Tragen Sie hier ein Stichwort ein, um schnell eine Antwort auf Ihre Frage zum Visum Indien zu erhalten.

Allgemeine Fragen über das Visum Indien

  • Benötige ich für meine Reise nach Indien ein Visum?

    Reisende aus den meisten Ländern, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz, benötigen für die Einreise nach Indien immer ein Visum. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Flugzeug, Kreuzfahrtschiff, Boot, Zug, Auto oder Bus einreist. Die einzige Ausnahme bilden Reisende mit der Staatsangehörigkeit und dem Reisepass von Indien, den Malediven, Bhutan oder Nepal.

    Wenn Sie für einen kurzen Transit nach Indien reisen, benötigen Sie nicht immer ein Visum. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Antwort auf die Frage „Benötige ich ein Visum für einen Transit in Indien“?

    Reisende aus EU-Ländern, wie Deutschland oder Österreich, können das Visum für Indien online beantragen. Das Gleiche gilt für Reisende aus vielen anderen Ländern, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann können Sie auf dieser Seite prüfen, ob Sie mit Ihrer Staatsangehörigkeit für die Online-Antragstellung infrage kommen. Die Online-Antragstellung ist der einfachste Weg, ein Visum zu erhalten, da in diesem Fall kein Besuch bei der Botschaft notwendig ist.

    Beantragen Sie jetzt Ihr Visum Indien online

    Das Visum für Indien, das online beantragt werden kann, wird auch E-Visum genannt. Es sind verschiedene Arten von E-Visa erhältlich. Die am häufigsten verwendeten E-Visa sind das sogenannte e-Tourist-Visum für touristische Reisen und das sogenannte e-Business-Visum für Geschäftsreisen. Das E-Visum für touristische Reisen ist mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen oder 1 Jahr erhältlich. Das Visum für Geschäftsreisen ist immer 1 Jahr gültig. Im Antragsformular können Sie angeben, welches dieser drei E-Visa Sie beantragen möchten.

    Die Online-Antragstellung besteht aus dem Ausfüllen des Antragsformulars, der Entrichtung der Kosten und der Vorlage einiger Dokumente. Sie führen all diese Schritte in einer sicheren Online-Umgebung durch und erhalten zudem bei jedem Schritt klare Anweisungen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie das Visum per E-Mail. Dann müssen Sie das Dokument nur noch ausdrucken und es bei Ihrer Ankunft in Indien zusammen mit Ihrem Reisepass vorlegen.

    Öffnen Sie jetzt das Antragsformular für das E-Visum Indien

  • Welches Visum für Indien sollte ich beantragen?

    Sie können Ihr Visum für Indien online oder bei der Botschaft beantragen. Die Einreichung eines Online-Antrags ist der einfachste Weg, um ein Visum zu erhalten. Dafür müssen Sie jedoch alle Voraussetzungen für ein E-Visum erfüllen. Online-Anträge sind nicht nur einfacher, sondern auch kostengünstiger und werden außerdem schneller bearbeitet als Visumanträge, die bei der Botschaft eingereicht werden. Da alle erforderlichen Angaben und Dokumente für die Beantragung eines E-Visums digital übermittelt werden können, brauchen Sie zudem Ihr Haus nicht zu verlassen.

    Jetzt online einen Visumantrag einreichen

    Im Online-Antragsformular auf dieser Website können Sie zwischen drei verschiedenen Varianten des E-Visums für Indien wählen. Wenn Sie aus geschäftlichen Gründen nach Indien reisen oder einen Urlaub mit einer Geschäftsreise verbinden, wählen Sie dann immer das e-Business-Visum. Reisen Sie nur zu touristischen Zwecken nach Indien und bleiben Sie dort nicht länger als 30 Tage? Dann können Sie sich für das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen entscheiden. Möchten Sie als Tourist für mehr als 30 Tage in Indien bleiben? Oder möchten Sie mehrmals mit demselben Touristenvisum nach Indien einreisen? Dann wählen Sie das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite über die Gültigkeit des E-Visums für Indien.

    Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Visumtyp so lange vor der Abreise beantragen können, wie Sie möchten, aber dass die Variante mit der 30-tägigen Gültigkeit frühestens 21 Tage vor der Abreise per E-Mail ausgestellt werden kann. Für eine lange Kreuzfahrt kann es beispielsweise sinnvoll sein, ein Touristenvisum mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen, da diese Variante bereits 120 Tage im Voraus erteilt werden kann.

    Erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für das E-Visum? Oder würden Sie es vorziehen, das Visum persönlich zu beantragen, statt online? Wenden Sie sich in beiden Fällen an die Botschaft oder das Konsulat von Indien.

  • Benötige ich ein Visum für einen Transit in Indien?

    Falls Sie die Transitzone am Flughafen während Ihres Umstiegs in Indien verlassen, benötigen Sie immer ein Visum. Sie können für Ihren Transit online ein Touristenvisum beantragen. Es gibt auch ein spezielles Transitvisum, das für einen Aufenthalt in Indien von bis zu 3 Tagen geeignet ist. Um dieses Transitvisum zu erhalten, müssen Sie jedoch zweimal ein Konsulat oder eine Botschaft aufsuchen. Einmal, um Ihren Reisepass abzugeben, und ein zweites Mal, um ihn mit dem eingeklebten Visum wieder abzuholen. Da das Touristenvisum leicht online beantragt werden kann, ziehen es die meisten Reisenden vor, davon Gebrauch zu machen.

    Ein Touristenvisum sofort online beantragen

    Verlassen Sie während Ihres Umstiegs die Transitzone des Flughafens in Indien nicht? Dann benötigen Sie grundsätzlich kein Visum. Beachten Sie jedoch, dass Reisende, die umsteigen, manchmal ihr Gepäck für den nächsten Flug selbst aufgeben müssen. In diesem Fall muss die Transitzone verlassen werden, sodass ein Visum unbedingt notwendig ist. Außerdem sollten Sie bedenken, dass einige Fluggesellschaften bereits beim Einsteigen prüfen, ob jede/-r Reisende ein Visum hat, und keine Ausnahmen für Reisende machen, die nur für einen Transit nach Indien reisen. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie ohne Visum an Bord gehen dürfen, wenn Sie nur für einen Transit nach Indien fliegen.

  • Wie lange ist das Visum gültig?

    Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Visums ab, das Sie beantragen. Auf dieser Website können Sie drei Arten von Visa beantragen, die jeweils eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben.

    1. Das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen
    Dies ist das am häufigsten beantragte Visum. Es erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von 30 Tagen in Indien. Sie können dieses elektronische Touristenvisum so lange vor der Abreise beantragen, wie Sie möchten, aber es wird niemals früher als 21 Tage vor der Abreise erteilt. Sie können zweimal nach Indien einreisen, wobei die erste Einreise innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung des Visums erfolgen muss. Die zweite Einreise muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Einreisedatum erfolgen. Sie müssen Indien (beide Male) innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Einreisedatum verlassen.

    Beantragen Sie jetzt das e-Tourist-Visum für einen Aufenthalt von 30 Tagen

    Möchten Sie das Visum mehr als 3 Wochen vor Ihrer Reise nach Indien erhalten? Beantragen Sie dann das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr.

    2. Das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr
    Dieses Touristenvisum ist 1 Jahr lang gültig, gerechnet ab dem Datum der Erteilung. Es handelt sich um ein Multiple-Entry-Visum, d. h. Sie dürfen innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Visums beliebig oft nach Indien reisen. Allerdings dürfen Sie sich pro Reise nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage im Land aufhalten. Pro Kalenderjahr dürfen Sie sich mit diesem Visum insgesamt höchstens 180 Tage in Indien aufhalten. Denken Sie außerdem daran, dass Sie sich nach Ablauf Ihres Visums nicht mehr in Indien aufhalten dürfen. Sie müssen das Land also spätestens an dem Tag verlassen, an dem Ihr Visum abläuft, d. h. genau 1 Jahr nach Erteilung.

    Anträge auf ein e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr werden nie mehr als 120 Tage vor dem voraussichtlichen Einreisedatum bearbeitet. Sie können das Visum auch früher beantragen, erhalten es aber erst etwa 120 Tage vor der Abreise.

    Beantragen Sie jetzt das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr

    3. Das e-Business-Visum
    Das e-Business-Visum ist für Geschäftsreisen nach Indien ausgelegt. Dieses Multiple-Entry-Visum ist 1 Jahr lang gültig und erlaubt eine unbegrenzte Anzahl von Aufenthalten. Jeder einzelne Aufenthalt darf nicht länger als 180 aufeinanderfolgende Tage dauern. Die Gesamtzahl der Tage, die Sie während des Jahres, in dem das Visum gültig ist, in Indien verbringen dürfen, ist nicht begrenzt. Wenn Sie sich jedoch insgesamt mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr oder Visum in Indien aufhalten möchten, müssen Sie sich bei einem Foreigners Registration Officer (FRO) oder einem Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) anmelden.

    Anträge auf ein e-Business-Visum werden nie früher als 120 Tage vor dem geplanten Einreisedatum in Indien bearbeitet.

    Beantragen Sie jetzt das e-Business-Visum

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Die Nutzung eines E-Visums für Indien ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Zunächst einmal müssen Sie die Voraussetzungen bezüglich Ihrer Staatsangehörigkeit beachten, denn die Online-Antragstellung ist nicht für Reisende aller Staatsangehörigkeiten möglich. Deutsche und Österreicher können das Visum online beantragen, ebenso wie Reisende aus allen anderen EU-Ländern, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende anderer Staatsangehörigkeiten können auf dieser Seite prüfen, ob auch sie das Visum für Indien online beantragen können.

    Es gibt auch einige Bedingungen bezügliches des Reisepasses, der für den Visumantrag und für Reisen nach Indien verwendet wird. Jede/-r Reisende muss einen eigenen Reisepass besitzen. Dies gilt auch für Kinder. Für die Beantragung des Visums kann ein regulärer Reisepass oder ein deutscher Kinderreisepass verwendet werden. Es ist nicht möglich, mit einem vorläufigen Reisepass, einem Diplomatenpass, einem Reiseausweis für Ausländer oder einem Laissez-passer online ein Visum für Indien zu beantragen.

    Der Reisepass muss bei der Ankunft in Indien noch mindestens 6 Monate gültig sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Wenn Ihr Reisepass innerhalb von 6 Monaten vor dem voraussichtlichen Einreisedatum in Indien abläuft, wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen, bevor Sie ein Visum beantragen.

    Es gibt auch Voraussetzungen, die mit Ihrem Reisezweck zusammenhängen. Das E-Visum ist für touristische oder geschäftliche Reisen gedacht. Zu den touristischen Reisezwecken gehören Aktivitäten wie Sightseeing, Strand- oder Museumsbesuche, Yoga- oder Kochkurse oder Besuche bei Freunden oder Familie. Das E-Visum für Geschäftsreisen ist für geschäftliche Aktivitäten wie Treffen mit Geschäftspartnern oder den Besuch von Messen vorgesehen. Die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen in Indien ist auch mit einem e-Business-Visum möglich, solange Sie nicht bei einer indischen Organisation angestellt werden. Außerdem ist es erlaubt, Waren und Produkte zu liefern, zu installieren und zu pflegen. Während Ihrer Geschäftsreise nach Indien dürfen Sie auch Personal anwerben. Sie dürfen mit einem E-Visum jedoch nicht für eine NGO arbeiten und keine journalistischen Tätigkeiten verrichten. Haben Sie einen anderen Reisezweck? Dann wenden Sie sich an die indische Botschaft, um ein anderes Visum zu beantragen.

    Schließlich gibt es eine Reihe von Bedingungen in Bezug auf die Reiseplanung. Mit einem E-Visum Indien dürfen Sie über alle größeren internationalen Flug- und Seehäfen in das Land einreisen. Prüfen Sie dennoch vor der Einreichung Ihres Visumantrags immer, ob sowohl Ihr Ankunfts- als auch Ihr Abreiseort in der Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen aufgeführt sind. Außerdem müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Indien bereits ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise aus dem Land haben. Es kann sich dabei um ein Flug-, Bus-, Zug- oder Schiffsticket handeln. Sie können auch aufgefordert werden, nachzuweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Indien zu finanzieren. Wenn Sie eines der geschützten Gebiete Indiens besuchen möchten, benötigen Sie zusätzlich zum Visum eine Sondergenehmigung.

    Denken Sie immer daran, dass in einigen Fällen bestimmte Impfungen für Reisen nach Indien vorgeschrieben sind. Zudem gibt es eine Reihe von Impfungen, die für Reisen nach Indien dringend empfohlen werden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrem Hausarzt über die in Ihrem Fall empfohlenen Impfungen zu informieren.

    Erfüllen Sie alle oben genannten Voraussetzungen? Beantragen Sie dann sofort ein E-Visum Indien. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie für ein Visum infrage kommen, lesen Sie dann die Seite mit den umfangreichen Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Nutzung des E-Visums.

  • Kann ich nach Indien reisen, wenn ich vorbestraft bin?

    Sie kommen nicht für ein E-Visum für Indien infrage, wenn Sie jemals wegen einer Straftat verhaftet, verfolgt oder verurteilt worden sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie jemals aus einem Land ausgewiesen wurden oder wenn Sie öffentlich zu kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus aufgerufen haben. Wenn Sie dennoch nach Indien reisen möchten, sollten Sie sich in diesem Fall an die indische Botschaft wenden.

    Falls Sie jemals wegen eines Verkehrsverstoßes eine Geldstrafe erhalten haben, dürfen Sie das E-Visum für Indien in der Regel trotzdem benutzen. Hat der Verstoß zu einer Vorstrafe geführt? Dann können Sie kein E-Visum beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Botschaft von Indien.

  • Muss ich für meinen Visumantrag die Botschaft oder das Konsulat besuchen?

    In der Regel ist es für die Beantragung eines Visums nicht erforderlich, eine Botschaft oder ein Konsulat von Indien aufzusuchen. Denn die meisten Reisenden können das Visum online beantragen. Die Online-Antragstellung besteht aus dem Ausfüllen eines digitalen Formulars und dem Hochladen einiger Dokumente. Auch die Zahlung erfolgt online. Wenn Ihr Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie das Visum per E-Mail (im PDF-Format). So kann der Antrag vollständig von zu Hause aus erledigt werden.

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    Für die Online-Antragstellung gilt jedoch eine Reihe von Voraussetzungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig, bevor Sie einen Antrag einreichen.

  • Ich habe eine PIO-Karte oder eine OCI-Karte. Brauche ich trotzdem ein Visum?

    Nein. Wenn Sie eine gültige PIO- oder OCI-Karte besitzen, benötigen Sie kein Visum. In diesem Fall müssen Sei bei der Ankunft in Indien lediglich einen gültigen Reisepass und Ihre PIO- oder OCI-Karte vorlegen.

  • Ich möchte eine besondere Region in Indien besuchen. Was sollte ich dabei beachten?

    Im Nordosten Indiens gibt es eine Reihe von geschützten Regionen. Für den Besuch dieser Regionen ist in den meisten Fällen eine Sondergenehmigung erforderlich, die sogenannte Restricted Area Permit (RAP) oder Protected Area Permit (PAP). Zusätzlich zu dieser Genehmigung muss man immer ein Visum für Indien haben. Es handelt sich um die folgenden Regionen:

    • Arunachal Pradesh
    • Himachal Pradesh
    • Jammu und Kashmir
    • Rajasthan
    • Sikkim
    • Uttarakhand
    • Manipur
    • Mizoram
    • Nagaland

    Für Reisen zu den Inselgruppen der Andamanen und Nikobaren ist normalerweise keine Sondergenehmigung mehr nötig. Weitere Informationen über die erforderlichen Genehmigungen finden Sie in dem Artikel über diese Sonderregionen in Indien.

  • Wird das Coronavirus meine Reisepläne beeinträchtigen?

    Indien hat seine Corona-Schutzmaßnahmen mehrfach geändert. Es empfiehlt sich, die aktuelle Situation in Bezug auf das Coronavirus in Indien sowohl rechtzeitig im Voraus als auch kurz vor Ihrer Abreise zu überprüfen.

Fragen über die Online-Antragstellung

  • Wie kann ich ein Visum für Indien online beantragen?

    Das Visum Indien ist ein sogenanntes E-Visum, d. h. die Antragstellung erfolgt online. Sie füllen das Antragsformular online aus, reichen die erforderlichen Dokumente online ein und begleichen auch die Kosten online. Nach der Erteilung erhalten Sie Ihr Visum in digitaler Form. Das Antragsverfahren besteht aus den folgenden Schritten.

    1. Antragsformular ausfüllen
    Zunächst müssen Sie das Antragsformular für das Visum Indien ausfüllen. Tragen Sie in diesem Formular Ihre Kontakt- und Reisedaten sowie Ihre persönlichen Daten ein. Es ist wichtig, dass alle Angaben sorgfältig eingegeben werden, um Fehler zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Reisepassdaten. Sie können mehrere Reisende zu einem Antrag hinzufügen, indem Sie auf den Button „Reisende/-n hinzufügen” klicken.

    Antragsformular für das Visum Indien öffnen

    2. Zahlung vornehmen
    Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, haben Sie die Möglichkeit, die eingegebenen Daten noch einmal zu überprüfen. Bitte tun Sie dies sorgfältig. Anschließend können Sie die Zahlung vornehmen. Sie können die Kosten für das Visum mit verschiedenen Zahlungsmethoden begleichen. Lesen Sie mehr dazu unter der Frage „Wie viel kostet das Visum für Indien?”.

    3. Dokumente einreichen
    Um Ihren Antrag zu vervollständigen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen einreichen. Dies geschieht in einer sicheren Online-Plattform. Sie müssen für jede/-n Reisende/-n ein Lichtbild und eine Kopie des Reisepasses hochladen. Geschäftsreisende müssen außerdem eine Visitenkarte und ein Einladungsschreiben einreichen. Weitere Informationen zu den Bedingungen, die diese Dokumente erfüllen müssen, finden Sie in der Antwort auf die Frage „Welche Daten und Dokumente benötige ich?”.

    Nach der Einreichung der Unterlagen ist Ihr Antrag vollständig. Ein/-e Mitarbeiter/-in von VisumBeantragen.at prüft dann, ob der Antrag vollständig ist und ob die eingereichten Daten und Dokumente den Voraussetzungen entsprechen. Kleine Fehler können oft sofort korrigiert werden, aber in manchen Fällen ist es notwendig, dass Sie selbst Ihre Daten ändern oder neue Dokumente einreichen. In diesem Fall werden Sie so bald wie möglich kontaktiert, damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann.

    Beantragen Sie sofort Ihr E-Visum für Indien

  • Wann sollte ich meinen Visumantrag einreichen?

    Es wird empfohlen, Ihren Visumantrag einzureichen, sobald Sie Ihre Reise nach Indien und eine erste Übernachtung gebucht haben. Es ist ratsam, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Die Bearbeitungszeiten können nämlich nicht garantiert werden, und außerdem sorgt der frühzeitige Erhalt eines Visums in der Regel für eine entspanntere Reiseplanung.

    Im Antragsformular müssen Sie eine erste Übernachtungsadresse sowie Ihren Ankunfts- und Abreiseort angeben. Wissen Sie noch nicht, wo Sie in Indien ankommen oder von wo aus Sie das Land wieder verlassen werden? Oder sind Sie sich noch nicht sicher, wo Sie übernachten werden? Dann können Sie das Visum trotzdem im Voraus beantragen. Sie dürfen nämlich vom ausgefüllten Übernachtungs- bzw. Ankunfts- und Abreiseort abweichen. Solange diese Aspekte Ihrer Reisepläne den Voraussetzungen entsprechen, brauchen Sie niemanden über Änderungen dieser Reiseinformationen zu informieren. Sind Sie sich noch nicht sicher, wann Sie in Indien ankommen werden? Solange Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums in Indien ankommen, brauchen Sie nicht genau zum im Antragsformular angegebenen Datum im Land einzutreffen.

    Beantragen Sie hier das Visum Indien

    Beantragen Sie Ihr Visum weit im Voraus? Kein Problem. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag dann möglicherweise zurückgestellt wird. Das 30-Tage-Visum wird zum Beispiel nie früher als 21 Tage vor dem voraussichtlichen Einreisedatum erteilt. Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr werden frühestens 120 Tage vor der Abreise erteilt. Damit ist gewährleistet, dass die Gültigkeit Ihres Visums zum Zeitpunkt Ihrer Reise noch nicht abgelaufen ist.

  • Welche Daten und Dokumente benötige ich?

    Um ein Visum für Indien zu beantragen, müssen Sie ein digitales Formular ausfüllen, die Gebühr bezahlen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Daten und Dokumente zur Hand haben, damit Sie den Antrag schnell und fehlerfrei stellen können. Zum Ausfüllen des Antragsformulars benötigen Sie die folgenden Angaben:

    Kontaktdaten. Hier geben Sie u. a. Ihre E-Mail-Adresse ein.
    Angaben zur Reise. Dies umfasst Ihre Reisedaten sowie Ihren Ankunfts- und Abreiseort. Sie sollten hier auch angeben, welche Orte in Indien Sie besuchen möchten und wo Sie übernachten werden. Sie können diese Reisepläne später noch ändern.
    Angaben zu allen Reisenden. Hier tragen sie die Passdaten und einige persönliche Angaben zu allen Reisenden ein, z. B. Angaben zum Arbeitgeber und die Namen der Eltern.

    Nach der Zahlung der Gebühr müssen die folgenden Dokumente für jede/-n Reisende/-n in digitaler Form vorgelegt werden:

    Ein aktuelles Lichtbild. Dabei kann es sich um ein offizielles Passfoto oder ein selbst erstelltes Foto handeln. Ausschnitte aus dem Reisepass sind jedoch nicht erlaubt. Es ist wichtig, dass das Foto scharf ist, dass das Gesicht vollständig sichtbar ist und dass der/die Reisende direkt in die Kamera schaut. Achten Sie darauf, dass der/die Reisende auf dem Foto keine Kleidung mit einem auffälligen Aufdruck trägt und dass der Hintergrund einfarbig ist.
    Ein Scan oder ein Foto des Reisepasses. Dieses Bild muss scharf und in Farbe sein. Die gesamte Datenseite des Reisepasses muss zu sehen sein. Auch die Unterschrift des/der Reisenden muss sichtbar sein. Achten Sie also darauf, dass kein Teil verdeckt ist (z. B. durch einen Finger). Alle Daten müssen deutlich lesbar sein.

    Geschäftsreisende müssen neben einem Lichtbild und einer Kopie des Reisepasses auch eine Visitenkarte und ein Einladungsschreiben vorlegen. Die Visitenkarte sollte den Namen des/der Reisenden, seine/ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie den Namen des Arbeitgebers enthalten. Haben Sie keine Visitenkarte? Dann können Sie auch einen Screenshot einer E-Mail-Signatur oder eines anderen Dokuments mit den gleichen Daten und ähnlichem Layout verwenden. Das Einladungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten: den Namen des/der Reisenden, den Namen der zu besuchenden Organisation in Indien, sowie den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers im Heimatland.

    Sie reichen die Dokumente nach Zahlung der Gebühr ein. Sie können die Kosten für das Visum online mit Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal, Kreditkarte oder Trustly entrichten.

    Ich habe alle Dokumente zur Hand und möchte den Antrag einreichen

  • Steht in meiner Passnummer die Ziffer 0 (Null) oder der Buchstabe O?

    Ihre Reisepassnummer setzt sich aus Ziffern und Buchstaben zusammen. Es kann manchmal unklar sein, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt. Die Passnummer eines regulären deutschen Reisepasses besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü), und auch niemals die Buchstaben B, D, Q und S. Da in der Reisepassnummer eines regulären deutschen Reisepasses keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt. Bei der Passnummer wird nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden, es spielt also keine Rolle, ob Sie Klein- oder Großbuchstaben eingeben.

    Die Passnummer von deutschen Kinderreisepässen und vorläufigen Reisepässen setzt sich immer aus einem Buchstaben und 7 Ziffern zusammen. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein. In deutschen Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen (und dem Reiseausweis als Passersatz) kann daher ein Selbstlaut vorkommen.

    Die Passnummer von einem österreichischen Reisepass besteht aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. Da in der Reisepassnummer eines regulären österreichischen Reisepasses keinen Buchstaben O vorkommt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Visum für Indien über VisumBeantragen.at einreichen, wird immer geprüft, ob Sie nicht einen Buchstaben O und eine Ziffer 0 vertauscht haben. Wird dieser Fehler bemerkt, wird er immer sofort für Sie korrigiert, damit Sie trotzdem problemlos nach Indien einreisen können.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, wird dieser Fehler nicht korrigiert und ist Ihre Reisegenehmigung möglicherweise ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden und Sie müssen dann ein neues Visum beantragen.

  • Wie viel kostet das Visum für Indien?

    Die Kosten für ein Visum für Indien hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen. Bei VisumBeantragen.at können Sie drei verschiedene Arten von Visa für Indien online beantragen, und zwar folgende:

    • Das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen: 59,95 €
    • Das e-Tourist-Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr: 84,95 €
    • Das e-Business-Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr: 139,95 €

    Das 30-tägige e-Tourist-Visum ist für die meisten Urlaubsreisen geeignet und damit die beliebteste Variante des Visums für Indien. Alle angegebenen Preise verstehen sich pro Person. Für Gruppenanträge gibt es keine Ermäßigung.

    Bei der Beantragung eines Visums über VisumBeantragen.at können Sie eine Reihe optionaler Dienstleistungen in Anspruch nehmen, für die ein Zuschlag erhoben wird. Sie können sich zum Beispiel für einen Eilantrag entscheiden, damit Sie das Visum schneller erhalten. Hierfür wird ein Zuschlag von 17,50 € auf die Visumgebühr erhoben. Sie haben auch die Möglichkeit, die CO₂-Emissionen Ihrer Flüge zu kompensieren und Ihre Reise bei der Botschaft registrieren zu lassen. Die genauen Kosten für diese zusätzlichen Optionen werden im Antragsformular deutlich angegeben.

  • Kann ich ein Visum für eine andere Person beantragen?

    Ja, Sie können auch ein Visum für eine andere Person beantragen. Dazu benötigen Sie allerdings die Zustimmung der betreffenden Person. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu einem Antragsformular hinzuzufügen, sodass Sie mehrere Visumanträge gleichzeitig stellen können. Klicken Sie dazu im Antragsformular auf den Button „Reisende/-n hinzufügen”.

    Im Antragsformular müssen Sie für jede/-n Reisende/-n einige persönliche Daten eintragen. Wenn Sie ein Visum für eine andere Person beantragen, benötigen Sie daher zunächst die Zustimmung dieser Person. Diese Person muss auch bestätigen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind, sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt haben. Beantragen Sie ein Visum für eine/-n Minderjährige/-n? In diesem Fall muss ein Elternteil des minderjährigen Reisenden oder eine andere erziehungsberechtigte Person bestätigen, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Nach dem Einreichen des Visumantrags

  • Wie wird das Visum ausgestellt?

    Sobald Ihr Visumantrag genehmigt ist, erhalten Sie eine E-Mail und eine SMS. In der E-Mail finden Sie eine Anleitung, wie Sie Ihr Visum online herunterladen können. Das Visum wird immer als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie es sofort ausdrucken und für Ihre Reise nach Indien verwenden.

  • Wie sollte ich das Visum auf meine Reise mitnehmen?

    Sie sind verpflichtet, das Visum auszudrucken, da Sie es bei der Ankunft in Indien vorzeigen können müssen. Es empfiehlt sich, das Visum zweimal in Farbe auszudrucken, sodass Sie eine Kopie im Handgepäck und eine Kopie im aufgegebenen Gepäck aufbewahren können. Bewahren Sie zur Sicherheit auch eine digitale Kopie auf Ihrem Smartphone auf.

  • Wie lange dauert es, bis ich mein Visum für Indien erhalte?

    Nach der Einreichung eines Antrags wird das Visum im Durchschnitt innerhalb von 7 Tagen ausgestellt. Bei Eilanträgen wird das Visum im Durchschnitt bereits nach 24 Stunden erteilt. Diese Bearbeitungszeiten beginnen, wenn alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingegangen sind.

    Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Bearbeitungszeiten Durchschnittswerte sind und nicht garantiert werden können. In den meisten Fällen werden die Visa innerhalb dieser durchschnittlichen Zeiträume ausgestellt, aber in Ausnahmefällen kann es zu Verzögerungen kommen, die dazu führen, dass die Bearbeitung der Anträge länger dauert als der Durchschnitt. Gründe für Verzögerungen können technische Probleme, eine hohe Auslastung bei den Ausländerbehörden, Feiertage oder Stichprobenkontrollen durch die indischen Behörden sein. Dies gilt auch für Eilanträge.

    Der Unterschied zwischen einem Eilantrag und einem regulären Visumantrag ist die Geschwindigkeit, mit der VisumBeantragen.at den Antrag bearbeitet. Ein Eilantrag wird immer innerhalb von 24 Stunden, oft sogar innerhalb einer Stunde bearbeitet. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Antrag auf häufige Eingabefehler geprüft und, wenn alles in Ordnung ist, direkt an die indischen Ausländerbehörden weitergeleitet. Die Ausländerbehörden prüfen dann, ob Sie zulässig sind und ob Sie voraussichtlich die Einreisebestimmungen erfüllen werden. VisumBeantragen.at kann in keiner Weise die Bearbeitungsgeschwindigkeit Ihres Antrags durch die indischen Ausländerbehörden beeinflussen.

  • Was kann ich tun, wenn mein Visumantrag länger als erwartet bearbeitet wird?

    Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine E-Mail von VisumBeantragen.at erhalten haben. Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Denn manchmal schickt VisumBeantragen.at eine E-Mail mit wichtigen Informationen über Ihren Visumantrag. Wenn Sie keine Benachrichtigung über den (geänderten) Stand Ihres Antrags erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre persönliche Übersichtsseite. Auf dieser Seite können Sie sich über den Stand Ihres Visumantrags erkundigen. Sie können Ihre Übersichtsseite über den Link in einer der E-Mails, die Sie von VisumBeantragen.at erhalten haben, aufrufen, aber Sie können den Stand Ihres Antrags auch auf der Website einsehen. Auf der persönlichen Übersichtsseite können Sie zudem prüfen, wann es sinnvoll sein kann, sich an den Kundenservice zu wenden.

    Warten Sie auf die Genehmigung eines Antrags innerhalb eines Gruppenantrags?
    Es kommt häufig vor, dass die Visumanträge einzelner Reisender innerhalb eines Gruppenantrags zu unterschiedlichen Zeiten genehmigt werden. Die Anträge werden nämlich immer einzeln geprüft. Zwischen der Erteilung des ersten und des letzten Visums innerhalb eines Gruppenantrags können mehrere Tage liegen. Dies kann z. B. auf eine Stichprobe oder eine besonders hohe Auslastung bei den Ausländerbehörden zurückzuführen sein. Bei Anträgen, die schon länger bearbeitet werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie abgelehnt werden, nicht größer als sonst.

    Möchten Sie die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen?
    Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, ist es nicht mehr möglich, die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen. Der Grund dafür ist, dass Ihr Antrag fast unmittelbar nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen an die indischen Ausländerbehörden weitergeleitet wird. VisumBeantragen.at kann nur begrenzt Einfluss auf die Geschwindigkeit nehmen, mit der die Ausländerbehörden Anträge genehmigen. Außerdem ist es nicht möglich, einen regulären Antrag nachträglich in einen Eilantrag umzuwandeln. Stellen Sie niemals einen zweiten Antrag, um schneller ein Visum zu erhalten. Dies wird nur zu Problemen und (weiteren) Verzögerungen führen.

  • Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, was nun?

    Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie umgehend eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Je nachdem, welches E-Mail-Programm Sie verwenden, kann es auch etwas länger dauern, bis Sie diese Bestätigung erhalten. Kontrollieren Sie auch immer Ihren Spam-Ordner. Darüber hinaus ist es ratsam, zu prüfen, ob Sie noch genügend Speicherplatz für neue E-Mails haben.

    Haben Sie nach 24 Stunden noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten und befindet sich diese auch nicht in Ihrem Spam-Ordner? Auf der Kontaktseite erfahren Sie, wie Sie den Stand Ihres Antrags einsehen und ggf. den Kundenservice kontaktieren können.

  • Wie kann ich die Daten in meinem Antrag ändern?

    Haben Sie Ihre Dokumente noch nicht eingereicht?
    Dann können Sie alle Daten noch problemlos ändern. Sie können die Änderungen vornehmen, indem Sie auf eine der E-Mails antworten, die Sie von VisumBeantragen.at erhalten haben. Erklären Sie in der E-Mail, dass Sie die Daten in Ihrem Antrag ändern möchten. Geben Sie in dieser E-Mail auch Ihre Auftragsnummer, Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.

    Haben Sie Ihre Dokumente bereits eingereicht?
    Ihr Antrag wird fast sofort bearbeitet, sobald die von Ihnen eingereichten Unterlagen (Lichtbild und Reisepass) genehmigt sind. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Ihre Angaben zu ändern. In vielen Fällen ist dies auch nicht notwendig. In der Regel wird ein Antrag mit falschen Daten dennoch genehmigt und somit ein Visum erteilt. Oft, aber nicht immer, können Sie dieses Visum für Ihre Reise nach Indien verwenden. Weitere Informationen darüber, welche Fehler problematisch sind und welche nicht, finden Sie unter der Frage „Die Daten in meinem Visum sind nicht korrekt, was nun?”

  • Die Daten in meinem Visum sind nicht korrekt, was nun?

    Wurde Ihr Antrag genehmigt, aber Sie haben einen Fehler in den Angaben auf Ihrem Visum gefunden? Das muss nicht immer ein Problem sein, aber es gibt einige Fehler, die dazu führen, dass das Visum ungültig wird.

    Haben sich Ihre Kontaktdaten, Ihre Reisepläne oder Ihr Beruf geändert? Oder sind andere Angaben, die Sie im Antragsformular gemacht haben, die aber nicht auf dem Visum aufgeführt sind, nicht mehr korrekt?
    In all diesen Fällen können Sie das Visum problemlos für Ihre Reise nach Indien verwenden. Sie können innerhalb der auf dem Visum angegebenen Gültigkeitsdauer nach Indien reisen. Sie können über alle auf dem Visum angegebenen Flug- und Seehäfen ein- und ausreisen. Die Ausreise aus Indien ist auch über einige weitere Flug- und Seehäfen sowie über Grenzübergänge auf dem Landweg möglich, sofern der Grenzübergang einen Kontrollpunkt hat.

    Ist Ihr Name auf dem Visum falsch?
    Ihr Name sollte auf dem Visum immer in der gleichen Schreibweise wie im maschinenlesbaren Teil Ihres Reisepasses angegeben sein. Daher kann die Schreibweise Ihres Namens auf dem Visum von der normalen Schreibweise Ihres Namens abweichen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Name Sonderzeichen, Akzente oder Umlaute (wie ä, ö, ü, ß, é oder ç) enthält. Überprüfen Sie also, ob Ihr Name auf dem Visum genau so geschrieben ist, wie er unten auf der Datenseite Ihres Reisepasses in den beiden Zeilen mit den zahlreichen „<<<" Zeichen steht. Wenn die Schreibweise übereinstimmt, dann ist Ihr Name auf dem Visum richtig geschrieben. Wenn jedoch die Schreibweise Ihres Namens auf dem Visum nicht mit der Schreibweise im maschinenlesbaren Teil Ihres Reisepasses übereinstimmt, ist Ihr Name falsch geschrieben und ist das Visum nicht gültig.

    Ist Ihre Passnummer oder Staatsangehörigkeit falsch?
    Wenn eine dieser Angaben in Ihrem Visum nicht mit denen in Ihrem Reisepass übereinstimmt, ist Ihr Visum ungültig. Haben Sie das Visum mit einem alten Reisepass beantragt und verwenden Sie für Ihre Reise nach Indien einen neuen Pass? Dann können Sie das Visum weiterhin verwenden. Nehmen Sie in diesem Fall das Visum, Ihren alten und Ihren neuen Reisepass mit auf Ihre Reise.

    Ist die Gültigkeitsdauer des Visums falsch?
    Die Gültigkeitsdauer ist der Zeitraum zwischen den unter Date of issue und Date of expiry aufgeführten Daten. Sie können während dieses gesamten Zeitraums nach Indien einreisen. Bei einem 30-Tage-Visum ist das Datum unter Date of expiry of ETA der letzte Tag, an dem Sie nach Indien einreisen dürfen. Bei der Ankunft in Indien wird ein Stempel in Ihren Reisepass angebracht. Ab diesem Datum dürfen Sie sich immer höchstens 30 Tage im Land aufhalten. Es ist nicht möglich, nach dem Ablaufdatum Ihres Visums nach Indien einzureisen.

    Ist Ihr Visum aufgrund eines Fehlers ungültig?
    Nach der Erteilung des Visums ist es nicht mehr möglich, Fehler zu korrigieren. In diesem Fall ist die Beantragung eines neuen Visums für Indien die einzige Lösung. Mit dem neuen Antrag werden alle zuvor erteilten Visa überschrieben.

    Beantragen Sie gleich ein neues Visum Indien

  • Kann ich meinen Visumantrag noch stornieren?

    Sie können Ihren Visumantrag stornieren, bis er von den indischen Ausländerbehörden bearbeitet wird. Dies geschieht fast sofort, nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben und diese von VisumBeantragen.at genehmigt wurden. Danach können Sie Ihren Antrag nicht mehr stornieren.

    Es gibt weder eine Bedenkzeit noch eine Widerrufsfrist. Der Grund dafür ist, dass die meisten Reisenden ihr Visum so schnell wie möglich erhalten möchten. Dies ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Sie haben diesen Bedingungen zugestimmt, als Sie Ihren Visumantrag eingereicht haben.

  • Wo finde ich die Rechnung für meinen Visumantrag?

    Unmittelbar nach der Einreichung Ihres Antrags können Sie auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite eine Quittung herunterladen. Dies ist eine Bestätigung, dass die Zahlung erfolgt ist, aber keine Rechnung. Die MwSt-Rechnung kann erst dann heruntergeladen werden, wenn Ihr Antrag vollständig bearbeitet wurde. Ab dem Zeitpunkt können Sie die Rechnung von Ihrer persönlichen Übersichtsseite herunterladen.

    Den Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite finden Sie u. a. in der E-Mail, die Sie nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten. Sie können die Rechnung herunterladen, indem Sie oben auf der Seite auf „Rechnung: herunterladen” klicken.

  • Mein Visumantrag wurde abgelehnt, was nun?

    Es kommt selten vor, dass ein Visumantrag für Indien abgewiesen wird. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist der erste Schritt, den Grund für die Ablehnung herauszufinden. Dies ist jedoch nicht immer einfach, da die indischen Ausländerbehörden normalerweise keinen Grund dafür nennen. In den meisten Fällen Regel hat eine Ablehnung eine der folgenden Ursachen:

    • Sie haben das Formular (wissentlich oder unwissentlich) falsch ausgefüllt.
    • Ihre Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen.
    • Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen für das E-Visum Indien.
    • Sie haben nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß auf eine Anfrage der Ausländerbehörden geantwortet.
    • Die Ausländerbehörden haben Grund zu der Annahme, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung in Indien darstellen könnten.

    Wenn Sie wissen, dass Ihr Antrag wegen eines falsch ausgefüllten Antragsformulars oder wegen fehlerhafter Unterlagen abgelehnt wurde, stehen die Chancen gut, dass ein neuer Antrag genehmigt wird. Wenn Sie nicht wissen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde, hat es in der Regel wenig Sinn, einen neuen Visumantrag zu stellen. Denn dann ist es sehr wahrscheinlich, dass auch der neue Antrag abgelehnt wird. Wenden Sie sich in diesem Fall an die indische Botschaft, um herauszufinden, ob Sie für eine andere Art von Visum infrage kommen.

    Jetzt einen neuen Visumantrag einreichen

  • Kann ich die Gültigkeitsdauer meines Visums verlängern?

    Es ist möglich, die Gültigkeitsdauer des Visums für Indien zu verlängern, aber nicht über VisumBeantragen.at. Sie können einen Verlängerungsantrag nur über einen Foreigners Registration Officer (FRO) oder einen Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) stellen. Dies kann entweder online oder in einem Büro in Indien geschehen.

    Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass ein Antrag auf eine Visumverlängerung genehmigt wird. Daher empfiehlt es sich, bereits vor Ihrer Reise ein Visum mit einer ausreichenden Gültigkeit zu beantragen. Sie können Indien auch für einen kurzen Zeitraum verlassen und vom Ausland aus einen neuen Visumantrag stellen. Sobald dieser Antrag genehmigt ist, können Sie mit dem neuen Visum sofort wieder nach Indien reisen. Auch bei einer zweiten Reise sollten Sie alle Voraussetzungen für Reisen nach Indien beachten.

Sonstige Fragen zum Visum Indien

  • Ich reise mit Kindern, worauf muss ich achten?

    Bei Reisen mit Minderjährigen gilt es, eine Reihe von Regeln zu beachten. Zuallererst sollten Sie wissen, dass Reisende aller Altersgruppen, einschließlich Kinder und Babys, einen eigenen Reisepass und ein eigenes Visum benötigen.

    Wenn nicht beide Elternteile oder nicht alle erziehungsberechtigten Personen mit einem/-r Minderjährigen reisen, müssen einige Sondervorschriften zur Verhinderung von Entführungen beachtet werden. In diesem Fall muss der/die Minderjährige eine schriftliche Erklärung mitbringen, dass er/sie die betreffende Reise antreten darf. Diese Bestätigung muss von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Darüber hinaus wird empfohlen, dass das Kind Kopien der Ausweispapiere aller Erziehungsberechtigten mitbringt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Auswärtigen Amts.

  • Ist ein genehmigtes Visum eine Garantie, dass ich nach Indien einreisen darf?

    Die Erteilung eines Visums ist keine Garantie dafür, dass Sie tatsächlich nach Indien einreisen dürfen. Bei der Ankunft werden alle Reisenden erneut kontrolliert. Sollten bei dieser Grenzkontrolle Unklarheiten festgestellt werden, können Sie einer gründlicheren Kontrolle unterzogen werden. Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie nicht alle Voraussetzungen Ihres Visums erfüllen oder dass Sie eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung in Indien darstellen, kann Ihnen die Einreise verweigert werden. In der Praxis geschieht dies jedoch nur in äußerst seltenen Fällen. Die meisten Reisenden mit einem gültigen Visum können ohne Probleme nach Indien einreisen.

  • Welche Impfungen werden für eine Reise nach Indien empfohlen?

    Die Informationen auf dieser Seite wurden nicht von einem Arzt verfasst. Es ist immer ratsam, Ihren Arzt über die empfohlenen Impfungen und/oder Medikamente in Ihrer Situation zu befragen. Dies liegt daran, dass die Empfehlungen von Person zu Person variieren und von Ihren genauen Reiseplänen abhängen können.

    Im Allgemeinen gibt es keine Pflichtimpfungen für eine Reise nach Indien, es sei denn, Sie waren vor Ihrer Reise nach Indien in einem Land, in dem Gelbfieber vorkommt. In diesem Fall ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch. Zudem werden für Reisen nach Indien generell Impfungen gegen DTP, Hepatitis A und MMR empfohlen.

  • Ich möchte Medikamente nach Indien mitnehmen. Worauf muss ich achten?

    Die Mitnahme von Medikamenten nach Indien ist erlaubt, erfordert aber in manchen Fällen ein Medikamentenzertifikat. Dieses muss von einem Arzt unterzeichnet sein. Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte können Sie überprüfen, für welche Medikamente eine Bescheinigung erforderlich ist und wie Sie diese erhalten.

  • Wie funktioniert die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland?

    Das Auswärtige Amt ermöglicht es Ihnen, Ihre Reisepläne mit den Behörden zu teilen. Wenn Sie dies tun, können die deutschen Behörden während Ihrer Reise in Indien mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie vor Sicherheitsrisiken zu warnen oder Ratschläge zu erteilen. Im Krisenfall ist dies besonders wichtig. Während der Corona-Krise wurden Reisende beispielsweise auf diese Weise über Rückholflüge informiert.

    So können Sie Ihre Reise registrieren
    Sie können Ihre Reise selbst auf der Website des Auswärtigen Amts anmelden. Sie können die Elektronische Erfassung aber auch gleichzeitig mit Ihrem Visumantrag einreichen. In diesem Fall müssen Sie die gleichen Angaben nicht noch einmal machen und sparen so viel Zeit. Die Option, Ihre Reise bei den deutschen Auslandsvertretungen registrieren zu lassen, finden Sie im Antragsformular für das Visum Indien.

    Ist die Elektronische Erfassung verpflichtend?
    Die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland ist völlig unabhängig vom Visum für Indien. In den allermeisten Fällen ist für eine Reise nach Indien ein Visum erforderlich. Die Visumanträge werden von den indischen Ausländerbehörden geprüft. Die Elektronische Erfassung ist nicht erforderlich und wird beim Auswärtigen Amt eingereicht.

  • Wie funktioniert der CO₂-Ausgleich über VisumBeantragen.at?

    Im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, die CO₂-Emissionen Ihrer Hin- und Rückflüge aus Indien zu kompensieren. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, zahlen Sie einen Beitrag, der in vollem Umfang VCS-zertifizierten Klimaprojekten zugutekommt. VCS ist einer der zuverlässigsten Zertifizierer von Klimaprojekten und berechnet genau, welche Investitionen nötig sind, um eine bestimmte Menge an CO₂-Emissionen zu speichern oder einzusparen. VisumBeantragen.at investiert den Beitrag für den CO₂-Ausgleich beispielsweise in Projekte zur Entwicklung nachhaltiger Energiequellen.

    Die Höhe des Beitrags, den Sie für den CO₂-Ausgleich zahlen, wird auf der Grundlage der CO₂-Emissionen von Direktflügen in der Economy-Klasse berechnet. Der CO₂-Ausgleich ermöglicht es Ihnen also, völlig klimaneutral nach Indien zu reisen. Lesen Sie im folgenden Artikel mehr über den CO₂-Ausgleich über VisumBeantragen.at .

  • Wie werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

    Auf dieser Website werden viele personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören auch sensible personenbezogene Daten, wie Passnummern, Identitätsnummern und Lichtbilder. Sie erwarten zu Recht, dass das mit Sorgfalt geschieht.

    VisumBeantragen.at garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO / GDPR) verarbeitet und geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden nur über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden zudem sofort gelöscht, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. VisumBeantragen.at hat seine Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und überprüfen lassen.

    Ihre persönlichen Daten werden nur zur Ausführung der Dienstleistungen zur Beantragung eines Visums für Indien gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere geschäftliche Zwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen mit Risiken verbunden. Um ein Visum für Indien zu erhalten, müssen Ihre personenbezogenen Daten an verschiedene Regierungsbehörden weitergegeben werden, die beurteilen, ob Sie ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen und ob Ihr Antrag genehmigt wird. VisumBeantragen.at hat keinen Einfluss auf diese Regierungsbehörden und kann daher auch nicht kontrollieren, wie diese mit Ihren persönlichen Daten umgehen. Mehr dazu lesen Sie in der Datenschutzerklärung.

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VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,55 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.