Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 20.03.2019 | ±3 Minuten Lesezeit

Indien hat einige Regionen, die besonders geschützt sind. Dies betrifft einige Regionen im Norden und Nordosten des Landes, die Andaman Inseln und die Nikobar Inseln. Ausländer/-innen, die diese Regionen besuchen möchten, brauchen eine besondere Genehmigung. Hier erfahren Sie, welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, bevor Sie in diese Sonderregionen in Indien reisen.

Restricted Areas: Andamanen, Nikobaren und Sikkim

Einige Regionen in Indien haben einen Restricted Area-Status. Das betrifft die Andaman Inseln, die Nikobar Inseln und einen Teil von Sikkim. Reisende müssen eins sogenanntes Restricted Area Permit (RAP) beantragen, um in diese Regionen reisen zu dürfen.

Für Reisen in einen Teil von Sikkim ist eine RAP weiterhin verpflichtend. Gangtok, Rumtek, Phodang und Remayangtse sind die für Touristen interessanten Orte, die unter diese Regelung fallen. Reisende können diese Genehmigung bei der Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen oder bei verschiedenen Büros in Indien, z. B. einem Foreigners Regional Registration Office (FRRO) oder dem Polizeibüro in Gangtok, Sikkim. Möchten Sie in einen anderen Teil von Sikkim reisen? Dann brauchen Sie ein Protected Area Permit (PAP).

Protected Ares: Manipur, Mizoram und Nagaland

Bestimmte Regionen in Indien haben die Protected Area-Status. Das gilt unter anderem für Manipur, Mizoram und Nagaland. Seit Dezember 2024 muss für eine Reise in diese Regionen wieder ein Protected Area Permit (PAP) beantragt werden. Afghanische, chinesische und pakistanische Staatsangehörige benötigen die Erlaubnis des indischen Innenministeriums, um in diese Regionen reisen zu dürfen.

Sonstige Protected Areas in Indien

Indien hat einige Protected Areas im Norden und Nordosten des Landes. Diese Gebiete entlang der Grenze mit Bhutan, China, Pakistan und Myanmar werden geschützt, um Konflikte zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen in diesen Grenzgebieten zu vermeiden. Neben eines enormen kulturellen Reichtums haben diese Gebiete auch atemberaubende Landschaften, mit unangetasteter Natur und wunderschönen Gebirgen. Die Regierung Indiens möchte den Tourismus in diesen Regionen fördern, ohne die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung zu gefährden. Für einen Besuch an diese Regionen müssen Reisende mit einem indischen Reisepass ein Inner Line Permit beantragen. Ausländische Reisende benötigen ein Protected Area Permit (PAP).

Reisen nach Protected Areas Indiens

Internationale Reisende, die die folgenden Regionen im Norden und Nordosten Indiens besuchen möchten, brauchen ein Protected Area Permit:

  • Arunachal Pradesh
  • Teile von Himachal Pradesh
  • Teile von Jammu und Kashmir
  • Manipur
  • Mizoram
  • Nagaland
  • Teile von Rajasthan
  • Sikkim (zum Teil Protected Area und zum Teil Restricted Area)
  • Teile von Uttarakhand


Möchten Sie in diese Regionen reisen? Touristische Reisen sind prinzipiell erlaubt, aber verlangen eine besondere Vorbereitung. Sie müssen mit dem Flugzeug in der Region landen. Der größte internationale Flughafen in der Region ist der Guwahati (Dispur) Airport. Im Allgemeinen ist zu empfehlen, die Reise über eine registrierte Reiseagentur zu buchen, da es für individuelle Reisende sehr schwierig ist, eine Genehmigung zu erhalten. Wenn Sie Ihre Reise über eine Reiseagentur buchen, trägt die Agentur die Verantwortlichkeit für das Beantragen der entsprechenden Genehmigungen.

Möchten Sie dennoch individuell reisen und/oder ist Ihr Reisezweck nicht touristisch? In dem Fall können Sie den Antrag für eine PAP bei der Botschaft oder dem Konsulat von Indien in Ihrem Heimatland einreichen. Es ist zu empfehlen, dies weit im Voraus an Ihre Abreise zu erledigen, am besten sofort, nachdem Sie Ihren Visumantrag für Indien eingereicht haben. Die genauen Regeln unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesstaaten. Im Allgemeinen gilt, dass nur Gruppen von mindestens 2 oder 4 Personen infrage kommen, die bereits über einen klaren Reiseplan verfügen. Sie müssen zudem einen Ankunfts- und Abreiseort angeben. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich, diese Pläne zu ändern.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 36,40 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.