Möchten Sie in Kanada arbeiten oder fliegen Sie für eine Geschäftsreise nach Kanada? Sie benötigen dafür oft weder ein Arbeitsvisum noch eine Work Permit. Sie müssen dann stattdessen eine eTA beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob die eTA für Ihre Reisepläne ausreicht.

Tätigkeiten, die Sie mit einer eTA verrichten dürfen

Urlaubs- und Geschäftsreisende dürfen sich mit der eTA Kanada höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate in Kanada aufhalten. Reisen Sie geschäftlich nach Kanada? Sie dürfen mit einer eTA die folgenden Tätigkeiten durchführen:

  • (Potenzielle) Geschäftspartner, wie Kunden oder Lieferanten, besuchen
  • An Geschäftstreffen, wie Messen oder Konferenzen, teilnehmen
  • Fabriken oder andere Unternehmen besichtigen
  • Kanadische Produkte oder Dienstleistungen für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Kanadas einkaufen
  • Bestellungen für Produkte oder Dienstleistungen entgegennehmen
  • Aftersales-Services anbieten
  • An Schulungen oder Kursen teilnehmen, die insgesamt nicht länger als sechs Monate dauern
  • Schulungen von Mitarbeitern/-innen eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Kanadas leiten

Sie dürfen einige Berufe in Kanada ausüben, ohne dafür ein Visum oder eine Work Permit zu beantragen. Für die Berufe in der folgenden Liste reicht eine eTA aus.

  • Journalisten/-innen und ihre Mitarbeiter/-innen
  • Schiedsrichter/-innen
  • Athleten/-innen und ihre Coaches
  • Darstellende Künstler/-innen und ihre wichtigsten Hilfskräfte, die an der künstlerischen Arbeit beteiligt sind
  • Gastredner/-innen, aber nur, wenn die Veranstaltung höchstens fünf Tage dauert
  • Akademiker/-innen, aber nur zur Bewertung oder Prüfung von Forschungsprojekten und Abschlussarbeiten
  • Firmentrainer/-innen, aber nur für Schulungen an der kanadischen Niederlassung Ihres eigenen Arbeitgebers
  • Experten/-innen, die Untersuchungen für eine Behörde oder ein Gericht durchführen
  • Besatzungsmitglieder von nicht kanadischen Fluggesellschaften
  • Unterstützer/-innen von religiösen oder spirituellen Veranstaltungen

Körperliche Arbeit in Kanada

Werden Sie in Kanada körperliche Arbeit verrichten? Das ist in der Regel mit einer eTA nicht erlaubt. Achten Sie darauf, wenn Sie Aftersales-Services anbieten möchten oder vorhaben, Ihr Unternehmen auf einer Messe zu präsentieren. Der Auf- und Abbau eines Messestands ist körperliche Arbeit und ist daher nicht erlaubt.

Situationen, in denen körperliche Arbeit erlaubt ist

Wenn Sie für einen kurzen Zeitraum auf Universitäts- oder Managementebene in Kanada arbeiten werden, dürfen Sie mit einer eTA körperliche Arbeit verrichten. Dabei handelt es sich um sogenannte kurzfristige hoch qualifizierte Arbeit (short-term high skilled work). Das ist allerdings pro Halbjahr für höchstens 15 aufeinanderfolgende Tage erlaubt. Oder pro Jahr für höchstens 30 aufeinanderfolgende Tage. Möchten Sie öfter oder für einen längeren Zeitraum körperliche Arbeit in Kanada verrichten? Dann benötigen Sie eine Work Permit (Arbeitserlaubnis).

eTA, Visum oder Work Permit beantragen

Erfüllen Sie die Einreisebestimmungen mit der eTA und die zusätzlichen Voraussetzungen für die Arbeit in Kanada? Dann können Sie sofort einen eTA-Antrag einreichen.
Jetzt eine eTA beantragen

Die meisten Geschäftsreisenden können die eTA Kanada verwenden. Werden Sie Tätigkeiten verrichten, die mit einer eTA nicht erlaubt sind? Dann benötigen Sie eine Work Permit oder ein Visum. Das gilt zum Beispiel in diesen Situationen:

  • Sie werden körperliche Arbeit verrichten (länger als mit einer eTA erlaubt ist)
  • Sie haben vor, einen Auftrag für ein kanadisches Unternehmen auszuführen
  • Sie möchten in Kanada eine neue Firma gründen
  • Sie gehen ein Beschäftigungsverhältnis mit einem kanadischen Arbeitgeber ein

Lesen Sie hier, welches Visum Sie benötigen

Einladungsschreiben nach Kanada mitnehmen

Wenn Sie mit einer eTA nach Kanada reisen, brauchen Sie bei der Einreise in der Regel nur Ihren Reisepass vorzulegen. Sie können für eine Stichprobenkontrolle ausgewählt werden. In dem Fall wird Ihnen ein/-e Mitarbeiter/-in der Canada Border Services Agency (CBSA) einige zusätzliche Fragen stellen. Die kanadischen Ausländerbehörden prüfen auf diese Weise, ob Sie alle Bestimmungen für die Einreise mit der eTA erfüllen. Dazu gehören auch die Vorschriften für die Arbeit in Kanada.

Haben Sie einen Geschäftstermin in Kanada? Dann wird empfohlen, ein Einladungsschreiben Ihres kanadischen Geschäftspartners mitzuführen, damit Sie einfach nachweisen können, dass Sie die Einreisebestimmungen erfüllen. Das gilt nicht nur, wenn Sie mit einer eTA Kanada reisen, sondern auch, wenn Sie mit einem Visum oder einer Work Permit reisen. Nehmen Sie sicherheitshalber auch eine Erklärung Ihres Arbeitgebers mit, aus der hervorgeht, was der Grund Ihrer Reise ist. Außerdem wird empfohlen, Ihren (potenziellen) Geschäftspartner zu bitten, zum Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Kanada telefonisch erreichbar zu sein.

Inhalt des Einladungsschreibens

Das Einladungsschreiben muss von Ihrem (potenziellen) Geschäftspartner in Kanada erfasst werden. Achten Sie darauf, dass mindestens die folgenden Punkte beschrieben werden:

  • Ihre Vornamen, Ihr Nachname und Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Wohnadresse
  • Ihre geschäftliche und private Telefonnummer
  • Ihre Funktionsbezeichnung und der Name Ihres Arbeitgebers
  • Der Name und die Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens, das Sie besuchen
  • Die Adressen der anderen Geschäftsstandorte, die Sie besuchen werden
  • Die Website, das Gründungsdatum und eine kurze Beschreibung des Unternehmens, das Sie besuchen
  • Der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse und die Funktionsbeschreibung der Person, die Sie besuchen
  • Eine Rufnummer, unter der Ihr Geschäftspartner - vorzugsweise rund um die Uhr - erreichbar ist
  • Der Ort Ihrer Unterkunft in Kanada und eine Vereinbarung über die Verteilung der Kosten Ihrer Reise
  • Die Beziehung zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem kanadischen Unternehmen, das Sie besuchen
  • Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Person, die Sie besuchen
  • Der Zweck Ihres Besuchs und die voraussichtlichen Ankunfts- und Rückreisedaten

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,19 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.