Bevor Sie einen Visumantrag stellen, empfehlen wir Ihnen, diese Seite mit Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Verwendung des Sri Lanka Visums sorgfältig zu lesen. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist die Nutzung des E-Visums (ETA) erlaubt. In der Praxis erfüllen Touristen und Geschäftsreisende fast immer die Voraussetzungen, die durch das Department of Immigration & Emigration an die Benutzung des online Visums gestellt wurden. Sollten Reisende jedoch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, können große Probleme auftreten.
Voraussetzungen, die Reisende erfüllen müssen
Nur Reisende, die die unten stehenden Kriterien erfüllen, dürfen mit einem elektronischen Visum Sri Lanka (ETA), das online beantragt werden kann, nach Sri Lanka reisen:
- Der/die Reisende hat die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder eines dieser Länder
- Der/die Reisende ist kein/-e Journalist/-in oder Diplomat/-in
- Der/die Reisende arbeitet nicht bei einer oder für eine NGO (Non-Governmental Organisation)
- Der/die Reisende ist kein/-e gewerbliche Medienproduzent/-in (auch nicht im Heimatland)
Bedingungen, die für die Reise gelten
Nur wenn Ihre Reise die unten stehenden Kriterien erfüllt, dürfen Sie ein elektronisches Visum (ETA) benutzen:
- Ihr Aufenthalt in Sri Lanka dauert höchstens 30 Tage oder, wenn der Antrag auf Verlängerung genehmigt wurde, höchstens 90 Tage (und in besonderen Ausnahmefällen bis zu 6 Monaten, wenn nochmalige Verlängerung erlaubt wurde)
- Der Zweck der Reise ist Urlaub oder Geschäftsreise (Besuch bei Freunden und Verwandten und medizinische Behandlung werden auch dazu gerechnet)
- Der/die Reisende geht kein Beschäftigungsverhältnis mit einem sri-lankischen Arbeitgeber ein
- Während des Aufenthalts dürfen Sie keine bezahlten oder unbezahlten ehrenamtlichen Tätigkeiten ausführen
- Während des Aufenthalts dürfen Sie nicht an politischen Versammlungen teilnehmen
- Während des Aufenthalts dürfen Sie keinen journalistischen Zusammenkünften beiwohnen
Flugticket und finanzielle Mittel
Bei der Ankunft in Sri Lanka müssen Reisende bereits über ein Ticket für den Rückflug oder die Weiterreise in ein anderes Land verfügen. Wenn sie für einen Transit in Sri Lanka landen und in ein Land weiterreisen, für das eine Visumpflicht gilt, müssen diese Reisenden auch ein Visum für dieses Land vorweisen können. Reisende müssen bei der Ankunft in Sri Lanka auch glaubhaft machen, dass sie über ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt in Sri Lanka verfügen. Der Mindestbetrag, den Sie nachweislich zur Verfügung haben müssen, beträgt 15,-$ pro Tag.
Das Visum darf nur für den im Visumantrag beschriebenen Zweck verwendet werden. Beispiel: Sie haben ein Visum für die Arbeit bei Unternehmen A in Sri Lanka beantragt und haben hierfür ein Geschäftsvisum erhalten. Später erscheint Ihnen ein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma B in Sri Lanka vorteilhafter. Dies ist jedoch mit dem von Ihnen beantragten Geschäftsvisum nicht erlaubt. Um trotzdem für Unternehmen B arbeiten zu können, müssen Sie vor Ihrer Ankunft in Sri Lanka ein neues Visum beantragen und erhalten.
Unterwegs nach Sri Lanka
Voraussetzungen für die Antragstellung
Die Voraussetzungen, die Sie für einen (E-)Visumantrag erfüllen müssen, sind:
- Jede/-r Reisende muss über einen eigenen Reisepass verfügen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Ankunft in Sri Lanka noch mindestens 6 Monate lang gültig sein.
- Es ist jedoch nicht nötig, im Moment der Antragstellung bereits ein Flugticket für Sri Lanka gebucht zu haben.
- Es ist für die Antragstellung auch nicht nötig, bereits eine Unterkunft in Sri Lanka geregelt zu haben.
- Beantragen Sie ein (E-)Visum für jemand anders, dann sind dafür seine/ihre Reisepassdaten und seine/ihre (mündliche) Zustimmung nötig.
- Reisen Sie mit minderjährigen Kindern, ohne dass alle Elternteile das Kind auf dieser Reise begleiten, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung, die von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.
Nach der Einreichung und Bezahlung eines Visumantrags ist es nicht mehr möglich, die im Antragsformular eingetragenen Daten zu ändern. Es ist auch nicht möglich, die Zahlung zurückzuerstatten, unabhängig davon, aus welchem Grund das gewünscht ist.
Sie sollten sowohl bei der Antragstellung als auch nach dem Erhalt des Visums (ETA) alle eingetragenen Daten auf mögliche Fehler überprüfen und sich versichern, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Insbesondere die Passnummer, die Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum sind wichtig. Wenn diese Informationen nicht 100-prozentig korrekt wiedergegeben werden, wird Ihnen der Zugang zum Hoheitsgebiet von Sri Lanka verweigert oder müssen Sie bei der Ankunft in Sri Lanka noch ein Visum-on-Arrival beantragen, was mit sich bringen kann, dass Sie sich in einer langen Warteschlange anstellen müssen. Sollten Sie vor Beginn der Reise nach Sri Lanka Fehler im Antrag oder im erteilten ETA-Visum bemerken, müssen Sie vor dem Reiseantritt einen völlig neuen Antrag stellen und bezahlen, wenn Sie das E-Visum verwenden möchten. Sollte wider Erwarten Ihr ETA Antrag abgelehnt werden, vergüten wir die von Ihnen gemachten Kosten, aber nicht, wenn Ihre ETA nicht verwendet wird oder aufgrund eines (versehentlich) falsch oder unvollständig ausgefüllten Antragsformulars ungültig ist.
Was machen Sie, wenn der Reisepass nicht den Anforderungen entspricht
Sollte Ihr Reisepass den Anforderungen für die Visumerteilung nicht entsprechen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Erst nachdem Sie den neuen Pass erhalten haben, können Sie ein Visum beantragen – denn im Antragsformular werden Sie nach der Passnummer des Reisepasses gefragt, mit dem Sie nach Sri Lanka reisen. Wenn Sie früher bereits ein Visum für Sri Lanka mit einem Reisepass beantragt haben, der im Moment der Reise selbst die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, erlischt die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall muss ein völlig neues Sri Lanka Visum beantragt werden.
Reisende, die den Kriterien für die Verwendung eines E-Visums nicht entsprechen
Oben stehend wurden die Voraussetzungen für den Gebrauch des E-Visums für Sri Lanka aufgezählt. Reisende, die nicht alle der genannten Kriterien erfüllen (siehe diese ausführlichen Erläuterungen), können möglicherweise trotzdem ein Visum, das in den Pass gestempelt oder geklebt wird, erhalten.
VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Sri Lanka. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,08 USD pro Visum, über eta.gov.lk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,08 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 21,84 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Sri Lanka abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.