und reichen wir ihn bei der Ausländerbehörde ein. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung per E-Mail.

    Wenn alle Daten in Ordnung sind, erhalten Sie Ihre NZeTA durchschnittlich innerhalb von 5 Tagen, ab dem Zeitpunkt, an dem wir Ihren Antrag empfangen haben. Wenn Sie einen Eilantrag eingereicht haben, erhalten Sie Ihre NZeTA mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % innerhalb von 24 Stunden. Wir benachrichtigen Sie per SMS und E-Mail, sobald Ihre NZeTA genehmigt wurde. Ab dem Moment ist Ihr Visum elektronisch an Ihren Reisepass verbunden und können Sie problemlos einchecken und nach Neuseeland einreisen.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine NZeTA erhalte?

    Die NZeTA wird durchweg innerhalb von 5 Tagen geliefert. Im Falle von Eilanträgen werden 90 % der Anträge innerhalb von 24 Stunden elektronisch geliefert. Beachten Sie: Die durchschnittliche Lieferzeit beginnt erst dann, wenn wir das ausgefüllte Antragsformular, die Bezahlung und Ihr Lichtbild ordnungsgemäß erhalten haben und das per E-Mail bestätigt wurde.

    Bei den genannten Lieferzeiten handelt es sich um Durchschnittswerte und nicht um Garantien. Der Grund hierfür liegt darin, dass es unmöglich ist, eine genaue Angabe zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags zu geben. Die Visumberater/-innen von VisumBeantragen.at und die Angestellten der neuseeländischen Ausländerbehörden führen eine manuelle Kontrolle durch, weshalb die Bearbeitungszeiten schwanken können. Auch bei Eilanträgen können keine Lieferzeiten garantiert werden. In seltenen Fällen führen die Ausländerbehörden Stichprobenkontrollen durch, die mehrere Tage andauern können. Das verzögert die Lieferung des NZeTA Visums.

    VisumBeantragen.at hat keinen Einfluss auf die Genehmigung von Visa durch die Ausländerbehörden Neuseelands. Dadurch kann VisumBeantragen.at die Geschwindigkeit, mit der Visa genehmigt werden, nur begrenzt beeinflussen. Das gilt auch für Eilanträge. Um sicherzugehen, dass Ihr Visum rechtzeitig genehmigt wird, wird empfohlen, den Antrag bereits einige Wochen vor der Abreise einzureichen. Sie können Ihr NZeTA Visum so lange im Voraus beantragen, wie Sie möchten. Eine NZeTA hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, wodurch Sie das Visum z. B. auch bereits dann beantragen können, wenn Sie erst in einem Jahr nach Neuseeland reisen möchten.

    Im Vergleich zu “normalen” Anträgen werden Eilanträge schneller durch VisumBeantragen.at verarbeitet. Eilanträge werden immer innerhalb von 24 Stunden durch VisumBeantragen.at verarbeitet, oft sogar innerhalb einer Stunde und auch außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten. Hierfür bezahlen Sie einen Zuschlag von 17,50 €. Der/Die deutschsprachige Visumberater/-in überprüft in diesem Zeitraum die Daten in Ihrem Antragsformular sowie die eingereichten Dokumente (Lichtbilder). Falls der/die Berater/-in vermutet, dass die Angaben oder Dokumente nicht korrekt oder unvollständig geliefert wurden, werden diese korrigiert oder wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen. Aufgrund dieser ersten Kontrolle kann Ihr Antrag schnell von den Ausländerbehörden Neuseelands verarbeitet werden. Die Behörden überprüfen Ihren Antrag nochmals und entscheiden, ob Sie ein potenzielles Risiko für die Sicherheit Neuseelands formen. Falls die Ausländerbehörden Ihren Antrag genehmigen, erhalten Sie eine E-Mail und eine SMS, in der Sie Informationen dazu erhalten, wie Sie Ihre NZeTA herunterladen können. Drucken Sie das NZeTA Visum aus und nehmen Sie es mit auf Ihre Reise.

    Haben Sie Visa für mehrere Personen gleichzeitig beantragt? Visumanträge werden immer individuell, pro Person, verarbeitet. Es kommt regelmäßig vor, dass individuelle Anträge innerhalb eines Gruppenantrags zu unterschiedlichen Momenten genehmigt werden. Manchmal können mehrere Tage zwischen der Genehmigung des ersten und des letzten Antrags innerhalb eines Gruppenantrags liegen. Ein möglicher Grund hierfür ist, dass einer der Anträge einer Stichprobenkontrolle unterworfen wird. Wenn die Genehmigung eines der Anträge innerhalb eines Gruppenantrags mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Genehmigung eines anderen Antrags, bedeutet das nicht, dass der Visumantrag eine größere Wahrscheinlichkeit hat, abgewiesen zu werden.

  • Muss ich im Voraus eine Reise gebucht haben?

    Nein, Sie brauchen noch keine Flugtickets oder Übernachtungen gebucht zu haben, um ein NZeTA Visum beantragen zu können. Sie werden im Antragsformular gefragt, eine Schätzung Ihres erwarteten Ankunftsdatums zu machen. Dieses Datum darf von Ihrem tatsächlichen Ankunftsdatum abweichen, solange Ihr gesamter Aufenthalt in Neuseeland innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums fällt. Sie können also bereits eine NZeTA beantragen, ohne zu wissen, wann genau Sie nach Neuseeland reisen.
    Beantragen Sie hier bereits Ihre NZeTA

    Wenn sich Ihre Reisepläne zu einem späteren Zeitpunkt noch verändern, brauchen Sie Ihren Antrag nicht mehr anzupassen. Ihre NZeTA bleibt gültig, bis der Gültigkeitszeitraum von 2 Jahren abgelaufen ist. Zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft in Neuseeland müssen Sie jedoch bereits über ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise verfügen. Außerdem muss Ihr Reisepass an Ihrem geplanten Ausreisedatum noch mindestens 3 Monate gültig sein. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, verläuft auch die Gültigkeit Ihrer NZeTA. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, müssen Sie also auch eine neue NZeTA beantragen.

  • Welche Voraussetzungen muss mein Reisepass erfüllen?

    Jede/-r Reisende muss einen eigenen Reisepass besitzen. Das gilt auch für Kinder. Kinder können auch mit einem deutschen Kinderreisepass nach Neuseeland einreisen. Der Reisepass muss nach der geplanten Ausreise aus Neuseeland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen, bevor Sie Ihren Visumantrag einreichen. Haben Sie eine NZeTA mit einem Reisepass beantragt, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt? Dann müssen Sie sowohl einen neuen Reisepass, als auch eine neue NZeTA beantragen.

    Überprüfen Sie, bevor Sie eine NZeTA beantragen, ob der Reisepass von Ihnen und Ihren Mitreisenden noch lange genug gültig sind. Ist das nicht der Fall? Beantragen Sie dann einen neuen Reisepass, bevor Sie eine NZeTA beantragen.

    Reguläre Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe werden akzeptiert. Besitzen Sie nur einen Führerschein, einen Personalausweis, oder eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann können Sie über diese Website kein NZeTA Visum für Neuseeland beantragen. In diesem Fall müssen Sie erst einen regulären Reisepass beantragen oder Sie müssen Kontakt mit der Botschaft von Neuseeland aufnehmen.

  • Welche Daten und Unterlagen werden benötigt?

    Im Antragsformular müssen die Reisepassdaten jedes/-r Reisenden angegeben werden. Ohne die Reisepassdaten können Sie das Formular nicht ausfüllen, also sorgen Sie dafür, dass Sie die Reisepässe aller Reisenden griffbereit haben. Danach werden Sie zur Zahlung gebeten. Die Zahlung können Sie mit Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, Paypal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, AMEX) durchführen. Vergewissern Sie sich, dass Sie über alle nötigen Unterlagen für die Zahlungsmethode Ihrer Wahl verfügen.

    Zum Schluss benötigen Sie noch ein digitales Lichtbild jedes/-r Reisenden. Hierbei kann es sich um ein offizielles Passfoto handeln, aber es darf auch ein Selfie sein, solange es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nachdem Sie die Bezahlung abgeschlossen haben, können Sie das Lichtbild einfach hochladen. Haben Sie im Moment kein Lichtbild von sich selbst? Sie können es auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Antrag erst verarbeitet werden kann, nachdem Sie die benötigten Fotos ordnungsgemäß eingereicht haben.

  • Wie viel kostet eine NZeTA und wie kann ich die Kosten begleichen?

    Das NZeTA Visum für Neuseeland kostet 64,95 € pro Person. Der Preis ist inklusive aller konsularischen Kosten für die Genehmigung Ihres Antrags durch die Ausländerbehörden Neuseelands, der Servicekosten für die Verarbeitung und Fehlerkontrolle durch VisumBeantragen.at, Mehrwertsteuer, Transaktionskosten und der Kosten für die obligatorische Touristensteuer für Neuseeland, die sogenannte International Visitor Conservation and Tourism Levy, in Höhe von 35 NZD. Für Eilanträge berechnen wir einen Zuschlag von 17,50 € pro Person. Sie bezahlen denselben Preis pro Person für individuelle Anträge wie für Gruppenanträge.

    Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den CO₂-Ausstoß Ihrer Reise kompensieren zu lassen und / oder Ihre Reise bei der Botschaft anzumelden. Diese Optionen sind freiwillig und die Kosten hierfür sind von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig, sowie von dem Land, von dem aus Sie reisen. Die Kosten für diese Optionen werden im Antragsformular angegeben. Weitere Informationen zu Ihrem Beitrag zur Kompensation des CO₂-Ausstoßes über VisumBeantragen.at finden Sie in diesem Artikel.

    Sie können die Kosten Ihrer NZeTA sicher und einfach mit Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, Paypal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, AMEX) begleichen. Bei keiner dieser Zahlungsmöglichkeiten werden zusätzliche Kosten berechnet. Nachdem Sie die Bezahlung durchgeführt haben, können Sie direkt eine Zahlungsbestätigung herunterladen. Die vollständige Rechnung mit der Mehrwertsteuer können Sie auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite herunterladen, sobald Ihr Antrag verarbeitet wurde.

  • Steht eine 0 (Ziffer) oder ein O (Buchstabe) in meiner Reisepassnummer?

    Ihre Reisepassnummer enthält Ziffern und Buchstaben. Es kann manchmal unklar sein, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt. Die Passnummer von einem regulären deutschen Reisepass besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü), und auch niemals die Buchstaben B, D, Q und S. Da in der Reisepassnummer eines regulären deutschen Reisepasses keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von einem deutschen Kinderreisepass, einem deutschen vorläufigen Reisepass (und einem deutschen Reiseausweis als Passersatz) besteht immer aus 1 Buchstaben plus 7 Ziffern. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein. In deutschen Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen (und dem Reiseausweis als Passersatz) kann daher ein Selbstlaut vorkommen.

    Die Passnummer von einem österreichischen Reisepass besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. Da in der Reisepassnummer eines regulären österreichischen Reisepasses nie der Buchstabe O vorkommt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O.

    Wenn Sie Ihren NZeTA-Antrag mit einem deutschen oder österreichischen Reisepass auf der Website VisumBeantragen.at stellen, wird immer geprüft, ob Sie nicht einen Buchstaben O und eine Ziffer 0 vertauscht haben. Dieser Fehler wird entweder sofort für Sie korrigiert oder Sie erhalten eine Fehlermeldung. Auf diese Weise werden Probleme bei der Grenzkontrolle vermieden.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, kann es sein, dass Sie versehentlich den Buchstaben O eingetragen haben. In diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, um ein gültiges NZeTA Visum zu erhalten.

Nach dem Einreichen des Antrags

  • Wie erhalte ich die NZeTA und muss ich sie ausdrucken?

    Sie erhalten eine Nachricht per SMS und E-Mail, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde. In der E-Mail finden Sie einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite, wo Sie den Stand Ihres Antrags begutachten können und Ihr NZeTA Visum im PDF-Format herunterladen und ausdrucken können. Diese PDF-Datei ist Ihr offiziell genehmigtes Visum, das alle Daten enthält, die die Ausländerbehörden Neuseelands benötigen.

    Es ist wichtig, dass Sie noch einmal überprüfen, ob alle Daten korrekt in Ihrer NZeTA angegeben werden. Achten Sie vor allem auf die Namen und Reisepassdaten aller Reisenden. Falls hier ein Fehler gemacht wurde, ist Ihre NZeTA nämlich ungültig. Wenn andere Daten im Formular falsch wiedergegeben werden, ist das in den meisten Fällen weniger schlimm. Es ist nicht möglich, die Daten anzupassen, nachdem die Ausländerbehörden Ihren Antrag erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Antrag einreichen.

    Es wird empfohlen, das Visum auszudrucken, auch wenn das nicht unbedingt notwendig ist. Wenn Sie einen Ausdruck der NZeTA mitführen, kann Ihnen bei einer stichprobenartigen Inspektion nach der Ankunft in Neuseeland schneller geholfen werden.

  • Ich habe meine NZeTA noch nicht erhalten, was jetzt?

    Sie erhalten eine E-Mail, nachdem Sie Ihr Visum bezahlt haben und nachdem Ihr Lichtbild akzeptiert wurde. In den E-Mails finden Sie einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite, wo Sie den Status Ihres Antrags jederzeit überprüfen können.

    Haben Sie Ihre NZeTA nach Ablauf der erwarteten Lieferzeit noch nicht erhalten? Auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite können Sie nachlesen, ab wann es sinnvoll ist, Kontakt hierüber aufzunehmen. Die Lieferzeiten, die auf dieser Website angegeben werden, sind Durchschnittswerte. Es gibt keine Garantie, dass Ihr Visum innerhalb der Lieferzeit tatsächlich genehmigt wird. Es kann beispielsweise vorkommen, dass die Ausländerbehörden eine Stichprobenkontrolle durchführen, wodurch sich die Genehmigung Ihres Antrags verzögert. Wenn die Genehmigung Ihres Antrags also mehr Zeit in Anspruch nimmt als im Durchschnitt, bedeutet das nicht, dass Ihr Antrag eine höhere Wahrscheinlichkeit hat, abgelehnt zu werden.

    Haben Sie einen Gruppenantrag eingereicht? Individuelle Anträge innerhalb eines Gruppenantrags werden individuell durch die Ausländerbehörden genehmigt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Visa von Reisenden innerhalb eines Gruppenantrags zu unterschiedlichen Zeiten genehmigt werden.

    Haben Sie keine E-Mail erhalten? Kontrollieren Sie immer auch den Ordner mit unerwünschten Nachrichten in Ihrem E-Mail-Programm. Meistens heißt dieser “Spamordner” oder “Junkfolder”. Können Sie auch da keine E-Mail mit dem Betreff “Visumantrag für Neuseeland erhalten” finden? Überprüfen Sie dann auf dieser Seite den Status Ihres Antrags.

  • Kann ich die Daten in meinem Antrag noch ändern?

    In vielen Fällen ist es gar nicht notwendig, Veränderungen anzugeben und können Sie unbesorgt nach Neuseeland reisen. Nur wenn Sie Ihre Reisepassdaten falsch eingetragen haben, wird Ihre NZeTA ungültig. In dem Fall müssen Sie über die Ausländerbehörden oder über VisumBeantragen.at eine Änderung vornehmen oder eine neue NZeTA beantragen.

  • Mein Name ist auf der NZeTA falsch geschrieben, was jetzt?

    Wenn ein diakritisches Zeichen, wie ein ü, ä, ö, ç, é, è, ê, ñ oder ß in Ihrem Namen vorkommt, ist die Änderung Ihres Namens in der NZeTA wahrscheinlich das Ergebnis einer automatischen Korrektur. Spezielle Satzzeichen in Namen, wie Umlaute und Akzentzeichen werden vom System der Grenzschutzbehörde nicht akzeptiert. Der Name wird daher so geändert, wie er im maschinell lesbaren Teil des Reisepasses steht. Das sind die zwei Zeilen mit den vielen “<<<”-Zeichen ganz unten auf der Plastik- oder plastifizierten Seite in Ihrem Pass. In der obersten dieser beiden Zeilen steht Ihr Name (direkt nach dem Ländercode). Wenn Ihr Name hier genauso geschrieben wird wie in Ihrer NZeTA, ist alles in Ordnung und können Sie ohne Probleme reisen.

    Wenn der Fehler in Ihrem Namen nichts mit einem diakritischen Zeichen zu tun hat, haben Sie wahrscheinlich selbst Ihren Namen falsch eingetragen und ist die NZeTA ungültig. Das passiert leider öfters, wenn die „automatische Ergänzungsfunktion” in Ihrem Webbrowser eingeschaltet ist, die Felder in Formularen manchmal falsch ausfüllt. Sie müssen immer auf der Kontrollseite, die Sie vor der Zahlung zu sehen bekommen, überprüfen, ob das Formular korrekt ausgefüllt ist.

  • Ich kann nicht einchecken, was jetzt?

    Wurde Ihr NZeTA-Antrag genehmigt, aber können Sie dennoch nicht bei Ihrer Fluggesellschaft einchecken? Der Grund hierfür ist wahrscheinlich, dass Ihre Reisepassdaten beim Einchecken oder beim Beantragen Ihrer NZeTA nicht korrekt angegeben wurden.

    Ihre Reisepassdaten sind: Ihr Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, das Ausstellungs- und Ablaufdatum, Ihr vollständiger Name und Ihre Passnummer. Eine deutsche Reisepassnummer enthält niemals den Buchstaben “O”. Geben Sie stattdessen die Zahl “0” während des Eincheckens an.

    Sind die Reisepassdaten auf Ihrer NZeTA korrekt angegeben? Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf. Wahrscheinlich steckt ein Fehler in den Reisepassdaten, die an Ihr Flugticket verbunden wurden. Die Fluggesellschaft kann das Problem lösen, damit Sie dennoch einchecken können.

    Sind Ihre Reisepassdaten nicht korrekt auf Ihrer NZeTA angegeben? In diesem Fall müssen Sie die Ausländerbehörden oder VisumBeantragen.at über die Korrektur informieren oder eine neue NZeTA beantragen.

    Werden Ihre Reisepassdaten korrekt auf Ihrer NZeTA angegeben und sind sie auch korrekt an die Fluggesellschaft überliefert? Wahrscheinlich können Sie nicht einchecken, weil die Reisepassdaten eines/-r Mitreisenden für Probleme sorgen. Wenn Sie probieren, gleichzeitig einzuchecken, dann können falsche Reisepassdaten eines/-r Mitreisenden dafür sorgen, dass auch Sie nicht einchecken können.

  • Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

    In den meisten Fällen wird ein NZeTA-Antrag innerhalb von durchschnittlich 5 Tagen genehmigt. Es ist äußerst außergewöhnlich, dass ein NZeTA-Antrag abgelehnt wird und es ist schwierig, den genauen Grund einer Abweisung zu erfahren, da die neuseeländischen Ausländerbehörden niemals genau mitteilen, weshalb ein Antrag abgewiesen wurde. In den meisten Fällen ist eine Abweisung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen:

    • Sie haben einen Fehler im Antragsformular gemacht
    • Sie haben falsche Informationen im Antragsformular eingetragen
    • Sie befinden sich bereits (illegal) in Neuseeland
    • Sie wurden in der Vergangenheit zu einer Gefängnisstrafe von mindestens 5 Jahren verurteilt
    • Sie wurden in den vergangenen 10 Jahren zu einer Gefängnisstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt
    • Sie haben (u. a.) die neuseeländische Staatsangehörigkeit
    • Sie wurden in der Vergangenheit einmal eines Landes verwiesen
    • Der Verdacht besteht, dass Sie Mitglied einer terroristischen Organisation sind
    • Sie sind Mitglied einer rassistischen Organisation oder Sie haben in der Öffentlichkeit rassistische Aussprachen getätigt
    • Die Ausländerbehörden Neuseelands vermuten, dass Sie in Neuseeland eine Straftat begehen werden, die öffentliche Ordnung gefährden oder ein potenzielles Risiko für die Staatssicherheit bilden
    • Die Ausländerbehörden vermuten, dass Sie aus einem anderen Grund nach Neuseeland reisen, als Sie in Ihrem Antragsformular angaben
    • Sie befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand

    Was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde
    Überprüfen Sie, ob Sie alle Daten im Antragsformular korrekt angegeben haben. Können Sie einen Fehler, etwa in den Reisepassdaten, erkennen? Beantragen Sie dann erneut eine NZeTA mit den korrekten Daten. Können Sie keinen Fehler entdecken? In dem Fall hat es wenig Sinn, einen neuen Antrag einzureichen, da dieser wahrscheinlich erneut abgewiesen wird.

    Wurde Ihr NZeTA-Antrag abgewiesen, aber wollen Sie dennoch nach Neuseeland reisen?
    Sie haben immer die Möglichkeit, ein Visitor Visa für Neuseeland zu beantragen, auch wenn Ihr NZeTA-Antrag abgewiesen wurde. Die Beantragung eines Visitor Visa ist kostspieliger und zeitaufwendiger. Hierfür müssen Sie sich an die neuseeländischen Ausländerbehörden wenden.

    Es passiert nur äußerst selten, dass ein NZeTA-Antrag abgelehnt wird. Falls das bei Ihnen der Fall sein sollte, erhalten Sie alle Kosten für den Visumantrag zurückerstattet. Das gilt nicht für Reisende, bei denen bereits zuvor ein NZeTA-Antrag abgewiesen wurde. VisumBeantragen.at ist nicht für mögliche Schäden verantwortlich, die die Folge einer verspäteten Genehmigung oder Abweisung des NZeTA-Antrags sind. Mehr hierzu lesen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Ist es möglich, eine NZeTA zu verlängern?

    Nein, eine NZeTA kann nicht verlängert werden. Wenn Ihre NZeTA für Ihre geplante Reise und Ihren Aufenthalt in Neuseeland nicht lange genug gültig ist, beantragen Sie vor Ihrer Reise ein neues Visum. Ihre NZeTA sollte während Ihres gesamten Aufenthalts in Neuseeland gültig sein. Falls Sie länger als 3 aufeinanderfolgende Monate in Neuseeland bleiben möchten, verwenden Sie dann eine andere Art Visa.
    Beantragen Sie hier eine neue NZeTA

  • Kann ich meinen NZeTA-Antrag noch stornieren?

    Der Antrag kann noch storniert werden, bis dieser zur Bearbeitung bei den neuseeländischen Ausländerbehörden eingereicht wurde. Nachdem Sie die Kosten beglichen und die nötigen Dokumente eingereicht haben, wird Ihr Antrag durchweg innerhalb weniger Minuten bei den Ausländerbehörden eingereicht. Nachdem die Behörden Ihren Antrag erhalten haben, ist es nicht mehr möglich, den Antrag zu stornieren.

    Die meisten Kunden wollen Ihr Visum schnellstmöglich erhalten, weshalb es keine Bedenkzeit gibt. Das steht auch so in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie während der Antragsstellung zugestimmt haben, indem Sie einen Haken setzten.

Sonstige häufige Fragen

  • Ich reise mit Kindern, worauf muss ich achten?

    Auch Kinder benötigen einen gültigen Reisepass (regulärer Reisepass oder Kinderreisepass) und ein NZeTA Visum, um nach Neuseeland reisen zu dürfen. Alle Informationen auf dieser Seite gelten also für Reisende jedes Alters.

    Reist ein Kind ohne einen oder mehr Elternteile/Erziehungsberechtigte?
    Um die Entführung von Kindern zu verhindern, benötigt ein Kind immer die Zustimmung beider Elternteile / aller Erziehungsberechtigten, um ins Ausland reisen zu dürfen. Falls einer oder mehrere Erziehungsberechtigte nicht mitreisen, muss eine schriftliche Vollmacht während der gesamten Reise mitgeführt werden. Diese Reisevollmacht für Kinder muss durch beide Elternteile / alle Erziehungsberechtigte unterschrieben worden sein. Weiterhin wird empfohlen, Kopien des Ausweises oder des Reisepasses aller Erziehungsberechtigten mitzuführen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite des Auswärtigen Amts.

  • Ist eine genehmigte NZeTA eine Garantie, dass ich nach Neuseeland reisen darf?

    Nein. Auch auf dem Flughafen in Neuseeland findet eine Kontrolle statt. Die Ausländerbehörden Neuseelands prüfen nach Ihrer Ankunft nochmals, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Reise nach Neuseeland erfüllen, auch wenn Sie über eine gültige NZeTA oder ein anderes Visum für Neuseeland verfügen. Außerdem können Sie nach der Ankunft einer Stichprobenkontrolle unterworfen werden. In diesem Fall wird Ihnen ein/-e Mitarbeiter/-in der Ausländerbehörden einige Fragen in Bezug zu Ihrer Reise nach Neuseeland stellen. Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Reise nach Neuseeland erfüllen und die Ausländerbehörden davon überzeugen können, dass alle überlieferten Informationen korrekt sind, dürfen Sie in das Land einreisen.

  • Muss ich mich für meine Reise nach Neuseeland impfen lassen?

    Ihnen wird empfohlen, sich bei Ihrem Hausarzt zu informieren, welche Impfungen für Reisen nach Neuseeland empfohlen werden. Die Informationen auf dieser Website stammen nicht von einem Arzt.

  • Ich reise mit Medikamenten, worauf sollte ich achten?

    Wenn Sie Medikamente nach Neuseeland mitnehmen möchten, müssen Sie diese deklarieren und ein Rezept Ihres Arztes mitführen. Worauf Sie zusätzlich achten sollten, wenn Sie mit Medikamenten reisen, lesen Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Muss ich meine Reise bei der deutschen Auslandsvertretung anmelden?

    Sie erhalten die Option, Ihre Reisepläne mit der deutschen Auslandsvertretung Ihres Reiseziels zu teilen. Das ist in keiner Weise an Ihren Visumantrag verbunden. Für eine Reise nach Neuseeland sind Sie verpflichtet, ein Visum zu beantragen, während die sogenannte Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland freiwillig ist. Das Visum wird durch die neuseeländischen Behörden erteilt und die Elektronische Erfassung wird bei den deutschen Behörden eingereicht.

    Warum wird die Elektronische Erfassung empfohlen?
    Durch die Elektronische Erfassung informieren Sie die deutsche Botschaft über Ihre Reise nach Neuseeland. Auf diese Weise kann die Regierung in Ausnahmesituationen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Des Weiteren werden Sie per E-Mail über Veränderungen der Sicherheitslage in Neuseeland informiert. Sie erhalten auch Hinweise dazu, wie Sie Sicherheitsrisikos vermeiden können. Während der Coronakrise nahm die deutsche Botschaft regelmäßig Kontakt mit Reisenden auf und teilte sie Informationen zu Rückflügen nach Deutschland.

    Wie kann ich meine Reise bei den deutschen Behörden anmelden?
    Sie können die Elektronische Erfassung über die Website des Auswärtigen Amts einreichen. Sie können Ihre Elektronische Erfassung jedoch auch gemeinsam mit Ihrem Visumantrag einreichen. Nachdem Sie Ihr Antragsformular ausgefüllt haben, erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Reise elektronisch erfassen zu lassen. Diese Option spart Ihnen viel Zeit, da die meisten Daten aus Ihrem NZeTA-Antragsformular übernommen werden können.

  • Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Auf dieser Website werden viele personenbezogene Daten, auch sensible personenbezogene Daten, wie Passnummern, Erkennungsmerkmale und Passfotos verarbeitet. Sie erwarten zu Recht, dass das mit Sorgfalt geschieht.

    VisumBeantragen.at garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO / GDPR) verarbeitet und geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden nur über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden auch innerhalb weniger Tage gelöscht, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. VisumBeantragen.at hat seine Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und überprüfen lassen.

    Ihre persönlichen Daten werden nur zur Ausführung der Dienstleistungen zur Beantragung einer NZeTA Neuseeland gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere geschäftlichen Zwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen mit Risiken verbunden. So hat VisumBeantragen.at keinen Einfluss auf die oben genannten Regierungsbehörden und kann daher auch nicht kontrollieren, wie diese mit Ihren persönlichen Daten umgehen. Mehr dazu lesen Sie in der Datenschutzerklärung.

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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (58 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 58 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,74 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.