Reisen Sie nach Indien? Dann müssen Sie vor der Abreise ein Visum Indien beantragen. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Gültigkeitsdauer des Visums, also des Zeitraums, in dem Sie nach Indien einreisen dürfen, und der erlaubten Aufenthaltsdauer. Lesen Sie diese Seite sorgfältig, bevor Sie Ihr Visum beantragen.
Gültigkeit des Touristenvisums
Wenn Sie für einen Urlaub oder einen Besuch an Freunden oder Familie nach Indien reisen, brauchen Sie ein Touristenvisum. Dieses sogenannte “e-Tourist” Visum kann einfach, über ein digitales Antragsformular beantragt werden. Nach der Genehmigung erhalten Sie das Visum per E-Mail. Dieses E-Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen und auch die erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage.
Touristenvisum Indien beantragen
E-Visum auch verfügbar mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr
Das Visum für Indien ist auch mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erhältlich. Auch dieses Visum kann einfach online beantragt werden. Das erledigen Sie, indem Sie im Antragsformular unter “Art des Visums” die Option “e-Tourist - 1 Jahr” wählen. Für die längere Gültigkeit wird ein Zuschlag berechnet, wodurch die Gesamtkosten für dieses Visum 74,95 € betragen.
Diese Variante des Visums ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Während dieses Jahres dürfen Sie beliebig oft nach Indien reisen, aber kein Aufenthalt darf dabei mehr als 90 Tage dauern. Außerdem muss jeder Aufenthalt in Indien gänzlich innerhalb der Gültigkeitsdauer von 365 Tagen liegen.
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Informationen auf dieser Seite auf das Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.
Gültigkeitsdauer für die Einreise nach Indien
Das Touristenvisum für Indien, das Sie auf dieser Website beantragen, ist 30 Tage gültig. Das bedeutet, dass Sie, ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag genehmigt wird, innerhalb von 30 Tagen nach Indien einreisen können. Die Gültigkeitsdauer ist ebenfalls auf dem Visum vermerkt.
Nachdem Ihr Visum erteilt wurde, können Sie immer noch entscheiden, an einem anderen Tag nach Indien einzureisen als dem, den Sie im Antragsformular eingetragen hatten. Sie brauchen die Ausländerbehörden nicht über dieses neue Datum zu informieren. Das neue Ankunftsdatum muss jedoch innerhalb des Gültigkeitszeitraums von 30 Tagen liegen, die nach der Erteilung des Visums beginnt.
Sie können Ihren Antrag bereits mehr als 30 Tage vor der Abreise stellen
Im Antragsformular für das Visum Indien tragen Sie ein voraussichtliches Ankunftsdatum ein. So wird sichergestellt, dass Ihr Visum nicht bereits abgelaufen ist, bevor Sie abreisen. Wenn Sie ein Ankunftsdatum eintragen, das mehr als drei Wochen in der Zukunft liegt, wird der Antrag zurückgestellt. Ihr Antrag wird dann automatisch genau drei Wochen vor dem von Ihnen angegebenen voraussichtlichen Ankunftsdatum bearbeitet. Dadurch können Sie sich immer noch dazu entschließen, bis zu drei Wochen vor oder eine Woche nach dem im Antragsformular angegebenen Datum einzureisen.
Möchten Sie das Visum mehr als drei Wochen vor Ihrem erwarteten Einreisedatum erhalten, etwa weil Ihre Kreuzfahrt bereits vorher startet? In dem Fall können Sie das E-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragen. Anträge für diese Variante des Visums werden sofort verarbeitet. Sie können das Visum auf dieser Seite beantragen, mit demselben Online-Formular. Es ist nicht möglich, das Visum für Indien, das 30 Tage gültig ist, mehr als drei Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum zu erhalten.
Höchstaufenthaltsdauer
Die Höchstdauer des Aufenthalts in Indien beträgt 30 Tage. Dieser Zeitraum ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums.
Ihr Ankunftsdatum in Indien muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums liegen. Ihr Rückreisedatum kann jedoch außerhalb dieses Gültigkeitszeitraums liegen, solange Sie sich nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Tage in Indien aufhalten. Wenn Sie zum Beispiel am letzten Tag der Gültigkeitsdauer in Indien ankommen, dürfen Sie sich trotzdem 30 Tage in Indien aufhalten.
Zweimal mit demselben Visum nach Indien einreisen
Sie dürfen mit einem Touristenvisum höchstens zweimal nach Indien einreisen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, muss nur Ihr erstes Ankunftsdatum innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums liegen. Die zweite Einreise nach Indien darf auch außerhalb der Gültigkeitsdauer liegen. Der Tag, an dem Sie Indien zum zweiten Mal verlassen, muss jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer ersten Ankunft liegen.
Gültigkeit des Geschäftsvisums
Das Geschäftsvisum für Indien wird auch eBusiness Visum genannt. Dieses Geschäftsvisum für Indien ist ein Jahr gültig und ist ein sogenanntes Multiple-Entry-Visum, womit Sie beliebig oft nach Indien einreisen können. Jeder Ankunftstag muss jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer von 365 Tagen liegen. Der Tag der Abreise kann auch außerhalb der Gültigkeitsdauer liegen. Die Gültigkeitsdauer beginnt sofort nach der Genehmigung Ihres Antrags.
Beachten Sie bitte sowohl die Gültigkeitsdauer als auch die Höchstaufenthaltsdauer des Geschäftsvisums für Indien. Wenn Sie geschäftlich nach Indien reisen, dürfen Sie sich jeweils höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage im Land aufhalten, auch wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in Indien ankommen. Für Reisende mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs gilt eine Ausnahme. Sie dürfen mit einem Geschäftsvisum höchstens 180 aufeinanderfolgende Tage in Indien bleiben.
Situationen, in denen die Gültigkeit früher endet
Außer der oben genannten Gültigkeitsdauer und der Höchstaufenthaltsdauer sollten Sie noch einige andere Punkte beachten. Die Gültigkeit des Visums für Indien erlischt auch, wenn Sie ohne den Reisepass reisen, mit dem Sie das Visum beantragt haben. Und auch dann, wenn Sie die Einreisebestimmungen für Indien nicht mehr erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist, dass die im Antragsformular angegebenen Daten vollständig, korrekt und aktuell sind. Wenn nicht mehr alle Angaben stimmen, ist das Visum nicht mehr gültig.
Sie haben einen neuen Reisepass erhalten
Bei der Beantragung Ihres Visums für Indien müssen Sie Ihre Passdaten eintragen. Bei der Einreise nach Indien wird geprüft, ob diese Daten mit den Daten im Reisepass, den Sie vorlegen müssen, übereinstimmen. Sollten Sie nach der Beantragung Ihres Visums einen neuen Reisepass erhalten haben, nehmen Sie bitte sowohl Ihren alten als auch Ihren neuen Reisepass auf Ihre Reise nach Indien mit. Wenn Ihr neuer Reisepass noch gültig ist, ist es kein Problem, dass Ihr Visum noch mit dem alten Reisepass verknüpft ist, auch wenn Ihr alter Reisepass bereits abgelaufen ist.
Möglicherweise können Sie Ihren alten Reisepass nicht nach Indien mitnehmen, weil der alte Pass bei der Ausstellung des neuen Passes vernichtet oder beschlagnahmt wurde oder weil Sie Ihren alten Pass verloren haben. In diesem Fall müssen Sie vor der Abreise mit Ihrem neuen Reisepass ein neues Visum Indien beantragen.
Die eingetragenen Daten sind nicht mehr aktuell
Im Antragsformular wird unter anderem gefragt, ob der/die Reisende jemals in Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Pakistan, auf den Malediven, in Sri Lanka oder Nepal gewesen ist. Außerdem wird gefragt, ob der/die Reisende jemals gegen die Visabestimmungen eines Landes verstoßen hat. Alle gegebenen Antworten müssen während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums korrekt bleiben. Es können keine Änderungen dieser Antworten vorgenommen werden.
Wenn Sie zum Beispiel zwischen dem Zeitpunkt der Beantragung des Visums und Ihrer Reise nach Indien nach Nepal gereist sind, obwohl Sie im Antragsformular angegeben hatten, dass Sie nie dort waren, können die Ausländerbehörden Ihnen die Einreise nach Indien untersagen. Geänderte Antworten auf andere Fragen im Antragsformular können ebenfalls dazu führen, dass die Gültigkeit des Visums Indien erlischt.
VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 26,06 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.