Reisende, die sich derzeit mit einem Besuchsvisum in Kanada aufhalten und während des Aufenthalts eine Stelle angeboten bekommen, dürfen sofort ein Work Permit beantragen. Dafür braucht man das Land nicht zu verlassen. Die Verlängerung dieser Regel wurde letzte Woche von der kanadischen Regierung angekündigt.
Work Permit von Kanada aus beantragen
Es ist für Reisende, die sich mit einem Besuchervisum in Kanada befinden, schon längere Zeit möglich, ein Work Permit zu beantragen. Das ermöglicht Reisenden mit einem Besuchervisum die Beantragung eines Work Permit, ohne dass sie dafür das Land verlassen müssen. Ursprünglich sollte diese Regel zeitlich befristet sein und zum 28. Februar 2023 auslaufen, doch wegen des Fachkräftemangels in diversen Sektoren der kanadischen Wirtschaft hat die Regierung beschlossen, das Gesetz bis 2025 zu verlängern.
Mit der Verlängerung dieses Gesetzes können alle dafür infrage kommenden Reisenden ein Work Permit beantragen. Das gilt also auch für Reisende, die zunächst mit einem Besuchervisum nach Kanada eingereist sind. Diese Möglichkeit besteht für alle Personen mit einem Besuchervisum, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Fachkräftemangel in Kanada
Die kanadische Regierung hofft, dass die Verlängerung des Gesetzes dazu führt, dass Ausländer mit einem gültigen Besuchervisum einfacher eine Arbeitserlaubnis für Kanada erhalten können. Damit soll dem Mangel an Arbeitskräften in Kanada abgeholfen werden. Zuvor mussten Reisende, die in Kanada arbeiten wollten, nämlich bereits vor der Abreise eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wer sich bereits mit einem gültigen Besuchervisum in Kanada aufhielt, musste vorübergehend aus dem Land ausreisen, um eine Arbeitserlaubnis beantragen und erhalten zu können.
Voraussetzungen für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis
Reisende, die in Kanada eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, müssen sich am Tag der Antragsstellung legal in Kanada aufhalten. Um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können, muss der Arbeitgeber eine LMIA-Genehmigung (Labour Market Impact Assessment) erhalten oder eine Untersuchung für die Folgen der Anstellung eines ausländischen Arbeitnehmers durchlaufen haben. Letzteres wird durch die Abteilung Employment and Social Development Canada (ESDC) der kanadischen Regierung ausgeführt. Damit sollen die Auswirkungen auf den kanadischen Arbeitsmarkt geprüft werden. Reisende können bis einschließlich dem 28. Februar 2025 von der Sonderregelung Gebrauch machen. Selbstverständlich müssen alle Bestimmungen für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis erfüllt werden.
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht immer erforderlich
Wenn Sie arbeitsbedingt oder im Zuge einer Geschäftsreise nach Kanada reisen, ist es nicht immer notwendig, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Sie müssen jedoch immer bereits vor der Abreise über ein gültiges Visum oder eine gültige eTA verfügen. Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende, die aus touristischen oder geschäftlichen Gründen nach Kanada reisen, können die kanadische Visumpflicht erfüllen, indem sie online eine eTA beantragen. Nach dem Ausfüllen des digitalen Antragsformulars und dem Begleichen der Kosten wird ein eTA-Antrag sofort bearbeitet. eTA-Anträge werden durchweg innerhalb von 3 Tagen bearbeitet und im Falle von Eilanträgen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines eTA-Antrags nur 45 Minuten.
Erlaubte Tätigkeiten mit einer eTA
Mit einer eTA Kanada darf man bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in Kanada bleiben. Dabei ist es besonders wichtig, vor der Abreise zu prüfen, ob Sie die Einreisebestimmungen, die für das Reisen mit einer eTA gelten, erfüllen. So darf man mit einer eTA generell keine physische Arbeit verrichten. Arbeiten in Kanada ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, und zwar ausschließlich auf einem akademischen- oder Management-Niveau. Außerdem darf man selbst in diesen Ausnahmefällen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nur einmal für höchstens 15 aufeinanderfolgende Tage in Kanada arbeiten. Zwischen 15 und 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Kanada arbeiten, ist mit einer eTA nur einmal pro Jahr erlaubt.
Geschäftsreisen sind mit einer eTA jedoch grundsätzlich erlaubt. Man darf unter anderem an geschäftlichen Veranstaltungen, wie Messen oder Konferenzen, teilnehmen, Kunden oder Lieferanten besuchen, Produkte ein- oder verkaufen, eine Messe organisieren, Kunden betreuen oder an kurzen Trainings- oder Weiterbildungsprogrammen teilnehmen.