Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 24.05.2022 | ±3 Minuten Lesezeit

Die neuseeländische Regierung plant eine vollständige Grenzöffnung im Juli 2022. Das ist drei Monate früher als ursprünglich geplant. Die Grenzöffnung für Touristen und Geschäftsreisende mit einem gültigen Visum Neuseeland (NZeTA) wurde bereits verfrüht, nach einer der strengsten Einreiseverbote des Coronazeitraums. Neuseeland öffnet die Grenzen viel später als die meisten anderen Länder, etwa Nachbarland Australien.

Touristen wieder in Neuseeland willkommen

Touristen, die über eine gültige NZeTA verfügen, sind wieder in Neuseeland willkommen. Seit Oktober 2019 ist es nicht mehr möglich, ohne Visum nach Neuseeland zu reisen. Touristen können diese Einreisebestimmung einfach mit dem NZeTA Visum erfüllen. Dieses elektronische Visum kann einfach online beantragt werden und wird digital an den Reisepass geknüpft. Reisende, die die Voraussetzungen einer NZeTA erfüllen, brauchen die Botschaft oder das Konsulat nicht zu besuchen.

Visum Neuseeland beantragen

Studenten ab Juli 2022 willkommen

Die Regierung Neuseelands versucht die Einwanderung wieder zu ermöglichen (Immigration Rebalance), nach einer langen Zeit von Lockdowns aufgrund von Corona. Ein wichtiger Teil hiervon ist die Erholung des Zustroms von internationalen Studenten. Ursprünglich sollte dies wieder ab Oktober 2022 ermöglicht werden, aber kürzlich wurde entschieden, alle Arten von Studentenvisa ab dem 31. Juli 2022 wieder verfügbar zu stellen. Derzeit ist in Neuseeland Platz für 5000 internationale Studenten, die über ein Studentenvisum verfügen. Im Juli wird diese Grenze aufgehoben. Es wird ein großer Fonds freigemacht für sogenannte Post-Study Work Visa, bzw. Arbeitsvisa nach dem Studium, was studieren und arbeiten in Neuseeland vereinfachen und anziehender machen soll. Alle Personen, die noch über ein gültiges, früher erteiltes Visum verfügen, sind wieder in Neuseeland willkommen.

Arbeitsvisa

Ab dem 4. Juli 2022 werden alle Arten von Arbeitsvisa für Neuseeland wieder zur Verfügung gestellt, unter anderem das genehmigtes Arbeitgeber-Arbeitsvisum (Accredited Employer work visa). Das genehmigte Arbeitgeber-Arbeitsvisum ist für Arbeitgeber ausgelegt, die für bestimmte Stellen und Funktionen keine einheimischen Arbeitnehmer finden können. Dadurch erhalten neuseeländische Arbeitnehmer einen Vorteil, aber ist es danach einfacher für Arbeitgeber, die Stelle mit ausländischen, hoch-ausgebildeten Arbeitnehmern zu füllen. Es gibt zwei Ausnahmen zur “Neuseeländer erst” Regel. Sie gilt nicht, wenn das angebotene Gehalt zweimal so hoch ist wie der Mindestlohn, oder wenn es eine Stelle auf der “Grünen Liste” ist. Beispiele hierfür sind hohe Stellen im Bausektor, im Gesundheitswesen, im ICT-Sektor oder Ingenieurswesen.

Seit dem 14. März kann man das Working Holiday Visum Neuseeland wieder beantragen. Dieses Arbeitsvisum ist durchweg 12 Monate gültig und verfügbar für junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren. Vor der Coronapandemie kamen jährlich ca. 50.000 Menschen mit dem Working Holiday Visum nach Neuseeland, vor allem um in der Touristenbranche zu arbeiten. Die Grenzöffnung soll diesen Sektor wieder verstärken.

Visum Neuseeland beantragen

Für Touristen oder Geschäftsreisende ist die NZeTA ausreichend. Diese elektronische Reisegenehmigung für Neuseeland hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, beginnend am Tag der Genehmigung. Ein Aufenthalt darf nicht mehr als 3 Monate dauern, also ist das Visum nicht für längere Reisen ausgelegt. Mehr Informationen über alle übrigen Visa erhalten Sie auf der offiziellen Website von Neuseeland.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,48 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.