Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 12.02.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Indien bietet unterschiedliche E-Visa für Geschäftsreisen an. Reisende, die für einen Firmenbesuch, einen Messebesuch oder die Lieferung von Diensten oder Produkten nach Indien reisen, können das e-Business Visum verwenden. Reisende, die an einer Konferenz, einem Workshop oder einem Seminar teilnehmen möchten, benötigen ein e-Conference Visum.

Das e-Business Visum für die meisten Geschäftsreisen

Das e-Business Visum ist für verschiedene geschäftliche Tätigkeiten in Indien geeignet. Man darf mit diesem Visum unter anderem an Tagungen teilnehmen, Geschäftspartner/-innen besuchen, Verhandlungen führen, an Handelsmessen teilnehmen oder Personal in Indien anwerben. Mit einem e-Business Visum darf man zudem Produkte liefern und installieren, sowie Dienstleistungen erbringen. Die meisten Reisenden, die aus geschäftlichen Zwecken nach Indien reisen, können daher das e-Business Visum verwenden. Das ist das Geschäftsvisum für Indien, das am einfachsten beantragt werden kann.

Keine Konferenzen mit dem e-Business Visum

Mit dem e-Business Visum darf man jedoch nicht an Konferenzen, Workshops oder Seminaren in Indien teilnehmen. Für diese Tätigkeiten haben die indischen Behörden nämlich ein spezielles E-Visum eingeführt: das e-Conference Visum. Früher durfte man mit einem e-Business Visum noch an Konferenzen in Indien teilnehmen, die nicht durch die indische Regierung organisiert wurden. Mittlerweile ist jedoch auch für die Teilnahme an einer Konferenz, die von Privatpersonen oder Unternhemen organisiert wird, ein e-Conference Visum erforderlich.

Voraussetzungen und Gültigkeit des e-Conference Visums

Während das e-Business Visum ein Jahr gültig ist und mehrere Aufenthalte von jeweils 180 Tagen in Indien gestattet, ist das e-Conference Visum nur 30 Tage gültig. Das e-Conference Visum ist zudem ein Single-Entry-Visum, weshalb es nur für eine Einreise nach Indien verwendet werden darf. Die Gültigkeitsdauer von 30 Tagen beginnt am Tag der Einreise nach Indien.

Abgesehen vom Reisezweck, für den das Visum verwendet werden darf, gelten für das e-Conference Visum dieselben Voraussetzungen wie für das e-Business und e-Tourist Visum Indien. Reisende dürfen über eine begrenzte Anzahl an Flug- und Seehäfen in das Land einreisen, die von den indischen Behörden festgelegt wurden. Der Reisepass muss bei der Einreise nach Indien noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Außerdem müssen Reisende nachweisen können, über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise nach und den Aufenthalt in Indien zu verfügen, etwa durch einen (digitalen) Kontoauszug. Darüber hinaus müssen Reisende den Grenzschutzbehörden glaubhaft machen können, dass sie das Land auch wieder verlassen werden, etwa durch das Vorlegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

Erforderliche Dokumente für das e-Conference Visum

Für den Antrag eines e-Conference Visums müssen andere Dokumente eingereicht werden als für den Antrag eines e-Business Visums. Für das e-Business Visum müssen eine Passkopie, ein Lichtbild, eine Visitenkarte und ein Einladungsschreiben des Unternehmens eingereicht werden, das in Indien besucht wird. Für das e-Conference Visum müssen einige andere Dokumente hochgeladen werden. Reisende, die ein e-Conference Visum beantragen möchten, müssen, zusätzlich zu einer Passkopie und eines Lichtbilds, auch eine Einladung des/der Veranstalters/-in der Konferenz einreichen, an dem sie teilnehmen werden. Außerdem muss beim indischen Außenministerium eine spezielle Genehmigung (Political Clearance) beantragt werden.

Reisende mit der Staatsangehörigkeit Afghanistans, Pakistans oder Sudans und Staatenlose müssen beim indischen Außenministerium eine zusätzliche Erlaubnis für die Teilnahme an der Veranstaltung beantragen, die sogenannte Event Clearance. Diese Erlaubnis ist auch für Reisende aus allen anderen Ländern erforderlich, die an einer Konferenz, einem Workshop oder einem Seminar in einer besonderen Region Indiens teilnehmen möchten. Diese Regionen werden als Restricted Areas oder Protected Areas gekennzeichnet. Dazu gehören Teile von Jammu, Kashmir, Himachal Pradesh, Rajasthan und Uttarakhand, die gesamten Staaten Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Sikkim sowie das Territorium der Andamanen und Nikobaren.

Wenn Sie nicht an einer Konferenz, einem Workshop oder einem Seminar teilnehmen werden, sondern zu anderen geschäftlichen Zwecken nach Indien reisen, benötigen Sie kein e-Conference Visum, sondern ein e-Business Visum.

Hier beantragen Sie das Visum für Ihre Geschäftsreise nach Indien

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.