Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 30.04.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Die indonesischen Behörden haben ein neues Visum für Personen eingeführt, die in Indonesien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten möchten. Sie dürfen mit diesem Remote Worker Visa ein Jahr in Indonesien leben und arbeiten. Reisende, die nicht in Indonesien arbeiten möchten, benötigen kein Remote Worker Visa, sondern können ein E-Visum Indonesien für touristische Zwecke beantragen.

Neues Visum soll digitale Nomaden anlocken

Das neue Remote Worker Visa (E33G) wird seit dem 1. April 2024 angeboten. Das Visum wird auch als Digital Nomad Visa bezeichnet, da das Visum für Personen ausgelegt ist, die von Indonesien aus für einen Arbeitgeber im Heimatland arbeiten möchten. Mit dem neuen Visum versucht Indonesien, talentierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuziehen. Da man sich mit dem Visum ein Jahr in Indonesien aufhalten darf, öffnet sich das Land für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die von einem anderen Land aus arbeiten möchten. Die Einführung des neuen Visums soll auch zum Wirtschaftsaufschwung Indonesiens nach der Coronapandemie beitragen.

Erlaubte Tätigkeiten mit einem Remote Worker Visa

Reisende dürfen sich mit einem Remote Worker Visa ein Jahr in Indonesien aufhalten und für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Indonesiens arbeiten. Das Remote Worker Visa ist ein Multiple-Entry Visum, was bedeutet, dass Reisende mehrmals in das Land einreisen dürfen. Familienangehörige des/-der Antragstellenden dürfen während der Gültigkeit des Visums ebenfalls in Indonesien bleiben. Reisende müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Erteilung des Visums nach Indonesien einreisen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer in Indonesien kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Reisende dürfen mit einem Remote Worker Visa in Indonesien arbeiten, allerdings nur für Unternehmen und Organisationen, die außerhalb Indonesiens ansässig sind. Es ist mit diesem Visum nicht erlaubt, bei einem indonesischen Unternehmen angestellt zu werden oder ein Gehalt oder andere Vergütungen von indonesischen Firmen oder Einzelpersonen zu erhalten. Außerdem darf man in Indonesien keine Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

Voraussetzungen für den Antrag

Für die Beantragung eines Remote Worker Visa benötigen Sie einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Es wird empfohlen, den Antrag mit einem Pass einzureichen, der noch mindestens 18 Monate gültig ist, sodass der Pass auch nach dem Ablauf des Visums noch mindestens 6 Monate gültig ist. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Indonesiens haben. Um den Antrag einreichen zu können, müssen Sie zudem über ein Bankguthaben von mindestens 2.000 USD und ein Jahreseinkommen von mindestens 60.000 USD verfügen.

Dokumente einreichen

Zusätzlich zum Ausfüllen des Online-Antragsformulars müssen Sie für die Beantragung eines Remote Worker Visa auch einige Dokumente einreichen. Dabei handelt es sich um die folgenden Dokumente:

  • ein aktuelles, digitales Lichtbild
  • einen Scan oder ein Foto Ihres Reisepasses
  • einen Arbeitsvertrag eines Unternehmens außerhalb Indonesiens
  • einen Kontoauszug der vergangenen 3 Monaten, mit einem Guthaben von mindestens 2.000 USD
  • einen Nachweis Ihres Jahreseinkommens von mindestens 60.000 USD

Kosten für das Remote Worker Visa

Die Kosten für das Remote Worker Visa belaufen sich auf 2.700.000 IDR plus 150 USD, umgerechnet etwa 295 EUR (Stand: 30.04.2024). Die Kosten für das Visum sind daher erheblich höher als die Kosten für das elektronische Touristenvisum Indonesien. Wenn Sie nicht vorhaben, in Indonesien zu arbeiten, und höchstens 30 Tage im Land bleiben möchten, können Sie das Touristenvisum verwenden, das wie das Remote Worker Visa online beantragt werden kann.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indonesien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (519.500 IDR pro Visum, über evisa.imigrasi.go.id), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 519.500 IDR an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 34,00 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indonesien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.