Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 24.06.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Am 20. Juni 2022 teilte die Regierung Neuseelands mit, dass vollständig geimpfte Reisende sich vor der Abreise nicht mehr auf Corona testen lassen müssen. Ursprünglich sollte die Testpflicht erst anderthalb Monate später abgeschafft werden.

Coronatest vor der Abreise nicht mehr verpflichtend

Die Regierung Neuseelands teilte am vergangenen Montag mit, dass vollständig geimpfte Reisende sich vor der Abreise nicht mehr auf Corona testen lassen müssen. Das ist dem detaillierten Plan der Regierung zu verdanken, die die schrittweise Wiedereröffnung des Landes für Touristen und andere Reisende nach Neuseeland beschreibt.

Der ursprüngliche Plan war es, die Testpflicht erst Ende Juli abzuschaffen. Die kleine Anzahl an Coronaneuinfektionen, in Kombination mit dem Ziel, die Einreise zu vereinfachen und den Tourismus zu stimulieren, führte jedoch dazu, dass Neuseeland die Testpflicht früher als geplant abschaffte. Die Vorteile für die Volksgesundheit werden als klein angesehen, verglichen mit der Mühe, die Reisende aufbringen müssen, um sich vor der Abreise auf Corona testen zu lassen. Die Kosten und die Verfügbarkeit eines Tests bilden dabei ein immer größeres Hindernis für Touristen, die nach Neuseeland reisen möchten, auch weil viele andere Länder auf der Welt die Testpflicht bei der Einreise bereits gelockert oder abgeschafft haben.

Impfnachweis nach wie vor verpflichtend

Alle Reisenden über 16 Jahren müssen bei der Ankunft weiterhin ein Dokument vorlegen, das die vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweist. Das bedeutet, dass Reisende minimal zwei Dosen des Moderna-, AstraZeneca- oder BioNtech/Pfizerimpfstoffes oder eine Dosis des Janssenimpfstoffes erhalten haben müssen. Reisende, die in Neuseeland lediglich umsteigen, brauchen keinen Impfnachweis vorzulegen.

Reisende müssen jedoch weiterhin am ersten und am fünften oder sechsten Tag nach der Ankunft einen Selbsttest machen, um herauszufinden, ob Sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Sollte das Resultat des Selbsttests positiv sein, müssen sie für sieben Tage in Quarantäne und einen PCR-Test abnehmen. Kinder unter sechs Monaten brauchen keinen Selbsttest zu machen.

Visum Neuseeland beantragen

Vergessen Sie daneben auch nicht, rechtzeitig Ihr Visum Neuseeland, die NZeTA, zu beantragen. Das ist eine elektronische Reisegenehmigung, die es ermöglicht, ohne Visum nach Neuseeland zu reisen. Wer online ein Visum für Neuseeland beantragt, braucht nicht zur Botschaft oder zum Konsulat, um das Visum im Reisepass anbringen zu lassen. Die NZeTA ist ab dem Genehmigungszeitpunkt zwei Jahre lang gültig und damit dürfen Sie sich bis zu drei aufeinanderfolgende Monate in Neuseeland aufhalten. Pro Jahr dürfen Sie sich höchstens sechs Monate im Land aufhalten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (58 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 58 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,81 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.