Seit 2020 gilt für unter anderem deutsche, österreichische und Schweizer Reisende für die Einreise in die Türkei keine Visumpflicht mehr. Das gilt auch für Reisende mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes und anderer (europäischen) Länder.

Reisende mit der Staatsangehörigkeit der Schweiz, Norwegens, des Vereinigten Königreichs, Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Kosovos, Montenegros, der Republik Moldau, Nordmazedoniens, der Ukraine, Serbiens und Georgiens sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Auch Reisende mit einem Reisepass eines der anderen 50 ausgenommenen Länder außerhalb Europas benötigen für einen kurzen Aufenthalt in der Türkei kein Visum. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben und ein Visum benötigen, können Sie oft Ihr Visum für die Türkei online beantragen

Bitte beachten Sie: Möchten Sie für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen in die Türkei reisen? Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, eines anderen Landes der Europäischen Union, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches oder von Norwegen haben, benötigen Sie seit 2020 kein Visum mehr.


Muster E-VisumReisende aus manchen Ländern müssen ein Visum Türkei beantragen. Das E-Visum für diese Reisende ist, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, für eine oder mehrere Urlaubs- oder Geschäftsreisen in die Türkei gültig.

Digitales Visum

Bis 2020 benötigten österreichische Reisende für die Einreise in die Türkei ein Visum, das sie oft online beantragen konnten. Ab 2014 konnten Reisende das Visum nicht mehr nach der Ankunft am Visumschalter beantragen, sondern nur online. Die Visumpflicht wurde im Jahr 2020 auch für Österreicher/-innen abgeschafft. Deutsche Staatsangehörige dürfen bereits seit geraumer Zeit ohne Visum einreisen.

Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, können und müssen kein E-Visum beantragen. Beachten Sie bitte: Das gilt nur für das Visum für (kurze) Urlaubs- und Geschäftsreisen. Darüber hinaus gelten für die Einreise ohne Visum zusätzliche Einreisebestimmungen, unter anderem in Bezug auf die Gültigkeit des Reisedokuments. Reisende aus manchen anderen Ländern, die nicht von der Visumpflicht ausgenommen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihr E-Visum auf dieser Website beantragen.

Für wen gilt die Visumpflicht?

Reisende, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit haben, unterliegen der Visumpflicht, mit Ausnahme von Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind. Reisende aus etwa 30 europäischen und 50 anderen Ländern sind für Urlaubs- und Geschäftsreisen von der Visumpflicht ausgenommen. Reisende aus anderen Ländern benötigen ein Visum, wenn Sie für einen Urlaub, Besuch bei Freunden oder Verwandten oder eine Geschäftsreise in das Land reisen möchten. Personen, die sich in der Türkei niederlassen möchten und keine türkische Staatsangehörige sind, z. B. für ein Studium oder um langfristig im Land zu arbeiten, benötigen ein spezielles Visum. Es gibt grob betrachtet zwei Arten von Visa. Das E-Visum Türkei, das online beantragt wird, und das reguläre, physische Visum, das nicht online beantragt wird.

E-Visum und Visumpflicht

Der einfachste Weg, die Visumpflicht zu erfüllen, ist online ein E-Visum Türkei zu beantragen, für Reisende, die dafür infrage kommen. Sie stellen den Antrag ganz einfach, indem Sie das Antragsformular auf dieser Website ausfüllen und die entsprechende Zahlung leisten. Das E-Visum wird Ihnen dann per E-Mail zugestellt. Lesen Sie hier mehr darüber, wie lange dieses Visum gültig ist, welche Voraussetzungen für das Türkei-Visum gelten oder unter welchen Umständen das Visum seine Gültigkeit verlieren kann.

Reisende, die das Online-Visum Türkei auf dieser Website beantragen möchten, können dies nur tun, wenn sie die folgenden Einreisebestimmungen erfüllen:

  • Der Zweck der Reise ist geschäftlich oder touristisch.
  • Der/die Reisende bleibt kürzer als die maximal erlaubte Anzahl von Tagen (90 oder 30) in der Türkei und verwendet das Visum korrekt für eine oder mehrere Reisen (Single- oder Multiple-Entry).
  • Der/die Reisende beabsichtigt nicht, in der Türkei zu arbeiten. Lesen Sie hier mehr über Arbeiten in der Türkei mit einem Visum.
  • Der/die Reisende beabsichtigt nicht, in der Türkei zu studieren.
  • Der/die Reisende beabsichtigt nicht, sich in der Türkei niederzulassen.

Reguläres Visum und Visumpflicht

Wenn aus einem oder mehreren der oben genannten Gründe die Voraussetzungen für das E-Visum nicht erfüllt werden, kann ein Visum-Etikett für den Reisepass beantragt werden. Das ist nicht online möglich, sondern der Antrag muss bei der türkischen Botschaft oder beim Konsulat gestellt werden. Die Genehmigung eines Antrags für ein Visum in der Form eines Visum-Etiketts im Pass dauert oft mehrere Tage oder Wochen, viel länger also als das E-Visum, das online beantragt werden kann. Der Reisende muss sich auch beim Konsulat melden, wo das Visum-Etikett im Reisepass angebracht wird.

Die Beantragung eines Visum-Etiketts für die Türkei ist daher nur dann empfehlenswert, wenn die Kriterien für die Benutzung des E-Visums nicht erfüllt werden, z. B. wenn der/die Reisende ein Dienstverhältnis mit einem türkischen Arbeitgeber eingehen möchte oder sich in der Türkei niederlassen oder dort studieren möchte. Oder wenn es für den/die Reisende/-n keine Möglichkeit gibt, das erforderliche Visum online zu beantragen.

Visum Türkei zwingend erforderlich für visumpflichtige Reisende

Die Türkei handhabt die Visumpflicht sehr streng. Reisenden, die weder die türkische Staatsangehörigkeit, noch ein gültiges Visum haben, oder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von der Visumpflicht befreit sind, wird die Einreise untersagt. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in die Türkei immer die Einreisebestimmungen erfüllen, unabhängig davon, ob Sie Ihr Visum online beantragen können oder nicht, oder ob Sie es überhaupt benötigen oder nicht.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für die Türkei. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (36,05 USD pro Visum, über www.evisa.gov.tr), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 36,05 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 20,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Türkei abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.