Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 06.03.2023 | ±3 Minuten Lesezeit

Reisende, die sich derzeit mit einem Besuchsvisum in Kanada aufhalten und während des Aufenthalts eine Stelle angeboten bekommen, dürfen sofort ein Work Permit beantragen. Dafür braucht man das Land nicht zu verlassen. Die Verlängerung dieser Regel wurde letzte Woche von der kanadischen Regierung angekündigt.

Work Permit von Kanada aus beantragen

Es ist für Reisende, die sich mit einem Besuchervisum in Kanada befinden, schon längere Zeit möglich, ein Work Permit zu beantragen. Das ermöglicht Reisenden mit einem Besuchervisum die Beantragung eines Work Permit, ohne dass sie dafür das Land verlassen müssen. Ursprünglich sollte diese Regel zeitlich befristet sein und zum 28. Februar 2023 auslaufen, doch wegen des Fachkräftemangels in diversen Sektoren der kanadischen Wirtschaft hat die Regierung beschlossen, das Gesetz bis 2025 zu verlängern.

Mit der Verlängerung dieses Gesetzes können alle dafür infrage kommenden Reisenden ein Work Permit beantragen. Das gilt also auch für Reisende, die zunächst mit einem Besuchervisum nach Kanada eingereist sind. Diese Möglichkeit besteht für alle Personen mit einem Besuchervisum, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Fachkräftemangel in Kanada

Die kanadische Regierung hofft, dass die Verlängerung des Gesetzes dazu führt, dass Ausländer mit einem gültigen Besuchervisum einfacher eine Arbeitserlaubnis für Kanada erhalten können. Damit soll dem Mangel an Arbeitskräften in Kanada abgeholfen werden. Zuvor mussten Reisende, die in Kanada arbeiten wollten, nämlich bereits vor der Abreise eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wer sich bereits mit einem gültigen Besuchervisum in Kanada aufhielt, musste vorübergehend aus dem Land ausreisen, um eine Arbeitserlaubnis beantragen und erhalten zu können.

Voraussetzungen für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis

Reisende, die in Kanada eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, müssen sich am Tag der Antragsstellung legal in Kanada aufhalten. Um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können, muss der Arbeitgeber eine LMIA-Genehmigung (Labour Market Impact Assessment) erhalten oder eine Untersuchung für die Folgen der Anstellung eines ausländischen Arbeitnehmers durchlaufen haben. Letzteres wird durch die Abteilung Employment and Social Development Canada (ESDC) der kanadischen Regierung ausgeführt. Damit sollen die Auswirkungen auf den kanadischen Arbeitsmarkt geprüft werden. Reisende können bis einschließlich dem 28. Februar 2025 von der Sonderregelung Gebrauch machen. Selbstverständlich müssen alle Bestimmungen für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis erfüllt werden.

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht immer erforderlich

Wenn Sie arbeitsbedingt oder im Zuge einer Geschäftsreise nach Kanada reisen, ist es nicht immer notwendig, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Sie müssen jedoch immer bereits vor der Abreise über ein gültiges Visum oder eine gültige eTA verfügen. Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende, die aus touristischen oder geschäftlichen Gründen nach Kanada reisen, können die kanadische Visumpflicht erfüllen, indem sie online eine eTA beantragen. Nach dem Ausfüllen des digitalen Antragsformulars und dem Begleichen der Kosten wird ein eTA-Antrag sofort bearbeitet. eTA-Anträge werden durchweg innerhalb von 3 Tagen bearbeitet und im Falle von Eilanträgen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines eTA-Antrags nur 45 Minuten.

Erlaubte Tätigkeiten mit einer eTA

Mit einer eTA Kanada darf man bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in Kanada bleiben. Dabei ist es besonders wichtig, vor der Abreise zu prüfen, ob Sie die Einreisebestimmungen, die für das Reisen mit einer eTA gelten, erfüllen. So darf man mit einer eTA generell keine physische Arbeit verrichten. Arbeiten in Kanada ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, und zwar ausschließlich auf einem akademischen- oder Management-Niveau. Außerdem darf man selbst in diesen Ausnahmefällen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nur einmal für höchstens 15 aufeinanderfolgende Tage in Kanada arbeiten. Zwischen 15 und 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Kanada arbeiten, ist mit einer eTA nur einmal pro Jahr erlaubt.

Geschäftsreisen sind mit einer eTA jedoch grundsätzlich erlaubt. Man darf unter anderem an geschäftlichen Veranstaltungen, wie Messen oder Konferenzen, teilnehmen, Kunden oder Lieferanten besuchen, Produkte ein- oder verkaufen, eine Messe organisieren, Kunden betreuen oder an kurzen Trainings- oder Weiterbildungsprogrammen teilnehmen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über die eTA für Kanada ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über die eTA für Kanada.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,26 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.