Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 11.11.2022 | ±3 Minuten Lesezeit

Die Regelungen rundum das britische Youth Mobility Scheme Visum und das neuseeländische Working Holiday Visa werden angepasst. Die Altersgrenze wird erhöht und die erlaubte Aufenthaltsdauer wird verlängert. Darüber sind sich Boris Johnson, der Ex-Premierminisiter Großbritanniens, und Jacinda Ardern, Premierministerin Neuseelands, einig. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Änderungen für Reisende mit dem Visum Neuseeland.

Verstärken der Beziehungen

Diese Übereinkunft ist die jüngste in einer Reihe von Freihandelsverträgen, die die Einreisebestimmungen lockern. So haben Kanada, Frankreich, England und Irland zuvor bereits einen neuen Vertrag mit Australien geschlossen. Die Übereinkunft zwischen England und Neuseeland ist vergleichbar zu diesen zuvor geschlossenen Verträgen zwischen anderen Ländern.

Das Ziel ist, den internationalen Personenverkehr zwischen beiden Ländern zu fördern. Im Augenblick können 18- bis 30-jährige Reisende aus Großbritannien mit einem Working Holiday Visa bis zu 23 Monate in Neuseeland wohnen und arbeiten. Neuseeländer/-innen können mit dem Youth Mobility Scheme Visum bis zu zwei Jahre im Vereinigten Königreich wohnen und arbeiten.

Die Regierungen beider Länder unterstrichen während der Verhandlungen, dass ein längerfristiger Aufenthalt und das Arbeiten in einem Land auf der anderen Seite der Welt einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Person leisten könne. Der englische Innenminister, Priti Patel, teilte hierzu mit, dass das Wohnen und Arbeiten im Ausland eine bereichernde Erfahrung sein könne. Durch die Änderungen in den Visumvorschriften wird eine größere Anzahl an jungen Neuseeländer/-innen und Briten/-innen die Möglichkeit erhalten, sich und ihre Fähigkeiten auf diese Weise zu entwickeln. So können außerdem lebenslange Kontakte geknüpft und ein Dienst an das Gastland erwiesen werden.

Die Einwohner Neuseelands setzen sich bereits seit Längerem für eine Verbesserung der Visumbestimmungen für Arbeitsurlaube ein. Die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern sagt, selbst eine der vielen Neuseeländer/-innen gewesen zu sein, die mit viel Freude im Vereinigten Königreich gewohnt und gearbeitet hat. Daher ist sie sehr froh, dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist und freut sich darauf, Briten/-innen in Neuseeland die gleiche, bereichernde Erfahrung bieten zu können.

Die wichtigsten Änderungen

Der wichtigste Punkt im Freihandelsvertrag ist die Erhöhung der Altersgrenze für das Working Holiday Visa für Neuseeland. Den heutigen Regeln zufolge müssen Antragssteller/-innen zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Die Altersgrenze wird auf 36 Jahre angehoben. Durch diese Änderung erhalten Millionen von Briten/-innen erneut die Möglichkeit, um vorübergehend in Neuseeland zu wohnen und zu arbeiten. Zudem soll die erlaubte Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verlängert werden.

Es handelt sich hierbei um einen bilateralen Freihandelsvertrag, was beinhaltet, dass zwei Länder eine Vereinbarung getroffen haben. Dadurch bleiben die Regeln des neuseeländischen Working Holiday Visa für Reisende aus anderen Ländern, also unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, unverändert. Auch diese Länder haben jedoch die Möglichkeit, Änderungen in den bestehenden Vereinbarungen auszuhandeln. Derzeit müssen Reisende aus diesen Ländern allerdings die gegenwärtigen Einreisevorschriften beachten.

Weitere Informationen zu den neuen Voraussetzungen von Working Holiday Visa werden laut dem britischen Innenministerium erst 2023 bekannt gegeben. Es ist zum Beispiel noch unklar, ob die Kosten für das Visum oder das erforderliche, nachweisbare Vermögen erhöht werden. Diese Änderungen sollen Anfang 2024 eintreten, doch das Eintrittsdatum kann sich, abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen, noch verschieben. Es müssen nämlich noch juridische und technische Änderungen stattfinden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Urlaub ohne zu arbeiten

Möchten Sie nach Neuseeland reisen, dort aber nicht wohnen und arbeiten? Wenn Sie das Land im Rahmen einer Urlaubsreise entdecken möchten, brauchen Sie kein Working Holiday Visa, sondern können Sie die NZeTA Neuseeland beantragen. Ab dem Genehmigungstag können Sie diese elektronische Einreisegenehmigung zwei Jahre lang verwenden. Mit einer NZeTA können Sie Neuseeland für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise besuchen, dürfen jedoch auch Bewerbungsgespräche führen oder unbezahlten Amateursport betreiben. Dabei darf jeder Aufenthalt bis zu 3 Monate dauern. Die NZeTA ist auch dann verpflichtend, wenn Sie nur für einen kurzen Transit nach Neuseeland einreisen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.