Jedes Visum für Indien hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer und eine maximale Aufenthaltsdauer. Die Gültigkeitsdauer ist der Zeitraum, in dem Sie nach Indien einreisen dürfen. Die Aufenthaltsdauer bezieht sich auf die Anzahl der Tage, die Sie in Indien bleiben dürfen. Wie lange beide Zeiträume sind, hängt von der Art des gewählten Visums ab.

Gültigkeit je nach Art des Visums

Für Indien gibt es verschiedene Visa. Wählen Sie im Online-Antragsformular für das E-Visum für Indien aus, welche der unten aufgeführten Visumarten Sie beantragen möchten.

Das e-Tourist-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen

Sowohl die Gültigkeitsdauer als auch die maximale Aufenthaltsdauer dieses Touristenvisums betragen 30 Tage. Mit dieser Visumart können Sie maximal zweimal nach Indien einreisen. Das erste Ankunftsdatum muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums von 30 Tagen liegen, der mit der Genehmigung Ihres Visumantrags beginnt. Das zweite Ankunftsdatum muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Anreisedatum liegen.

Die maximale Aufenthaltsdauer in Indien beträgt immer 30 Tage ab Ihrer ersten Ankunft im Land, auch wenn Sie erst gegen Ende des Gültigkeitszeitraums in Indien ankommen. Reisen Sie zum zweiten Mal mit demselben Visum nach Indien ein? Auch in dem Fall müssen Sie das Land innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer ersten Ankunft verlassen.

Sie können dieses Visum so lange vor der Abreise beantragen, wie Sie möchten. Es wird jedoch frühestens 21 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum, das Sie im Antragsformular angegeben haben, erteilt. Daher läuft die Gültigkeitsdauer nicht vor Ihrer Reise ab. Wenn Sie das Visum früher erhalten möchten, z. B. weil Sie auf eine Kreuzfahrt gehen oder früher Gewissheit haben wollen, dass Ihr Antrag genehmigt wird, beantragen Sie dann eine andere Art von Visum.
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Das e-Tourist-Visum für mehrere Aufenthalte von bis zu 90 Tagen

Mit diesem Touristenvisum können Sie beliebig oft nach Indien einreisen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr und jede Reise kann bis zu 90 Tage dauern. Dieses Visum erlaubt es Ihnen, sich insgesamt höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr in Indien aufzuhalten.

Jedes Ankunftsdatum muss innerhalb des einjährigen Gültigkeitszeitraums liegen, der mit der Erteilung dieses Touristenvisums beginnt. Außerdem müssen Sie Indien immer verlassen, bevor die einjährige Gültigkeitsdauer abläuft. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen noch nicht vorbei ist.

Sie können diese Variante des Visums auch beliebig lange vor der Abreise beantragen. Dieses Visum wird allerdings frühestens 120 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum, das Sie im Antragsformular angegeben haben, erteilt.
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Das e-Business-Visum für mehrere Aufenthalte von bis zu 180 Tagen

Mit diesem Geschäftsvisum können Sie unbegrenzt oft nach Indien einreisen. Das Visum ist ein Jahr lang gültig und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 180 Tage pro Reise.

Jede Einreise muss innerhalb des einjährigen Gültigkeitszeitraums erfolgen, der mit der Erteilung des Geschäftsvisums beginnt. Außerdem müssen Sie Indien immer vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlassen. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen noch nicht vorbei ist.

Für dieses Visum gibt es keine Begrenzung der Gesamtaufenthaltsdauer für alle Reisen zusammen. Wenn Sie sich jedoch während der Gültigkeitsdauer des Visums oder pro Kalenderjahr insgesamt länger als 180 Tage in Indien aufhalten möchten, müssen Sie sich bei einem Foreigners Registration Office (FRO) oder einem Foreigners Regional Registration Office (FRRO) anmelden. Sie können dies auch während Ihres Aufenthalts in Indien tun.

Auch dieses Visum können Sie so lange vor der Abreise beantragen, wie Sie möchten. Es wird allerdings nicht früher als 120 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum, das Sie im Antragsformular angegeben haben, erteilt.
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Ihr Ankunfts- und/oder Rückreisedatum ändern

Geben Sie in das Antragsformular für das Visum Indien ein voraussichtliches Ankunftsdatum ein, d. h. das Datum, an dem Sie voraussichtlich im Land eintreffen werden. Falls Sie ein Visum für mehrere Reisen nach Indien beantragen, brauchen Sie nur das voraussichtliche Ankunftsdatum Ihrer nächsten Reise einzugeben.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie zu dem angegebenen Datum in Indien ankommen. Sie dürfen von diesem Datum abweichen und brauchen eine Änderung nicht zu melden. Wichtig ist jedoch, dass das erste Ankunftsdatum immer innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums liegt. Bei Visa mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr muss auch das letzte Abreisedatum innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums liegen. Beachten Sie außerdem immer die erlaubte Aufenthaltsdauer mit dem jeweiligen Visum, wie sie oben genannt wird.

Das Visum mit der richtigen Gültigkeit beantragen

Wenn die Gültigkeitsdauer und die maximale Aufenthaltsdauer eines der drei oben genannten Visa für Indien für Ihre Reise ausreichen, können Sie das erforderliche Visum ganz einfach über das digitale Antragsformular auf dieser Website beantragen. Darin können Sie angeben, welche Variante des E-Visums Sie beantragen möchten.

Vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, dass Sie alle Einreisebestimmungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind für alle elektronischen Visa für Indien gleich. Darüber hinaus ist es ratsam, sich im Voraus über die Lieferzeiten und Kosten der von Ihnen gewählten Visumart zu informieren.

Benötigen Sie ein Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer als die auf dieser Seite aufgeführten Visa, müssen Sie ein herkömmliches Visum beantragen. Dazu müssen Sie einen Termin bei der Botschaft oder das Konsulat vereinbaren. Herkömmliche Visa werden nach ihrer Erteilung in den Reisepass eingeklebt bzw. gestempelt. In diesem Fall müssen Sie mit längeren Lieferzeiten und höheren Kosten als bei E-Visa für Indien rechnen.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.