Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 23.03.2018 | ±3 Minuten Lesezeit

Das Reiseverbot von US-Präsident Donald Trump scheint sein Ziel zu erreichen. In den ersten Wochen des Reiseverbots wurden nur 100 Ausnahmen gewährt. Laut Reuters waren insgesamt Tausende Anträge auf US-Visa aus acht Ländern, die auf Trumps "schwarzer Liste" stehen, eingegangen.

Das Weiße Haus (Washington D.C.)Das Weiße Haus (Washington D.C.)

Länder auf der schwarzen Liste

Trump hat am 8. Dezember 2017 eine "schwarze Liste" von acht Ländern bekannt gegeben. In dieser Liste sind Länder aufgeführt, für die ein Einreiseverbot für die USA gilt – sie umfasst den Tschad, den Iran, Libyen, Nordkorea, Syrien, Somalia, Jemen und Venezuela. Aus diesen Ländern haben mehr als 8.400 Personen ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragt.

Von diesen 8.400 Menschen erhielten 128 Antragsteller ein Visum. Sie kamen aufgrund von Ausnahmeregelungen ins Land, zum Beispiel, weil sie bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Amerika lebten oder weil sie einer besonderen Gruppe angehören.

Visumgewährung im Rahmen des Reiseverbots

Im Rahmen des Reiseverbots kann in bestimmten Fällen doch ein Visum gewährt werden, sofern der Antrag nicht ohnehin schon unter die generellen Ausnahmen fällt. Dies umfasst u.a. dringende medizinische Behandlung oder eine Adoption. Personen, die zuvor ein Visum hatten und nun zur Arbeit oder zum Studium in die Vereinigten Staaten zurückkehren, können auch ein Visum erhalten.

Ablehnungsschreiben für Visumanträge

Die Senatoren Chris van Hollen und Jeff Flake haben einen Brief an die Heimatschutzbehörde geschickt und gefragt, wie die Visumsverweigerung genau funktioniert. In dem Brief heißt es, sie hätten "viele Berichte über generelle Ablehnungen der Visumanträge erhalten".’

Laut Van Hollen behauptet die Trump-Regierung, dass das System um mittels einer Ausnahmeregelung doch ein Visum für die USA erhalten zu können von jedem genutzt werden kann, der das Land nicht gefährdet. Der Senator nennt es eine "Farce", die Trump‘s wahre Absichten verbergen soll.

Van Hollen sagt, dass jene Gerichte, die das Reiseverbot untersucht haben, es für ein "muslimisches Verbot" halten, welches gegen die Grundrechte und das Einwanderungsgesetz der USA verstößt. Sechs der acht Länder auf der schwarzen Liste von Trump sind muslimische Länder. Laut der Trump-Regierung handelt es sich dabei um Länder mit hohem Risiko. Das Reiseverbot wäre notwendig, um die Bürger der USA vor Terrorismus zu schützen.

Die Beantragung eines Visums ist für die meisten Menschen aus den auf der schwarzen Liste aufgeführten Ländern äußerst schwierig. Länder stehen oft auf der Liste, weil sie die US-amerikanischen Standards für den Informationsaustausch und das Identitätsmanagement nicht erfüllen.

Ein normales Visum beantragen

Deutschland und Österreich stehen nicht auf Trumps schwarzer Liste, weswegen die Beantragung einer Reisegenehmigung hierzulande kein Problem ist. Reisende brauchen hierfür eine ESTA USA. Das ist eine zwingend notwendige Reisegenehmigung, um ohne Visum in die USA fliegen zu können (seien Sie vorsichtig, wenn Sie mit einem Laptop fliegen). Die Beantragung eines ESTA dauert nur wenige Minuten und kostet 49,95 € pro Person. Selbstverständlich können auch mehrere Anträge eingereicht werden.

Reisenden ohne ESTA oder Visum wird die Einreise verweigert, eine solche Genehmigung ist daher unbedingt erforderlich. Auch wenn Amerika nur als Transit-Stop auf dem Flugplan dient, ist eine ESTA erforderlich. Gut zu wissen: Es handelt sich hier nicht um ein gedrucktes Dokument, sondern eine digitale Erlaubnis. Sie gilt für maximal zwei Jahre.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.