Reisen Sie im Rahmen Ihrer Arbeit nach Indien? Dann benötigen Sie ein Geschäftsvisum. Welches Visum Sie benötigen, hängt unter anderem von der Art Ihrer Arbeit ab. Für eine Geschäftsreise reicht in der Regel ein E-Visum aus. Wenn Sie jedoch in Indien ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, benötigen Sie ein Visum als Visumaufkleber in Ihrem Reisepass.
Änderungen in den Regeln für die eBusiness-Visa Indien 2019
Anfang 2019 wurden die Bestimmungen für Geschäftsvisa für Indien (die sogenannten eBusiness-Visa) grundlegend geändert. Die strengen Einschränkungen für das E-Visum für Geschäftsreisende wurden umfassend gelockert. Dadurch gehört die Notwendigkeit eines Visumaufklebers im Reisepass für die meisten Geschäftsreisenden der Vergangenheit an. Auf dieser Seite lesen Sie, ob Sie auch das online beantragbare eBusiness-Visum verwenden können, das nach der Antragstellung schneller erteilt wird und weniger kostet als ein Visumaufkleber im Pass und für das keine tastbaren Dokumente wie der Reisepass versendet oder abgegeben werden müssen.
Das Straßenbild von Delhi, Indien
Das eBusiness Geschäftsvisum kann für die folgenden Reisegründe verwendet werden:
- Geschäftliche Veranstaltungen und Besuch von Treffen/Konferenzen/Tagungen
- Besprechungen/Meetings mit (möglichen) Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartnern
- Lieferung, Installation oder Wartung von Produkten (z. B. Maschinen)
- Beratungstätigkeiten, Umsetzung von Plänen oder andere geschäftliche Dienstleistungen
- Personalsuche und -werbung
Zusammengefasst: Sie dürfen in Indien arbeiten, solange Sie (ausschließlich) bei Ihrem heutigen Arbeitgeber mit Firmensitz außerhalb Indiens beschäftigt bleiben. So können Sie beispielsweise für indische Kunden oder Auftraggeber (hoch-)spezialisierte Arbeiten ausführen, vorausgesetzt, dass Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit dieser indischen Organisation eingehen.
Gültigkeitsdauer Geschäftsvisa Indien
Seit Anfang 2019 sind alle elektronischen Geschäftsvisa für Indien 365 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie sich höchstens 180 Tage in Indien aufhalten. Diese 180 Tage können im Rahmen eines einmaligen Aufenthalts in Indien verbracht werden, oder sie können über eine willkürliche Anzahl von einzelnen Reisen verteilt sein. Es ist daher auch erlaubt, 60 Mal nach Indien zu reisen, jeweils für einen Aufenthalt von drei Tagen.
Beachten Sie, dass die früher bestehenden Einschränkungen erheblich gelockert wurden. Das bedeutet, dass es für die meisten Geschäftsreisenden nicht mehr nötig ist, die bürokratische Mühen für die Beantragung eines Visumaufklebers im Reisepass auf sich zu nehmen.
Zusätzliche Voraussetzungen für Geschäftsreisen
Lesen Sie sich bitte vor dem Beantragen eines Geschäftsvisums die Seite mit den Voraussetzungen für die Verwendung des Visums vollständig durch. Auf dieser Seite finden Sie unter anderem eine Liste mit allen Luft- und Seehäfen an denen Sie nach Indien einreisen dürfen. Außerdem finden Sie dort Informationen über bestimmte Bundesstaaten, für die bei der Einreise zusätzliche Einschränkungen gelten.
Ein Beschäftigungsverhältnis in Indien eingehen
Reisende, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem indischen Arbeitgeber eingehen, gelten nicht als Geschäftsreisende. Sie müssen daher weiterhin das Visum verwenden, das in den Reisepass geklebt wird. Der Visumaufkleber im Reisepass wird auch Geschäftsreisenden empfohlen, die mehr als 180 Tage im Jahr in Indien sein müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite über den Visumaufkleber für Indien.
Ehrenamtliche Arbeit und Reisen, die mit NGOs zu tun haben, sind mit dem E-Visum nicht erlaubt
Mit einem elektronischen Visum dürfen Sie in Indien keine ehrenamtlichen Tätigkeiten verrichten. Es macht dabei nichts aus, ob Sie für diese Arbeit bezahlt bekommen oder nicht. Dasselbe gilt für alle Reisen, die für, zu oder im Auftrag einer NGO ausgeführt werden. Auch in diesen Fällen wird ein Visum als Visumaufkleber im Pass benötigt.
VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 26,04 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.