Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 02.01.2018 | ±4 Minuten Lesezeit

Viele Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen, die in der Vergangenheit in Kanada gewohnt haben, haben Probleme bei der Beantragung der eTA Kanada. Dadurch können Sie manchmal nicht kurzfristig nach Kanada einreisen.

Die Folgen einer früheren Emigrationswelle

Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierten viele Europäer/-innen, beispielsweise 5% der Niederländer/-innen, in wohlfahrendere Länder. Hierbei ging es hauptsächlich um Kanada, Australien und Neuseeland. Viele dieser Emigrant/-innen bekamen in Kanada den Status von Permanent Resident, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Emigrant/-innen übersiedelten später wieder zurück in die ursprünglichen Heimatländer. Viele dieser Remigrant/-innen haben jedoch ihren Status als Permanent Resident in Kanada niemals offiziell beendet. Weil der Permanent Resident-Status (PR-Status) kein Ablaufdatum kennt, sorgt das nun für Probleme, in jedem Fall für Verzögerungen, wenn diese Personen wieder nach Kanada reisen wollen.

Probleme bei der Beantragung einer eTA

Seit 2016 müssen Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen, die für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise oder Besuch bei Freunden oder Verwandten nach Kanada fliegen, eine eTA beantragen. Einwohner/-innen von Kanada und kanadische Staatsangehörige erfüllen die Bestimmungen für die Einreise mit einer eTA Kanada. nicht. Sie können mit ihrem kanadischen Reisepass oder ihrer Permanent Resident Card reisen und benötigen weder eine eTA noch ein Visum für Kanada. Personen, die früher einmal in Kanada gelebt haben, stehen jedoch oft noch als Einwohner oder Staatsangehörige/-r Kanadas registriert, oft ohne sich dessen bewusst zu sein. Diese Registrierungen erlöschen nie von selbst und können nur durch einen formellen Antrag beendet werden. Staatsangehörige werden auch citizens oder nationals genannt. Einwohner/-innen werden oft Permanent Resident, landed immigrant oder immigrant reçu genannt. Für alle diese Bezeichnungen gilt: Wer mit solch einer Rechtsstellung im kanadischen Bevölkerungsregister eingeschrieben steht, kann keine eTA beantragen.

TorontoWenn Sie früher einmal in Kanada gewohnt haben, haben Sie wahrscheinlich noch den Permanent Resident-Status

Möglichkeiten, um trotzdem nach Kanada zu reisen

Wenn Sie im kanadischen Bevölkerungsregister noch immer als citizen, national, Permanent Resident, landed immigrant oder immigrant reçu eingetragen sind, haben Sie die folgenden Möglichkeiten, doch nach Kanada zu reisen. Jede Möglichkeit hat Vor- und Nachteile.

1. Möglichkeit | Mit einem kanadischen (Not-)Pass

Wenn Sie noch kanadische/-r Staatsangehörige/-r (citizen oder national) sind, können Sie bei der kanadischen Botschaft oder das Konsulat einen neuen Reisepass beantragen. Wenn Sie sehr kurzfristig reisen müssen, beantragen Sie einen Notpass, der schneller erteilt wird.

2. Möglichkeit | Mit einer PR-Card

Wenn Sie noch im kanadischen Bevölkerungsregister als Einwohner/-in (Permanent Resident, landed immigrant, immigrant reçu) eingetragen sind und derzeit in Kanada sind, ist Ihre Hauptsorge wahrscheinlich, dass Sie nach der Ausreise aus Kanada auch wieder einreisen dürfen. In diesem Fall können Sie eine neue Permanent Resident card (PR-Card) beantragen.

3. Möglichkeit | Mit einem PRTD

Wenn Sie noch im kanadischen Bevölkerungsregister als Einwohner/-in (Permanent Resident, landed immigrant, immigrant reçu) eingetragen sind und derzeit nicht in Kanada sind, aber in den letzten fünf Jahre insgesamt mindestens zwei Jahre in Kanada waren, können Sie ein Permanent Resident Travel Document (PRTD) beantragen.

4. Möglichkeit | Mit einer eTA oder ein Visum

Wenn Sie das möchten, können Sie sich auch aus dem kanadischen Bevölkerungsregister ausschreiben lassen. Sie geben dann Ihre Rechtsstellung als Einwohner/-in oder Staatsangehörige/-r auf. Beachten Sie jedoch, dass Sie dadurch möglicherweise erworbene Rechte in Kanada verlieren können. Wenn Sie beispielsweise eine Rente oder andere Leistung aus Kanada erhalten oder erwarten zu erhalten, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie dieses Recht nicht verlieren, wenn Sie Ihre Rechtsposition aufgeben. Nachdem Sie Ihren Status aufgegeben haben, können Sie wie andere Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen eine eTA oder ein Visum beantragen.

5. Möglichkeit | Mit einer Ausnahmegenehmigung

Seit einiger Zeit können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, mit der Sie trotzdem nach Kanada reisen können. Diese Ausnahme beantragen Sie bei Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC). Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Ausnahme zwar jederzeit beantragen können, diese aber nur ganz selten gewährt wird.

6. Möglichkeit | Mit einem ESTA über die USA

Als Notlösung können Sie über die USA reisen. Für den Flug in die USA müssen Sie ein ESTA beantragen. Nach der Einreise in die USA können Sie ohne eTA oder Visum entweder auf dem Landweg nach Kanada einreisen, zum Beispiel mit dem Auto, Bus, Zug oder mit dem Boot über die Grenzflüsse oder -seen. Dafür benötigen Sie nur Ihren deutschen, österreichischen oder Schweizer Reisepass.


VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden eine eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,18 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf eine eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.