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Informationen über das Sri Lanka Visum

  • Benötige ich ein Visum oder eine ETA Sri Lanka?

    Wenn Sie für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise nach Sri Lanka reisen, müssen Sie vor Ihrer Abreise ein Visum oder eine ETA beantragen. Dies gilt auch für Kinder. Auch wenn Sie nur für einen Transit in Sri Lanka landen oder bei einer Kreuzfahrt kurz anlegen, ist ein Visum verpflichtend. Nur wer einen von Sri Lanka, den Malediven, Singapur oder den Seychellen ausgestellten Reisepass besitzt, darf ohne Visum oder ETA nach Sri Lanka reisen.

    Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder von einem anderen Land in Europa besitzen, können Sie ein physisches Visum für Sri Lanka bei einem Konsulat oder einer Botschaft beantragen. Sie können aber auch ganz einfach online eine ETA beantragen. Eine ETA für Sri Lanka wird schneller ausgestellt und ist günstiger als ein physisches Visum. Die ETA ist für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ausgelegt.

    Beantragen Sie Ihre ETA bequem online

    Die Abkürzung ETA steht für Electronic Travel Authorization. Im engeren Sinne ist die ETA kein Visum, sondern eine elektronische Einreiseerlaubnis für Sri Lanka. In der Praxis wird die ETA jedoch oft ein Visum genannt.

    Auf dieser Webseite kann nur die ETA beantragt werden. Wenn also auf dieser Website von einem Visum die Rede ist, ist dann auch in jedem Fall die ETA gemeint, es sei denn es ist ausdrücklich anders angegeben.

    Ist Ihr Reisezweck nicht geschäftlich oder touristisch? Dann müssen Sie ein anderes Visum für Sri Lanka beantragen oder ein herkömmliches Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Journalisten/-innen haben generell keinen Anspruch auf eine ETA, unabhängig davon, ob sie in Sri Lanka journalistisch tätig sind oder nicht.

    Möchten Sie länger als 30 Tage lang in Sri Lanka bleiben? Sie können die Gültigkeitsdauer der ETA nach der Einreise nach Sri Lanka von 30 auf höchstens 270 Tage verlängern. Die meisten Reisenden, die länger im Land bleiben möchten, entscheiden sich allerdings dafür, bereits vor der Abreise ein Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer als 30 Tage zu beantragen. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und wissen Sie bereits vor der Abreise, dass Ihre gewünschte Aufenthaltsdauer erlaubt ist. Sie können auch ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen beantragen und dieses Visum nach der Einreise nach Sri Lanka verlängern lassen. Wie Sie diese Verlängerung beantragen, lesen Sie auf der Seite über die Gültigkeitsdauer des Visums.

  • Was sind die Visumbestimmungen für eine Kreuzfahrt nach Sri Lanka?

    Auch wenn Sie mit einem (Kreuzfahrt-)Schiff in Sri Lanka ankommen, benötigen Sie ein gültiges Visum. Dies ist auch notwendig, wenn Sie nur kurz das Schiff verlassen und selbst dann, wenn alle Übernachtungen auf dem Schiff stattfinden. Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff nach Sri Lanka reisen, können das benötigte Visum online beantragen.

    Legt Ihr Kreuzfahrtschiff in mehrere Häfen von Sri Lanka an? Mit einem regulären Touristenvisum dürfen Sie zweimal nach Sri Lanka einreisen, auch, wenn Sie an verschiedenen Orten einreisen. Sie dürfen also zweimal in Sri Lanka von Bord gehen. Sie müssen Sri Lanka jedoch innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie das erste Mal von Bord gegangen sind, wieder verlassen. Möchten Sie drei mal oder öfter von Bord gehen? Dann sollten Sie vorab Kontakt mit einer Botschaft oder einem Konsulat aufnehmen.

    Beantragen Sie hier Ihr Visum für eine Kreuzfahrt

    Beachten Sie bitte: der Reisegrund ist im Falle einer Kreuzfahrt immer touristisch. Geben Sie im Antragsformular für das Visum daher immer an, dass Ihre Reise einen touristischen Zweck hat. Geben Sie also nicht an, dass Sie für einen Transit nach Sri Lanka reisen. Die sogenannte Transit ETA ist nicht für eine Einreise mit dem Kreuzfahrtschiff geeignet.

  • Was sind die Regeln für einen Transit in Sri Lanka?

    Auch für einen Transit in Sri Lanka ist ein Visum erforderlich. Wenn Ihr geplanter Transit in Sri Lanka nicht länger als 48 Stunden dauern wird, können Sie eine spezielle Transit ETA beantragen.

    Wenn Sie im Online-Antragsformular unter „Reisegrund“ „Transit (nicht per Kreuzfahrtschiff)“ wählen, erhalten Sie automatisch ein Transitvisum. Beachten Sie bitte, dass Sie mit diesem Visum nicht per Kreuzfahrtschiff nach Sri Lanka einreisen dürfen. Sie dürfen sich mit einem Transitvisum höchstens 48 Stunden in Sri Lanka aufhalten. Reisen Sie mit einem Kreuzfahrtschiff ein oder möchten Sie länger im Land bleiben? Wählen Sie dann beim Grund Ihrer Reise einen touristischen Zweck, sodass Sie bis zu 30 Tage lang in Sri Lanka bleiben dürfen.

    Beginnen Sie mit Ihrem Visumantrag für Sri Lanka

  • Wie lange ist das Visum gültig?

    Sie dürfen mit dem Visum bis zu 6 Monate nach Genehmigung des Antrags nach Sri Lanka reisen. Das Visum können Sie bereits früher als 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise beantragen. In diesem Fall wird der Antrag zurückgestellt und 90 Tage vor dem erwarteten Datum Ihrer Einreise automatisch bearbeitet. Sie müssen dann nichts weiter tun und erhalten Ihr Visum rechtzeitig vor Ihrer Reise.

    Ab dem Zeitpunkt Ihrer Ankunft in Sri Lanka gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Während dieser Zeit dürfen Sie Sri Lanka einmal verlassen und nochmals mit demselben Visum einreisen. Sie müssen das Land immer innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Einreise wieder verlassen.

    Beginnen Sie mit Ihrem Antrag für ein Visum Sri Lanka

    Möchten Sie länger als 30 Tage in Sri Lanka bleiben? Dann können Sie vor der Abreise ein Visum mit einer längeren erlaubten Aufenthaltsdauer bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen. Sie können jedoch auch Ihr reguläres Touristen- oder Geschäftsvisum nach der Einreise nach Sri Lanka verlängern lassen. Mehr dazu können Sie auf der Seite über die Gültigkeit des Visums für Sri Lanka lesen.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass bei Ihrer Einreise nach Sri Lanka noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muss. Ihr Visum ist nur gültig, wenn Sie mit dem Reisepass reisen, den Sie für die Beantragung des Visums benutzt haben. Ist Ihr Reisepass nicht mehr lang genug gültig? Dann sollten Sie zunächst einen neuen Reisepass beantragen. Erst danach sollten Sie das Visum beantragen und dafür Ihren neuen Reisepass benutzen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für das Visum beachten?

    Wenn Sie mit dem Visum, das Sie online auf dieser Seite beantragen können, nach Sri Lanka reisen wollen, müssen Sie alle untenstehenden Voraussetzungen erfüllen.

    Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Dann beantragen Sie hier Ihr Visum

    1. Staatsangehörigkeit
    Um das Sri Lanka Visum online beantragen zu können, müssen Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder eines anderen europäischen Landes haben. Auch Reisende, deren Reisepass durch das Vereinigte Königreich oder ein nord- oder südamerikanisches Land ausgestellt wurde, können ebenfalls online ein Visum für Sri Lanka beantragen. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann können Sie auf dieser Seite nachschauen, ob Sie Ihr Visum online beantragen können.

    2. Reisepass
    Sie müssen einen Reisepass besitzen, der am Tag der Einreise nach Sri Lanka noch mindestens 6 Monate lang gültig ist. Dies gilt auch für mitreisende Kinder. Sie können das Visum mit einem gewöhnlichen Reisepass, einem Notreisepass und einem deutschen Kinderreisepass beantragen. Mit anderen Reisepässen können Sie online kein Visum beantragen.

    Läuft Ihr Reisepass bald ab? Dann müssen Sie zunächst einen neuen Reisepass beantragen. Beantragen Sie das Visum für Sri Lanka erst, wenn Sie den neuen Reisepass erhalten haben. Ein Visum, das mit einem alten Reisepass beantragt wurde, verliert sofort die Gültigkeit, sobald Sie einen neuen Reisepass nutzen.

    3. Grund der Reise
    Sie können Ihr Visum nur dann online beantragen, wenn Sie einen touristischen oder geschäftlichen Reisegrund haben oder für einen Transit nach Sri Lanka reisen.

    Touristische Reisegründe sind Aktivitäten wie die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten, Ausflüge, das Praktizieren von Yoga oder der Besuch von Familie und Freunden. Geschäftliche Reisegründe umfassen unter anderem die Teilnahme an Konferenzen und anderen Geschäftstreffen. Bitte beachten Sie: die Teilnahme an Terminen, Konferenzen und Vorträgen politischer oder journalistischer Natur sind mit einem online beantragten Visum nicht erlaubt. Auch das Annehmen eines Arbeitsverhältnisses in Sri Lanka oder das Leisten von ehrenamtlicher Arbeit ist mit dieser Visumart nicht erlaubt.

    4. Berufe
    Reisende, die diplomatische, journalistische, fotografische oder mit der Medienproduktion im Zusammenhang stehende Berufe ausüben, dürfen das online beantragbare Visum nicht nutzen. Es ist dabei nicht von Belang, welche Aktivitäten in Sri Lanka verrichtet werden. Haben Sie einen journalistischen, diplomatischen oder mit der Medienproduktion im Zusammenhang stehenden Beruf und reisen Sie nur für einen Urlaub nach Sri Lanka? Auch in diesem Fall müssen Sie ein spezifisches Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen.

    5. Finanzielle Situation
    Bei Ihrer Einreise nach Sri Lanka müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um Ihre Reise und Ihren Aufenthalt finanzieren zu können. Reisende werden nur stichprobenartig gefragt, diesen Nachweis zu erbringen. Falls Sie allerdings gefragt werden, müssen Sie imstande sein, einen (digitalen) Nachweis vorzuzeigen.

    6. Ticket für die Weiter-/Rückreise
    Bereits vor Ihrer Reise nach Sri Lanka müssen Sie ein Ticket für die Rückreise oder die Weiterreise in ein anderes Land gebucht haben. Sie müssen das Ticket also noch nicht gebucht haben, wenn Sie ein Visum beantragen, aber müssen es vor Antritt der Reise getan haben. Bei der Einreise kann es nämlich passieren, dass Sie nach Ihrem Ticket zur Weiter- oder Rückreise gefragt werden.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite mit den Voraussetzungen für das Visum Sri Lanka. Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht? Machen Sie dann einen Termin bei einer Botschaft oder einem Konsulat von Sri Lanka aus, sodass Sie eine andere Visumart beantragen können.

  • Kann ich nach Sri Lanka reisen, wenn ich vorbestraft bin?

    Sie müssen im Antragsformular für das Visum Sri Lanka nicht angeben, ob Sie in der Vergangenheit straffällig geworden sind oder ob Sie Vorstrafen haben. Generell können also auch Personen mit einer Vorstrafe problemlos nach Sri Lanka reisen. In Ausnahmefällen können frühere Rechtsübertretungen und Straftaten jedoch dazu führen, dass ein Visumantrag abgelehnt wird. Dies passiert vor allem, wenn die Ausländerbehörden von Sri Lanka von diesen Strafbeständen Kenntnis hat und es so einschätzt, dass Sie eine mögliche Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.

    Beantragen Sie jetzt Ihr Visum Sri Lanka

  • Muss ich für meinen Visumantrag irgendwo persönlich hingehen?

    Das Visum Sri Lanka kann vollständig online beantragt werden. Die Variante des Visums, die man online beantragen kann, wird auch ETA Sri Lanka genannt. Zur Beantragung einer ETA müssen Sie lediglich ein digitales Formular ausfüllen. Dies können Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer tun. Sie müssen also keinen Termin bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat machen und brauchen keine Dokumente einzureichen.

    Öffnen Sie jetzt das Antragsformular für die ETA Sri Lanka

  • Hat das Coronavirus Einfluss auf meine Reise?

    Die Einschränkungen rund um das Coronavirus / Covid-19 verändern sich ständig. Auf der Seite über Corona in Sri Lanka finden Sie aktuelle Informationen über geltende Coronamaßnahmen für Ihre Reise.

    Lesen Sie hier über die aktuellen Coronamaßnahmen in Sri Lanka

Der Antrag mit einem Onlineformular

  • Wie beantrage ich ein Visum oder eine ETA Sri Lanka?

    Sie können Ihr Visum für Sri Lanka auf verschiedene Weisen beantragen. Die schnellste und günstigste Variante, um eine verpflichtende Einreiseerlaubnis für Sri Lanka zu erhalten, ist online eine ETA zu beantragen. Das tun Sie mit einem digitalen Antragsformular. Die ETA (Electronic Travel Authorization) ist streng genommen kein Visum, sondern eine Reisegenehmigung, mit der Sie ohne Visum nach Sri Lanka einreisen dürfen. Sie dürfen mit der ETA bis zu 30 Tage lang für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Besuch von Freunden oder Familie im Land bleiben.

    Sie können Ihren Antrag einreichen, indem Sie auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone das digitale Antragsformular ausfüllen. Dies dauert in der Regel nicht länger als eine Viertelstunde.

    Öffnen Sie das Antragsformular für ein Visum für Sri Lanka

  • Wie früh vor der Abreise sollte ich meinen Antrag stellen?

    Es ist sinnvoll, Ihr Visum für Sri Lanka so früh wie mögliche vor der Abreise zu beantragen. So können Sie sicherstellen, dass es keine Überraschungen geben wird.

    Reisen Sie erst in mehr als drei Monaten? Auch dann können Sie bereits einen Antrag einreichen. Ihr Antrag wird in diesem Fall zurückgestellt und genau 90 Tage vor Ihrer Abreise automatisch verarbeitet. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Sri Lanka reisen.

    Sie wissen noch nicht, wann Sie reisen werden? Das ist kein Problem. Sie müssen auch noch keine Flugtickets gebucht haben, bevor Sie Ihr Visum beantragen. Im Antragsformular geben Sie ein geschätztes Ankunftsdatum in Sri Lanka an. Sobald Ihr Visum erteilt wurde, steht es Ihnen offen, bis zu 90 Tage früher oder später zu reisen. Der Gültigkeitszeitraum des Visums ist auf dem Visum vermerkt.

    Reisen Sie bereits sehr zeitnah ab? Dann sollten Sie Ihr Visum so schnell wie möglich beantragen. Viele Fluggesellschaften kontrollieren bereits vor der Abreise nach Sri Lanka, ob alle Fluggäste ein gültiges Visum haben. Sie können im Antragsformular wählen, Ihren Antrag als Eilantrag bearbeiten zu lassen. Durchschnittlich werden Eilanträge innerhalb von 30 Minuten erteilt. Im Falle einer stichprobenartigen Kontrolle oder bei einer Störung kann es allerdings auch bei einem Eilantrag (viel) länger dauern. Deshalb können Bearbeitungszeiten auch nie garantiert werden. Auch nicht bei einem Eilantrag.

    Direkt ein Visum beantragen

  • Sollte ich zuerst mein Visum beantragen oder meine Reise buchen?

    Das spielt keine Rolle, da Sie Ihr Visum bereits beantragen können, bevor Sie ein Flugticket oder eine Unterkunft gebucht haben. Sie können nach der Beantragung Ihres Visums die Reisedaten noch anpassen, denn Sie dürfen schon 90 Tage früher in Sri Lanka einreisen, als Sie auf dem Antragsformular des Visums angegeben haben. Es ist außerdem auch möglich, Ihre Reise um bis zu 90 Tage in die Zukunft zu verschieben, wenn dies für Sie günstiger ist.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreise in Sri Lanka bereits eine Buchungsbestätigung oder ein Ticket für die Rückreise oder Weiterreise in anderes Land vorzeigen können müssen.

  • Was benötige ich, um meinen Antrag zu stellen?

    Zunächst benötigen Sie ein Smartphone, Tablet, Laptop oder einen PC, womit Sie das Antragsformular für das Visum Sri Lanka online ausfüllen können. Sie brauchen keine Dokumente einzureichen, weder digital noch per Post. Wenn Sie den Antrag einreichen, sollten Sie jedoch einige Daten griffbereit haben.

    Öffnen Sie jetzt das Antragsformular

    Für Ihren Visumantrag benötigen Sie folgende Angaben aus Ihrem Reisepass:
    • Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen
    • Ihr Geschlecht gemäß Ihrem Reisepass
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Staatsangehörigkeit
    • Ihre Reisepassnummer
    • Datum der Ausstellung und des Ablaufs des Reisepasses

    Um das Formular auszufüllen, benötigen Sie außerdem folgende Angaben:
    • eine Schätzung Ihres Ankunftsdatums (darf sich um bis zu 90 Tage verschieben)
    • die Anschrift und Kontaktdaten eines Reisenden der Reisegruppe
    • Ihren Beruf (Sie können auch "Student" oder "Unemployed" angeben)
    • Ihren Impfstatus (in Bezug auf das Coronavirus)
    • Ihren Visastatus, d. h. haben Sie bereits ein (anderes) Visum für Sri Lanka?

    Bitte füllen Sie die Reisepassdaten besonders sorgfältig im Formular aus. Ein kleiner Fehler kann bereits dazu führen, dass das Visum ungültig ist.

    Haben Sie das Formular ausgefüllt? Dann können Sie die Bezahlung via Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal, Trustly oder Kreditkarte tätigen.

    Sobald das Visum erteilt wurde, erhalten Sie es per E-Mail. Sie können es ausdrucken und auf der Reise mitführen, was aber nicht verpflichtend ist. Die Ausländerbehörden von Sri Lanka können auf der Grundlage Ihrer Reisepassnummer kontrollieren, ob Sie über ein gültiges Visum verfügen.

  • Steht in meiner Reisepassnummer eine 0 oder ein O?

    Es ist nicht immer klar, ob eine Ziffer 0 oder ein Buchstabe O in der Passnummer steht. Falls Sie einen deutschen Pass haben, besteht Ihre Passnummer aus einer Kombination von neun Ziffern und Buchstaben. Sie enthält weder die Buchstaben A, B, D, E, I, O, Q, S und U, noch Satzzeichen (ä, ö, ü). Die Ziffer 0 kann in Ihrer Passnummer vorkommen, der Buchstabe O jedoch nicht. Es wird bei Passnummern nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden, und es ist daher irrelevant, ob Sie Groß- oder Kleinbuchstaben eingeben. Wenn Sie einen einen deutschen Kinderreisepass oder einen deutschen vorläufigen Reisepass haben, besteht Ihre Passnummer aus acht Zeichen: einem Buchstaben gefolgt von acht Ziffern. Eine österreichische Passnummer besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern.

    Reichen Sie Ihren Visumantrag für Sri Lanka mit einem deutschen oder österreichischen Pass bei VisumBeantragen.at ein? Dann wird bei der Kontrolle immer sichergestellt, dass Sie die Zahl 0 nicht mit dem Buchstaben O vertauscht haben. Sollte dieser Fehler bemerkt werden, wird dies sofort für Sie korrigiert, sodass Sie problemlos auf Reisen gehen können.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O.

    Haben Sie ein Visum auf einer anderen Webseite beantragt? Dann wird dieser Fehler in den meisten Fällen nicht korrigiert und es kann passieren, dass Ihr Visum ungültig ist.

  • Wie viel kostet ein Visum für Sri Lanka?

    Die Gesamtkosten für einen Visumantrag für Sri Lanka belaufen sich auf 79,95 €. Diese Kosten schließen Konsulatsgebühren, die durch die Ausländerbehörden von Sri Lanka erhoben werden, die Servicegebühren von VisumBeantragen.at und Steuern mit ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite mit der detaillierten Zusammensetzung der Kosten. Im Falle eines geschäftlichen Reisezwecks werden zusätzliche Kosten berechnet.

    Möchten Sie, dass Ihr Antrag als Eilantrag verarbeitet wird? Im Antragsformular können Sie die Option “Eilantrag” auswählen. Dafür wird ein Aufpreis von 17,50 € berechnet. VisumBeantragen.at bearbeitet Ihren Antrag dann sofort, was bedeutet, dass Ihr Visum durchschnittlich schon nach 30 Minuten erteilt wird. Bitte beachten Sie: VisumBeantragen.at kann in keiner Weise beeinflussen, wie schnell die Ausländerbehörden von Sri Lanka Visumanträge bearbeiten. Bei der angegebenen Bearbeitungszeit von 30 Minuten handelt sich daher auch um den Durchschnitt und nicht um die maximale Bearbeitungszeit.

    Wollen Sie Ihre Reise bei der deutschen Botschaft in Sri Lanka registrieren? Das können Sie angeben, bevor Sie die Bezahlung für Ihr Visum ausführen. Die genauen Kosten hierfür werden im Antragsformular deutlich angegeben.

    Wollen Sie den CO₂-Ausstoß Ihres Fluges nach Sri Lanka kompensieren? Auch dies können Sie angeben, bevor Sie die Zahlung durchführen. Die Kosten hierfür sind unter anderem davon abhängig, aus welchem Land Sie reisen. Der genaue Betrag des Aufpreises wird auf dem Antragsformular angegeben, sobald Sie diese Option auswählen können.

    Alle Kosten können via Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal, Trustly oder Kreditkarte beglichen werden. Die Zahlmethoden sind alle sicher und leicht zu gebrauchen. Es werden keine Transaktionskosten berechnet.

  • Kann ich auch einen Antrag für eine andere Person stellen?

    Sie können für maximal 10 Reisende gleichzeitig ein Visum beantragen. Sie fügen die Reisenden zu Ihrem Antrag zu, indem Sie unten im Formular auf den blauen Button “Reisende/-n hinzufügen” klicken. Für jeden Reisenden müssen die Reisepassdaten, Angaben zum Beruf und Impfstatus angegeben werden. Halten Sie alle wichtigen Angaben bereit, bevor Sie das Formular ausfüllen.

    Um einen Antrag für eine andere Person zu stellen, benötigen Sie die mündliche oder schriftliche Zustimmung dieser Person. Sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, müssen Sie dem/der betreffenden Reisenden die ausgefüllten Angaben vorlesen. Diese/-r Reisende muss bestätigen, dass alle Fragen vollständig und richtig beantwortet wurden. Stellen Sie einen Antrag für ein minderjähriges Kind? Dann muss ein Elternteil oder Vormund der minderjährigen Person bestätigen, dass alle Angaben korrekt und vollständig ausgefüllt wurden.

Nach Einreichung des Antrags

  • Wie erhalte ich das Visum und muss ich es ausdrucken?

    Wenn Sie das Visum auf VisumBeantragen.at beantragt haben, erhalten Sie eine E-Mail und eine SMS, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde. In der E-Mail steht, wie Sie das Visum auf einer gesicherten digitalen Seite herunterladen und ausdrucken können.

    Auch wenn das Ausdrucken offiziell nicht verpflichtend ist, wird empfohlen, das Visum zweimal ausdrucken. Ihr Reisepass ist nämlich digital an das Visum gebunden, wodurch die Ausländerbehörden in Sri Lanka anhand Ihrer Reisepassdaten sehen können, ob Sie über ein gültiges Visum verfügen. Es wird trotzdem immer empfohlen, zwei Kopien Ihres Visums auf der Reise mitzuführen. Diese können von Nutzen sein, wenn Sie bei der Einreise von den Ausländerbehörden für eine stichprobenartige Kontrolle und Befragung ausgewählt werden.

  • Wann erhalte ich mein Sri Lanka Visum?

    Sie erhalten Ihr Visum nie früher als 90 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum, das Sie auf dem Antragsformular angegeben haben. Jeder Antrag, der mehr als 90 Tage vor dem angegebenen Ankunftsdatum eingereicht wird, wird nämlich bis 90 Tage vor diesem Datum zurückgestellt. Das sorgt dafür, dass der Gültigkeitszeitraum des Visums noch nicht abgelaufen ist, wenn Sie abreisen.

    Reisen Sie bereits innerhalb von 90 Tagen nach Sri Lanka? Dann wird Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet, nachdem Sie die Bezahlung abgeschlossen haben. Die untenstehenden Angaben zu Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunktan, an dem Ihr Antrag vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurde.

    Für normale Anträge und Eilanträge gelten unterschiedliche Lieferzeiten. Ein normaler Antrag wird in der Regel innerhalb von 4 Tagen bearbeitet. Eilanträge werden durchschnittlich bereits innerhalb von 30 Minuten verarbeitet. Die genannten Werte sind Durchschnittswerte und keine maximalen Bearbeitungsfristen. Es ist nicht möglich, garantierte Bearbeitungszeiten zu nennen. Die Ausländerbehörden von Sri Lanka bearbeiten alle Anträge individuell und haben das Recht, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Außerdem können Feiertage, technische Störungen und ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zu Verzögerungen führen. Auch bei der Bearbeitung von Eilanträgen kann es in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen. Mehr dazu können Sie auf der Seite über die Kosten und Lieferzeiten von Visa für Sri Lanka lesen.

  • Ich warte bereits länger als die durchschnittliche Bearbeitungszeit, was jetzt?

    Eine Verzögerung bei der Bearbeitung bedeutet nicht, dass eine größere Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Eine Verzögerung kann unterschiedliche Ursachen haben und wenn Anträge verspätet sind, hat dies in der Regel einen der folgenden Gründe:

    • Feiertage in Sri Lanka
    • Stichprobenkontrollen
    • Große Zahl von Anträgen bei den Ausländerbehörden in Sri Lanka
    • Technische Störungen

    Haben Sie von VisumBeantragen.at eine E-Mail zur Bestätigung erhalten, dass Ihr Antrag empfangen wurde und haben Sie weiter keine E-Mails mehr erhalten? Prüfen Sie den Status Ihres Antrags dann auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite mittels des Links in der Bestätigungsmail oder über diese Seite. Auf dieser persönlichen Übersichtsseite können Sie sehen, wann Sie Kontakt mit dem Kundendienst aufnehmen sollten.

    Haben Sie einen Antrag für mehrere Reisende gleichzeitig gestellt? Anträge werden pro Reisendem verarbeitet. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, dass individuelle Anträge innerhalb eines Gruppenantrags zu unterschiedlichen Zeitpunkten genehmigt werden. In manchen Fällen können sogar einige Tage zwischen der Genehmigung des ersten und des letzten Antrags innerhalb eines Gruppenantrags liegen.

  • Ich habe noch gar keine E-Mail erhalten, was jetzt?

    Unmittelbar nachdem Ihre Zahlung erhalten wurde, schickt VisumBeantragen.at eine Bestätigung per E-Mail. Es kann manchmal einige Stunden dauern, bis diese E-Mail tatsächlich in Ihrem Postfach ankommt. Prüfen Sie auch immer Ihren Ordner mit ungewünschten E-Mails (Spam- oder Junkordner). Können Sie auch dort keine E-Mail mit dem Betreff “Visumantrag für Sri Lanka erhalten” finden? Schauen Sie dann auf der Kontaktseite nach, wie Sie prüfen können, was der Stand Ihres Antrags ist und wie Sie gegebenenfalls Kontakt mit VisumBeantragen.at aufnehmen können.

  • Kann ich noch Änderungen vornehmen?

    Sie können die Angaben in Ihrem Visumantrag ändern, bis die Ausländerbehörden von Sri Lanka mit der Bearbeitung beginnen. Wann die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, ist vom voraussichtlichen Ankunftsdatum in Sri Lanka abhängig, das Sie im Antragsformular angegeben haben.

    Verreisen Sie erst in mehr als 90 Tagen?
    Wenn Sie auf dem Antragsformular ein Datum angeben, das noch mehr als 90 Tage in der Zukunft liegt, wird Ihr Antrag zurückgestellt. Dies sorgt dafür, dass Ihr Visum noch nicht abgelaufen ist, wenn Sie auf Reise gehen. Sie können in diesem Fall bis zu 90 Tage vor dem angegebenen voraussichtlichen Ankunftsdatum in Sri Lanka Änderungen vornehmen. Dies können Sie tun, indem Sie auf eine der E-Mails reagieren, die Sie von VisumBeantragen.at empfangen haben.

    Haben Sie angegeben, dass Sie innerhalb von 90 Tagen abreisen?
    Bei Anträgen mit einem voraussichtlichen Ankunftsdatum innerhalb von 90 Tagen, wird mit der Bearbeitung immer direkt nach dem Abschluss der Bezahlung begonnen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen. Ein Fehler auf dem Antragsformular führt allerdings nicht immer zu Problemen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt “Mein Visum enthält einen Fehler, was jetzt?”.

  • Mein Visum enthält einen Fehler, was jetzt?

    Wenn Ihr Visumantrag in Bearbeitung ist oder Ihr Visum Sri Lanka erteilt wurde, ist es nicht mehr möglich, die Angaben, die Sie auf dem Antragsformular angegeben haben, zu ändern. Es ist auch nicht möglich, einen Fehler zu korrigieren, indem Sie einen neuen Antrag stellen. In den meisten Fällen ist dies auch nicht nötig.

    Stehen Ihre Reisepassdaten nicht richtig auf Ihrem Visum?
    Auf Ihrer ETA für Sri Lanka stehen verschiedene Passdaten. Sind diese Angaben auf dem Visum nicht korrekt? Dann können Sie trotzdem nach Sri Lanka reisen. Bei der Einreise müssen die Angaben vom einem/-r Mitarbeiter/-in der Ausländerbehörden korrigiert werden. Das kostet Zeit, aber normalerweise kein Geld.

    Ist Ihr Visum nicht lang genug gültig?
    Auf Ihrem Visum ist das Datum angegeben, an dem die Gültigkeit abläuft. Das ist immer 180 Tage nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Visums. Innerhalb dieser 180 Tage können Sie jederzeit nach Sri Lanka reisen. Auch wenn Sie kurz vor Ablauf dieses Zeitraums in Sri Lanka ankommen, dürfen Sie noch 30 ganze Tage im Land bleiben. Möchten Sie erst nach Ablauf des auf Ihrem Visum angegebenen Gültigkeitszeitraums nach Sri Lanka einreisen? Dann müssen Sie dafür ein neues Visum Sri Lanka beantragen. Das Einreichen eines neuen Antrags ist erst möglich, nachdem der Gültigkeitszeitraum des aktuellen Visums abgelaufen ist.

    Haben Sie einen anderen Reisegrund?
    Sie dürfen das Visum nur für den Reisegrund benutzen, der auf Ihrem Visum vermerkt ist. Möchten Sie aus einem anderen Grund nach Sri Lanka reisen? In diesem Fall können Sie bei der Einreise ein neues Visum für diesen Reisegrund beantragen. Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für touristische, geschäftliche und bestimmte medizinische Reisegründe oder für einen Transit in Sri Lanka. Haben Sie einen anderen Reisegrund? Möchten Sie in Sri Lanka zum Beispiel gegen Bezahlung arbeiten oder Freiwilligenarbeit leisten? Nehmen Sie dann bitte vor der Abreise Kontakt mit der Botschaft von Sri Lanka auf.

  • Kann ich meinen Visumantrag noch stornieren?

    Visumanträge für Sri Lanka können kostenfrei storniert werden, bis die Ausländerbehörden mit der Bearbeitung beginnen. Reisen Sie in mehr als 90 Tagen nach Sri Lanka? Dann können Sie Ihren Antrag bis spätestens 90 Tage vor der geplanten Reise stornieren.

    Reisen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Sri Lanka? Dann wird Ihr Antrag direkt nach der Bezahlung bearbeitet. Sobald die Ausländerbehörden mit der Bearbeitung Ihres Antrags beginnen, ist es nicht mehr möglich diesen zu stornieren.

    Es gibt keine Bedenkzeit oder Widerrufsfrist. Dies steht auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie bei der Einreichung des Antrags zugestimmt haben. Dies liegt darin begründet, dass die meisten Antragssteller ihr Visum so schnell wie möglich erhalten wollen und nicht warten möchten, bis eine mögliche Bedenkzeit verstrichen ist.

  • Mein Visumantrag wurde abgelehnt, was jetzt?

    Visumanträge für Sri Lanka werden in den meisten Fällen genehmigt. Im seltenen Fall, dass eine Anfrage abgelehnt wird, ist es manchmal schwierig herauszufinden, was der Grund für die Ablehnung ist. Die Ausländerbehörden von Sri Lanka geben nämlich nie an, warum ein Antrag abgelehnt wurde.

    Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:
    • Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen für die ETA Sri Lanka.
    • Sie haben das Antragsformular nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt.
    • Sie haben das Antragsformular nicht vollständig ausgefüllt.
    • Sie verfügen bereits über eine Einreisegenehmigung für Sri Lanka.

    Wenn Sie Ihren Antrag via VisumBeantragen.at gestellt haben, erhalten Sie im Falle einer Ablehnung eine Rückerstattung des vollständigen Betrags, den Sie für den Visumantrag entrichtet haben. Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Person schon einmal ein Antrag für eine ETA Sri Lanka abgelehnt wurde. Wenn Sie den Antrag anderwärtig eingereicht haben, erhalten Sie im Falle eines abgelehnten Antrags in der Regel keine Rückerstattung.

    Es ist nicht ratsam, nach einer Ablehnung online einen neuen Antrag für das Visum Sri Lanka zu stellen. Denn dieser wird aller Wahrscheinlichkeit nach wieder abgelehnt. Es ergibt mehr Sinn, wenn Sie sich bei der Botschaft informieren, ob eine andere Art von Sri Lanka Visum für Sie geeignet ist.

  • Kann ich die Gültigkeit meines Visums verlängern?

    Das Visum für Sri Lanka hat eine Gültigkeitsdauer und eine erlaubte Aufenthaltsdauer.

    Mit der Gültigkeitsdauer ist der Zeitraum gemeint, innerhalb dessen das Visum gültigt ist und für die Einreise nach Sri Lanka verwendet werden kann. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum von 180 Tagen ab dem Moment der Erteilung des Visums. Dieser Zeitraum können Sie nicht verlängern. Sie können jedoch nach dem Ablauf dieses Zeitraums ein neues Visum Sri Lanka beantragen. Es ist nicht möglich, früher ein neues Visum zu beantragen.

    Die erlaubte Aufenthaltsdauer ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer. Es spielt dafür keien Rolle, wann Sie nach Sri Lanka einreisen (zu Beginn oder am Ende der Gültigkeitsdauer). Die erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt immer 30 Tage. Die erlaubte Aufenthaltsdauer kann nach der Einreise nach Sri Lanka verlängert werden. Das ist höchstens drei mal möglich. Beim ersten Mal können Sie die maximale Aufenthaltsdauer von 30 auf 90 Tage verlängern. Beim zweiten Mal von 90 auf 180 Tage und beim dritten Mal von 180 auf 270 Tage. Sie erledigen das online oder im Büro der Ausländerbehörden in Colombo. Sie erfahren mehr darüber auf der Seite über die Gültigkeit des Visums für Sri Lanka.

Sonstige häufig gestellte Fragen

  • Ich reise mit Kindern, worauf muss ich achten?

    Genauso wie Erwachsene müssen Kinder über einen eigenen Reisepass und ein Visum verfügen, um nach Sri Lanka reisen zu dürfen. Stellen Sie also sicher, dass Sie die nötigen Reisedokumente auch für Ihre Kinder rechtzeitig beantragen.

    Reisen nicht beide Elternteile oder alle Erziehungsberechtigten mit dem/der Minderjährigen mit? Dann gelten eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, die zur Verhinderung von Kindesentführungen eingeführt wurden. In diesem Fall muss die minderjährige Person immer eine unterschriebene schriftliche Zustimmung von beiden Elternteilen oder allen Erziehungsberechtigten auf der Reise mitführen. Diese schriftliche Zustimmung muss während der gesamten Reise vorgezeigt werden können. Es wird außerdem empfohlen, Kopien von Identitätsnachweisen aller Erziehungsberechtigten auf der Reise mitzuführen. Weitere Informationen dazu finden auf dem Beispielformular auf der Website des Auswärtigen Amts.

  • Ist ein Visum eine Garantie, dass ich nach Sri Lanka einreisen darf?

    Nein. Ein Visum oder eine ETA sind an Bedingungen geknüpfte Genehmigungen von den Ausländerbehörden Sri Lankas, dass Sie in das Land einreisen dürfen. Es ist allerdings keine Garantie, dass Sie tatsächlich in das Land einreisen dürfen. Die Behörden von Sri Lanka haben nämlich jederzeit das Recht, Reisende die Einreise zu verweigern. Dies kann aus verschiedenen Gründen passieren, zum Beispiel weil erwartet wird, dass ein/-e Reisende/-r möglicherweise eine Bedrohung für die Sicherheit der öffentlichen Ordnung in Sri Lanka darstellt. In der Praxis passiert es allerdings äußerst selten, dass Reisende mit einem gültigen Visum oder einer gültigen ETA an der Grenze die Einreise verweigert wird.

  • Welche Impfungen werden für eine Reise nach Sri Lanka empfohlen?

    Die empfohlenen Impfungen für Sri Lanka sind von Person zu Person unterschiedlich und sind auch von der Jahreszeit, der Dauer und dem Grund der Reise abhängig. Detaillierte Empfehlungen für Ihre persönliche Situation erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Auf der Seite zu den Reisehinweisen für Sri Lanka können Sie lesen, welche Impfungen im Allgemeinen vom Auswärtigen Amt angeraten werden.

  • Welche Medikamente darf ich nach Sri Lanka mitnehmen?

    Das Mitführen von Medikamenten nach Sri Lanka ist an einige Regeln geknüpft. Für viele Medikamente muss man ein Schreiben eines Arztes beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Was ist eine Elektronische Erfassung und ist diese verpflichtend?

    Reisende mit der deutschen Staatsangehörigkeit haben die Option, ihre Reisepläne mit den deutschen Behörden zu teilen. Durch das Ausfüllen eines Onlineformulars kann die Reise bei der deutschen Auslandsvertretung registriert werden. Mithilfe dieser Informationen kann die Behörde Kontakt mit Deutschen im Ausland aufnehmen, um sie über geänderte Reisehinweise oder aktuelle Sicherheitswarnungen zu informieren. Während der Coronakrise konnten Reisende, die ihre Reise bei der Auslandsvertretung erfasst hatten, über Rückführungsflüge informiert werden.

    Die Elektronische Erfassung erfolgt unabhängig vom Visumantrag. Der Visumantrag wird bei den Ausländerbehörden von Sri Lanka eingereicht, während die Elektronische Erfassung von den deutschen Behörden verarbeitet wird. Ein Visum ist verpflichtend für eine Reise nach Sri Lanka, aber es ist nicht notwendig, die Reise bei der deutschen Auslandsvertretung zu erfassen.

    Möchten Sie Ihre Reise bei der deutschen Auslandsvertretung erfassen? Dies können Sie entweder auf einer Webseite der deutschen Regierung tun oder mit Ihrem Visumantrag auf dieser Website einreichen. Sie können Ihre Elektronische Erfassung gleichzeitig mit Ihrem Visumantrag für Sri Lanka durchführen, indem Sie auf dem Online-Antragsformular die Option “Elektronische Erfassung” wählen. Wenn Sie die Elektronische Erfassung mit Ihrem Visumantrag einreichen, kann ein Teil Ihrer Angaben übernommen werden, wodurch Sie das Formular schneller ausfüllen können.

  • Wie funktioniert der CO₂-Ausgleich via VisumBeantragen.at?

    Im Antragsformular für das Visum können Sie wählen, den CO₂-Ausstoß Ihres Hin- und Rückfluges auszugleichen. Dafür bezahlen Sie einen Aufpreis, der vollständig Projekten zur Reduzierung von CO₂-Emissionen oder der Abscheidung von CO₂-aus der Luft zugutekommt. Die Höhe dieses Aufpreises hängt vom Land ab, aus dem Sie abreisen.

    Wofür wird der Aufpreis benutzt?
    Der Betrag, den Sie für den CO₂-Ausgleich bezahlen, geht vollständig an VCS-zertifizierte Projekte. VCS ist eine der vertrauenswürdigsten Zertifizierungsstellen für Klimaprojekte. Es gibt mittlerweile bereits Tausende von Projekten mit einem VCS-Zertifikat. Bei all diesen Projekten wird sorgfältig kontrolliert, wie viel CO₂ reduziert oder aufgefangen wird. Beispiele solcher Projekte sind Aufforstungskampagnen in Simbabwe, die Entwicklung von nachhaltigen Energiequellen in Uganda und die Installation von energieeffizienteren Kochfeldern in Indien. Weitere Informationen zum CO₂-Ausgleich via VisumBeantragen.at und was mit Ihrem Beitrag geschieht, finden Sie auf dieser Seite.

  • Wie werden meine persönlichen Daten geschützt?

    Auf dieser Webseite werden viele persönliche Daten bearbeitet. Es handelt sich dabei um sensible und besondere personenbezogene Daten, wie Reisepassnummern und Passfotos. Sie können davon ausgehen, dass all diese Daten mit Sorgfalt gehandhabt werden.

    VisumBeantragen.at garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO / GDPR) geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden außerdem direkt gelöscht, sobald die Speicherung davon nicht mehr erforderlich ist. VisumBeantragen.at hat seine Datenschutzrichtlinien in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und getestet.

    Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich bei der Ausführung Ihres Auftrags verarbeitet: die Beantragung eines Visums für Sri Lanka. Ihre Daten werden weder verkauft noch für andere kommerzielle Zwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist jedoch immer mit Risiken verbunden, selbst wenn allen Vorsichtsmaßnahmen Folge geleistet wurde. Um ein Visum Sri Lanka zu erhalten, müssen Ihre personenbezogenen Daten manchmal mit verschiedenen Regierungsbehörden geteilt werden. Diese prüfen, ob Sie möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellen und ob Ihr Antrag genehmigt werden kann. VisumBeantragen.at hat keinen Einfluss auf diese staatlichen Stellen und darauf, was diese mit Ihren persönlichen Daten tun. Mehr dazu können Sie in der Datenschutzerklärung lesen.

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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Sri Lanka. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,08 USD pro Visum, über eta.gov.lk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,08 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,56 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Sri Lanka abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.