Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 23.12.2022 | ±4 Minuten Lesezeit

Da die Anzahl an Personen, die in den vergangenen Jahren nach Neuseeland reisten, kräftig gestiegen ist, hat die neuseeländische Regierung 2019 eine Touristensteuer eingeführt. Lesen Sie in diesem Artikel, wofür die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) erhoben wird und was diese Steuer mit dem Visum Neuseeland zu tun hat.

Was genau ist die Touristensteuer?

Die vielen Visumanträge, die bei den neuseeländischen Ausländerbehörden in den vergangenen Jahren eingegangen sind, haben dazu geführt, dass die neuseeländische Regierung am 1. Oktober 2019 eine Touristensteuer einführte: die IVL. Diese Touristensteuer, mit einem festen Preis in Höhe von 35 NZD, muss von fast allen ausländischen Reisenden gezahlt werden. Das gilt also auch für Reisende aus Ländern, die an das Visa Waiver Program Neuseelands angeschlossen sind, wozu u. a. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören.

Die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) kann als eine Investition in das Land betrachtet werden. Die IVL wird für Investitionen in den Naturschutz und die Verbesserung der Infrastruktur genutzt. Zudem wird die IVL für die Finanzierung von Nachhaltigkeitsprojekten rundum touristischen Sehenswürdigkeiten verwendet, was Reisenden während Ihres Aufenthalts in Neuseeland zugutekommt. Durch den kontinuierlichen Schutz der Biodiversität und die kritische Evaluierung der zu finanzierenden Projekte, soll ein langfristig nachhaltiger Tourismus in Neuseeland verwirklicht werden.

Wer muss die IVL zahlen?

Alle Personen, die im Rahmen des neuseeländischen Visa Waiver Program reisen, müssen die Voraussetzungen der NZeTA erfüllen, die elektronische Reisegenehmigung beantragen und die IVL zahlen. Auch Reisende, die mit Studentenvisa, befristeten Arbeitsvisa und den meisten anderen Reisegenehmigungen einreisen, müssen die IVL zahlen. Ausgenommen sind Personen mit einem Reisepass von einer kleinen Anzahl an Ländern. Anhand der Staatsangehörigkeit, des Visums und des Reisezwecks entscheiden die neuseeländischen Ausländerbehörden, wer die IVL zahlen muss. Die Steuer wird während des Beantragens eines Visums oder der NZeTA gezahlt.

Reisende, die unter eine der folgenden Kategorien fallen, brauchen die IVL nicht zu zahlen:

  • Staatsangehörige und Einwohner Neuseelands (inkl. Einwohner mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung)
  • Staatsangehörige Australiens (inkl. Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung).
  • Staatsangehörige der folgenden Pazifikinseln: Amerikanisch-Samoa, den Cookinslen, Fidschi, Kiribati, den Marshallinseln, Mikronesien, Niue, Nauru, Palau, Papua-Neuguinea, den Pitcairninseln, Samoa, den Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu.
  • Personen mit einem diplomatischen, militärischen, medizinischen oder humanitärem Visum.
  • Personen, die im Rahmen des arktischen Vertrags nach Antarktika reisen. Das gilt auch für Personen mit einem antarktischen Transitvisum.
  • Saisonale Arbeitskräfte mit einer befristeten Arbeitserlaubnis.
  • Reisende mit einem Geschäftsvisum (inkl. APEC-Geschäftsvisa).
  • Besatzungsmitglieder von Schiffen und Flugzeugen, die bei einer Schifffahrts- oder Fluggesellschaft angestellt sind.
  • Inhaber/-innen eines Visums, für die eine andere Person bürgt, etwa Visa für Familienmitglieder, sowie Inhaber/-innen von Studenten- oder Arbeitsvisa.
  • Reisende, die von den neuseeländischen Ausländerbehörden von der Pflicht freigestellt sind, eine NZeTA oder Visum zu haben.

Preis NZeTA ist inklusive IVL

Die NZeTA und die IVL sind nicht das Gleiche, sind jedoch aneinander verbunden. So ist es für Reisende aus Ländern, die an das Visa Waiver Program angeschlossen sind, verpflichtend, vor der Abreise eine NZeTA zu beantragen und die Touristensteuer zu zahlen. Ein Antrag für die NZeTA kann einfach online eingereicht werden. Einwohner Australiens und Neuseelands, sowie Reisende, die über ein anderes Visum für Neuseeland verfügen, brauchen keine NZeTA zu beantragen.

Die Gesamtkosten für das Visum Neuseeland belaufen sich auf 99,95 €. Dieser Preis stellt sich aus den konsularischen Gebühren, Servicekosten und der Touristensteuer zusammen. Beim Beantragen Ihrer NZeTA über VisumBeantragen.at sind die Kosten für die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) also bereits inbegriffen. Die IVL wird über den gesamten, zweijährigen Gültigkeitszeitraum Ihrer NZeTA gezahlt. Wenn Sie Ihren Visumantrag über VisumBeantragen.at einreichen, zahlen Sie also alle Kosten auf einmal. Nachdem Sie Ihren Visumantrag vervollständigt haben, werden keine zusätzlichen Kosten berechnet.

Wenn Sie kurzfristig nach Neuseeland reisen und möchten, dass Ihr Antrag mit Priorität verarbeitet wird, können Sie einen Eilantrag einreichen. In dem Fall zahlen Sie zusätzlich zum normalen Visumpreis einen Eilzuschlag in Höhe von 17,50 € pro Person.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.