Wenn Sie in der Türkei arbeiten wollen, müssen Sie vorab ein Visum für die Türkei beantragen. Welches Visum Sie genau benötigen, hängt von der Art der Arbeit ab, die Sie ausführen werden und wer Sie für Ihre Arbeit bezahlt. Es hängt auch davon ab, wie lange Sie in der Türkei bleiben möchten.
Bitte Beachten: Möchten Sie für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen in die Türkei reisen? Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches oder eines (anderen) Landes der Europäischen Union haben, benötigen Sie seit 2020 kein Visum mehr. Seitdem sind die Informationen auf dieser Website zum Visum für die Türkei nicht mehr aktualisiert worden.
Auch für Arbeit in der Türkei gilt: Wenn möglich, online beantragen
Die einfachste und günstigste Art, ein Visum für die Türkei zu erhalten, ist das Einreichen eines Online-Antrags. Das können Sie auf dieser Website tun. Allerdings müssen Sie dafür die Voraussetzungen für die elektronische Variante des Visums erfüllen. Wenn Sie in der Türkei arbeiten wollen, ist das mit dem Online-Visum oft möglich, aber nicht immer. Vergewissern Sie sich daher zuerst auf dieser Seite, ob Sie die Voraussetzungen für Arbeiten in der Türkei mit der Online-Variante des Visums erfüllen. Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, können Sie bei der türkischen Botschaft oder beim türkischen Konsulat ein spezielles Visum für Arbeitszwecke beantragen.
Türkischer Verkäufer an der Arbeit
Voraussetzungen für die Arbeit in der Türkei mit einem E-Visum
Wenn Sie das einfach zu beantragende E-Visum für die Türkei für Arbeitszwecke verwenden wollen, müssen Sie und Ihre Tätigkeiten die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, dessen Firmensitz sich nicht in der Türkei befindet*
- Sie bleiben während der gesamten Dauer Ihres Aufenthaltes in der Türkei bei diesem Arbeitgeber beschäftigt
- Sie gehen kein Beschäftigungsverhältnis mit einem türkischen Arbeitgeber ein
- Sie gründen während Ihres Aufenthalts kein Unternehmen oder eine andere Rechtsperson in der Türkei
* Hat Ihr Arbeitgeber eine Niederlassung sowohl in der Türkei als auch in Österreich (oder eventuell Deutschland oder der Schweiz)? Die geltende Bedingung ist dann, dass Sie bei der österreichischen (oder der deutschen/Schweizer) Niederlassung des Unternehmens beschäftigt sein müssen. Das bedeutet, dass die österreichische (deutsche/Schweizer) Niederlassung Ihres Arbeitgebers Ihr Gehalt bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob eine Schwester-, Mutter- oder Tochtergesellschaft auch einen Sitz in der Türkei hat. In diesem Fall können Sie mit einem online beantragten Visum in die Türkei reisen und vorübergehend am Standort der türkischen Niederlassung Ihres Arbeitgebers oder für einen andere türkischen Arbeitgeber arbeiten.
Bezahlte Arbeit ist mit Rechnungsstellung möglich
Obwohl Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit dem türkischen Arbeitgeber, für den Sie Tätigkeiten verrichten, eingehen dürfen, können Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden. Dies kann zwar nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses geschehen, aber Sie können Ihre Arbeit in Rechnung stellen, indem Ihr (österreichischer) Arbeitgeber eine Rechnung an die türkische Organisation sendet, für die Sie Tätigkeiten verrichten. In diesem Fall unterliegt die Reise den Voraussetzungen einer Geschäftsreise, bei der Sie Geschäftspartner besuchen und dabei Tätigkeiten ausführen können.
Beispiele
Unten stehend finden Sie einige Beispiele für Tätigkeiten, die Sie mit dem Online-Visum Türkei, das Sie auf dieser Website beantragen können, ausführen dürfen:
- Sie haben eine Maschine an ein türkisches Unternehmen verkauft und werden diese in der Türkei installieren
- Sie sprechen mit (potenziellen) Kunden oder Lieferanten über (mögliche) Geschäfte
- Sie nehmen an einer Konferenz oder einem Kongress zu einem Wirtschaftsthema in der Türkei teil
- Sie absolvieren ein Training oder einen Kurs in der Türkei
Nachfolgend finden Sie Beispiele von Tätigkeiten, die mit dem Online-Visum für die Türkei nicht erlaubt sind:
- Sie absolvieren ein bezahltes Praktikum in der Türkei
- Sie gehen ein Beschäftigungsverhältnis mit einem türkischen Arbeitgeber ein
- Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in der Türkei zu bleiben (arbeiten)
- Sie sind Lkw-Fahrer-/in und fahren beruflich mit dem Lastwagen in die Türkei **
- Sie sind Archäologe/-in und führen Grabungen durch **
- Sie sind Medienproduzent/-in (Dokumentarfilmer/-in) und beabsichtigen in der Türkei einen Film zu drehen**
** Obwohl diese drei Beispiele an sich die oben genannten Voraussetzungen für das E-Visum erfüllen, fallen sie unter die Ausnahmen, in denen das elektronische Visum nicht gültig ist.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Arbeiten mit einem elektronischen Visum in der Türkei, die wir in diesem Artikel beschrieben haben? Dann können Sie sofort mit dem Antrag auf Ihr Business-Visum beginnen. Starten Sie Ihren Visumantrag, indem Sie auf den grünen Button klicken.
Jetzt online Ihr Visum Türkei beantragen
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen
Entsprechen Ihre Tätigkeiten nicht den auf dieser Seite genannten Kriterien? Dann gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie bereits in der Türkei sind:
Befinden Sie sich bereits in der Türkei und sind Sie mit einem Geschäfts- oder Touristenvisum angekommen? Melden Sie sich dann bei der örtlichen Polizei. Dort können Sie die von Ihnen gewünschten Tätigkeiten angeben und eine Genehmigung beantragen.
- Wenn Sie noch nicht in der Türkei sind
Wenn Sie noch nicht in die Türkei abgereist sind, können Sie Kontakt mit der türkischen Botschaft oder einem türkischen Konsulat aufnehmen, um ein spezielles Türkei-Visum für die von Ihnen beabsichtigten Tätigkeiten zu beantragen. Beachten Sie, dass Ihre gewünschte Aufenthaltsdauer bei der Antragstellung wichtig ist und geben Sie diese im Antrag bitte deutlich an.
VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für die Türkei. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (36,05 USD pro Visum, über www.evisa.gov.tr), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 36,05 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 16,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Türkei abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.