Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 20.03.2019 | ±3 Minuten Lesezeit

Indien hat einige Regionen, die besonders geschützt sind. Dies betrifft einige Regionen im Nordosten des Landes, die Andaman Inseln und die Nikobar Inseln. Ausländer, die diese Regionen besuchen möchten, brauchen eine besondere Genehmigung. Hier erfahren Sie, welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, bevor Sie in diese Sonderregionen in Indien reisen.

Restricted Areas: Andamanen, Nikobaren und Sikkim

Einige Regionen in Indien haben einen “Restricted Area” Status. Das betrifft die Andaman Inseln, die Nikobar Inseln und einen Teil von Sikkim. Früher musste eine “Restricted Area Permit” (RAP) beantragt werden, um die Andamanen und Nikobaren zu besuchen, aber seit 2018 ist das nicht mehr notwendig. Seitdem dürfen Reisende 29 bewohnte und 11 unbewohnte Inseln besuchen, ohne vorher eine Genehmigung beantragen zu müssen. Ein gültiges Visum für Indien ist ausreichend. Für Reisen in einen Teil von Sikkim ist eine RAP weiterhin verpflichtend. Gangtok, Rumtek, Phodang und Remayangtse sind die für Touristen interessanten Orte, die unter diese Regelung fallen. Reisende können diese Genehmigung bei der Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen oder bei verschiedenen Büros in Indien, z. B. einem Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) oder dem Polizeibüro in Gangtok, Sikkim. Möchten Sie in einen anderen Teil von Sikkim reisen? Dann brauchen Sie eine “Protected Area Permit” (PAP).

Reisen nach Manipur, Mizoram und Nagaland

Für Reisen nach Manipur, Mizoram und Nagaland ist es seit 2011 nicht mehr verpflichtend, eine RAP oder eine PAP zu beantragen. Diese Regelung gilt vorläufig bis einschließlich dem 31. Dezember 2022. Internationale Reisende dürfen in diese Gebiete reisen, wenn Sie über ein gültiges Visum Indien verfügen. Die Reise muss jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft beim “Foreigners Registration Officer” (FRO) der besuchten Region angemeldet werden. Reisende mit der Staatsangehörigkeit von Afghanistan, China oder Pakistan brauchen eine Genehmigung des indischen Innenministeriums, um in diese Regionen reisen zu dürfen.

Protected Areas im Nordosten Indiens

Indien hat einige “Protected Areas” im Nordosten des Landes. Diese Gebiete entlang der Grenze mit Bhutan, China und Myanmar werden geschützt, um Konflikte zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen in diesen Grenzgebieten zu vermeiden. Neben eines enormen kulturellen Reichtums haben diese Gebiete auch atemberaubende Landschaften, mit unangetasteter Natur und wunderschönen Gebirgen. Die Regierung Indiens möchte den Tourismus in diesen Regionen fördern, ohne die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung zu gefährden. Für einen Besuch an diese Region müssen Reisende mit einem indischen Reisepass eine “Inner Line Permit” beantragen und ausländische Reisende benötigen eine “Protected Area Permit” (PAP).

Reisen in den Nordosten Indiens

Internationale Reisende, die die folgenden Regionen im Nordosten Indiens besuchen möchten, brauchen eine “Protected Area Permit”:

  • Teile von Arunachal Pradesh
  • Teile von Himachal Pradesh
  • Teile von Jammu en Kashmir
  • Teile von Rajasthan
  • Ganz Sikkim (zum Teil “Protected Area” und zum Teil “Restricted Area”)
  • Teile von Uttarakhand


Möchten Sie an einen dieser Orte reisen? Touristische Reisen sind prinzipiell erlaubt, aber verlangen eine besondere Vorbereitung. Sie müssen mit dem Flugzeug in der Region landen. Der größte internationale Flughafen in der Region ist der Guwahati (Dispur) Airport. Im Allgemeinen ist zu empfehlen, die Reise über eine registrierte Reiseagentur zu buchen, da es für individuelle Reisende sehr schwierig ist, eine Genehmigung zu erhalten. Wenn Sie Ihre Reise über eine Reiseagentur buchen, trägt die Agentur die Verantwortlichkeit für das Beantragen der entsprechenden Genehmigungen.

Möchten Sie dennoch individuell reisen und/oder ist Ihr Reisezweck nicht touristisch? In dem Fall können Sie den Antrag für eine PAP bei der Botschaft oder dem Konsulat von Indien in Ihrem Heimatland einreichen. Es ist zu empfehlen, dies weit im Voraus an Ihre Abreise zu erledigen, am besten sofort, nachdem Sie Ihren Visumantrag für Indien eingereicht haben. Die genauen Regeln unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesstaaten. Im Allgemeinen gilt, dass nur Gruppen von mindestens 2 oder 4 Personen infrage kommen, die bereits über einen klaren Reiseplan verfügen. Sie müssen zudem einen Ankunfts- und Abreiseort angeben. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich, diese Pläne zu ändern.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,90 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.