Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 28.01.2026 | ±3 Minuten Lesezeit

Die US-Behörden möchten die Bearbeitung von Visumanträgen für Bürger/-innen aus 75 Ländern vorübergehend aussetzen. Die neue Maßnahme soll am 21. Januar 2026 in Kraft treten. Wann die Bearbeitung wieder aufgenommen wird, ist noch unbekannt.

Geplante Maßnahmen der US-Behörden

Am 14. Januar haben die US-Behörden Botschaften und Konsulate in verschiedenen Ländern gebeten, sich auf eine Unterbrechung der Bearbeitung von Visumanträgen vorzubereiten. Anfangs war undeutlich, ob die Maßnahme alle Arten von Visa oder nur Aufenthaltsgenehmigungen betraf. Später stellte sich heraus, dass es sich ausschließlich um unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen handelte. Visumanträge für Urlaubs- und Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und medizinische Behandlungen werden weiterhin bearbeitet.

Betroffene Staatsangehörigkeiten

Es handelt sich insgesamt um 75 Staatsangehörigkeiten, die keine Aufenthaltsgenehmigung für die USA mehr erhalten können:

Afrika

Algerien, Ägypten, Äthiopien, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Kap Verde, Liberia, Libyen, Marokko, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Tunesien und Uganda

Asien

Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Bhutan, Georgien, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kambodscha, Kirgistan, Kuwait, Laos, Libanon, Mongolei, Myanmar, Nepal, Pakistan, Syrien, Thailand, Usbekistan

Europa

Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Russland

Nord- und Mittelamerika und die Karibik

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guatemala, Haiti, Jamaika, Kuba, Nicaragua, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen

Südamerika

Brasilien, Kolumbien, Uruguay

Ozeanien

Fidschi

Worauf sollten Antragstellende achten?

Staatsangehörige der oben genannten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA beantragt haben, sollten damit rechnen, dass der Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat abgesagt werden kann. Außerdem können die Bearbeitungszeiten länger ais gewöhnlich sein.

Offizielle Mitteilung der US-Behörden

Verschiedene Botschaften der betroffenen Länder haben kürzlich eine Mitteilung auf ihrer Website veröffentlicht, in der die Maßnahmen erläutert werden. Der Ausländerbehörden zufolge gilt die Aussetzung ausschließlich für (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigungen. Staatsangehörige der betreffenden Länder würden nach Angaben der Ausländerbehörden häufig Zulagen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen, was zulasten der US-amerikanischen Steuerzahler gehe.

Antragstellenden anderer Visa wird empfohlen, die Privatsphäre-Einstellungen in ihren Social-Media-Konten auf „öffentlich“ zu setzen. Das sei laut den Ausländerbehörden für die Hintergrundprüfungen notwendig, bevor Visumanträge genehmigt werden können.

Keine Änderungen im ESTA-System

Die angekündigten Maßnahmen haben keinen Einfluss auf das ESTA-System. Das ESTA ist eine digitale Reisegenehmigung, die Reisende aus bestimmten Ländern für die visumfreie Einreise in die USA verwenden können. Deutsche, Österreicher/-innen, Schweizer/-innen und die meisten anderen europäischen Reisenden kommen für das ESTA infrage. Reisen Sie für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Transit in die USA? Dann können Sie Ihr ESTA einfach über VisumBeantragen.at beantragen. Außerdem erhalten Sie eine hilfreiche Erläuterung zu jedem Ausfüllfeld. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich rund um die Uhr an den freundlichen Kundenservice wenden.

Nach dem Einreichen des Antrags wird das ESTA in der Regel innerhalb von 3 Tagen erteilt. Wenn Sie dringend ein ESTA benötigen, können Sie einen Eilantrag stellen. Eilanträge werden meistens innerhalb von 6 Stunden genehmigt. Das ESTA ist ab der Erteilung höchstens 2 Jahre gültig. Jeder Aufenthalt in den USA darf höchstens 90 Tage dauern. Hier erfahren Sie mehr über die Einreisebestimmungen und die Gültigkeitsdauer.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (40 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 40 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,94 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.