Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 14.10.2025 | ±2 Minuten Lesezeit

Die neuseeländischen Behörden möchten das Antragsverfahren für das Visitor Visa optimieren. Seit dem 26. Mai müssen zusätzliche Dokumente nicht mehr von einem/einer vereidigten Übersetzer/-in übersetzt werden.

Wirtschaftswachstum durch den Tourismus

Der Tourismus ist einer der wichtigsten Sektoren der neuseeländischen Wirtschaft. Im Oktober 2024 wurde die Touristensteuer in Neuseeland erhöht. Reisen nach Neuseeland wurden dadurch etwas teurer. Die Behörden versuchen mit dieser neuen Maßnahme, Neuseeland als Reiseziel für ausländische Touristen attraktiver zu machen.

Reisende, die ein Visitor Visa beantragen, müssen im Antragsverfahren oft zusätzliche Dokumente einreichen. Bis vor Kurzem mussten diese Dokumente von einem/einer vereidigten Übersetzer/-in übersetzt werden. Seit dem 26. Mai 2025 ist dies nicht mehr erforderlich. Alle Dokumente müssen weiterhin auf Englisch eingereicht werden, aber die Dokumente müssen nicht mehr von einem/einer vereidigten Übersetzer/-in übersetzt werden. Antragstellende müssen jedoch angeben, wer die Dokumente übersetzt hat, und Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung dieser Person machen.

Anforderungen an die Dokumente

Für die Übersetzung der Dokumente gelten einige Voraussetzungen. Die Übersetzung darf nicht von dem/der Antragstellenden selbst oder von einem Familienmitglied oder einem/einer Einwanderungsberater/-in erstellt worden sein. Reisende, die eine (un-)befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, müssen weiterhin beglaubigte Übersetzungen einreichen.

NZeTA anstelle eines Visitor Visa

Verschiedene Länder und Staatsangehörigkeiten kommen für die visumfreie Einreise nach Neuseeland infrage, darunter auch Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen. Sie können stattdessen eine NZeTA beantragen. Das ist eine elektronische Reisegenehmigung, die Sie einfach online beantragen. Auf dieser Website beantragen Sie direkt eine NZeTA mit einem deutschsprachigen Antragsformular. Die meisten Anträge werden innerhalb von 5 Tagen genehmigt.

Die NZeTA ist nach der Erteilung zwei Jahre gültig, aber Sie dürfen sich höchstens 3 aufeinanderfolgende Monate im Land aufhalten. Britische Reisende dürfen 6 aufeinanderfolgende Monate im Land bleiben. Hier erfahren Sie mehr über die Einreisebestimmungen und die Gültigkeit. Sie brauchen für den NZeTA-Antrag, abgesehen von einem Lichtbild, keine Dokumente einzureichen. Dieses Foto können Sie auch selbst mit Ihrem Smartphone machen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 39,01 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.