Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 21.10.2025 | ±2 Minuten Lesezeit

Am 2. Dezember 2024 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Partnerinnen und Partnern von Migrantinnen und Migranten in Neuseeland in vielen Fällen das Recht auf die freie Wahl ihres Arbeitsplatzes bietet. Der neuseeländischen Einwanderungsministerin Erica Stanford zufolge, hatten Partner/-innen von Migrantinnen und Migranten zuvor kaum Zugang zum Arbeitsmarkt.

Steigende Auswanderung und sinkende Einwanderung

2024 wanderten etwa 30 000 Neuseeländer/-innen nach Australien aus, während nur 17 300 Menschen von Australien nach Neuseeland umzogen. Das bedeutete für Neuseeland den größten Verlust von Bürgerinnen und Bürgern seit 2012. Laut dem Statistikamt Stats NZ ging auch die Anzahl Migrantinnen und Migranten aus Ländern außerhalb Australiens, die sich im Jahr 2024 auf der Insel niedergelassen hat, um 40 % auf 128 100 zurück. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Personen, die nach anderen Ländern (außer Australien) zogen, um 32 % auf 74 000. Die rückläufige Attraktivität für ausländische Migrantinnen und Migranten und die steigenden Auswanderungszahlen sind laut einem Experten der ASB Bank auf das schwache Wirtschaftswachstum des Landes in den vergangenen Jahren seit der Coronapandemie zurückzuführen. Die Behörden möchten diesen Trend mit der neuen Maßnahme umkehren.

Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen

Aus einer Umfrage stellte sich heraus, dass 9 von 10 Unternehmen in Neuseeland im Oktober 2025 Schwierigkeiten haben, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für offene Stellen zu finden. Zwei Drittel der Unternehmer/-innen betrachten ausländische Fachkräfte als entscheidend für ihre Unternehmen.

Mehr Möglichkeiten für Partner von Migranten

Neuseeland verwendet ein fünfstufiges System für die Einstufung von ausländischen Migrantinnen und Migranten: die ANZSCO Skill Levels. Stufe 1 ist die höchste, Stufe 5 die niedrigste Wissensstufe. Partner/-innen von Arbeitnehmer/-innen mit einem sogenannten Accredited Employer Work Visa (AEWV) in der Stufe 1–3 dürfen seit dem 2. Dezember 2024 in Neuseeland wohnen und in jedem Sektor arbeiten. Für Partner/-innen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Essential Skills Work Visa gilt dasselbe. Partner/-innen von Migrantinnen und Migranten in der Wissensstufe 4–5 dürfen die neue Regelung ebenfalls nutzen, solange der/die Partner/-in mindestens einen bestimmten Stundenlohn verdient.

NZeTA für kurze Aufenthalte

Wenn Sie für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise nach Neuseeland reisen, können Sie in der Regel die NZeTA verwenden. Deutsche, Österreicher/-innen, Schweizer/-innen und andere europäische Reisende kommen für diese Reisegenehmigung infrage. Hier erfahren Sie mehr über die Gültigkeit und die Einreisebestimmungen. Auf dieser Website können Sie ein deutschsprachiges Antragsformular verwenden. Nach dem Ausfüllen des kurzen Antragsformulars wird das Visum im Durchschnitt innerhalb von 5 Tagen erteilt. Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit der NZeTA beträgt 3 Monate. Britische Reisende dürfen sich höchstens 6 Monate in Neuseeland aufhalten.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 39,01 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.