Ein Transit in Neuseeland ist nur zulässig, wenn Sie eine gültige NZeTA oder ein Visum haben. Die NZeTA für einen Transit unterscheidet sich von der NZeTA für einen längeren Aufenthalt in Neuseeland. Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch, um das richtige Visum für Ihren Transit in Neuseeland zu beantragen.

Visum für Ihren Transit in Neuseeland

Falls Sie an einem neuseeländischen Flughafen umsteigen werden, benötigen Sie immer ein Visum oder eine NZeTA. Dies gilt nicht, wenn Sie einen australischen oder neuseeländischen Reisepass haben. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie viel Zeit Sie in Neuseeland verbringen werden oder was Ihr endgültiges Reiseziel ist. Wenn Ihr Flugzeug in Neuseeland landet, benötigen Sie immer eine gültige Reisegenehmigung. Die Reisegenehmigung muss bereits vor der Abreise beantragt werden.

Um den Transit in Neuseeland zu erleichtern, können Reisende entweder eine NZeTA für einen Transit oder ein spezielles "Transitvisum" beantragen. Die NZeTA ist wesentlich einfacher zu erhalten als ein Transitvisum. Wir empfehlen Ihnen daher, die NZeTA zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen der NZeTA erfüllen. Diese Visumart kann für verschiedene Reisezwecke beantragt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Variante wählen, damit Ihre Reisegenehmigung für Ihren Reisezweck in Neuseeland gültig ist.

Viele Reisende nach Australien haben eine Zwischenlandung in AucklandAuch für einen Transit in Neuseeland ist ein Visum erforderlich

NZeTA für einen Transit oder für Tourismus?

Im Antragsformular für die NZeTA können Sie zwischen vier verschiedenen Reisezwecken wählen: Tourismus, Transit, Geschäftlich und Medizinisch. Es ist sehr wichtig, dass Sie im Antragsformular die richtige Art von NZeTA auswählen, damit die Reisegenehmigung Ihrem Reisezweck entspricht. Das NZeTA Visum für den Transit kann nur unter den folgenden Voraussetzungen verwendet werden:

  • Sie steigen am Auckland International Airport um
  • Sie bleiben während des Transits im Transitbereich des Flughafens oder im Flugzeug
  • Ihr Gepäck wird automatisch für Ihren nächsten Flug eingecheckt
  • Sie werden nicht länger als 24 Stunden in Neuseeland bleiben


Sollte Ihr Transit nicht alle oben genannten Kriterien erfüllen, wählen Sie dann im NZeTA-Formular den Reisezweck "Tourismus". Falls Sie unsicher sind, welche Variante Sie benötigen, wählen Sie das NZeTA Visum für touristische Zwecke. Dies liegt daran, dass ein NZeTA Visum, das für touristische Zwecke erteilt wurde, auch für einen Transit in Neuseeland verwendet werden kann. Ein NZeTA Visum, das für einen Transit erteilt wurde, kann jedoch nicht für andere Reisezwecke in Neuseeland verwendet werden. Daher können Sie sich im Zweifelsfall immer für eine NZeTA für den Tourismus entscheiden.
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Mehrfache Reisen nach Neuseeland

Die NZeTA hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, und innerhalb dieses Zeitraums können Sie eine unbegrenzte Anzahl von Reisen nach Neuseeland unternehmen. Dies gilt für jede Variante des Visums, unabhängig davon, ob es sich um einen Transit oder einen längeren Aufenthalt handelt. Hinweis: Wenn Sie die NZeTA für einen Transit gewählt haben, können Sie dieses Visum nur zu diesem Zweck in Neuseeland verwenden. Falls Sie mehrere Reisen mit unterschiedlichen Reisezwecken unternehmen werden (mit darunter einem Transit), wählen Sie ein NZeTA Visum für touristische Zwecke. Sie können das auch für mehrere Transite in Neuseeland verwenden.

Reisezweck zu einem späteren Zeitpunkt ändern

Es ist nicht möglich, den Reisezweck eines bereits genehmigten NZeTA-Antrags zu ändern. Sollten Sie eine NZeTA für touristische, geschäftliche oder medizinische Reisezwecke beantragt haben, aber nur für einen Transit nach Neuseeland reisen, ist das kein Problem. Ihre NZeTA ist auch für einen Transit gültig. Wenn Sie eine NZeTA für einen Transit beantragt haben, aber dennoch länger als 24 Stunden in Neuseeland bleiben und/oder den Transitbereich am Flughafen verlassen wollen, sollten Sie vor Ihrer Abreise nach Neuseeland eine neue NZeTA für Ihren eigentlichen Reisezweck beantragen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.