Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 14.04.2020 | ±2 Minuten Lesezeit

Der Coronavirus-Ausbruch in Neuseeland war weniger schlimm als erwartet. Sowohl wegen der isolierten Lage des Landes als auch wegen des raschen Eingreifens der Regierung hat das Virus nur zu einer minimalen Anzahl von Todesfällen geführt. Nachdem nun auch Australien den Ausbruch von Covid-19 besser in den Griff bekommt, prüfen beide Länder die Möglichkeiten, um die Grenzen wieder zu öffnen.

Wirtschaftliche Notwendigkeit

Der Vorschlag ist hauptsächlich aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit zustande gekommen. So wie viele andere Länder in der Welt haben Neuseeland und Australien mit den Folgen der schweren Ausgangs- und Reisebeschränkungen zu kämpfen. Unter anderem dadurch droht eine Rezession. Durch die Öffnung der Grenzen kann der Handel zwischen den beiden Ländern weitgehend wieder normalisiert werden. Darüber hinaus werden Zehntausende von Reisenden wieder die Grenze überqueren können, was dem Tourismussektor in beiden Ländern zugutekommt. Die meisten Touristen, die Neuseeland jedes Jahr besuchen, kommen aus Australien und umgekehrt gilt dasselbe.

Die Vereinbarung wird exklusiv sein, was bedeutet, dass es sowohl Neuseeland als auch Australien nicht erlaubt sein wird, mit anderen Ländern ähnliche Abkommen bezüglich Tourismus oder Handel zu vereinbaren. Mehr als eine halbe Million Neuseeländer/-innen leben in Australien, und 75.000 Australier/-innen in Neuseeland. Diese Maßnahme wird es daher unter anderem ermöglichen, dass Verwandte sich wieder besuchen können.

Möglicherweise werden später noch andere Länder hinzugefügt

Obwohl die Vereinbarung derzeit nur für Neuseeland und Australien gilt, prüft die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern bereits die Möglichkeit, sie eventuell auf andere Länder auszudehnen. Das Hauptkriterium für Länder, die teilnehmen wollen, ist der Nachweis, dass sie die volle Kontrolle über den Coronavirus-Ausbruch im eigenen Land haben. Länder wie Taiwan und Südkorea scheinen dafür derzeit die beste Ausgangsposition zu haben, aber es besteht die Möglichkeit, dass Länder auf anderen Kontinenten schließlich ähnliche Abkommen mit Neuseeland abschließen könnten.

Die aktuelle Situation für europäische Länder: Reisen und Visa

Für die europäischen Länder scheint diese Vorstellung vorerst noch in weiter Ferne zu liegen. Im Gegensatz zu Ländern wie Südkorea oder Taiwan sind die Folgen des Corona-Ausbruchs im Westen viel extremer. Die meisten europäischen Länder haben mit Zehntausenden von Infektionen zu kämpfen, die zu Tausenden von Todesfällen führen. Es wird daher viel länger dauern, bis diese Länder die Situation vollständig unter Kontrolle haben.

Für europäische Reisende wird daher noch einige Zeit das derzeitige Einreiseverbot für Neuseeland gelten. Europäische Reisende dürfen vorläufig nicht einreisen, auch wenn sie ein gültiges Visum haben. Das NZeTA Visum, das beliebteste Touristenvisum für Neuseeland, kann zwar immer noch beantragt werden, und wird auch problemlos und rasch erteilt, kann aber derzeit nicht für die Einreise in das Land verwendet werden.

Das Abkommen zwischen Neuseeland und Australien kann als Inspiration für andere Länder dienen. So haben Amerika und Kanada Ihre zwischenstaatliche Grenze auch teilweise wieder geöffnet und ähnliche Abkommen werden höchstwahrscheinlich auch zwischen europäischen Ländern geschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,48 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.