Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 12.10.2023 | ±6 Minuten Lesezeit

Vorbestrafte Personen dürfen in vielen Fällen trotzdem in die USA einreisen. Dazu ist aber oft ein Visum erforderlich, da es für diese Personen meist nicht mehr möglich ist, ein ESTA zu erhalten. Wer für das ESTA infrage kommt, kann diese Reisegenehmigung einfach und schnell über diese Website beantragen.

ESTA-Antrag mit Vorstrafe

Wenn Sie das ESTA-Formular ausfüllen, müssen Sie eine Reihe von Hintergrundfragen beantworten. Einige dieser Fragen beziehen sich auf das Vorstrafenregister. Genau wie alle anderen Staaten können auch die USA in der Regel nicht bei den deutschen Behörden überprüfen, ob ein/-e Reisende/-r vorbestraft ist. Wenn Sie allerdings in einem anderen Land als Ihrem Heimatland einer Straftat verdächtigt werden oder wenn das betreffende Land glaubt, dass gegen Sie eine Anklage oder ein Strafverfahren vorliegt, kann dieses Land ein internationales Rechtshilfeersuchen stellen. Dadurch kann das betreffende Land Einsicht in Ihr Strafregister (falls vorhanden) anfordern. Eine der Methoden, mit denen die US-amerikanischen Ausländerbehörden prüfen, ob ein/-e Reisende/-r verdächtige Interessen hat, ist unter anderem die Überprüfung von Social-Media-Profilen.

Hintergrundfragen und Einverständniserklärung ESTA

Am Ende des ESTA-Antragsformulars müssen Sie der Einverständniserklärung zustimmen. Damit erklären Sie unter anderem, dass Sie alle Fragen im Formular vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet haben. Es ist nicht erlaubt, in Ihrem ESTA-Antrag zu lügen. Ein ESTA, das auf der Grundlage falscher Angaben ausgestellt wurde, ist daher nicht gültig. Wenn Sie im ESTA-Formular gelogen haben und die USA dies herausfinden, werden Sie sofort des Landes verwiesen. Darüber hinaus wird Ihnen die Einreise in die USA für mindestens 5 Jahre verweigert. Die Angabe falscher Informationen im ESTA-Antrag kann außerdem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie beim Visumantrag für die USA fälschlicherweise angeben, dass Sie nicht vorbestraft sind, kann Ihnen sogar die Einreise in die USA dauerhaft verweigert werden.

Wann darf ich mit Vorstrafen nicht in die USA reisen?

Die Art und Schwere der Straftat wirkt sich auf die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags auf eine Reisegenehmigung für die USA aus. Bei den folgenden Straftaten können Sie zum Beispiel keinen ESTA-Antrag stellen:

  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder das Leben, wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, (schwere) Körperverletzung, Menschenhandel und Entführung.
  • Eigentumsdelikte wie Einbruch, Brandstiftung und Diebstahl.
  • Betrug oder Identitätsdiebstahl.
  • Straftaten, die zu einem schweren Sachschaden oder einer schweren Verletzung einer anderen Person geführt haben.
  • Straftaten, die zu Schäden an einer staatlichen Einrichtung geführt haben.
  • Verstöße gegen Gesetze in Bezug auf Drogenbesitz oder Drogenhandel (mit Ausnahme von Arzneimitteln zu therapeutischen Zwecken).
  • Terroristische Straftaten, einschließlich Anschläge oder Verdacht auf solche.

Wenn Sie keinen ESTA-Antrag stellen können, weil Ihr Strafregister Sie daran hindert, können Sie trotzdem versuchen, ein Visum für die USA zu beantragen.

Darf ich mit einem ESTA in die USA einreisen?

Wenn Sie vorbestraft sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Es kann jedoch zur Folge haben, dass Sie in diesem Fall kein ESTA beantragen können und daher einen Visumantrag stellen müssen. Falls Sie in der Vergangenheit kleinere Straftaten begangen haben, z. B. Urinieren im Freien oder Verkehrsverstöße, können Sie in vielen Fällen wie gewohnt ein ESTA beantragen. Für den ESTA-Antrag ist es wichtig, dass Sie alle Sicherheitsfragen wahrheitsgemäß mit „Nein” beantworten können.

Können Sie nicht alle Sicherheitsfragen im ESTA-Antragsformular mit „Nein” beantworten? Dann können Sie kein ESTA beantragen. In der Regel können Sie in diesem Fall dennoch ein Visum beantragen. Dazu müssen Sie ein US-Konsulat oder eine US-Botschaft aufsuchen. Während des Antragsverfahrens können Sie Ihre Vorstrafen näher erläutern, sodass Ihnen möglicherweise ein Visum erteilt wird, das Ihnen trotzdem die Einreise in die USA ermöglicht.

Einreise in die USA mit verjährtem Strafregister

Wie lange es dauert, bis ein Strafregister verjährt, hängt von der Art der Straftat ab, die zum Strafregistereintrag geführt hat. Im Durchschnitt werden Vorstrafen 5 bis 10 Jahre für Vergehen, 20 bis 30 Jahre für Verbrechen und bis zu 80 Jahre für Sexualdelikte aufbewahrt. Wenn Ihr Strafregister verjährt ist, werden Vorstrafen aus dem Strafregister gelöscht. Die Verjährung Ihres Strafregisters bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie ein ESTA USA beantragen können. Auch wenn Ihr Strafregister gelöscht wurde, können die US-Ausländerbehörden manchmal anhand Ihrer biometrischen Daten (einschließlich Ihrer Fingerabdrücke) feststellen, dass Sie in der Vergangenheit mit der Polizei oder der Justiz zu tun hatten. Wenn Sie eine Reise in die USA planen, sollten Sie sich daher im Voraus bei einem Rechtsanwalt, der Rechtsberatung oder der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat in Ihrem Heimatland beraten lassen. Dort können Sie erfragen, ob Sie für das ESTA infrage kommen oder ob in Ihrem Fall ein Visum für die USA erforderlich ist.

Wurden Sie schon einmal wegen einer Straftat verhaftet oder verurteilt, die zu einem schweren Sachschaden, einer schweren Verletzung einer anderen Person oder einem Schaden für eine staatliche Einrichtung geführt hat? Oder haben Sie jemals gegen ein Gesetz verstoßen, das sich auf den Besitz, Gebrauch oder Vertrieb von illegalen Betäubungsmitteln bezog? Dann können Sie kein ESTA beantragen und müssen Sie in jedem Fall ein Visum beantragen, unabhängig davon, ob Ihr Strafregister inzwischen verjährt ist. Dies geschieht über die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat.

Kommen Sie für das ESTA infrage?

Wenn Sie alle Hintergrundfragen im Antragsformular wahrheitsgemäß mit „Nein” beantworten können und außerdem alle Voraussetzungen für das ESTA erfüllen, können Sie diese Reisegenehmigung beantragen. Ein ESTA-Antrag kann ganz einfach und schnell online über diese Website gestellt werden. In den meisten Fällen wird das ESTA nach durchschnittlich 3 Tagen erteilt. Diese durchschnittliche Bearbeitungszeit beginnt, sobald Sie alle erforderlichen Dokumente und Informationen ordnungsgemäß eingereicht haben.

Sollte etwas mit den eingereichten Dokumenten oder Informationen nicht in Ordnung sein, wird VisumBeantragen.at Sie selbstverständlich so schnell wie möglich kontaktieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie die erforderlichen Daten und Dokumente dennoch rechtzeitig und korrekt einreichen können. VisumBeantragen.at bemüht sich, Ihren ESTA-Antrag so schnell und korrekt wie möglich zu bearbeiten. Wenn Sie Fragen zur Beantragung eines ESTA haben, lesen Sie bitte die häufig gestellten Fragen und deren Antworten.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,74 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.