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Informationen zur eTA

  • Was ist eine eTA Kanada?

    eTA ist die Abkürzung von „electronic Travel Authorization“, auf Deutsch „elektronische Einreiseerlaubnis“. Eine eTA ist eine elektronische Genehmigung, die Geschäftsreisende und Touristen benötigen, um ohne Visum nach Kanada fliegen zu dürfen. Im Französischen wird diese Genehmigung nicht eTA, sondern „Autorisation de Voyage Électronique“ oder abgekürzt AVE Canada, genannt.

    Eine eTA ist kein Visum, aber ähnelt diesem stark. Ob jemand für die Einreise nach Kanada ein Visum oder eine eTA benötigt, hängt von der Staatsangehörigkeit des/der Reisenden und der Art der Anreise ab. Die kanadische Regierung hat Vereinbarungen über visumfreies Reisen mit den meisten europäischen Ländern getroffen. Infolgedessen können Deutsche, Österreicher/-innen, Schweizer/-innen und alle Bürger/-innen der Europäischen Union Straßengrenzübergänge zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada auch ohne Visum oder eTA passieren. Die Einreise ohne Visum oder eTA ist auch bei der Anreise mit dem Schiff oder Kreuzfahrtschiff möglich, nicht aber bei einer Landung mit dem Flugzeug auf einem kanadischen Flughafen. Zur Beschränkung von Sicherheitsrisiken hat die kanadische Regierung beschlossen, alle mit dem Flugzeug ankommenden Passagiere bereits vor dem Abflug einer zusätzlichen Kontrolle zu unterziehen, auch wenn diese aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit kein Visum benötigen. Diese Überprüfung erfolgt bei der Beantragung einer eTA Kanada.

    Seit November 2016 muss jede/-r Flugzeugpassagier/-in, der/die nach Kanada reist oder in Kanada einen Transit hat, ein Visum oder eine eTA Kanada beantragen. Das Einchecken für den Flug ist erst nach der Genehmigung des Antrags möglich. Sie können das eTA-Antragsformular online auf dieser Website ausfüllen und der Antrag wird von der Canadian Immigration, Refugees and Citizenship Canada - Behörde (IRCC) beurteilt.

    Eine eTA Kanada ist kein Dokument auf Papier, sondern eine digitale Genehmigung. Wenn Sie eine Bestätigung erhalten, dass Ihre eTA gewährt wurde, dann wird Ihnen damit mitgeteilt, dass Ihre Reisepassnummer in der Datenbank der kanadischen Einwanderungsbehörde aufgenommen wurde. Wenn Sie einchecken, erhält die Fluggesellschaft beim Einscannen Ihrer Passnummer eine Meldung, ob Ihr eTA-Antrag genehmigt wurde.

  • Benötige ich eine eTA Kanada?

    Wenn Sie nach Kanada fliegen, müssen Sie vor der Abreise eine eTA Kanada beantragen, auch wenn Sie nur für einen Transit in Kanada landen. Kinder benötigen auch jeweils eine eigene eTA.

    Nur in den folgenden Fällen ist die Beantragung einer eTA nicht erforderlich:
    • Sie reisen mit einem kanadischen oder US-amerikanischen Reisepass
    • Sie reisen mit einer kanadischen Permanent Resident Card (PR-card / kanadischen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis)
    • Sie reisen mit einem kanadischen Permanent Resident Travel Document (PRTD)
    • Sie reisen mit einem kanadischen Confirmation of Permanent Residence Document (CoPR)
    • Sie reisen mit einem kanadischen Refugee Travel Document (kanadischen Reiseausweis für Flüchtlinge)
    • Sie reisen mit einem kanadischen Visum (Temporary Resident Permit / einer zeitlich befristeten Aufenthaltserlaubnis)
    • Sie sind ein/-e in Kanada akkreditierte/-r Diplomat/-in
    • Sie sind Luftfahrtinspektor/-in oder Teil einer Flugzeugbesatzung
    • Sie haben eine militärische Funktion in bewaffneten Streitkräften und reisen in Ihrer Funktion im Rahmen des kanadischen Visiting Forces Act

    Jetzt eine eTA Kanada beantragen

    Anstelle einer eTA können Sie auch ein Visum für Ihre Kanada-Reise beantragen. Das ist jedoch teurer, komplizierter und zeitaufwendiger als die Beantragung einer eTA. Die Einwanderungsbehörde empfiehlt Ihnen daher, ein Visum nur dann zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für Verwendung der eTA nicht erfüllen oder wenn Sie planen, länger als sechs Monate in Kanada zu bleiben.

    Wenn Sie mit dem Zug, Bus, Auto, Schiff oder Kreuzfahrtschiff nach Kanada reisen, benötigen Sie keine eTA Kanada. Sie müssen jedoch die gleichen Voraussetzungen für die Einreise erfüllen wie Reisende mit einer eTA. Für Inlandsflüge in Kanada ist keine eTA erforderlich.

    Wenn Ihr Flugzeug in Kanada nur zum Auftanken landet, handelt es sich nicht um einen Transit, sondern nur um eine Zwischenlandung. Für eine Zwischenlandung ist keine eTA erforderlich, wenn Sie aus den USA kommen oder in die USA weiterfliegen, während des Tankens im Flugzeug bleiben, über die erforderlichen Dokumente zur Einreise in die USA verfügen und nie gegen Einreisebestimmungen verstoßen haben.

    Wenn Sie eine kanadische Arbeitserlaubnis oder Studiengenehmigung haben, benötigen Sie auch eine eTA, die Sie jedoch automatisch zusammen mit Ihrer Studien- oder Arbeitsgenehmigung erhalten haben. Solange diese eTA noch gültig ist, brauchen Sie keine neue zu beantragen. Manchmal läuft die eTA früher ab als das Study Permit oder die Work Permit (z. B. weil Sie einen neuen Reisepass erhalten) und in diesem Fall müssen Sie selbst eine eTA beantragen, wenn Sie erneut nach Kanada reisen möchten.

    Wenn Sie in Saint-Pierre und Miquelon wohnen und mit einem französischen Reisepass reisen, brauchen Sie keine eTA, um zwischen Saint-Pierre und Miquelon und Kanada hin- und herzureisen. Wenn Sie jedoch aus einem anderen Land als Saint-Pierre und Miquelon nach Kanada reisen oder mit einem anderen als einem französischen (oder kanadischen) Reisepass reisen, benötigen Sie sehr wohl eine eTA oder ein Visum, um nach Kanada einreisen zu dürfen.

  • Wie lange ist meine eTA Kanada gültig?

    Eine eTA Kanada ist höchstens fünf Jahre und dabei für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen gültig
    Ihre eTA ist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung Ihres Antrags fünf Jahre lang gültig. Eine eTA ist immer an den Reisepass gekoppelt, mit dem sie beantragt wurde. Die Gültigkeit Ihrer eTA Kanada erlischt daher, sobald Sie einen neuen Reisepass erhalten. Ihre eTA muss nur bei der Ankunft in Kanada gültig sein, nicht während Ihres gesamten Aufenthalts. Der Reisepass, mit dem die eTA beantragt wurde, muss jedoch während Ihres gesamten Aufenthalts in Kanada gültig sein.

    Eine eTA Kanada ist für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten pro Reise gültig
    Während der fünfjährigen Gültigkeitsdauer kann mit ein- und derselben eTA eine unbegrenzte Anzahl von Reisen nach Kanada unternommen werden. Bei jeder Ankunft in Kanada wird die erlaubte Dauer des Aufenthalts in Kanada in den Reisepass gestempelt; normalerweise beträgt diese sechs Monate. In seltenen Fällen kann ein/-e Beamter/-in der Canada Border Services Agency (CBSA) eine kürzere Höchstaufenthaltsdauer in den Reisepass stempeln. Das geschieht z. B., wenn Sie nicht nachweisen können, über ausreichende finanzielle Mittel für einen sechsmonatigen Aufenthalt zu verfügen oder wenn der Verdacht besteht, dass Sie Kanada nur für kurze Zeit verlassen haben, um die Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten zu umgehen. Es ist schließlich nicht Sinn und Zweck der eTA, mit der eTA in der Praxis länger als 6 Monate in Kanada zu bleiben.

    Wenn Sie vorhaben, länger als 6 Monate in Kanada zu bleiben
    Beantragen Sie in diesem Fall ein Visum anstelle einer eTA. Wenn Sie bereits mit einer eTA nach Kanada gereist sind und über das Ausreisedatum, das bei Ihrer Ankunft in Kanada in Ihren Reisepass gestempelt wurde, hinaus bleiben möchten, können Sie online eine Verlängerung beantragen, die Visitor Record genannt wird. Sie können bis zu 30 Tage vor dem Datum, an dem Sie Kanada ohne Verlängerung verlassen müssten, einen Visitor Record beantragen.

    Die Gültigkeit Ihrer eTA erlischt, wenn Sie eine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellen
    Im Antragsformular für eine eTA Kanada müssen Sie einige Sicherheitsfragen beantworten. Damit wird beurteilt, ob Sie möglicherweise ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit der Einwohner Kanadas darstellen. Auf der Seite über die Voraussetzungen für eine Einreise mit einer eTA wird ausführlicher erläutert, welche Risikos hierunter verstanden werden. Wenn sich erst nach der Erteilung Ihrer eTA herausstellt, dass Sie möglicherweise ein Risiko für die Sicherheit Kanadas oder der Gesundheit seiner Einwohner/-innen darstellen, erlischt die Gültigkeit Ihrer eTA sofort.

    Lesen Sie bitte die Seite über Gültigkeit der eTA Kanada, wenn Sie mehr hierüber wissen möchten.

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Voraussetzungen in Bezug auf Ihren Reisepass
    Sie können nur eine eTA beantragen, wenn Sie einen Reisepass besitzen, der von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem der anderen Visa-Exempt-Länder ausgestellt wurde. Dazu gehören alle Länder der Europäischen Union. Der Flug nach Kanada ist nur mit demselben Reisepass, mit dem Sie die eTA beantragt haben, erlaubt. Die eTA muss nur bei der Ankunft - und nicht während Ihres gesamten Aufenthalts in Kanada - gültig sein (woraus sich zeigt, dass die eTA eine Reise- oder eigentlich Flugerlaubnis ist, aber keine Einreisegenehmigung). Der Reisepass muss jedoch während Ihres gesamten Aufenthalts in Kanada gültig sein.

    Die eTA kann auch mit einem Diplomatenpass, einem deutschen vorläufigen Reisepass oder deutschen oder österreichischen Kinderreisepass beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass ein Reiseausweis als Passersatz nicht dasselbe ist wie ein vorläufiger Reisepass. Mit einem Reiseausweis als Passersatz oder einem Reiseausweis für Flüchtlinge können Sie keine eTA beantragen. Ein Visum für Kanada können Sie mit diesen Ausweisen jedoch schon beantragen.

    Voraussetzungen in Bezug auf den Reisegrund
    Für die folgenden Reisegründe reicht eine eTA Kanada aus und ist kein Visum und keine permit erforderlich:
    • Eine touristische Reise, z. B. ein Urlaub oder ein Besuch bei Freunden oder Verwandten
    Schulbesuch oder Studienaufenthalt, sofern die gesamte Aufenthaltsdauer nicht mehr als sechs Monate beträgt
    • Eine Geschäftsreise, z. B. ein Besuch bei einem Geschäftspartner, ein Treffen, eine Messe oder Konferenz
    • Ein Transit, wobei Sie den Flughafen zwischendurch verlassen können

    Auch Journalist/-innen, Filmteams, Richter/-innen, Schiedsrichter/-innen, Athlet/-innen, Trainer/-innen und Künstler/-innen mit ihren Betreuer/-innen können für diese Tätigkeiten eine eTA verwenden. Das gilt auch für Akademiker/-innen, die Forschungsprojekte evaluieren oder ausführen. Auch dürfen Sie mit einer eTA Schulungskurse besuchen. Sie dürfen auch Schulungen leiten, aber nur an der kanadischen Niederlassung Ihres Arbeitgebers, der seinen Hauptsitz außerhalb Kanadas haben muss. Gastredner bei Veranstaltungen dürfen nur dann mit einer eTA reisen, wenn die Veranstaltung höchstens fünf Tage dauert.

    Geschäftsreisen nach Kanada sind nur dann mit einer eTA erlaubt, wenn keine manuelle Arbeit geleistet wird. Kundendienst-Dienstleistungen sind daher ebenso zulässig wie der Kauf oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen oder die Organisation einer Handelsmesse. Nicht erlaubt ist jedoch alles, was manuelle Arbeit erfordert, wie zum Beispiel das Aufstellen eines Messestands.

    Im Fall von hochqualifizierter Arbeit ist mehr erlaubt. Die Arbeit muss dann jedoch auf Managements- oder auf akademischem Niveau ausgeführt werden. In diesem Fall darf manuelle Arbeit geleistet werden, jedoch nicht mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage pro sechs Monate oder 30 aufeinanderfolgende Tage pro Jahr.

    Sollten Sie andere als die oben genannten, mit einer eTA erlaubten, Tätigkeiten ausführen wollen, z. B. die Ausführung von Aufträgen für kanadische Firmen oder das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem kanadischen Arbeitgeber, benötigen Sie eine Work Permit.

    Einreisekontrolle bei der Ankunft in Kanada
    Bei der Ankunft in Kanada werden Reisende mit einer eTA in Stichproben näher überprüft. Wenn das der Fall ist, müssen Sie in der Lage sein, im Gespräch mit einem/-r Beamten/-in der Canada Border Services Agency (CBSA) glaubhaft zu machen:
    • dass Sie Kanada innerhalb von sechs Monaten wieder verlassen werden, zum Beispiel wegen Ihrer Arbeit, Ihrer Familie oder Ihres Wohnsitzes außerhalb Kanadas.
    • dass Sie ein Einkommen außerhalb Kanadas haben (Einkünfte aus Arbeit, Versicherungs- oder Sozialleistungen), um die Lebenshaltungskosten für sich und Ihre Familienmitglieder zu decken
    • dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise zu bezahlen
    • dass Sie nie gegen Einreisebestimmungen verstoßen haben und auch nicht beabsichtigen, das zu tun

    Wenn Sie geschäftlich nach Kanada reisen, kann bei Ihrer Ankunft ein Einladungsschreiben eines (potenziellen) kanadischen Geschäftspartners verlangt werden. Ihr Geschäftspartner muss rund um die Uhr für alle Fragen, die die CBSA möglicherweise hat, erreichbar sein. Es kann auch sein, dass Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers über den Zweck der Geschäftsreise nach Kanada vorweisen müssen. Das gilt sowohl für eTA- als auch für Visa-Reisende.

    Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung Kanadas
    Sollten Sie ein potenzielles Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung Kanadas darstellen, dürfen Sie nicht mit einer eTA nach Kanada reisen. In den Paragrafen 33 bis 43 des kanadischen Immigration & Refugee Protection Act (IRPA)-Gesetzes ist festgelegt, wann das der Fall ist. Unter anderem in den folgenden Situationen reicht die eTA Kanada nicht aus und müssen Sie ein Visum beantragen:
    • Wenn eingeschätzt wird, dass Sie die Sicherheits- oder Gesundheitsdienste in Kanada überdurchschnittlich stark beanspruchen werden
    • Wenn Sie an Tuberkulose oder Syphilis leiden und die Infektion aktiv ist oder Sie engen Kontakt zu jemandem hatten, der/die eine aktive Infektion mit einer dieser Krankheiten hat
    • Wenn Sie möglicherweise mit plötzlichen (körperlichen oder geistigen) Behinderungen zu kämpfen haben
    • Wenn bei Ihnen manchmal unvorhersehbares oder aggressives Verhalten auftritt
    • Wenn Sie jemals gegen die Einreisegesetzgebung Kanadas oder eines anderen Landes verstoßen haben
    • Wenn Sie wegen eines Verbrechens strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn es noch kein Urteil gibt
    • Wenn Sie vorbestraft sind oder jemals ein Verbrechen begangen haben, z. B. grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Diebstahl, Körperverletzung, Misshandlung, Identitätsbetrug, Handel oder Besitz von illegalen Drogen oder anderen Substanzen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
    • Wenn Sie an Spionage, Terrorismus, einem Staatsstreich, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel oder Geldwäsche beteiligt waren oder zu einer Gruppe gehören, die diese Handlungen ausführt oder ausführte
    • Wenn eine/-r Ihrer Familienangehörigen aus einem der oben genannten Gründe nicht einreisen darf

    Ich entspreche den Voraussetzungen und möchte eine eTA Kanada beantragen
    Ich entspreche den Voraussetzungen nicht und möchte ein Visum beantragen

    Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten zu den Voraussetzungen für die Verwendung der eTA Kanada und der Gültigkeitsdauer der eTA.

  • Ich habe früher in Kanada gewohnt. Wie kann ich nach Kanada reisen?

    Viele Menschen, die früher einmal in Kanada gewohnt haben, stehen immer noch als Einwohner oder Bürger Kanadas im kanadischen Bevölkerungsregister. Oft ist das sogar der Fall, ohne dass sie sich davon bewusst sind. Der Grund dafür ist, dass die Eintragung eines Einwohners oder Bürgers von Kanada niemals von selbst erlischt, nicht einmal, wenn alle kanadischen Dokumente seit Jahren abgelaufen sind. Solange die Löschung der Eintragung nicht explizit beantragt wird, bleibt die Eintragung aufrecht.

    Wenn Sie jemals rechtmäßig Ihren Wohnsitz in Kanada gehabt haben (mit einer Aufenthaltserlaubnis als Resident / Permanent Resident / Landed Immigrant / Immigrant Receipt) oder die kanadische Staatsbürgerschaft besessen haben (oder jemals eine kanadische Permanent Resident Card /PR-card oder einen kanadischen Reisepass gehabt haben) ist die Beantragung einer eTA nur möglich, wenn Sie Ihren Status als Einwohner oder Staatsbürger Kanadas offiziell beendet haben. Sie müssen dafür einen Antrag, z. B. bei der Botschaft stellen und die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Beachten Sie bitte, dass die Beendigung des Status als Einwohner oder Staatsbürger auch zum Verlust von in Kanada erworbenen Rechten, wie zum Beispiel eine Rente, die Sie aus Kanada erhalten, führen kann.

    Einwohner und Staatsangehörige Kanadas können nur in einer der unten stehenden Weisen nach Kanada reisen:
    • mit einem kanadischen (vorläufigen) Reisepass - den Sie bei einem kanadischen Konsulat beantragen können
    • mit einer neuen PR-Card - diese kann nur beantragt werden, wenn Sie sich in Kanada befinden
    • mit einem PRTD (Permanent Resident Traveller Document) - nur wenn Sie mind. 2 der letzten 5 Jahre in Kanada waren
    • Sie können Ihren Status als Einwohner oder Bürger beenden - und dann mit einer eTA oder einem Visum reisen
    • mit einer Ausnahmegenehmigung - die nur in dringenden Situationen beim IRCC beantragt werden kann
    • mit einem ESTA - indem Sie zuerst in die USA fliegen und dann per Auto, Zug, Bus oder Schiff nach Kanada reisen (weil für diese Art der Einreise keine eTA und kein Visum benötigt wird)

    Auf der Seite über Reisen nach Kanada, wenn Sie früher einmal dort gewohnt haben, finden Sie ausführliche Erläuterungen.

  • Kann ich nach einer Vorstrafe oder einen Bußgeldbescheid nach Kanada reisen?

    Es gibt zwei Arten von Bestrafungen, nämlich Verurteilungen wegen Straftaten (Verbrechen) und Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten (Vergehen). Bußgeldbescheide sind normalerweise kein Problem bei der Beantragung einer eTA Kanada, Straftaten jedoch schon.

    Wenn Sie jemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln ein motorisiertes Fahrzeug gelenkt haben, wird das durch die kanadischen Behörden jedoch nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft. Daher ist es in diesem Fall nicht möglich, eine eTA zu beantragen.

    Bußgeldbescheide für Verkehrsübertretungen oder andere Ordnungswidrigkeiten sind meist kein Problem
    In diesem Fall können Sie problemlos eine eTA beantragen. Nur wenn der Bußgeldbescheid aufgrund eines Verstoßes gegen ein Gesetz im Zusammenhang mit den Einreisebestimmungen eines Lands oder Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen auferlegt wurde, benötigen Sie ein Visum.
    Jetzt eine eTA Kanada beantragen

    Sind Sie vorbestraft oder haben Sie jemals ein Verbrechen begangen?
    Wurden Sie jemals verhaftet, strafrechtlich verfolgt oder wegen eines Verbrechens verurteilt, wie z. B. für Fahren unter Einfluss von psychoaktiven Substanzen, Körperverletzung, Misshandlung, Betrug oder anderen kriminellen Aktivitäten? In diesem Fall können Sie keine eTA beantragen. Sie können jedoch jederzeit ein Visum für Kanada beantragen.
    Lesen Sie hier mehr über die Beantragung eines Visums für Kanada

  • Muss ich für meinen Antrag persönlich vorstellig werden?

    Nein, eine eTA Kanada beantragen Sie einfach online auf dieser Website. Sie müssen dafür nicht zu einem Konsulat, einer Botschaft oder einem anderen Schalter.
    Jetzt eine eTA Kanada beantragen

    Sollten Sie beim Antrag Schwierigkeiten haben: Auf dieser FAQ-Seite finden Sie die Antwort auf fast alle Fragen zur eTA Kanada. Viele Erläuterungen finden Sie auch im Antragsformular selbst; wenn Sie in ein Eingabefeld oder auf ein Fragezeichen-Symbol klicken, erscheint entweder in der rechten Spalte oder in einem sich öffnenden Fenster die zusätzliche Erläuterung. Ausführlichere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite mit Erläuterungen zum Antragsformular für die eTA Kanada.

  • Muss ich das Coronavirus noch berücksichtigen?

    Die Corona-Maßnahmen wurden bereits mehrmals geändert. Daher empfehlen wir Ihnen, die Seite mit den aktuellen Maßnahmen gegen Covid-19 in Kanada rechtzeitig im Voraus und kurz vor Ihrer Abreise zu lesen.
    Prüfen Sie die Corona-Maßnahmen vor Ihrer Abreise nach Kanada

Fragen und Antworten zur Online-Antragstellung

  • Wie beantrage ich eine eTA Kanada?

    Sie beantragen die eTA Kanada einfach online. Öffnen Sie das digitale Antragsformular auf Ihrem Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihren Reisepass zur Hand haben. Außer diesem benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Das Ausfüllen des Formulars dauert in der Regel kaum länger als zehn Minuten.
    Das eTA Antragsformular aufrufen
    Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, können Sie sofort die Kosten für die eTA begleichen. Das erledigen Sie sicher und einfach mit Klarna/Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal oder Kreditkarte. Nach Ihrer Zahlung wird Ihr Antrag bearbeitet. Sie erhalten darüber auch eine Bestätigung per E-Mail.

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen nach der erfolgten Zahlung eine Bestätigung, dass Ihr Antrag genehmigt wurde, im Falle eines Eilantrags in der Regel sogar innerhalb von 45 Minuten. Ab diesem Moment ist Ihre eTA mit Ihrem Reisepass verknüpft, sodass Sie sofort einchecken können.

  • Muss ich meine Reise bereits gebucht haben?

    Nein, Sie brauchen vor der Beantragung einer eTA noch kein Flugticket und keine Übernachtung gebucht zu haben. Selbst das Abflug- oder Ankunftsdatum muss noch nicht bekannt sein. Sie müssen zwar ein „erwartetes Ankunftsdatum“ im Antragsformular eintragen, aber da die eTA ab dem Moment der Erteilung gültig ist, macht es nichts aus, wenn Sie früher oder später als am eingetragenen „voraussichtlichen Ankunftsdatum“ nach Kanada reisen.

    Die kanadische Einwanderungsbehörde (IRCC) empfiehlt Ihnen, die eTA zu beantragen, sobald Sie Pläne haben, nach Kanada zu reisen. Die meisten eTA-Anträge werden innerhalb von 3 Tagen genehmigt. Im Falle eines Eilantrags beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des eTA-Antrags 45 Minuten. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch bei Eilanträgen länger dauern, bis der Antrag genehmigt wird, z. B. wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobenkontrolle fällt.

    Eine eTA ist fünf Jahre lang gültig und kann für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen nach Kanada genutzt werden. Sobald der Antrag genehmigt ist, brauchen Sie nicht mehr mitzuteilen, wenn Sie an einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Datum nach Kanada reisen oder später mit derselben eTA nochmals nach Kanada reisen.

  • Kann ich für andere eine eTA beantragen?

    Ja, Sie können auch für eine andere Person eine eTA Kanada beantragen. Sie müssen jedoch das Einverständnis dieser Person haben. Sie müssen dieser Person auch vorlesen, was Sie im Formular eingetragen haben, nachdem Sie es ausgefüllt haben. Wenn diese/-r Reisende bestätigt, dass alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet wurden, können Sie die Zahlung vornehmen und wird der Antrag bearbeitet.

    Wenn Sie mit Ihrer Familie oder einer anderen Reisegruppe nach Kanada reisen, können Sie auch einen Gruppenantrag für alle Personen dieser Gruppe stellen. Sie öffnen das gleiche Antragsformular für die eTA Kanada, das Sie für den Antrag einer einzelnen Person verwenden und geben im oberen Abschnitt die Kontaktdaten eines/-r der Reisenden ein. Tragen Sie anschließend die Reisedaten ein, einschließlich des erwarteten Ankunftsdatums. Nachdem Sie im Anschluss die persönlichen Daten eines/-r der Reisenden eingegeben haben, klicken Sie auf den Button „Reisende/-n hinzufügen" am Ende des Formulars. Im Formular erscheinen dann neue Eingabefelder für die persönlichen Daten des/der nächsten Reisenden. Auf diese Weise müssen Sie nicht jedes Mal die Kontakt- und Reisedaten erneut eintragen und müssen nicht mehrere separaten Zahlungen leisten.

    Für die Kosten der eTA Kanada spielt es keine Rolle, ob Sie einen Gruppenantrag oder mehrere Einzelanträge einreichen.

  • Welche Daten und Dokumente benötige ich für den eTA-Antrag?

    Bei der Beantragung einer eTA Kanada benötigen Sie nur das Online-Antragsformular und die Passdaten von sich selbst und von anderen Reisenden, für die Sie eine eTA beantragen möchten.

    Bei der Ankunft in Kanada brauchen Sie in der Regel nur Ihren Reisepass vorzulegen. Manchmal werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. In diesem Fall müssen Sie einer/-m Beamten/-in der Canada Border Services Agency (CBSA) glaubhaft machen können, dass Sie die Voraussetzungen für die eTA Kanada erfüllen.

    Wenn Sie geschäftlich nach Kanada reisen, kann bei Ihrer Ankunft eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reisepläne von Ihrem Arbeitgeber verlangt werden. Am besten nehmen Sie auch ein Einladungsschreiben eines (potenziellen) Geschäftspartners in Kanada auf Ihre Reise mit. So können Sie einfach nachweisen, dass Ihre Reisepläne den Voraussetzungen für die Verwendung der eTA entsprechen. Ein Einladungsschreiben sollte zumindest die folgenden Informationen enthalten:

    • Ihre vollständigen Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Adresse und Telefonnummern (geschäftlich und privat)
    • Ihre Funktion im Betrieb und den Namen Ihres Arbeitgebers

    • Name und Adresse des Hauptsitzes der kanadischen Organisation, die Sie besuchen
    • Die Adressen anderer Standorte der kanadischen Organisation, die Sie besuchen werden
    • Die Website, das Gründungsdatum und eine kurze Beschreibung der kanadischen Organisation
    • Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Funktion der Person, die Sie besuchen
    • Eine Telefonnummer, unter der die Person, die Sie besuchen, rund um die Uhr erreichbar ist
    • Die Adresse Ihrer Unterkunft in Kanada und Informationen darüber, wer die Kosten Ihrer Reise trägt

    • Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihrem Arbeitgeber und der kanadischen Organisation, die Sie besuchen
    • Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Person, die Sie in Kanada besuchen
    • Der Grund Ihrer Geschäftsreise und Ihre Aufenthaltsdauer in Kanada zur Erreichung der Ziele

    Wenn nicht beide Elternteile mit einem minderjährigen Kind zusammen reisen, müssen Sie Dokumente auf die Reise mitnehmen, die beweisen, dass das Kind nicht entführt wurde. Welche Dokumente das sind, lesen Sie in der Antwort zur Frage „Ich reise mit Kindern, was muss ich beachten?” auf dieser Seite

  • Was kostet die Beantragung der eTA und wie begleiche ich die Kosten?

    Die Kosten für eine eTA Kanada betragen 29,95 € pro Person. Der Preis pro Person bleibt gleich, wenn Sie einen Gruppenantrag einreichen. Sie können sich auch für einen Eilantrag entscheiden, für den ein Zuschlag von 17,50 € pro Person berechnet wird. Alle auf dieser Website genannten Kosten enthalten alle von der Einwanderungsbehörde erhobenen Konsulatsgebühren, die Kosten für die Dienstleistungen von VisumBeantragen.at und die obligatorischen Steuern.

    Sie können zusätzlich zum eigentlichen Visumantrag auch eine freiwillige Kompensation des CO₂-Ausstoßes Ihrer Reise und/oder eine optionale Registrierung Ihrer Reise bei der deutschen Auslandsvertretung (nur für deutsche Staatsangehörige) wählen. Die Kosten für diese nicht-obligatorischen Dienstleistungen hängen von dem Land, in das Sie reisen und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sie setzen für diese zusätzlichen Dienstleistungen, wenn Sie diese wünschen, im Antragsformular, auf dem auch die genauen Kosten angegeben sind, jeweils ein Häkchen. Weitere Informationen zu Ihrem Beitrag zur Kompensation des CO2-Ausstoßes über VisumBeantragen.at finden Sie in diesem Artikel.

    Die Zahlung führen Sie sicher, schnell und einfach mit Sofortüberweisung/Klarna, Pay by Bank, Mastercard, Visa, American Express (AMEX) oder PayPal durch.

    Sofort nach der Begleichung der Kosten können Sie auf der Übersichtsseite Ihres Antrags eine Zahlungsbestätigung downloaden. Nach der vollständigen Bearbeitung des Antrags können Sie dort auch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer herunterladen.

  • Wie lange dauert es, bis mein eTA Antrag genehmigt wird?

    eTA Anträge werden in der Regel innerhalb von 3 Tagen genehmigt. Wenn Sie einen Eilantrag stellen, findet die Genehmigung durchschnittlich bereits nach 45 Minuten statt. Die Anträge werden rund um die Uhr bearbeitet, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.

    Trotz der in der Regel schnellen Beurteilung des eTA Antrags empfiehlt die kanadische Einwanderungsbehörde (IRCC), Flugtickets erst dann zu buchen, nachdem der Antrag genehmigt wurde.

    Die genannte Bearbeitungsdauer ist ausdrücklich ein Durchschnittswert und keine maximale Bearbeitungsdauer. Oftmals geschieht die Beurteilung des Antrags viel schneller. Die Erteilung dauert manchmal aber auch länger, vor allem, wenn geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten/Updates an Computersystemen von VisumBeantragen.at oder IRCC durchgeführt werden. Eine Verzögerung in der Bearbeitungsdauer tritt auch auf, wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobenkontrolle fällt und der Antrag in der Folge manuell und nicht durch ein Computersystem beurteilt wird. Daher kann keine Garantie für die Bearbeitungsdauer eines eTA-Antrags abgegeben werden, nicht einmal, wenn Sie einen Eilantrag gestellt haben. VisumBeantragen.at kann die Geschwindigkeit, mit der Anträge durch die IRCC-Behörde beurteilt werden, nicht beeinflussen. Wir garantieren jedoch, dass die auf dieser Website genannte Bearbeitungsdauer als Durchschnittswert erreicht wird.

    Der Unterschied zwischen regulären und Eilanträgen besteht darin, dass VisumBeantragen.at Eilanträge schneller bearbeitet; mit der Bearbeitung von Eilanträgen wird immer innerhalb von 24 Stunden, aber normalerweise innerhalb von 10 Minuten, begonnen. Immer findet zunächst eine Prüfung des Antrags auf häufig vorkommende Fehler statt. Anschließend wird Ihr Antrag an die Einwanderungsbehörde von Kanada weitergeleitet, die den Antrag nochmals prüft und untersucht, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Wenn kein Grund für eine Ablehnung gefunden wird, wird die eTA im Durchschnitt nach 45 Minuten ausgefertigt. Sie erhalten dann eine Bestätigung der Erteilung per E-Mail und SMS.

    Die Einwanderungsbehörde IRCC bearbeitet alle eTA Anträge individuell, also nicht für die gesamte Gruppe aus einem Gruppenantrag, sondern für jede einzelne Person. Manchmal wird die eTA für eine Person aus dem Gruppenantrag viel früher ausgestellt als für eine andere Person. Das ist normal und bedeutet nicht, dass Anträge, deren Bearbeitung länger dauert, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden. So kann der Antrag eines/-r einzelnen Reisenden aus einem Gruppenantrag in eine Stichprobenkontrolle fallen, während alle anderen Anträge durch das Computersystem beurteilt werden.

  • Steht in meinem Reisepass eine 0 (die Ziffer Null) oder der Buchstabe O ?

    Ihre Reisepassnummer enthält Ziffern und Buchstaben. Es kann manchmal unklar sein, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt.

    Die Passnummer von einem regulären deutschen Reisepass besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü), und auch niemals die Buchstaben B, D, Q und S. Da in der Reisepassnummer eines regulären deutschen Reisepasses keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von einem deutschen Kinderreisepass, einem deutschen vorläufigen Reisepass (und einem deutschen Reiseausweis als Passersatz) besteht immer aus 1 Buchstaben plus 7 Ziffern. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein. In deutschen Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen (und dem Reiseausweis als Passersatz) kann ein Selbstlaut vorkommen.

    Die Passnummer von einem österreichischen Reisepass besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. Da in der Reisepassnummer eines regulären österreichischen Reisepasses nie der Buchstabe O vorkommt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet.

    Beachten Sie bitte, dass mit einem Reiseausweis als Passersatz keine eTA beantragt werden kann. Wenn Sie (nur) einen Reiseausweis als Passersatz (Reiseausweis für Asylwerber) haben, müssen Sie ein Visum beantragen, wenn Sie nach Kanada reisen wollen.

    Wenn Sie Ihren eTA Antrag auf der Website VisumBeantragen.at stellen, wird immer geprüft, ob Sie nicht einen Buchstaben O und eine Ziffer 0 vertauscht haben. Dieser Fehler wird entweder sofort für Sie korrigiert oder Sie erhalten eine Fehlermeldung. Auf diese Weise werden Probleme bei der Grenzkontrolle vermieden.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, kann es sein, dass Sie versehentlich den Buchstaben O eingetragen haben. In diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, um eine gültige eTA zu erhalten.

  • Habe ich noch die Staatsangehörigkeit meines Geburtslands?

    Wenn Sie nicht in dem Land geboren sind, dessen Staatsangehörigkeit Sie laut Ihrem Reisepass besitzen, ist es in einigen Fällen so, dass Sie - außer der Staatsangehörigkeit des Lands, von dem Sie Ihren Reisepass haben - auch noch die Staatsangehörigkeit Ihres Geburtslands besitzen. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie sich davon nicht bewusst sind und bereits lange nicht mehr in Ihrem Geburtsland wohnen. Bei manchen Ländern verliert man die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn man den Reisepass oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Lands erhält. Für die meisten Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn man selbst ein Ansuchen auf die Aberkennung der Staatsangehörigkeit stellt. Und für einige Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit niemals verlieren kann oder dass es so schwierig ist oder mit so vielen Nachteilen verbunden ist, die Staatsangehörigkeit aberkannt zu bekommen, dass die Staatsangehörigkeit des Geburtslands beinahe immer als zweite Staatsbürgerschaft bestehen bleibt. Das ist z. B. oft der Fall bei Reisenden, die in der Türkei, Marokko, Somalia oder Afghanistan geboren sind.

    Sie sollten sich davon sicher sein, ob Sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben, denn diese müssen Sie im eTA-Antragsformular eintragen. Wenn solch eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt, diese aber nicht im eTA-Antrag angegeben wird, wird der Antrag normalerweise abgewiesen.

    Sie sehen auf der Website der deutschen Bundesregierung spezifische Informationen zur Einbürgerung und dabei auch welche Staatsangehörigkeiten trotz Einbürgerung als zweite Staatsangehörigkeit erhalten bleiben.

Nach dem Einreichen des Antrags

  • Wie erhalte ich meine eTA - und muss ich diese ausdrucken?

    Sie brauchen die Erteilungsbestätigung der eTA Kanada nicht auszudrucken. Ihre Fluggesellschaft kann anhand Ihrer Passnummer feststellen, dass Sie eine genehmigte eTA haben.

    Sobald Ihr eTA Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung davon per E-Mail und SMS. Ab diesem Moment können Sie für Ihren Flug nach Kanada einchecken. In der E-Mail sehen Sie einen Link zum Öffnen Ihrer persönlichen Übersichtsseite für Ihren eTA Antrag. Auf dieser Seite können Sie ein PDF-Dokument downloaden, das offiziell bestätigt, dass Ihnen eine eTA Kanada erteilt wurde. In diesem Dokument sehen Sie Ihre eTA-Nummer, das Erteilungs- und Gültig-bis-Datum Ihrer eTA, Ihren vollständigen Namen und Ihre Passnummer.

    Bitte überprüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Name und Ihre Passnummer vollständig und korrekt im PDF-Dokument angegeben sind. Sollte im Namen oder in der Passnummer irgendwo ein (kleiner) Fehler vorkommen, ist Ihre eTA nämlich ungültig und müssen Sie einen neuen Antrag einreichen, der dann den vorherigen überschreibt. Sie können diese Daten nicht in einer anderen Weise korrigieren.

    Bitte notieren Sie das Ablaufdatum Ihrer eTA irgendwo oder speichern Sie die Erteilungsbestätigung der eTA, damit Sie einerseits nicht vergessen, eine neue eTA zu beantragen, wenn Sie nach diesem Datum erneut nach Kanada reisen möchten und andererseits Ihre eTA-Nummer auch später noch zur Verfügung haben. Diese Nummer benötigen Sie nämlich für die Überprüfung der Gültigkeit Ihrer eTA.

  • Ich habe keine E-Mail und auch keine eTA erhalten. Was mache ich jetzt?

    Nach der Begleichung der Kosten, erhalten Sie umgehend eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung und einem Link zu Ihrer persönlichen Übersichtseite für den eTA-Antrag. Auf dieser Seite können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags einsehen.

    Sollte Ihre eTA nicht innerhalb der erwarteten Bearbeitungsdauer erteilt worden sein, lesen Sie dann bitte auf der Übersichtsseite, ob Sie diesbezüglich Kontakt mit uns aufnehmen sollten und wie Sie das am besten tun können. Auf dieser Website ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angegeben, nicht die maximale Bearbeitungsdauer. Es gibt keine Garantie dafür, dass ein Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums genehmigt wird, da die kanadische Einwanderungsbehörde immer eine Stichprobenkontrolle durchführen kann, wodurch die Bearbeitung des Antrags verzögert wird. Sollte Ihr Antrag in eine Stichprobe fallen und die Bearbeitung dadurch länger dauern, bedeutet das nicht, dass der Antrag mit einer größeren Wahrscheinlichkeit abgewiesen wird.

    Manchmal liegt zwischen der ersten und der letzten Genehmigung von verschiedenen Anträgen innerhalb eines Gruppenantrags viel Zeit. Das ist nichts Besonderes und liegt daran, dass Anträge immer pro Person beurteilt werden.

    Haben Sie noch keine E-Mail von uns erhalten? Überprüfen Sie zunächst bitte Ihren Junk-E-Mail-Ordner in Ihrem E-Mail-Programm, der manchmal auch Spam-Ordner oder Spambox genannt wird. Wenn Sie auch hier keine E-Mail mit dem Betreff „eTA Antrag für Kanada erhalten” finden können, können Sie den Stand Ihres Antrags auch auf der Website überprüfen.

  • Muss ich Änderungen oder Korrekturen durchgeben und wie mache ich das?

    Wenige Minuten, nachdem Sie die Zahlung getätigt haben, wird mit der Bearbeitung Ihres eTA Antrags begonnen. Ab diesem Zeitpunkt können keine Änderungen oder Korrekturen im Antrag mehr durchgeführt werden. Das ist oft auch nicht nötig.

    In den folgenden Situationen bleibt Ihre eTA Kanada gültig und müssen Sie auch nichts ändern:
    • Sie kommen an einem anderen als dem „voraussichtlichen Ankunftsdatum“ in Kanada an
    • Sie haben einen anderen Arbeitgeber oder besuchen eine andere Bildungseinrichtung
    • Ihre Adressdaten stimmen nicht (mehr), aber das Land, in dem Sie wohnen, ist dasselbe geblieben
    • Sie hatten früher die eTA für eine andere Reise beantragt und wollen nochmals nach Kanada reisen
    • Sie haben eine eTA für einen Transit beantragt und wollen jetzt (max. 180 Tage) in Kanada bleiben oder umgekehrt
    • Sie haben eine eTA für eine Urlaubsreise beantragt und wollen jetzt eine Geschäftsreise machen oder umgekehrt

    In den folgenden Situationen müssen Sie die eTA Kanada neu beantragen und bezahlen:
    • Ihre Reisepassdaten waren nicht 100%ig korrekt im Antragsformular eingetragen
    • Ihr Name und/oder Ihre Reisepassnummer ist auf Ihrer eTA unvollständig oder verkehrt geschrieben
    • Sie kommen mehr als 5 Jahre nach der Erteilung Ihrer eTA in Kanada an
    • Sie haben einen neuen Reisepass erhalten
    • Sie sind in ein anderes Land umgezogen
    Hier beantragen Sie erneut eine eTA

  • Mein Name ist in der eTA verkehrt geschrieben. Was mache ich jetzt?

    Kommen in Ihrem Namen Sonderzeichen oder nicht-lateinische Schriftzeichen vor?
    Wenn ein Sonderzeichen oder nicht-lateinisches Schriftzeichen, wie ein ü, ä, ö, ç, é, è, ê, ñ oder ß in Ihrem Namen vorkommt, ist die Änderung wahrscheinlich das Ergebnis einer automatischen Korrektur. Sonderzeichen in Namen, wie Umlaute und Akzentzeichen werden vom System der kanadischen Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert. Der Name wird daher so geändert, wie er im maschinell lesbaren Teil des Reisepasses steht. Das sind die zwei Zeilen mit den vielen „<<<"-Zeichen unten auf der Plastik- oder plastifizierten Seite in Ihrem Pass. In der obersten dieser beiden Zeilen steht Ihr Name (direkt nach dem Ländercode). Wenn Ihr Name hier genauso geschrieben wird wie in Ihrer eTA, ist alles in Ordnung und können Sie ohne Probleme reisen.

    Hat der Fehler in Ihrem Namen nichts mit einem Sonderzeichen zu machen?
    In diesem Fall haben Sie wahrscheinlich Ihren Namen im Antragsformular falsch eingetragen und ist die eTA Kanada ungültig. Wenn der Name einer anderen Person auf Ihrer eTA steht oder ein Teil Ihres Namens weggefallen ist, ist wahrscheinlich die Auto-Fill-Funktion Ihres Browsers der Grund dafür. Das geschieht leider öfter und darum wird im Antragsformular vor der Zahlung nochmals darauf gewiesen, dass Sie die eingetragenen Daten vor der Zahlung nochmals prüfen müssen. Die einzige Art und Weise, den Fehler jetzt zu korrigieren, ist die erneute Beantragung einer eTA (und dabei am besten die Auto-Fill-Funktion Ihres Browsers auszuschalten).

  • Ich kann nicht einchecken, was muss ich tun?

    Wenn Sie sofort nach der Erteilung der eTA Kanada am Flughafenschalter einchecken möchten, kommt es vor, dass die Fluggesellschaft Ihre eTA nicht gleich finden kann. In diesem Fall geben Sie bitte Ihre eTA-Nummer an oder legen Sie diese vor. Die eTA-Nummer beginnt immer mit dem Buchstaben J und ist sowohl auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite, als auch in der E-Mail und im PDF-Dokument, die Sie zur Bestätigung der Genehmigung Ihres Antrags erhalten, zu finden.

    Wenn Sie trotz der erhaltenen eTA nicht einchecken können, überprüfen Sie dann, ob Ihr vollständiger Name und Ihre Passnummer im PDF-Dokument, das die Genehmigung Ihres Antrags bestätigt, korrekt geschrieben sind. In Reisepassnummern von regulären deutschen Erwachsenenreisepässen kommt der Buchstabe „o" nie vor, die Ziffer „0" jedoch schon.

    Wenn Ihre Passdaten in der eTA korrekt geschrieben sind, sind diese wahrscheinlich nicht richtig im Flugticket angegeben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Fluggesellschaft, sodass die Ihre Passnummer im Flugticket korrigieren kann, damit Sie noch einchecken können.

    Wenn Ihre Reisepassangaben nicht korrekt auf der eTA Kanada angegeben stehen, müssen Sie die eTA nochmals beantragen. Dieser Antrag muss auch erneut bezahlt werden. Es gibt keine andere Möglichkeit, Korrekturen in der eTA durchzuführen.

    Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Passdaten sowohl in der eTA als auch im Flugticket korrekt geschrieben sind, liegt die Ursache des Problems wahrscheinlich in den Passdaten eines/-r Mitreisenden, der/die zur gleichen Zeit versucht, einzuchecken. Wenn ein/-e Flugzeugpassagier/-in aufgrund von Fehlern in dessen/deren eTA nicht einchecken kann, dann können manchmal auch die Mitreisenden nicht einchecken.

  • Die kanadischen Behörden verlangen zusätzliche Informationen. Was muss ich jetzt machen?

    In der Regel geben Sie im Antragsformular alle Informationen an, die die kanadische Einwanderungsbehörde IRCC zur Beurteilung Ihres eTA-Antrags benötigt. In Ausnahmesituationen verlangt die Einwanderungsbehörde jedoch zusätzliche Informationen oder Dokumente. Dies geschieht nur, wenn Sie in der Vergangenheit in Kanada gelebt haben, wenn Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars einen Fehler gemacht haben, wenn die Einwanderungsbehörde zweifelt, ob Sie sich an die Bestimmungen, die für die Verwendung der eTA gelten, halten werden oder wenn Sie in der Vergangenheit ein (geringfügiges) Problem mit einer Einwanderungsbehörde hatten.

    Wenn die Einwanderungsbehörde weitere Informationen oder Dokumente von Ihnen benötigt, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. In diese E-Mail lesen Sie Anweisungen, wie Sie die verlangten Informationen bzw. Dokumente zur Verfügung stellen. Zusätzliche Erläuterungen zu diesem Thema und zur Bereitstellung der Informationen und dem eventuellen Hochladen von Dokumenten lesen Sie auf der Seite über möglicherweise verlangte zusätzliche Informationen für einen Antrag auf eine eTA Kanada.

  • Mein Antrag ist abgewiesen und was mache ich jetzt?

    In den seltenen Fällen, in denen ein eTA Antrag abgelehnt wird, gibt die Einwanderungsbehörde in der Regel keinen Grund für die Abweisung an. Die häufigsten Anlässe für die Ablehnung von Anträgen sind:

    • Sie haben beim Ausfüllen des Antragsformulars einen Fehler gemacht
    • Sie haben eine zweite Staatsangehörigkeit nicht korrekt im Antrag angegeben
    • Sie haben früher in Kanada gewohnt und sind immer noch im kanadischen Bevölkerungsregister eingetragen
    • Sie haben früher einmal Einreisebestimmungen Kanadas oder eines anderen Lands missachtet
    • Es gab während einer früheren Reise Probleme mit der Ausländerbehörde IRCC
    • Sie stellen möglicherweise ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Einwohner Kanadas dar
    • Sie könnten eine überdurchschnittliche Belastung des Sicherheits- oder Gesundheitssystems darstellen
    • Sie haben jemals eine Straftat (wie betrunken Autofahren) begangen oder werden davon verdächtigt
    • Sie werden mit Spionage, Terrorismus, einem Staatsstreich, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel, Geldwäsche oder der Mitgliedschaft in einer Gruppe, in der diese Aktivitäten stattfinden oder stattgefunden haben, in Zusammenhang gebracht
    • Sie erfüllen die anderen Voraussetzungen für die Einreise mit einer eTA Kanada nicht
    • Eine/-r Ihrer Familienangehörigen kann aus einem der oben genannten Gründe keine eTA erhalten

    Was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird:
    Prüfen Sie zunächst, ob Sie das Antragsformular korrekt ausgefüllt haben und ob Ihr Name und Ihre Reisepassnummer in der eTA korrekt wiedergegeben sind. In der E-Mail, die Sie als Auftragsbestätigung für Ihren Antrag erhalten haben, sind die meisten Ihrer Eingaben aus Ihrem Antrag kopiert, sodass Sie überprüfen können, was Sie eingetragen haben. Wenn Sie da einen Fehler sehen, der zur Ungültigkeit des Antrags führt, z. B. in Ihrer Reisepassnummer oder in Ihrem Namen, reichen Sie dann bitte einen vollständig neuen eTA Antrag ein. Wenn Sie keinen Fehler finden und Ihr Name in der eTA auch richtig geschrieben steht, ist es sinnlos, eine neue eTA zu beantragen; ein neuer Antrag wird wieder abgelehnt.

    Wenn Sie wissen, was der Grund der Ablehnung Ihres Antrags war, sollten Sie das Problem, das zur Ablehnung geführt hat, zuerst lösen und erst dann einen neuen eTA Antrag stellen.

    Wenn Ihnen nicht klar ist, was der Grund der Ablehnung war, können Sie am besten ein Visum anstelle einer eTA beantragen. Es kann sein, dass das Visum sofort erteilt wird, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Sie erst zusätzliche Dokumente hochladen müssen.

    Wenn Ihr eTA-Antrag abgelehnt wurde, werden Ihnen die vollen Kosten, die Sie für die eTA Kanada bezahlt haben, erstattet. Das gilt nicht für Reisende, die bereits zuvor einen eTA Antrag gestellt hatten, der abgelehnt wurde. VisumBeantragen.at kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die als Folge einer zu späten Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags entstanden sind. Mehr dazu können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.

  • Die Gültigkeit meiner eTA ist beinahe abgelaufen. Kann diese verlängert werden?

    Wenn Sie sich bereits in Kanada befinden
    Auf Ihrer eTA steht ein „Gültig bis”-Datum. Dieses Datum ist der letzte Tag, an dem Sie mit Ihrer eTA in Kanada ankommen dürfen. Sobald Sie in Kanada sind, brauchen Sie das Ablaufdatum der eTA nicht mehr zu berücksichtigen. Sie sollten jedoch immer die maximale Aufenthaltsdauer in Kanada berücksichtigen. Normalerweise wird bei Ihrer Ankunft in Kanada in Ihren Reisepass gestempelt, bis wann Sie das Land wieder verlassen müssen. Wenn das nicht der Fall ist, dürfen Sie ab der Einreise höchstens sechs Monate in Kanada bleiben.

    Wenn Sie länger in Kanada bleiben wollen, können Sie eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragen. Das muss spätestens 30 Tage vor dem Tag geschehen, an dem Sie Kanada ohne Verlängerung der Gültigkeit verlassen müssten. Diese Verlängerung der Gültigkeit wird Visitor Record genannt. Sie können den Visitor Record online bei der Einwanderungsbehörde (IRCC) beantragen. Dafür müssen Sie manchmal einige Dokumente vorlegen, z. B., um zu erklären, warum Sie für einen längeren Zeitraum in Kanada bleiben wollen, oder um zu beweisen, dass Sie nicht auf Arbeitsplatzsuche sind oder dauerhaft in Kanada bleiben werden.

    Wenn Sie sich nicht in Kanada aufhalten
    Die Gültigkeit Ihrer eTA erlischt, sobald Sie einen neuen Reisepass bekommen und ansonsten spätestens fünf Jahre nach der Genehmigung Ihres eTA Antrags. Wenn Ihre eTA bald abläuft, können Sie keine Verlängerung beantragen. Sie können jedoch jederzeit eine neue eTA beantragen, auch wenn die vorherige ihre Gültigkeit noch nicht verloren hat. Ein neuer eTA-Antrag überschreibt immer alle zuvor erteilten eTA-Reisegenehmigungen.
    Eine neue eTA beantragen

    Planen Sie bereits vor Ihrer Abreise, länger als sechs Monate in Kanada zu bleiben? Beantragen Sie in diesem Fall ein Visum anstelle einer eTA. Dann haben Sie im Voraus Gewissheit, ob Sie länger als sechs Monate in Kanada bleiben dürfen und wie lange Ihr Aufenthalt dauern darf.

  • Kann ich meinen eTA Antrag noch stornieren?

    Bis zum Zeitpunkt, in dem die kanadische Einwanderungsbehörde (IRCC) mit der Überprüfung Ihres Antrags beginnt, können Sie Ihren eTA-Antrag stornieren und eine Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Kosten erhalten. Die kanadische Behörde beginnt jedoch in der Regel bereits innerhalb von zehn Minuten nach Eingang Ihrer Zahlung mit der Überprüfung Ihres Antrags.

    Die meisten Reisenden wollen ihre eTA Kanada so schnell wie möglich erhalten und manchmal muss das auch wirklich schnell gehen. Deshalb kann nicht gewartet werden, bis eine bestimmte Bedenkzeit oder Widerrufsfrist abgelaufen ist. Das wird auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich angegeben. Bevor Sie die Zahlung getätigt haben, haben Sie bei der Einverständniserklärung ein Häkchen gesetzt, dass Sie damit einverstanden sind und damit das Widerrufsrecht erlischt.

    Wenn die Einwanderungsbehörde IRCC bereits mit der Überprüfung Ihres Antrags begonnen ist, Sie jedoch noch keine eTA-Reisegenehmigung erhalten haben, können Sie Ihren Antrag zwar noch zurückziehen, aber keine Rückerstattung der Kosten mehr erhalten. Sie können diesen Wunsch kenntlich machen, indem Sie auf die Bestätigungs-E-Mail der Antragstellung antworten. Sollten Sie einen neuen Antrag einreichen wollen, weil Sie bei einem früheren Antrag einen Ausfüllfehler gemacht haben, dann müssen Sie Ihren früheren Antrag nicht zuerst annullieren oder zurückziehen. Ein neuer Antrag überschreibt alle zuvor eingereichten Anträge und gewährten eTAs.

    Wenn Ihr Antrag auf eine eTA Kanada bereits genehmigt wurde, können Sie diesen nicht mehr stornieren oder zurückziehen. Auch nicht, wenn Sie Ihre eTA - aus welchem Grund auch immer - nicht nutzen können. Sie können jedoch jederzeit einen neuen Antrag stellen, z. B. wenn in der zuvor beantragten und erteilten eTA ein Fehler steht. Der neue Antrag überschreibt alle erteilten eTAs und früher eingereichten Anträge.

Andere häufig gestellte Fragen

  • Ich reise mit Kindern, was muss ich beachten?

    Kinder benötigen, unabhängig von ihrem Alter, immer einen eigenen Reisepass und eine eigene eTA Kanada. Alle Antworten auf dieser Seite zu „Häufig gestellten Fragen” gelten daher auch für Babys und minderjährige Kinder.

    Reisen nicht beide Elternteile mit einem Kind, das das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat?
    Nehmen Sie dann eine Geburtsurkunde des Kinds und eine Einverständniserklärung der Eltern und/oder Erziehungsberechtigten in englischer oder französischer Sprache auf Ihre Reise nach Kanada mit. Die Einverständniserklärung muss von allen Personen unterzeichnet werden, die das Sorgerecht für das Kind haben und nicht mit dem Kind reisen, wie z. B. Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Zu dieser Erklärung muss eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises dieser Personen gefügt werden, und ihre Adressen und Telefonnummern müssen in der Einverständniserklärung angeführt sein. Wenn nicht beide Elternteile das gesetzliche Sorgerecht für das Kind haben, muss auch ein offizielles Dokument mitgenommen werden, aus dem hervorgeht, wer das gesetzliche Sorgerecht hat und wer nicht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

  • Ist eine eTA eine Garantie dafür, dass ich nach Kanada einreisen darf?

    Nein. Sie dürfen nur dann nach Kanada einreisen, wenn Sie die in den Paragrafen 33-43 des Immigration & Refugee Protection Act (IRPA)-Gesetzes beschriebenen Verbrechen nicht begangen haben und dieser Straftaten nicht verdächtigt werden. Außerdem dürfen Sie für die Erteilung der eTA keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Einwohner und Bürger Kanadas darstellen.

    Sowohl bei der Beurteilung Ihres eTA Antrags als auch bei der Einreise nach Kanada selbst wird überprüft, ob Sie den in diesen Gesetzen beschriebenen Voraussetzungen entsprechen. Stellt sich erst bei der Ankunft heraus, dass Sie die Bestimmungen der eTA nicht erfüllen, wird Ihnen die Einreise verweigert und müssen Sie die Rückreise antreten.

    Außerdem kann bei Ihrer Ankunft in Kanada eine Stichprobe stattfinden. Selbst wenn Sie eine gültige eTA haben, müssen Sie im Gespräch mit einem/-r Mitarbeiter/in der Canada Border Services Agency (CBSA) glaubhaft machen können, dass Sie:
    • innerhalb von 6 Monaten Kanada wieder verlassen werden
    • Einkünfte aus Arbeit oder Versicherungs- oder Sozialleistungen außerhalb Kanadas erhalten
    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Land haben und auch wieder dorthin zurückkehren werden
    • genügend Mittel besitzen um Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise zu bezahlen
    • einen triftigen Grund für Ihre Geschäftsreise haben - wenn Sie geschäftlich reisen

  • Brauche ich für meine Reise nach Kanada Impfungen?

    In der Regel ist eine vollständige Impfung gegen das Sars-Cov2-Virus erforderlich, mehr dazu erfahren Sie auf der Seite über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus in Kanada. Bei Reisen sollten Sie sich immer informieren, ob Sie Impfungen benötigen. Am besten besprechen Sie mit Ihrem (Haus-)Arzt, welche Impfungen für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise nach Kanada vorgeschrieben oder in Ihrer Situation empfehlenswert sind. Die Informationen auf dieser Website sind nicht von einem Arzt verfasst worden.

  • Darf ich Medikamente nach Kanada mitnehmen?

    Bestimmte Medikamente dürfen Sie nicht oder nur mit einer (beglaubigten) Erklärung Ihres (Haus-)Arztes nach Kanada mitnehmen. Mehr darüber können Sie auf der Website vom BfArM nachlesen.

  • Muss ich meine Reise bei der deutschen Auslandsvertretung erfassen lassen?

    Die deutschen Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reisepläne an die deutsche Auslandsvertretung in Kanada weiterzuleiten. Die Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft ist völlig unabhängig von Ihrer eTA Kanada. Die eTA wird schließlich von der kanadischen Einwanderungsbehörde IRCC erteilt, die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland für Ihre Kanada-Reise wird jedoch durch die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada bearbeitet. Die Beantragung einer eTA ist obligatorisch, die elektronische Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft ist das nicht.

    Welche Vorteile bietet die Registrierung der Reise bei der deutschen Auslandsvertretung?
    Wenn die deutschen Auslandsvertretungen wissen, dass Sie sich in Kanada befinden, kann die deutsche Botschaft in Krisensituationen einfacher Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Außerdem erhalten Sie aktuelle Reisehinweise für Kanada per E-Mail, sodass Sie über mögliche Sicherheitsrisiken auf Ihrer Reise und Tipps, um diese zu vermeiden, auf dem Laufenden bleiben. So wurden während der Corona-Krise beispielsweise häufig Aktualisierungen der Reisehinweise versendet, aber auch Informationen über angebotene Rückholflüge für deutsche Staatsangehörige.

    Wie lasse ich meine Reise elektronisch bei der deutschen Auslandsvertretung erfassen?
    Sie können Ihre Reise unabhängig vom eTA-Antrag beim Auswärtigen Amt registrieren lassen, aber Sie können die Erfassung auch mit Ihrem eTA Antrag für Kanada kombinieren. Im zweiten Fall müssen Sie nicht alle Ihre persönlichen Daten und Reisedaten nochmals eintragen, da ein Teil dieser Daten aus dem eTA-Antragsformular übernommen wird.

  • Wie werden meine sensiblen personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Auf dieser Website werden viele personenbezogene Daten, auch sensible personenbezogene Daten, wie Passnummern, Erkennungsmerkmale und Passfotos verarbeitet. Sie erwarten zu Recht, dass das mit Sorgfalt geschieht.

    VisumBeantragen.at garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO / GDPR) verarbeitet und geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden nur über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden auch innerhalb weniger Tage gelöscht, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. VisumBeantragen.at hat seine Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und überprüfen lassen.

    Um die vereinbarten Dienstleistungen für die Beantragung der eTA Kanada ausführen zu können, muss VisumBeantragen.at die im eTA-Antragsformular eingegebenen Daten an die Einwanderungsbehörde Kanadas (IRCC) weiterleiten, die darüber entscheidet, ob die eTA erteilt wird oder nicht. Die IRCC-Behörde kann seinerseits die Daten gemäß Paragraf 8.2 des kanadischen Datenschutzgesetzes (Privacy Act of Canada) an andere kanadischen Regierungsbehörden weiterleiten, wie z. B. an die Canada Border Services Agency (CBSA), die Royal Canadian Mounted Police (RCMP), den Canadian Security Intelligence Service (CSIS), das Department of Foreign Affairs, Trade and Development (DFATD), Employment and Social Development Canada (ESDC), die Canada Revenue Agency (CRA), Provinz- und Territorialregierungen aber auch an ausländische Regierungsbehörden. Die Daten können auch an ausländische Strafverfolgungs- und Einwanderungsbehörden übermittelt (oder von diesen Informationen zur Kontrolle der im Antragsformular eingetragenen Daten abgefragt) werden, sofern dadurch keine Gefahr für den/die betroffenen Reisenden oder seine/ihre Familie entsteht. Die Daten können auch systematisch durch andere kanadischen Regierungsbehörden kontrolliert werden, um den Status und die Identität des/der Reisenden zu überprüfen. Die im eTA-Formular eingetragenen Daten können gemäß Paragraf 10.1 des kanadischen Datenschutzgesetzes in einer oder mehreren Datenbanken, den Personal Information Banks (PIB), der kanadischen Behörden gespeichert werden.

    Ihre persönlichen Daten werden nur zur Ausführung der Dienstleistungen zur Beantragung einer eTA Kanada gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere geschäftlichen Zwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen mit Risiken verbunden. So hat VisumBeantragen.at keinen Einfluss auf die oben genannten Regierungsbehörden und kann daher auch nicht kontrollieren, wie diese mit Ihren persönlichen Daten umgehen. Mehr dazu lesen Sie in der Datenschutzerklärung.

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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,19 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.