Tragen Sie hier ein Stichwort ein, um schnell eine Antwort auf Ihre Frage zum ESTA USA zu erhalten.

Informationen zum ESTA

  • Was ist das ESTA eigentlich?

    ESTA ist die Abkürzung von „Electronic System for Travel Authorization". Ein ESTA ist eine Reisegenehmigung, die erforderlich ist, um mit einem Passagierflugzeug oder -schiff ohne Visum in die USA reisen zu dürfen. Sie erhalten das ESTA in der Regel einfacher, schneller und billiger als ein Visum für die Vereinigten Staaten.

    1986 richtete die US-Regierung das Visa Waiver Program (VWP) ein. Es handelt sich dabei um eine Zusammenarbeit zwischen den USA und 39 Partnerländern. Dazu gehören Deutschland, Österreich, die Schweiz und viele andere europäische Länder. Staatsangehörige dieser Länder können im Prinzip ohne Visum in die USA reisen. Seit dem 12. Januar 2009 müssen sie dafür jedoch im Besitz eines gültigen ESTA sein.

    Die Einführung des ESTA durch das Department of Homeland Security, DHS, war eine Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001. Vor der Einführung des ESTA mussten Reisende aus Ländern, die am Visa-Waiver-Programm teilnehmen, nur im Flugzeug vor der Ankunft in den Vereinigten Staaten ein I-94W-Formular ausfüllen. Da der Antrag auf ein ESTA bereits vor dem Abflug gestellt werden muss, findet ein wichtiger Teil des Screenings jetzt bereits vor dem Boarding statt.

    DHS hat die Überprüfung der ESTA Anträge an U.S. Customs & Border Protection (CBP) delegiert. Bei der Prüfung werden die im Antragsformular eingetragenen Daten durch das Computersystem von CBP mit den Daten aus einer Vielzahl von Datenbanken verglichen, darunter Datenbanken über (internationale) Strafverfahren, Haftbefehlen und der Datenbank für gestohlene und verloren gemeldete Pässe von Interpol.

    Wenn die Computersysteme von U.S. Customs & Border Protection (CBP) keine Übereinstimmungen finden, wird der ESTA Antrag ohne weiteres genehmigt. Transportunternehmen, wie Fluggesellschaften und Reedereien, müssen ein Bußgeld bezahlen, wenn sie Reisende ohne gültiges ESTA oder Visum in die USA befördern. Deshalb prüfen sie beim Check-in, ob jede/-r Reisende ein gültiges Visum oder ESTA besitzt. Bei dieser Prüfung kontrolliert das Computersystem anhand Ihrer Reisepassnummer, ob für diesen Pass ein gültiges ESTA erteilt wurde.

    Ein gültiges ESTA ist noch keine Garantie für den Zugang zu US-amerikanischem Hoheitsgebiet. Die Erteilung bedeutet lediglich, dass die im Antragsformular eingegebenen Daten keine direkten Probleme darstellen und dass Sie daher ein Flugzeug oder Schiff mit dem Ziel USA besteigen dürfen. Bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten wird U.S. Customs & Border Protection bei der Passkontrolle jedoch nochmals die Risiken bewerten, die ein/-e Reisende/-r möglicherweise darstellt. Wenn der/die Beamte/-in vermutet, dass der/die Reisende ein Risiko darstellen könnte, wie im Immigration and Nationality Act unter § 212 angegeben, wird dem/-r Reisenden ohne Angabe von Gründen die Einreise untersagt.

  • Benötige ich ein ESTA oder Visum?

    Wenn Sie mit einem Passagierflugzeug oder -schiff oder über den Landweg in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, ist mindestens ein ESTA erforderlich. Selbstverständlich können Sie mit einem Visum auch in die USA reisen.

    Das ESTA ist daher auch erforderlich für:
    • einen Transit in den USA; auch wenn Sie den Flughafen zwischendurch nicht verlassen,
    • mitreisende Kinder; sie benötigen jeweils einen eigenen Pass und ein eigenes ESTA,
    • eine Reise nach Guam oder die Nördlichen Marianen, außer wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs haben.

    Jetzt ein ESTA beantragen

    Sie können ohne ESTA nur dann in die USA reisen, wenn Sie einen US-amerikanischen oder kanadischen Reisepass besitzen oder wenn Sie ein gültiges Visum für die USA haben und zu dem Zweck reisen, für den das Visum erteilt wurde.

    Die US-Grenzschutzbehörden empfehlen, nur dann ein Visum zu beantragen, wenn Sie den Bestimmungen für die Nutzung des ESTA nicht genügen. Die Beantragung eines ESTA geht nämlich günstiger, schneller und einfacher als die Beantragung eines Visums für die USA. Für die Beantragung des Visums muss ein Termin im Konsulat vereinbart werden, bei dem Fingerabdrücke abgenommen werden und ein/-e Beamte/-in in einem Gespräch die Gründe für Ihren Visumantrag prüft. Die Beantragung eines ESTA kann im Gegensatz dazu mit dem digitalen Antragsformular vollständig online erfolgen. Das Ausfüllen des digitalen Antragsformulars dauert etwa fünfzehn Minuten. Wenn Sie sich für einen Eilantrag entscheiden, wird das ESTA in der Regel nach 60 Minuten nach der Antragstellung erteilt.

    Wenn Sie über den Landweg von Kanada oder Mexiko in die USA reisen, benötigen Sie ab dem 1. Oktober 2022 ebenfalls ein ESTA.

  • Wie lange ist das ESTA gültig?

    Ein ESTA ist höchstens zwei Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt in dem Moment, in dem der Antrag genehmigt wird. Wenn der Reisepass, mit dem das ESTA beantragt wurde, jedoch früher seine Gültigkeit verliert, erlischt damit gleichzeitig auch die Gültigkeit dieses ESTA.

    Höchstaufenthaltsdauer pro Reise
    Der Umstand, dass ein ESTA zwei Jahre lang gültig ist, bedeutet nicht, dass Sie damit auch zwei Jahre lang in den USA bleiben können. Jeder einzelne Aufenthalt in den Vereinigten Staaten darf bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage dauern. Ein ESTA erlaubt Ihnen im Prinzip jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Reisen in die USA.

    Möchten Sie länger als 90 Tage in den USA bleiben? Dann können Sie ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragen. Es sind mehrere Visa für die Vereinigten Staaten erhältlich. Wenn Sie mit einem ESTA reisen (also nicht mit einem Visum) dann muss das ESTA nur am Tag der Einreise gültig sein, nicht während des gesamten Aufenthalts. (Dieser Umstand zeigt sehr gut, dass das ESTA vor allem eine Reiseerlaubnis ist, um in die USA zu reisen. Der tatsächliche Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ist unabhängig vom Datum der Einreise, an dem das ESTA noch gültig sein muss.)

    Wenn Sie während Ihres Aufenthalts die USA kurz verlassen
    Wenn zwischen zwei Besuchen in den USA nur ein kurzer Besuch in einem anderen Land liegt, entscheidet ein/-e Beamter/-in von U.S. Customs & Border Protection bei Ihrer Ankunft, ob und wie lange Sie sich in den USA aufhalten dürfen. Damit wird verhindert, dass Reisende die USA nur für eine kurze Zeit verlassen, um so in der Praxis länger als die mit einem ESTA erlaubten 90 Tage in den USA zu bleiben.

    Wenn Sie von den USA aus nach Kanada, Mexiko oder auf eine nahegelegene Insel und von dort zurück in die Vereinigten Staaten reisen, läuft die Berechnung der Höchstaufenthaltsdauer in den USA ab dem Datum der ersten Ankunft in den USA durch. Die Tage, die Sie in Kanada, Mexiko oder auf einer nahegelegenen Insel verbringen, werden daher in die Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen in den USA miteingerechnet. (Anders gesagt: Für die Anzahl der Tage, die Sie in Kanada, Mexiko oder auf einer nahegelegenen Insel verbringen, dürfen Sie genauso viele Tage weniger als 90 in den USA bleiben.) Nahegelegene Inseln sind: Anguilla, Antigua, Aruba, Bahamas, Barbados, Barbuda, Bermuda, Bonaire, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Curaçao, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guadeloupe, Haiti, Jamaika, Marie-Galante, Martinique, Saint-Pierre und Miquelon, Montserrat, Saba, St. Barthélemy, St. Eustatius, St. Christopher und Nevis, St. Petersburg, Lucia, St. Maarten / St. Martin, St. Pierre, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago und die Turks- und Caicosinseln.

    Reise nach Guam oder die Nördlichen Marianen
    Sollten Sie mit einem ESTA nach Guam oder die Nördlichen Marianen reisen, beträgt die Höchstaufenthaltsdauer nicht 90, sondern nur 45 Tage.

    Ihr ESTA kann bereits in weniger als 2 Jahren seine Gültigkeit verlieren
    Wenn Sie einen anderen Reisepass erhalten, in ein anderes Land umziehen, Ihr Name oder Ihr Geschlecht geändert wird oder Sie nicht mehr alle Sicherheitsfragen am Ende des ESTA-Formulars mit „Nein" beantworten können, läuft die Gültigkeit des ESTA sofort ab.

    Für eine nähere Erläuterung dieser Situationen lesen Sie bitte die Seite über die Gültigkeit des ESTA.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für das ESTA erfüllen?

    Bestimmungen, denen Ihr Reisepass entsprechen muss:
    Für einen ESTA Antrag benötigen Sie einen Reisepass, aus dem hervorgeht, dass Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder eines dieser anderen Länder besitzen. Wenn Sie einen taiwanesischen Reisepass haben, muss dieser eine persönliche Identitätsnummer enthalten. Wenn Sie einen britischen Reisepass haben, können Sie diesen nur verwenden, wenn „British Citizen“ im Reisepass steht und nicht, wenn „British Subject“, „British Dependent Territories Citizen“, „British Overseas Citizen“, „British National (Overseas) Citizen“ oder „British Protected Person“ im Reisepass angegeben ist.

    Für den ESTA Antrag müssen Sie eine digitale Kopie Ihres Reisepasses (Scan oder Foto) einreichen. Dabei muss es sich um denselben Reisepass handeln, den Sie auf Ihrer Reise mitführen und dieser Reisepass muss während Ihres gesamten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten gültig sein. Ihr Reisepass muss auch einen biometrischen Chip enthalten. Alle regulären Reisepässe haben diesen Chip, die meisten vorläufigen Reisepässe und deutsche Kinderreisepässe jedoch nicht. Nur wenn auf Ihrem (vorläufigen) Reisepass das untenstehende Logo aufgedruckt ist, enthält er einen elektronischen Chip und können Sie damit ein ESTA beantragen:

    Symbol elektronischer Reisepass

    Zweck der Reise
    Das ESTA kann für Geschäfts- und Urlaubsreisen, Besuche bei Freunden und Verwandten, Transits/Zwischenlandungen und medizinische Behandlungen verwendet werden. Sie dürfen während Ihres Aufenthalts in den USA auch arbeiten, aber nur, wenn Sie Ihren Lohn von einem Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten erhalten. Das bedeutet, dass Sie auch Kunden, Lieferanten, Konferenzen und andere Meetings besuchen können.

    Mit einem ESTA dürfen Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingehen. Sie dürfen auch keine Rechtsperson (z. B. eine Firma) in den USA gründen, übernehmen oder in diese investieren. Mit dem ESTA dürfen Sie nicht zur Berufsausübung als Künstler, Kabinenpersonal (eines Flugzeugs oder Schiffs), Journalist, Medienvertreter, Behördenvertreter oder zur Ausführung von pastoralen/religiösen Tätigkeiten reisen. Außerdem dürfen Sie mit einem ESTA nach der Einreise keine Aufenthaltsgenehmigung in den USA beantragen. Schlußendlich ist es mit einem ESTA nicht erlaubt, eine Ausbildung oder ein Praktikum in den USA zu absolvieren.

    Ihre Reise in die Vereinigten Staaten
    Bei der Beantragung Ihres ESTA müssen Sie noch nichts gebucht haben. Wenn Sie jedoch für Ihren Flug nach Amerika einchecken, sollten Sie bereits eine Buchungsbestätigung für Ihre Weiter- oder Rückreise haben. Wenn Sie mit dem Privatflugzeug oder eigenem Boot in die USA reisen, reicht ein ESTA nicht aus und müssen Sie ein Visum beantragen.

    Sie dürfen kein Risiko für die Sicherheit der USA darstellen
    Für die Beantragung eines ESTA müssen Sie erklären, dass Sie kein Sicherheitsrisiko für die USA darstellen. Das tun Sie, indem Sie alle Sicherheitsfragen am Ende des ESTA-Formulars wahrheitsgemäß mit „Nein" beantworten und der Einverständniserklärung zustimmen. Dafür müssen Sie - sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch während der gesamten Reise - den folgenden Bestimmungen entsprechen:

    • Sie haben keine körperlichen oder geistigen Krankheiten, aufgrund derer Sie für Ihre Umgebung eine Gefahr darstellen könnten
    • Sie haben nie ein Verbrechen begangen, das zu schweren Sachschäden oder Verletzungen oder zu Schäden an öffentlichen Einrichtungen geführt hat
    • Sie verwenden keine Drogen und haben noch nie ein Gesetz gegen Betäubungsmittelmissbrauch übertreten
    • Sie sind kein Terrorist, Spion oder Saboteur
    • Sie haben nie gegen ein US-amerikanisches Visumsgesetz verstoßen
    • Ihnen wurde noch nie ein US-Visum geweigert (ein abgewiesener ESTA-Antrag ist kein Problem)
    • Ihnen wurde noch nie die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert und Sie wurden auch noch nie aus dem Land ausgewiesen
    • Sie waren seit dem 1. März 2011 nicht in Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, im Iran, Sudan, Irak und/oder im Jemen (für Personen, die diese Länder für militärische oder offizielle Zwecke besucht haben, kann eine Ausnahme gemacht werden)
    • Sie waren seit dem 12. Januar 2021 nicht in Kuba
    • Sie besitzen nicht die Staatsbürgerschaft von Irak, Nordkorea, Syrien, Iran und/oder Sudan

    Ich entspreche den Bestimmungen und möchte ein ESTA beantragen
    Ich entspreche den Bestimmungen nicht und möchte ein Visum beantragen

    Für eine ausführliche Erläuterung der obenstehenden Themen lesen Sie bitte die Seite über die Bestimmungen für das ESTA USA.

  • Ich habe eine Vorstrafe oder Bußgeldbescheide bekommen, was mache ich jetzt?

    Reisende mit Vorstrafen oder Bußgeldbescheiden können in vielen Fällen trotzdem einen ESTA Antrag stellen.
    Beginnen Sie hier Ihren ESTA-Antrag

    Nur wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden, die zu einem schweren Sachschaden, einer schweren Verletzung einer anderen Person oder Schaden an einer öffentlichen Einrichtung geführt hat, können Sie keinen ESTA Antrag mehr stellen. Um in die Vereinigten Staaten reisen zu können, müssen Sie in diesem Fall ein Visum für die USA beantragen.

  • Ich habe keinen regulären Reisepass, was mache ich jetzt?

    Wenn Sie keinen Reisepass haben, können Sie keinen ESTA Antrag stellen. Beantragen Sie zuerst einen Reisepass beim zuständigen Passamt. Erst wenn Sie Ihren Reisepass erhalten haben, können Sie einen ESTA Antrag stellen.

    Wenn Sie keinen Reisepass haben, weil Sie anerkannter Flüchtling sind und daher nur über eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Reisedokument verfügen, mit dem Sie sich in Deutschland oder anderen europäischen Ländern aufhalten dürfen, können Sie keinen ESTA Antrag stellen. Sie können jedoch ein amerikanisches Visum bei der Botschaft der USA beantragen.

    Sie können nur dann ein ESTA beantragen, wenn Sie einen Reisepass mit einem darin integrierten Chip besitzen. Dieser Chip enthält in der Regel biometrische Daten des/der Passinhabers/-in. Wenn Sie keinen regulären Reisepass haben, ist Ihr Reisepass möglicherweise nicht mit einem Chip versehen. Der deutsche Kinderreisepass hat zum Beispiel keinen Chip, österreichische Kinderreisepässe jedoch schon. Auch Notfallpässe, wie der deutsche vorläufige Reisepass, haben oft keinen Chip. Nur wenn das untenstehende Symbol in Ihrem Reisepass sichtbar ist, hat dieser einen Chip und können Sie damit ein ESTA beantragen:

    Symbol elektronischer Reisepass

    Ein deutscher „Dienstpass" ist für die Beantragung eines ESTA USA ebenfalls nicht geeignet.

  • Muss ich für meinen ESTA Antrag zur Botschaft oder zum Konsulat?

    Nein, das Antragsverfahren für ein ESTA funktioniert vollständig online. Sie füllen das Online-Antragsformular aus. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, lesen Sie bitte die Erläuterungen zum ESTA-Formular.
    Das ESTA-Antragsformular öffnen und den Antrag stellen

  • Muss ich das Coronavirus noch berücksichtigen?

    Die Corona-Maßnahmen wurden bereits mehrmals geändert. Daher empfehlen wir Ihnen, die Seite mit den aktuellen Maßnahmen gegen Covid-19 in den USA rechtzeitig im Voraus und kurz vor Ihrer Abreise zu lesen.
    Prüfen Sie die Corona-Maßnahmen vor Ihrer Abreise in die USA

Die Online-Antragstellung

  • Wie beantrage ich ein ESTA USA?

    Die Beantragung eines ESTA für die USA ist einfach und dauert im Allgemeinen kaum länger als 15 Minuten. Sie benötigen für die Beantragung nur die Daten aus Ihrem Reisepass.
    Öffnen Sie das ESTA-Antragsformular

    Wenn Sie das Formular von oben nach unten ausfüllen, werden zunächst Ihre Kontaktdaten abgefragt. Dann folgen die Daten Ihrer Reiseplanung, die noch nicht definitiv festgelegt sein müssen. In den nächsten Formularfeldern müssen Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Dort geben Sie Ihre Reisepassdaten an und beantworten einige andere Fragen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite mit Erläuterungen zum ESTA-Antragsformular.

    Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars werden Sie auf die Zahlungsseite weitergeleitet, auf der Sie schnell und sicher die Kosten für das ESTA mit Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal oder Kreditkarte begleichen können.

    Um den Antrag zu vervollständigen, müssen Sie noch eine Kopie des Reisepasses jedes/-r Mitreisenden in Ihrem Antrag einreichen. Dafür werden Sie auf eine spezielle Internetseite weitergeleitet. Auf dieser Seite stehen klare Anweisungen, wie Sie die digitale Passkopie einfach hochladen können. Sowohl Scans als Fotos des Passes werden akzeptiert.

    Die Grenzschutzbehörde überprüft nun Ihren Antrag nochmals. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihr Antrag innerhalb von etwa 3 Tagen genehmigt. Wenn Sie einen Eilantrag für Ihr ESTA gestellt haben, geschieht dies in der Regel nach etwa 60 Minuten. Sie erhalten eine Nachricht per SMS und E-Mail. Sobald Sie diese Nachricht erhalten, können Sie am Schalter oder auf der Website Ihrer Fluggesellschaft einchecken. Es ist daher nicht notwendig, die ESTA-Bestätigung auszudrucken. (Für Ihre eigenen Unterlagen kann das jedoch sehr sinnvoll sein.)

  • Kann ich für andere ein ESTA beantragen?

    Ja, das können Sie machen. Sie müssen dafür jedoch das Einverständnis dieser Person haben und der- oder diejenige für den/die Sie das Formular ausgefüllt haben, muss Ihnen (mündlich) bestätigen, dass die eingetragenen Daten vollständig und korrekt sind. Wenn Sie den Antrag für ein minderjähriges Kind einreichen, muss Ihnen ein Elternteil bestätigen, dass die eingegebenen Daten vollständig und korrekt sind und dass der Antrag für das Kind gestellt werden darf.

    Sie können auch einen Antrag für mehrere Personen gleichzeitig einreichen. Das tun Sie mit demselben ESTA-Formular, indem Sie am unteren Ende des Formulars auf den Button "Reisende/-n hinzufügen" klicken. Der Vorteil hiervon ist, dass Sie nicht jedes Mal alle Kontakt- und Reisedaten neu eintragen müssen.

  • Muss ich mein Flugticket und meine Übernachtung(en) bereits gebucht haben?

    Nein, Sie müssen für den ESTA Antrag noch keine Flugtickets gebucht zu haben. Sie müssen auch noch keine Unterkunftsadresse geregelt haben. Sie brauchen noch nicht einmal einen Reiseplan gemacht zu haben. Sie können einen ESTA Antrag stellen, sobald Sie die Idee gefasst haben, in die USA reisen zu wollen. Ein ESTA ist nämlich zwei Jahre lang gültig, und nicht an eine bestimmte Höchstanzahl von Grenzübertritten gebunden.
    Stellen Sie hier bereits Ihren ESTA Antrag

    Im ESTA-Antragsformular müssen Sie das voraussichtliche Ankunftsdatum eingeben. Sie können dazu eine Schätzung vornehmen. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel das tatsächliche Ankunftsdatum vom voraussichtlichen Ankunftsdatum abweicht, sofern Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres ESTA in den USA eintreffen. Im ESTA-Formular wird auch nach Ihrer Übernachtungsadresse, einer Kontaktperson in den USA und einer Notfallkontaktperson außerhalb der USA gefragt. Wenn Sie diese noch nicht haben oder nicht kennen, brauchen Sie die auch nicht einzutragen.

    Wenn Ihre Reisepläne später konkreter werden oder sich ändern, müssen Sie diese nicht bei den Grenzschutzbehörden der USA melden. Beim Check-in müssen Sie jedoch eine Buchungsbestätigung für Ihre Weiter- oder Rückreise vorweisen können.

  • Welche Daten und Dokumente benötige ich für den Antrag?

    Sie müssen über alle erforderlichen Daten verfügen, die im Online-ESTA-Formular eingetragen werden müssen. Dafür brauchen Sie noch keine Reiseplanung gemacht zu haben. Sie müssen zwar ein (voraussichtliches) Ankunftsdatum eintragen, aber da es um ein voraussichtliches Ankunftsdatum geht, ist es kein Problem, wenn Sie sich entscheiden, an einem anderen Tag anzureisen. Außerdem brauchen Sie noch keine Kontaktperson, keinen Notfallkontakt und keine Unterkunftsadresse zu wissen und auch nicht anzugeben. Für die Beantragung eines ESTA benötigen Sie jedoch Ihre Reisepassdaten. Wenn Sie Ihren Reisepass nicht griffbereit haben, ist eine Kopie oder ein Scan auch ausreichend. Sollten Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben, müssen Sie auch davon die Daten eingeben. Im ESTA-Formular werden auch der Name und die Adressdaten Ihres Arbeitgebers verlangt.

    Seit 2020 sind Sie außerdem verpflichtet, bei der Beantragung eines ESTA Ihre Sozialen Medien-Benutzernamen anzugeben. Davor wurden diese Daten auch abgefragt, aber die Beantwortung dieser Frage war nicht zwingend erforderlich. Sie müssen dabei nicht Ihr Passwort mitteilen. Daher kann die Grenzschutzbehörde nur Ihr öffentliches Profil sehen und nicht Ihre gesicherten privaten Daten. Wenn Sie erreichen wollen, dass die Grenzschutzbehörde keinen Einblick in Ihre Sozialen Medien erhält, müssen Sie die Einstellungen so einrichten, dass Fremde keinen Einblick in Ihre Daten erhalten.

    Zum Schluss müssen Sie einen Scan oder ein deutlich lesbares Foto Ihres Reisepasses hochladen. Sie können dies digital, über eine gesicherte Internetseite von VisumBeantragen.at erledigen. Achten Sie darauf, dass alle Reisepassdaten auf der digitalen Kopie gut lesbar sind, denn sonst kann das eingereichte Dokument abgelehnt werden.

  • Wie lange dauert es, bis ein ESTA Antrag genehmigt wird?

    ESTA Anträge werden in der Regel nach 3 Tagen genehmigt. Wenn Sie einen Eilantrag stellen, wird der ESTA Antrag durchschnittlich bereits nach 60 Minuten genehmigt.

    U.S. Customs & Border Protection (CBP) empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag so lange wie möglich vor der Abreise einzureichen. Dann bleibt nämlich genügend Zeit, ein Visum zu beantragen, falls Ihr Antrag auf ein ESTA abgelehnt werden sollte.

    Die hier genannte Bearbeitungsdauer ist ausdrücklich ein Durchschnittswert und keine maximale Bearbeitungsdauer. Oftmals geschieht die Beurteilung des Antrags viel schneller. Die Erteilung dauert manchmal aber auch länger als die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, vor allem, wenn geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten/Updates an Computersystemen von VisumBeantragen.at oder CBP durchgeführt werden. Eine Verzögerung in der Bearbeitungsdauer tritt jedoch auch auf, wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobenkontrolle fällt und der Antrag in der Folge manuell und nicht durch ein Computersystem beurteilt wird. Daher kann keine Garantie für die Bearbeitungsdauer eines ESTA-Antrags abgegeben werden. Nicht einmal, wenn Sie einen Eilantrag gestellt haben. VisumBeantragen.at kann die Geschwindigkeit, mit der Anträge durch CBP beurteilt werden, nicht beeinflussen. Es kann jedoch garantiert werden, dass die auf dieser Website genannte durchschnittliche Bearbeitungsdauer als Durchschnittswert erreicht wird.

    Planen Sie, innerhalb von 4 Tagen in die USA zu reisen? Dann akzeptiert VisumBeantragen.at nur noch Eilanträge, um zu vermeiden, dass das ESTA nicht rechtzeitig erteilt wird. Der Unterschied zwischen regulären Anträgen und Eilanträgen besteht darin, dass VisumBeantragen.at Eilanträge schneller bearbeitet; mit der Bearbeitung von Eilanträgen wird immer innerhalb von 24 Stunden, zumeist jedoch innerhalb von 10 Minuten, begonnen. Auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. In diesem Fall wird zunächst eine Prüfung auf häufig vorkommende Ausfüllfehler durchgeführt. Anschließend wird Ihr Antrag an die Grenzschutzbehörde der USA weitergeleitet, die den Antrag nochmals prüft und untersucht, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Wenn kein Grund für eine Ablehnung gefunden wird, wird das ESTA im Durchschnitt nach 60 Minuten ausgefertigt. Sie erhalten dann eine Bestätigung der Erteilung per E-Mail und SMS.

    Die Grenzschutzbehörde CBP bearbeitet alle ESTA Anträge individuell, also nicht für die gesamte Gruppe aus einem Gruppenantrag, sondern für jede einzelne Person. Manchmal wird das ESTA für eine Person aus dem Gruppenantrag viel früher ausgestellt als für eine andere Person. Das ist normal und ist darauf zurückzuführen, dass Anträge immer pro Person beurteilt werden. So kann der Antrag eines/-r Reisenden aus einem Gruppenantrag in eine Stichprobenkontrolle fallen. Ein Antrag, der länger in Bearbeitung ist, hat keine höhere Wahrscheinlichkeit, abgelehnt zu werden.

    Wenn Sie die US-amerikanische Staatsangehörigkeit oder eine US-Aufenthaltsgenehmigung (Greencard) haben, können Sie kein ESTA beantragen. Sollten Sie in dem Fall dennoch ein ESTA beantragen, wird Ihr Antrag nicht genehmigt. Wenn Sie die US-amerikanische Staatsangehörigkeit (eventuell als zweite Staatsangehörigkeit) oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA (Permanent Resident / Greencard), aber kein US-amerikanisches Reisedokument besitzen, sollten Sie sich an das Konsulat oder die Botschaft wenden.

  • Was kostet das ESTA und wie begleiche ich die Kosten?

    Die Kosten für ein ESTA USA betragen 49,95 € pro Person. Der Preis pro Person bleibt derselbe, wenn Sie einen Gruppenantrag einreichen. Sie können sich auch für eine Eilantragstellung entscheiden, für die ein Zuschlag von 17,50 € pro Person berechnet wird. Alle auf dieser Website genannten Kosten enthalten die von der Grenzschutzbehörde erhobenen Konsulatsgebühren, die Servicekosten von VisumBeantragen.at und die obligatorischen Steuern.

    Sie können zusätzlich zum eigentlichen Visumantrag auch eine freiwillige CO₂-Kompensation und/oder eine optionale Registrierung Ihrer Reise bei der deutschen Auslandsvertretung (nur für deutsche Staatsangehörige) wählen. Die Kosten für diese nicht-obligatorischen Dienstleistungen hängen von dem Land, in das Sie reisen und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sie können für diese zusätzlichen Dienstleistungen im Antragsformular, auf dem auch die genauen Kosten angegeben sind, jeweils ein Häkchen setzen, wenn sie diese wünschen. Informationen darüber, wie die CO₂-Kompensation über VisumBeantragen.at genau funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.

    Die Zahlung führen Sie sicher, schnell und einfach mit Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, AMEX) durch.

    Sofort nach der Zahlung des ESTA USA können Sie auf der Übersichtsseite Ihres Antrags eine Zahlungsbestätigung downloaden. Nach der vollständigen Bearbeitung des Antrags kann auch die Rechnung mit Mehrwertsteuer dort heruntergeladen werden.

  • Steht eine 0 (die Ziffer Null) oder ein O (der Buchstabe) in meiner Reisepassnummer?

    Ihre Reisepassnummer enthält Ziffern und Buchstaben. Es kann manchmal unklar sein, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt.

    Die Passnummer von einem regulären deutschen Reisepass besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü), und auch niemals die Buchstaben B, D, Q und S. Da in der Reisepassnummer eines regulären deutschen Reisepasses keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von einem deutschen Kinderreisepass, einem deutschen vorläufigen Reisepass (und einem deutschen Reiseausweis als Passersatz) besteht immer aus 1 Buchstaben plus 7 Ziffern. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein. In deutschen Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen (und dem Reiseausweis als Passersatz) kann daher ein Selbstlaut vorkommen.

    Die Passnummer von einem österreichischen Reisepass besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. Da die Reisepassnummer eines regulären österreichischen Reisepasses nie den Buchstaben O enthält, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O.

    Beachten Sie bitte, dass mit einem deutschen Kinderreisepass, dem deutschen vorläufigen Reisepass und allen Reiseausweisen als Passersatz kein ESTA beantragt werden kann. Für eine Reise in die USA müssen Sie als Deutsche/-r zuerst einen deutschen regulären Reisepass (oder ein Visum) beantragen. Mit einem österreichischen Kinderreisepass kann jedoch durchaus ein ESTA beantragt werden, da ein österreichischer Kinderreisepass einen Chip für die biometrischen Daten enthält (den der deutsche Kinderreisepass nicht enthält).

    Wenn Sie Ihren ESTA Antrag auf der Website VisumBeantragen.at stellen, wird immer geprüft, ob Sie nicht einen Buchstaben O und eine Ziffer 0 vertauscht haben. Dieser Fehler wird entweder sofort für Sie korrigiert oder Sie erhalten eine Fehlermeldung. Auf diese Weise werden Probleme bei der Grenzkontrolle vermieden.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, kann es sein, dass Sie versehentlich den Buchstaben O eingetragen haben. In diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, um ein gültiges ESTA zu erhalten.

  • Besitze ich immer noch die Staatsangehörigkeit meines Geburtslands?

    Wenn Sie nicht in dem Land geboren sind, dessen Staatsangehörigkeit Sie laut Ihrem Reisepass besitzen, ist es in einigen Fällen so, dass Sie - außer der Staatsangehörigkeit des Lands, von dem Sie Ihren Reisepass haben - immer noch die Staatsangehörigkeit Ihres Geburtslands besitzen. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie sich davon nicht bewusst sind und bereits lange nicht mehr in Ihrem Geburtsland wohnen. Bei manchen Ländern verliert man die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn man den Reisepass oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Lands erhält. Für die meisten Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn man selbst ein Ansuchen auf die Aberkennung der Staatsangehörigkeit stellt. Und für einige Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit niemals verlieren kann oder dass es so schwierig ist oder mit so vielen Nachteilen verbunden ist, die Staatsangehörigkeit aberkannt zu bekommen, dass die Staatsangehörigkeit des Geburtslands beinahe immer als zweite Staatsbürgerschaft bestehen bleibt. Das ist z. B. oft der Fall bei Reisenden, die in der Türkei, Marokko, Somalia oder Afghanistan geboren sind.

    Sie sollten sich davon sicher sein, ob Sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben, denn diese müssen Sie im ESTA-Antragsformular eintragen. Wenn solch eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt, diese aber nicht im ESTA Antrag angegeben wird, wird der Antrag normalerweise abgewiesen.

    Sie sehen auf der Website der deutschen Bundesregierung spezifische Informationen zur Einbürgerung und dabei auch welche Staatsangehörigkeiten trotz Einbürgerung als zweite Staatsangehörigkeit behalten bleiben.

Nach dem Versenden des Antrags

  • Wie erhalte ich mein ESTA und muss ich dieses ausdrucken?

    Sie brauchen die ESTA-Bestätigung nicht auszudrucken. Weder beim Check-in, noch bei der Passkontrolle werden Sie aufgefordert, die ESTA-Bestätigung vorzulegen. Für Ihre eigenen Unterlagen kann es jedoch sehr sinnvoll sein, einen Ausdruck aufzubewahren oder auf jeden Fall das PDF-Dokument des ESTA digital zu speichern.

    Die Fluggesellschaft prüft in der Regel beim Check-in, manchmal aber auch erst beim Einsteigen, ob Sie ein gültiges ESTA haben. Dafür wird Ihr Reisepass durch einen Scanner gezogen und das Computersystem erkennt anhand Ihrer Passnummer, ob für diesen Pass ein ESTA erteilt wurde. Daher müssen Sie keine ausgedruckte Bestätigung vorzeigen.

    Sobald Sie eine E-Mail oder SMS mit der Mitteilung, dass Ihr ESTA Antrag genehmigt wurde, erhalten haben, können Sie sofort einchecken. Die E-Mail enthält einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite für den ESTA Antrag. Auf dieser Seite können Sie den Stand des Antrags verfolgen und hier können Sie nach der Erteilung des ESTA auch die Bestätigung downloaden.

    Bitte kontrollieren Sie die ESTA-Bestätigung nochmals sorgfältig. In der Bestätigung werden die Reisepassdaten angegeben, die Sie im ESTA-Antragsformular eingetragen haben. Wenn die Reisepassdaten nicht genauso in der ESTA-Bestätigung stehen wie im Reisepass, ist das ESTA nicht gültig und müssen Sie einen neuen ESTA Antrag stellen. Die Kosten dieses Antrags müssen dann auch erneut bezahlt werden.

  • Ich habe keine E-Mail und auch kein ESTA erhalten. Was mache ich jetzt?

    Sofort nachdem Sie die Kosten für Ihren ESTA Antrag beglichen haben, erhalten Sie eine E-Mail. In der E-Mail steht einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite für den ESTA Antrag. Hier können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags verfolgen.

    Falls Ihr ESTA nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erteilt wurde, lesen Sie auf Ihrer Übersichtsseite, ob Sie diesbezüglich Kontakt mit uns aufnehmen sollten. Auf dieser Website wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angegeben, niemals eine maximale Bearbeitungsdauer. Es kann daher niemals eine Garantie abgegeben werden, dass ein Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums genehmigt wird. Wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobe fällt, verzögert das die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn ein Antrag längere Zeit in Bearbeitung bleibt, bedeutet das nicht, dass die Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Antrags größer wird.

    Die Grenzschutzbehörde CBP bearbeitet alle ESTA Anträge individuell, also nicht für die gesamte Gruppe aus einem Gruppenantrag, sondern für jede einzelne Person. Manchmal wird das ESTA für eine Person aus dem Gruppenantrag viel früher ausgestellt als für eine andere Person. So kann der Antrag eines/-r einzelnen Reisenden aus einem Gruppenantrag in eine Stichprobenkontrolle fallen, während alle anderen Anträge durch das Computersystem beurteilt werden.

    Falls Sie noch gar keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner (auch Junkmail-Ordner genannt) Ihres E-Mail-Programms. Falls Sie auch hier keine E-Mail mit dem Betreff „ESTA Antrag für USA erhalten“ sehen, können Sie den Stand Ihres Antrags auf der Website überprüfen.

  • Muss ich Änderungen oder Korrekturen mitteilen und wie tue ich das?

    Sofort nachdem Sie die Kosten für Ihren ESTA Antrag beglichen haben, wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen. Ab diesem Moment ist es nicht mehr möglich, Änderungen oder Korrekturen durchzuführen und auch nicht mehr möglich, Ihren Antrag zu stornieren. Oft ist das auch nicht notwendig.

    In den folgenden Situationen bleibt das ESTA trotz eines Fehlers oder Änderungen gültig und Sie müssen keine Änderungen vornehmen:

    • Ihr Ankunftsdatum in den USA ist anders als Sie im Antragsformular angegeben hatten.
    • Ihre Unterkunftsadresse oder Kontaktperson in den USA ist anders als im ESTA angegeben.
    • Ihr Arbeitgeber oder dessen Kontaktdaten oder Ihre Notfallkontaktperson ist anders als im ESTA angegeben.
    • Die Namen Ihrer Eltern sind im ESTA nicht korrekt angegeben
    • Ihre Adresse hat sich geändert oder ist anders als im ESTA angegeben - solange Sie im selben Land wohnen (bleiben), wie im ESTA angegeben.
    • Sie hatten das ESTA für eine frühere Reise beantragt und möchten es nochmals verwenden.
    • Sie haben ein ESTA für einen Transit beantragt, wollen jetzt aber auch in den USA übernachten, oder umgekehrt.
    • Sie haben im ESTA Antrag angegeben, dass der Grund Ihrer Reise eine Geschäftsreise ist und möchten jetzt eine Urlaubsreise machen - oder umgekehrt.

    In den folgenden Situationen ist Ihr ESTA nicht mehr gültig und müssen Sie einen neuen Antrag stellen und diesen auch bezahlen:
    • Ihre Reisepassdaten stimmen nicht zu 100 % mit den im ESTA angegebenen Daten überein
    • Ihr Geburtsland oder (zweite) Staatsangehörigkeit ist im ESTA nicht korrekt angegeben
    • Sie kommen mehr als 2 Jahre nach der Erteilung des ESTA in den USA an
    • Sie haben einen neuen Reisepass erhalten
    • Sie sind in ein anderes Land umgezogen
    • Ihr(e) Vorname(n) haben sich geändert
    • Ihr Nachname hat sich geändert
    • Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit hat sich geändert

    Neuen ESTA-Antrag stellen, sofern das nötig ist

    Wenn etwas vorgefallen ist, wodurch Sie nicht mehr alle Sicherheitsfragen am Ende des ESTA-Formulars wahrheitsgemäß mit „Nein" beantworten können wird Ihr ESTA in diesem Moment ungültig. In diesem Fall können Sie jedoch kein neues ESTA mehr erhalten. Sie müssen dann ein Visum beantragen, wenn Sie in die USA reisen wollen.

    Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer und die Höchstaufenthaltsdauer und die übrigen Bestimmungen für die Verwendung des ESTA USA.

  • In meinem ESTA steht keine „Nationale Identitätsnummer”,was mache ich jetzt?

    Auf der ESTA-Bestätigung steht fettgedruckt „National Identification Number”, oder automatisch übersetzt „Nationale Identitätsnummer”. Darunter steht eine Nummer oder das Wort „UNKNOWN”.

    Staatsangehörige von Österreich, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich haben keine nationale Identifikationsnummer, die die US-Grenzschutzbehörde mit diesen Worten meint. Im Falle einer französischen Staatsbürgerschaft ist hiermit also nicht die INSEE-Nummer gemeint. Daher ist es völlig richtig, dass bei diesen Staatsangehörigkeiten in diesem Feld „UNKNOWN“ steht.

    Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Spaniens, Griechenlands oder der Tschechischen Republik haben, dann haben Sie wahrscheinlich eine „Nationale Identitätsnummer”. Bei Reisenden mit niederländischer Staatsangehörigkeit ist das die „Burgerservicenummer (BSN)”, für Reisende mit belgischer Staatsangehörigkeit die „Rijksregisternummer”. Bei diesen Staatsangehörigkeiten erscheint dann im ESTA-Antragsformular auch das Ausfüllfeld „Nationale Identitätsnummer” (das bei Reisenden mit der Staatsangehörigkeit von Österreich, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich nicht erscheint). In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass Staatsangehörige der genannten Länder keine nationale Identifikationsnummer haben. Das geschieht zum Beispiel manchmal, wenn diese ihren Reisepass in einem Konsulat im Ausland abgeholt haben. In diesen Fällen ist es dann auch kein Problem, wenn unter „Nationale Identitätsnummer” UNKNOWN steht.

    Weiterführende Informationen hierüber lesen Sie auf der Seite Nationale Identitätsnummer fehlt auf ESTA-Bestätigung.

  • Mein Name ist im ESTA falsch geschrieben. Was mache ich jetzt?

    Wenn ein diakritisches Zeichen, wie ein ü, ä, ö, ç, é, è, ê, ñ oder ß in Ihrem Namen vorkommt, ist die Änderung Ihres Namens im ESTA wahrscheinlich das Ergebnis einer automatischen Korrektur. Spezielle Satzzeichen in Namen, wie Umlaute und Akzentzeichen werden vom System der Grenzschutzbehörde nicht akzeptiert. Der Name wird daher so geändert, wie er im maschinell lesbaren Teil des Reisepasses steht. Das sind die zwei Zeilen mit den vielen „<<<"-Zeichen ganz unten auf der Plastik- oder plastifizierten Seite in Ihrem Pass. In der obersten dieser beiden Zeilen steht Ihr Name (direkt nach dem Ländercode). Wenn Ihr Name hier genauso geschrieben wird wie in Ihrem ESTA, ist alles in Ordnung und können Sie ohne Probleme reisen.

    Wenn der Fehler in Ihrem Namen nichts mit einem diakritischen Zeichen zu tun hat, haben Sie wahrscheinlich selbst Ihren Namen falsch eingetragen und ist das ESTA ungültig. Das passiert leider öfters, wenn die „automatische Ergänzungsfunktion” in Ihrem Webbrowser eingeschaltet ist, die Felder in Formularen manchmal falsch ausfüllt. Sie müssen immer auf der Kontrollseite, die Sie vor der Zahlung zu sehen bekommen, überprüfen, ob das Formular korrekt ausgefüllt ist. Die einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren, besteht darin ein neues ESTA zu beantragen.

  • Ich kann nicht einchecken, was mache ich jetzt?

    Wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag genehmigt wurde, aber Sie trotzdem nicht für Ihren Flug einchecken können, dann ist der Grund entweder ein Fehler in den im Antrag oder im Online-Check-in-Formular eingetragenen Reisepassdaten.

    Dabei geht es vor allem um das Geburtsdatum, das Ausstellungsdatum und das Gültig-bis-Datum des Reisepasses, den vollständigen Namen und die Passnummer.

    Reguläre deutsche (Erwachsenen-)Reisepassnummern enthalten weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute und auch nicht bestimmte Buchstaben (B, D, Q, S). Tragen Sie daher im Online-Check-in-Formular bitte eine Ziffer 0 (und keinen Buchstaben o) ein.

    Wenn Ihre Passdaten im ESTA korrekt übernommen sind (und daher im Flugticket falsch stehen müssen), wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft, damit die korrekten Passdaten mit dem Flugticket verknüpft werden können.

    Wenn die Passdaten im ESTA nicht korrekt sind, müssen Sie einen völlig neuen ESTA Antrag stellen und erneut die Kosten dafür entrichten. Es ist unmöglich, noch Änderungen in einem erteilten ESTA vorzunehmen.

    Wenn Sie 100% sicher sind, dass beim Ausfüllen Ihrer Passdaten in unserem Antragsformular und beim Buchen des Flugtickets keine Fehler gemacht wurden, kann es auch so sein, dass die Reisepassdaten eines/-r Mitreisenden, der/die zur gleichen Zeit wie Sie versucht, einzuchecken, nicht stimmen. Wenn bei einem Reisenden innerhalb der Gruppe ein Fehler gemacht wurde, verursacht das manchmal Probleme beim Einchecken für die Mitreisenden.

  • Mein Antrag ist abgewiesen, was mache ich jetzt?

    Es kommt zwar selten aber doch vor, dass ein ESTA Antrag abgewiesen wird. Die U.S. Grenzschutzbehörde teilt jedoch niemals den Grund der Ablehnung mit.

    Gründe, die zur Abweisung des ESTA-Antrags führen können:

    • Sie besitzen (auch) die US-amerikanische Staatsangehörigkeit
    • Sie haben (ohne sich davon bewusst zu sein) Ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht eingetragen
    • Sie werden einer Straftat verdächtigt
    • Ihr Name kommt in einer Datenbank von Interpol (oder einer US-amerikanischen Kriminalitäts-Datenbank) vor
    • Sie reisen mit einem Reisepass, der als vermisst oder gestohlen gemeldet wurde
    • Sie könnten ein Sicherheitsrisiko für die USA darstellen
    • Sie entsprechen nicht den Einreisebestimmungen des Immigration and Nationality Act § 212
    • Sie haben früher einmal versucht, Einreisebestimmungen zu übertreten
    • Ihnen wurde früher einmal die Einreise in die USA verweigert oder Sie wurden aus dem Land ausgewiesen
    • Sie sind bei einem früheren Besuch länger in den USA geblieben als erlaubt war
    • Ein früherer Visumantrag für die USA wurde abgelehnt
    • Sie waren nach dem 1. März 2011 in Kuba, Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, im Irak, Iran, Sudan, und/oder im Jemen
    • Sie besitzen die Staatsbürgerschaft von Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, Iran, Sudan, Irak und/oder Jemen
    • Sie erfüllen eine der anderen Voraussetzungen für die Reise mit einem ESTA USA nicht

    Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:
    Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Reisepassdaten korrekt im Antragsformular eingetragen wurden. Wenn Ihre Passdaten falsch eingetragen wurden, können Sie versuchen, nochmals einen ESTA Antrag zu stellen. Meistens hat die Abweisung jedoch einen anderen Grund. Wenn die Reisepassdaten korrekt im Antrag eingetragen wurden, macht es keinen Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Dieser würde sofort wieder abgelehnt werden.

    Sie können jedoch immer ein Visum für die USA beantragen. Dafür müssen Sie einen Termin im Konsulat vereinbaren. Oft müssen Sie einige Wochen auf diesen Termin warten. Beim Gespräch über Ihre Reisegründe und Hintergründe werden auch Fingerabdrücke abgenommen. Vielleicht erfahren Sie in diesem Gespräch, was der Grund der Abweisung Ihres ESTA Antrags war. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihnen ein Visum erteilt, und Sie können weiterhin in die Vereinigten Staaten reisen.

    Sollte Ihr ESTA Antrag, den Sie auf dieser Website gestellt haben, abgelehnt werden, erhalten Sie die Kosten für den Antrag vollständig rückerstattet. Das gilt jedoch nicht für Reisende, die bereits davor einen ESTA Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. VisumBeantragen.at kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus einem verspäteten oder abgelehnten ESTA Antrags ergeben. Mehr dazu können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

  • Die Gültigkeit meines ESTA ist beinahe abgelaufen. Kann ich es verlängern lassen?

    Nein, die Gültigkeit eines ESTA kann nicht verlängert werden. Wenn Sie nach dem Ablaufen der Gültigkeit Ihres ESTA in die USA reisen wollen, müssen Sie zuerst erneut einen ESTA Antrag stellen.
    Beantragen Sie hier ein neues ESTA

  • Kann ich meinen ESTA Antrag noch stornieren?

    Sie können Ihren ESTA Antrag nur so lange stornieren, bis U.S. Customs & Border Protection mit der Beurteilung des Antrags beginnt. Das geschieht in der Regel bereits innerhalb von zehn Minuten nach Eingang Ihrer Zahlung. Danach können Sie Ihren Antrag nicht mehr stornieren.

    Die meisten Reisenden wollen ihr ESTA so schnell wie möglich erhalten und manchmal muss das auch wirklich schnell gehen. Deshalb kann nicht gewartet werden, bis eine bestimmte Bedenkzeit oder Widerrufsfrist abgelaufen ist. Das wird auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich angegeben. Bevor Sie die Zahlung getätigt haben, haben Sie bei der Einverständniserklärung ein Häkchen gesetzt, dass Sie damit einverstanden sind, dass der ESTA Antrag sofort bearbeitet wird und damit das Widerrufsrecht erlischt.

Andere häufig gestellte Fragen

  • Ich reise mit Kindern, was muss ich beachten?

    Auch Kinder benötigen für eine Reise in die USA einen eigenen Reisepass und ein eigenes ESTA oder ein eigenes Visum. Alle Erläuterungen in den „Häufig gestellten Fragen” und den Antworten auf dieser Seite gelten für Reisende jeden Alters, also auch für Babys und Minderjährigen.

    Wenn nicht alle Eltern/Vormünder mit den Minderjährigen reisen, müssen Sie während der gesamten Reise eine englischsprachige Erklärung vorweisen können, mit der beide Eltern oder Vormünder die Erlaubnis für die Reise erteilen. Lesen Sie auf der Website vom Auswärtigen Amt, welches Formular erforderlich ist.

    Wenn ein Kind nur einen deutschen Kinderreisepass und keinen regulären (Erwachsenen-)Reisepass hat, beantragen Sie am besten zuerst einen regulären Reisepass für das Kind. Ein deutscher Kinderreisepass ist nicht mit einem biometrischen Chip ausgestattet, der für die Beantragung eines ESTA erforderlich ist. Sie können zwar mit dem Kinderreisepass ein Visum für die USA beantragen, aber da die Visumantragsprozedur relativ lang dauert und teuer ist, geht es in der Regel schneller und günstiger, wenn Sie zuerst einen neuen, regulären Reisepass für das Kind und dann ein ESTA beantragen. (Kinderreisepässe aus manchen anderen Ländern - z. B. österreichische Kinderreisepässe - haben sehr wohl einen biometrischen Chip, sodass mit diesen Kinderreisepässen problemlos ein ESTA beantragt werden kann).

  • Ist ein erteiltes ESTA eine Garantie, dass ich in die USA einreisen darf?

    Nein. Sie dürfen nur dann das Hoheitsgebiet der USA betreten, wenn ein/-e Beamter/-in von U.S. Customs & Border Protection bei der Reisepasskontrolle die Einschätzung trifft, dass Sie keine Gefahr für die Sicherheit der USA und ihrer Bürger darstellen.

    Diese Beurteilung wird eigentlich zweimal durchgeführt. Zuerst einmal, wenn Sie das ESTA beantragen. Und dann nochmals bei der Passkontrolle bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn ein/-e Beamter/-in der US-amerikanischen Grenzschutzbehörde bei Ihrer Einreise die Einschätzung trifft, dass Sie eine Gefahr darstellen, wie diese im Immigration and Nationality Act § 212 beschrieben ist, wird Ihnen die Einreise verweigert.

    Die wiederholte Beurteilung bei der Passkontrolle findet übrigens auch statt, wenn Sie mit einem Visum anstelle eines ESTA reisen.

    Beachten Sie bitte auch, dass ein erteiltes ESTA nur gültig ist, wenn die darin enthaltenen Daten korrekt sind. Beim Check-in wird überprüft, ob die Passdaten in Ihrem ESTA mit den Daten in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Wenn diese Daten nicht übereinstimmen, ist Ihr ESTA nicht gültig und dürfen Sie nicht abreisen. Auch die anderen Daten in Ihrem ESTA müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch korrekt sein.

  • Benötige ich Impfungen für meine Reise in die USA?

    Bei Reisen ist es immer ratsam, sich informieren zu lassen, ob Sie in Ihrer persönlichen Situation Impfungen benötigen. Welche Impfungen obligatorisch oder ratsam sind, können Sie am besten bei Ihrem (Haus-)Arzt nachfragen.

  • Darf ich meine Medikamente in die USA mitnehmen?

    Bestimmte Medikamente dürfen Sie nicht oder nur mit einer (beglaubigten) Erklärung Ihres (Haus-)Arztes in die USA mitnehmen. Mehr darüber können Sie auf der Seite über das Mitnehmen von Medikamenten in die USA lesen.

  • Muss ich meine Reise bei der deutschen Botschaft erfassen lassen?

    Die deutschen Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reisepläne an die deutsche Auslandsvertretung in den USA weiterzuleiten. Die Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft ist völlig unabhängig von Ihrem ESTA für die USA. Das ESTA wird schließlich von der US-amerikanischen Grenzschutzbehörde (CBP) erteilt. Die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland wird durch die deutschen Auslandsvertretungen in den USA bearbeitet. Die Beantragung eines ESTA ist obligatorisch, die elektronische Erfassung Ihrer Reise bei der Botschaft ist das nicht.

    Welche Vorteile bietet mir die elektronische Erfassung der Reise?
    Wenn die deutschen Auslandsvertretungen wissen, dass Sie sich in den USA aufhalten, kann die deutsche Botschaft in Krisensituationen einfach Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Außerdem erhalten Sie aktuelle Reisehinweise für die Vereinigten Staaten per E-Mail, sodass Sie über mögliche Sicherheitsrisiken auf Ihrer Reise und Tipps, um diese zu vermeiden, auf dem Laufenden bleiben. So wurden während der Corona-Krise beispielsweise häufig Aktualisierungen der Reisehinweise versendet, aber auch Informationen über angebotene Rückholflüge für deutsche Staatsangehörige.

    Wie lasse ich meine Reise elektronisch bei der Botschaft erfassen?
    Sie können Ihre Reise unabhängig vom ESTA Antrag beim Auswärtigen Amt registrieren lassen, aber Sie können die Erfassung auch mit Ihrem ESTA-Antrag kombinieren. In zweiten Fall müssen Sie nicht alle Ihre persönlichen Daten und Reisedaten nochmals eintragen, da ein Teil dieser Daten aus dem ESTA-Antragsformular übernommen wird.

  • Sind meine sensiblen personenbezogenen Daten sicher?

    Auf dieser Website werden viele personenbezogene Daten, auch sensible personenbezogene Daten, wie Passnummern, Erkennungsmerkmale und Passfotos verarbeitet. Sie erwarten zu Recht, dass das mit Sorgfalt geschieht.

    VisumBeantragen.at garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (AVG / GDPR) verarbeitet und geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden nur über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden auch innerhalb weniger Tage gelöscht, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. VisumBeantragen.at hat seine Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und überprüfen lassen.

    Ihre personenbezogenen Daten werden nur für die Ausführung Ihres Auftrages, die Beantragung eines ESTA USA, verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere kommerzielle Zwecke verwendet. Dennoch bleibt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Risiken verbunden, auch wenn alle Vorsichtsmaßnahmen befolgt werden. Um ein ESTA USA zu erhalten, müssen Ihre persönlichen Daten mit verschiedenen Regierungsbehörden geteilt werden, die beurteilen, ob Sie möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellen und ob Ihr Antrag genehmigt wird. VisumBeantragen.at kann nicht kontrollieren, was diese Regierungsbehörden mit Ihren personenbezogenen Daten tun. Ausführlichere Erläuterungen zu diesem Thema können Sie in unserer Datenschutzerklärung lesen.

Mit Ihren Stichworten wurden keine Antworten gefunden....... Alle Fragen anzeigen oder erneut versuchen.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.