Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 08.10.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Am 1. Oktober 2024 wurde die Gültigkeitsdauer von Partnervisa für Neuseeland um ein Jahr verlängert. Diese Partnervisa sind für Personen ausgelegt, die eine/-n neuseeländische/-n Partner/-in haben. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer möchte die neuseeländische Regierung qualifizierte Migranten/-innen anziehen und das Wirtschaftswachstum fördern.

Gültigkeitsdauer Partnervisa verlängert

Die neuseeländischen Behörden kündigten Ende September 2024 an, dass die Gültigkeitsdauer verschiedener Partnervisa am 1. Oktober 2024 verlängert werden soll. Diese Visa haben jetzt eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, anstelle von 2 Jahren. Manche Antragstellenden, die ihren Antrag vor dem 1. Oktober eingereicht haben, haben Glück. Wenn sie noch keine definitive Entscheidung zu ihrem Visumantrag erhalten haben, wird das Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erteilt. Die Gültigkeitsdauer von Partnervisa, die vor dem 1. Oktober erteilt wurden, wird jedoch nicht automatisch verlängert. Wer von der 3-jährigen Gültigkeitsdauer profitieren möchte, muss daher ein neues Partnervisum beantragen.

An die Beantragung der verschiedenen Partnervisa sind Kosten verbunden. Zuletzt wurden die Preise vieler Visa beträchtlich erhöht. Damit versucht Neuseeland, die Ausgaben der Ausländerbehörden einfacher zu finanzieren.

Verschiedene Partnervisa für Neuseeland

Neuseeland bietet verschiedene Partnervisa an. Eines der meistverwendeten Partnervisa ist das Partner of a New Zealander Work Visa. Dieses Visum kostet mindestens 1630 Neuseeland-Dollar (gut 900 EUR) und ist für Personen mit einem/-r Partner/-in aus Neuseeland ausgelegt, die nach Neuseeland auswandern und dort arbeiten möchten. Die meisten Anträge auf dieses Visum werden innerhalb von 9 Wochen bearbeitet.

Darüber hinaus gibt es das Partner of a New Zealander Visitor Visa. Die Kosten für dieses Visum sind mit 341 Neuseeland-Dollar (knapp 200 EUR) deutlich niedriger. Mit diesem Visum darf man jedoch nicht in Neuseeland arbeiten. Man darf jedoch durch das Land reisen und bei der Adresse des/der Partners/-in wohnen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für dieses Visum beträgt 12 Wochen.

Mit beiden Visa darf man bis zu 3 Monate in Neuseeland studieren. Außerdem sollte man die Gültigkeitsdauer beachten. Personen, die weniger als 12 Monate mit ihrem/-r Partner/-in zusammengelebt haben, kommen für ein Visum mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer von höchstens 1 Jahr infrage. Wenn man mindestens 12 Monate mit dem/der neuseeländischen Partner/-in zusammengelebt hat, kann man ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erhalten.

Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland

Es gibt auch ein Partnervisum, mit dem man zeitlich unbefristet in Neuseeland bleiben darf, nämlich das sogenannte Partner of a New Zealander Resident Visa. Mit diesem Visum darf man in Neuseeland wohnen, arbeiten und studieren. Antragstellende dürfen mit diesem Visum zudem ihre Kinder bis einschließlich 24 Jahren mitnehmen. Dieses Visum ist jedoch deutlich kostspieliger, denn es kostet 5360 Neuseeland-Dollar, umgerechnet knapp 3000 EUR. Im Durchschnitt wird das Visum in 8 Monaten erteilt.

Um für dieses Visum infrage zu kommen, müssen Antragstellende mindestens 12 Monate mit dem/der Partner/-in in Neuseeland zusammengelebt haben. Dieses Visum ist auch für Antragstellende verfügbar, die bereits mehr als 5 Jahre im Ausland mit dem/der Partner/-in zusammengelebt haben. Der/die neuseeländische Partner/-in muss sich in diesem Fall jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Neuseelands aufhalten, oder er/sie muss innerhalb der vergangenen 3 Monate nach Neuseeland gezogen sein.

Die NZeTA für Neuseeland

Für kürzere Aufenthalte in Neuseeland benötigen viele Reisende gar kein Visum. Die NZeTA Neuseeland ist eine digitale Reisegenehmigung, mit der Reisende sich bis zu 3 Monate im Land aufhalten dürfen. Die NZeTA hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Während dieser zwei Jahre darf man beliebig oft nach Neuseeland reisen. Reisende dürfen sich jedoch nie mehr als 6 Monate pro Jahr im Land aufhalten.

Ein NZeTA-Antrag kann einfach online eingereicht werden. Es dauert nur wenige Minuten, um das Antragsformular auszufüllen. Nach der Zahlung muss noch ein deutliches Lichtbild eingereicht werden. Die NZeTA wird daraufhin nach durchschnittlich 5 Tagen erteilt.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.