Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 22.07.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Die Regierung Neuseelands hat im Zusammenhang der Immigration Rebalance-Strategie ein neues Einwanderungsvisum für Investoren/-innen eingeführt. Hiermit sollen erfahrene und wertvolle Investoren/-innen nach Neuseeland gelockt werden, um Unternehmen im Land finanziell zu unterstützen.

Einführung des Active Investor Plus-Visums

Die Pläne für das neue Active Investor Plus-Visum wurden am Mittwoch, dem 20. Juli von Stuart Nash, dem neuseeländischen Minister für wirtschaftliche und regionale Entwicklung, und Michael Wood, dem neuseeländischen Einwanderungsminister, in Christchurch veröffentlicht. Diese neue Visumkategorie soll die alten Kategorien Investor 1 und Investor 2 ersetzen und soll Migranten verpflichten, in neuseeländische Unternehmen zu investieren.

Personen, die mit den alten Visa einwanderten, hatten häufig in Aktien und Anleihen investiert, anstelle von direkten Investitionen in neuseeländische Unternehmen. Die neuseeländische Regierung hofft hierdurch aktivere Investitionen in Neuseeland zu stimulieren, da diese zu mehr Jobs für qualifizierte Migranten und Wirtschaftswachstum führen würden.

Voraussetzungen für das Active Investor Plus-Visum

Eine der Voraussetzungen des neuen Visums ist, dass Antragssteller/-innen nachweislich mindestens 5 Millionen NZD direkt in Unternehmen investiert haben müssen. Damit erhalten sie den höchstmöglichen Investmenttarif, was, verglichen mit indirekten Investitionen, ein niedrigerer Mindestbetrag ist. Der Mindestbetrag für indirekte Investitionen soll bei etwa 15 Millionen NZD liegen.

Darüber hinaus wird die neuseeländische Regierung die Flexibilität der Investoren/-innen verbessern, indem sie ihnen erlaubt, für einen Zeitraum von drei Jahren zu investieren und ihre Investitionen bis zum Ende des vierten Jahres zu behalten. Während des vierjährigen Investitionszeitraums müssen sich die Investoren mindestens 117 Tage, also etwa einen Monat pro Jahr, in Neuseeland aufhalten. Dies ist mehr als die 88 Tage in der vorherigen Visumkategorie. Auf diese Weise werden die Investoren/-innen ermutigt, das Wachstum lokaler Unternehmen zu unterstützen.

Offizielles Startdatum Ausgabe des Active Investor Plus-Visums

Das neue Investmentvisum wird am 19. September 2022 eingeführt. Anträge, die nach dem 27. Juli 2022 für das Investor 1 oder Investor 2 Visum eingereicht werden, werden nicht mehr angenommen. Bis zu diesem Datum werden Anträge wie gewöhnlich durch die Ausländerbehörden von Neuseeland bearbeitet.

Personen ohne Investitionspläne können eine NZeTA beantragen

Reisende, die nicht planen, in neuseeländische Unternehmen zu investieren, müssen anstelle eines Investmentvisums ein Visum Neuseeland beantragen. Dies ist eine elektronische Reisegenehmigung, die nach der Genehmigung digital an den Reisepass verbunden wird. Der Antrag für die NZeTA ist die günstigste, einfachste und schnellste Art, ein Visum für Neuseeland zu erhalten. Das Visum kostet 99,95 €, ist ab dem Genehmigungsdatum zwei Jahre gültig und erlaubt Aufenthalte von höchstens 3 aufeinanderfolgenden Monaten in Neuseeland.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.