Wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen möchten, benötigen Sie ein Visum USA oder ESTA USA, auch wenn Sie nur für einen Transit in den USA sind. Die einzige Ausnahme von dieser Regel gilt für Reisende mit einem gültigen US-amerikanischen oder kanadischen Reisepass. In den meisten Fällen brauchen Sie für Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise in die USA statt eines Visums nur ein ESTA zu beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über die Unterschiede zwischen einem ESTA und einem Visum wissen sollten und welche Reisegenehmigung für Ihren Reisezweck erforderlich ist.

Visum USA Erläuterungen

Soll ich ein ESTA USA oder ein Visum USA beantragen?
Im Allgemeinen können Touristen/-innen und Geschäftsreisende mit einem Reisepass aus Deutschland, Österreich, einem anderen EU-Land, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz mit einem ESTA anstelle eines Visums in die USA reisen. Zum Beispiel für einen Urlaub, einen Besuch bei Freunden oder Verwandten, eine medizinische Reise oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Beantragung eines ESTA ist einfacher und günstiger als die Beantragung eines Visums für die USA. Prüfen Sie daher vor der Beantragung eines Visums für die USA immer, ob Sie und Ihr Reisezweck die Voraussetzungen für das ESTA erfüllen.
Lesen Sie hier alles über das ESTA und ob Sie dafür infrage kommen


Brauche ich ein Visum für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise?

Sowohl das ESTA USA (Bedeutung) als auch die Visa B-1 und B-2 sind für touristische, geschäftliche und medizinische Reisen bestimmt. In den meisten Fällen reicht ein ESTA aus und müssen Sie kein Visum für die USA beantragen.

In den folgenden Fällen sollten Sie allerdings ein Visum für die USA beantragen:

• Sie planen einen Aufenthalt in den USA von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
• Ihr Reisezweck fällt nicht unter die Kategorien geschäftlich, touristisch oder medizinisch (Beispiele für Reisezwecke, die die Voraussetzungen für das ESTA nicht erfüllen sind u. a. journalistische Tätigkeiten, Investitionen in den USA, für einen US-Arbeitgeber arbeiten oder in den USA studieren).
• Sie reisen mit einem Privatflugzeug, einem privaten Schiff oder einem anderen Transportmittel in die USA, das nicht an das ESTA-System angeschlossen ist.
• Sie haben sich seit dem 10. März 2011 im Iran, Irak, in Syrien, Nordkorea, im Sudan, Jemen, in Libyen oder Somalia aufgehalten, oder Ihre (zweite) Staatsangehörigkeit ist die eines dieser Länder.
• Sie waren am 21. Januar 2021 oder danach in Kuba.
• Sie können nicht alle Sicherheitsfragen im ESTA-Formular mit "Nein" beantworten.
• Sie haben nicht die Staatsangehörigkeit eines VWP-Landes oder möchten mit dem Reisepass eines Landes reisen, das nicht an das VWP angeschlossen ist.
• Sie sind unzulässig gemäß Immigration and Nationality Act § 212.

Falls Sie einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen planen und Sie die anderen ESTA-Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier Ihr ESTA beantragen. 
Hier Ihr ESTA beantragen


Informationen zum Visum USA

Für die USA können viele Arten von Visa beantragt werden. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu jeder Visumkategorie. Einige Visumtypen haben weitere Unterkategorien mit kleinen Unterschieden, z. B. eine besondere Art von Visum für bestimmte Staatsangehörigkeiten, oder ein Visum mit einem anderen Antragsverfahren. Insgesamt gibt es mehr als 185 verschiedene Visa für die Vereinigten Staaten. Daher ist es sehr wichtig, gut informiert zu sein.

Überblick der Visa für die USA

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über alle Visumtypen für Reisen in die USA. Im Gegensatz zum ESTA müssen alle anderen Visa für die USA bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat beantragt werden.


Touristische und geschäftliche Visa

Visum und Reisezweck Erlaubt Nicht erlaubt
B-1-Visum - Befristetes Geschäftsvisum Teilnahme an Konferenzen oder Tagungen mit einem edukativen, geschäftlichen oder wissenschaftlichen Hintergrund.

Verhandlungen mit Geschäftspartnern.

Ehrenamtliche Tätigkeiten.

Kurze Fortbildungen.
In den USA studieren.

An langfristigen, beruflichen Kursen teilnehmen.

Ein Praktikum durchlaufen, bei dem gearbeitet wird.

Für einen US-amerikanischen Arbeitgeber in den USA arbeiten.

Für Auftritte oder andere professionelle Leistungen bezahlt werden. Das Gewinnen von Preisgeldern wird nicht als Bezahlung angesehen und ist daher erlaubt.

Als Besatzungsmitglied eines Schiffes oder Flugzeugs einreisen.

Sich dauerhaft in den USA niederlassen.
B-2-Visum - Befristetes Visum für touristische Zwecke Urlaub bzw. Besuch von Freunden/Verwandten in den USA.

Medizinische Behandlungen.

Teilnahmen an Musik- und/oder Sportveranstaltungen (unprofessionell).

Teilnahme an einem Kurs zu Erholungszwecken (weniger als 18 Stunden pro Woche).
Kombination von B-1 und B-2 Ein befristetes Visum USA für Geschäfts- und Urlaubsreisen. Dies ist eine Kombination der Visa B-1 und B-2.

Studien- und austauschbezogene Visa

F-Visum Für Studierende, die ein Vollzeitstudium an einer US-Bildungseinrichtung absolvieren möchten. Studierende mit diesem Visum dürfen auch bezahlt arbeiten; allerdings nur auf dem Campus und während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche. Während der Ferien darf man Vollzeit arbeiten. Nach dem ersten Jahr sind auch Praktika außerhalb des Campus erlaubt. Auch Ehegatten/-innen und Kinder des/der Studierenden dürfen mit diesem Visum reisen.
M-Visum Für Studierende, die an einer nicht akademischen Einrichtung studieren möchten, wie z. B. auf einem Junior oder Community College. Mit dem M-Visum dürfen Studierende weder arbeiten noch das Studienprogramm wechseln. Allerdings dürfen studienbezogene Praktika absolviert werden. Auch Ehegatten/-innen und Kinder der Studierenden dürfen mit diesem Visum reisen.
J-Visum Sowohl für Studierende als auch für Angestellte, die an Austauschprogrammen teilnehmen, die vom State Department anerkannt sind. Es gibt diese Programme u. a. für Praktikanten/-innen, Au-pairs, Lehrer/-innen, Betreuer/-innen von Ferienlagern und Ärzte/-innen. Dieses Visum fördert den Austausch, um das gegenseitige Verständnis zwischen US-Amerikanern/-innen und Einwohnern/-innen anderer Länder zu verbessern. Ehegatten/-innen und Kinder des/der Visuminhabers/-in benötigen ein eigenes Visum, um in den USA wohnen und arbeiten zu dürfen, nämlich das J-2 Visum.

Arbeitsvisa

H-Visum Für Arbeitnehmer/-innen mit spezialistischen Berufen, die vorübergehend in den USA arbeiten möchten. Es gibt auch Unterkategorien des H-Visums für Praktika, Ausbildungen, Saisonarbeit sowie für die Ehegatten/-innen und Kinder des/der Antragsstellenden.
I-Visum Für Vertreter/-innen ausländischer Medien. Mit diesem Visum für die USA dürfen Journalisten/-innen und andere Angestellte in den Bereichen Presse, Medien oder Journalismus, ihre Arbeit befristet in den USA ausüben.
L-Visum Für Arbeitnehmer/-innen mit besonderen Kenntnissen oder die eine leitende Rolle in einem Unternehmen innehaben, das sowohl im Heimatland als auch in den USA eine Niederlassung hat. Das Visum kann auch zur Eröffnung einer Zweigstelle in den USA verwendet werden. Um dieses Visum zu beantragen, muss der/die Arbeitnehmer/-in bereits seit mindestens einem Jahr angestellt sein. Das Visum ist höchstens 7 Jahre lang gültig, sowohl für die Arbeitnehmer/-innen als auch für deren Ehepartner/-innen und/oder deren Kinder. Das Visum ermöglicht Entsendungen ins Ausland.
O-Visum Für Personen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Geschäftswelt oder im Sport verfügen. Diese Personen müssen nachweisen können, dass sie erfolgreich sind und dass die Arbeit zeitlich begrenzt ist.
P-Visum Für international anerkannte Entertainer/-innen, Sportler/-innen, Künstler/-innen bzw. Mitglieder des Teams, das diese Personen bei ihren Aktivitäten in den Vereinigten Staaten unterstützt.
Q-Visum Für Arbeitnehmer/-innen, die an einem Programm teilnehmen, dessen Ziel der Austausch von Kultur und Wissen beider Parteien/Länder ist. Das Q-Visum wird vom Arbeitgeber im Namen des/der potenziellen Visuminhabers/-in beantragt, und der/die Visuminhaber/-in muss vom Arbeitgeber oder der Organisation gefördert werden.

Visa USA für andere spezifische Zwecke

A-Visum Für Vertreter/-innen ausländischer Regierungen zur Teilnahme an diplomatischen Aktivitäten in den USA. Auch Familienangehörige von Beamten/-innen können mit einem A-Visum in die USA einreisen. Es gibt auch ein Visum des Typs A für Militärpersonal, das in den USA stationiert ist, aber zu diesem Zweck gibt es auch ein NATO-Visum.
C-Visum Für Reisende, die auf dem Weg zu ihrem endgültigen Reiseziel einen Transit in den USA einlegen. Touristische oder geschäftliche Aktivitäten sind mit diesem Visum nicht erlaubt. Für einen Transit in den USA können Reisende auch ein ESTA beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
D-Visum Für Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften und kommerziellen Hochseeschiffen, die häufig kurze Zwischenstopps in den USA einlegen. Dazu gehören Flugbegleiter/-innen, Piloten/-innen, Kapitäne/-innen und Servicepersonal an Bord von Schiffen. Ein internationales Besatzungsmitglied, das in die USA reisen muss, um dort an Bord zu gehen, benötigt eine Kombination aus einem C1- und einem D-Visum.
E-Visum Für Investoren/-innen und Händler/-innen, die in den USA Geschäfte machen möchten. Um sich für ein E-Visum zu qualifizieren, muss nachgewiesen werden, dass man eine enge Beziehung zu dem Unternehmen hat, in das investiert wird, oder dass man mit jemandem in den USA Handel treibt. Außerdem sollte der/die Investor/-in eine wesentliche Funktion im Unternehmen ausüben, in das investiert wird und muss die Höhe der Investition mindestens 100.000 $ betragen.
G-Visum Für Diplomaten/-innen, Beamte/-innen und Angestellte, die bereits für internationale Organisationen in den Vereinigten Staaten arbeiten. Das G-Visum kann auch von Familienangehörigen genutzt werden.
R-Visum Für Personen mit einem religiösen Beruf, die zeitlich befristet in die USA reisen möchten. Sie sollten Mitglied einer religiösen, gemeinnützigen Organisation sein. Diese gemeinnützige Organisation muss seit mehr als 2 Jahren in den USA ansässig sein. Familienangehörige der Antragsstellenden können sich für eine Unterkategorie dieses Visums qualifizieren (R-2-Visum).
S-Visum Das auch als Snitch-Visum bekannte Visum ist für Informanten/-innen aus dem kriminellen oder terroristischen Milieu gedacht, die den Strafverfolgungsbehörden bei der Verhinderung illegaler Aktivitäten in den USA helfen sollen. Personen mit Vorstrafen oder problematischem Einwanderungsstatus können sich für dieses Visum USA qualifizieren, wenn sie tatsächlich wertvolle Informationen liefern können. In den USA gibt es einen Zeugenschutz für Zeugen/-innen, die durch ihr Geständnis Gefahr laufen.
TN-Visum Für Kanadier/-innen und Mexikaner/-innen, die Berufe oder Qualifikationen haben, die auf der NAFTA-Liste stehen. Außerdem müssen diese Personen in den meisten Fällen mindestens einen Bachelor-Abschluss haben und zuvor eine Arbeitsstelle gefunden haben.
T und U-Visum Dieses Visum wird in der Regel Opfern von psychischer oder körperlicher Gewalt (und ihren unmittelbaren Familienangehörigen) erteilt, die bereit sind, Strafverfolgungs- oder Regierungsbeamte/-innen bei der Suche nach Straftätern/-innen und der Untersuchung von kriminellen Tätigkeiten zu unterstützen.
V-Visum (Einwanderungsvisum) Dieses Visum wird für Ehegatten/-innen und minderjährige Kinder von Einwohnern/-innen der USA mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Es ermöglicht die Familienmitglieder von Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel vorübergehend in die USA zu reisen, bis sie selbst eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.
K-Visum (Einwanderungsvisum) Dieses Visum wird für Verlobte von US-Staatsangehörigen ausgestellt. Mit einem K-1-Visum kann der/die Verlobte in die Vereinigten Staaten reisen. Diese Person muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in die Vereinigten Staaten heiraten. Nach der Eheschließung kann der/die Verlobte einen unbefristeten Aufenthaltstitel für die USA beantragen. Das K-2-Visum wird für unverheiratete Kinder unter 21 Jahren ausgestellt, deren Eltern ein K-1-Visum haben. Das K-3-Visum ist für ausländische Ehegatten/-innen von US-Staatsangehörigen ausgelegt.

Zusätzlich zum ESTA ein Visum USA beantragen

Viele Visa werden für sehr spezifische Zwecke ausgestellt, wodurch Reisende und Migranten/-innen nur begrenzte Möglichkeiten haben. Sollten Sie Aktivitäten unternehmen wollen, die mit dem für Sie erforderlichen Visum nicht erlaubt sind, können Sie sowohl das ESTA als auch ein Visum USA beantragen. Bitte beachten Sie, dass das ESTA für höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage in den USA gültig ist.

Die US-amerikanische Green Card

Um zeitlich unbefristet in die USA auswandern zu können, benötigen Sie eine sogenannte Green Card. Mit diesem Dokument dürfen Sie sich dauerhaft in allen US-amerikanischen Bundesstaaten aufhalten, dort leben und arbeiten. Sobald Sie im Besitz einer Green Card sind, dürfen Sie sich nicht länger als 365 aufeinanderfolgende Tage außerhalb der USA aufhalten. Sollten Sie das dennoch tun, erlischt die Green Card und muss sie erneut beantragt werden.

Viele Einwanderungsvisa und Green Cards haben im Gegensatz zu Nicht-Einwanderungsvisa ein jährliches Ausgabenlimit. Wenn das Limit zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits erreicht wurde, kann es sehr lange dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet werden kann.

Gründe für die Ablehnung eines Visum USA

Es kann nie garantiert werden, dass ein Visumantrag für die USA genehmigt wird oder dass Sie mit einem genehmigten Visum in das Land einreisen dürfen. Die US-Grenzschutzbehörden behalten sich das Recht vor, Reisenden den Zutritt zu verweigern. Es gibt viele mögliche Gründe für eine Ablehnung, zum Beispiel, wenn Sie nicht für das beantragte Visum infrage kommen. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie im Voraus sorgfältig prüfen, welches Visum USA Sie für Ihren Reisezweck beantragen sollten.

Eine Ablehnung kann auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen sein:
• Unvollständige Unterlagen oder Informationen
• Eine Vorstrafe oder öffentliche Anklage
• Gesundheitliche Gründe
• Sicherheitsgründe
• Öffentliche Meinung
• Zu wenig Zeit zwischen zwei Reisen mit demselben Visum für die USA
• Eine frühere Verweigerung der Einreise in die USA
• Der/die Angestellte der Konsularabteilung ist nicht davon überzeugt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen

Neben diesen häufigen Gründen gibt es weitere mögliche Gründe für die Ablehnung eines Visumantrags. Im Allgemeinen muss man für die Beantragung eines ESTA weniger Voraussetzungen erfüllen als für einen Visumantrag. Beachten Sie zudem, dass die Beantragung eines Visums für die USA mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein ESTA-Antrag. Die Beantragung eines Visums für die USA kann mehrere Monate dauern, während ein ESTA oft innerhalb von Minuten beantragt werden kann.

Ein Visum USA beantragen

Für einen Visumantrag sind einige Dokumente erforderlich:
• Zwei aktuelle Lichtbilder
• Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate ab dem Abreisedatum gültig ist
• Das ausgefüllte Visumantragsformular
• Ein Nachweis einer Krankenversicherung
• Ein Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in den USA verfügen
• Ein Nachweis über Ihren Reisezweck in den Vereinigten Staaten, z. B. eine Buchungsbestätigung oder ein Schreiben eines künftigen Arbeitgebers oder einer Universität in den USA

Für ein Nicht-Einwanderungsvisum für die USA muss das Formular DS-160 online ausgefüllt werden. Alle Fragen in dem Formular sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sind diese Angaben nicht korrekt, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Visum nicht erteilt werden kann. Sobald das Formular ausgefüllt wurde, muss man einen Termin für ein verpflichtendes Interview im Konsulat oder in der Botschaft vereinbaren. Hier prüft ein/-e Angestellte/-r der Konsularabteilung, ob Sie für das von Ihnen beantragte Visum für die USA geeignet erscheinen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren und Personen ab 80 Jahren müssen in der Regel nicht an diesem verpflichtenden Interview teilnehmen.

Wenn Sie möchten, können Sie nach dem Lesen der Informationen auf dieser Seite auch einen Blick auf den Flyer des Bureau of Consular Affairs werfen. Nicht alle Visa, die es für die USA gibt, sind auf dieser Seite zu finden. Sie finden mehr Informationen in der Übersicht der US-Ausländerbehörden.

Video Visumantrag USA



Tipps für den Besuch an der Botschaft/am Konsulat

Seien Sie rechtzeitig da, denn es kann eine Warteschlange geben und Sie werden beim Eintritt auf mitgeführte Gegenstände kontrolliert.
Nehmen Sie so wenig wie möglich mit, also nur das Nötigste, wie Ihr Ausweisdokument (Reisepass), andere erforderliche Dokumente und eventuell ein Handy. Alle elektronischen Geräte (Handys, Computer, Tablets, Kameras, USB-Sticks, E-Reader) müssen gesondert kontrolliert werden, was sehr zeitaufwendig ist.
Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie die Anweisungen des Personals. Die Sicherheitskontrolle ähnelt der Kontrolle auf einem Flughafen. Sie müssen durch Sicherheitsschleusen gehen und Ihre Taschen können geöffnet und kontrolliert werden.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.