Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 23.01.2023 | ±4 Minuten Lesezeit

Die eTA-Reisegenehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen für Dienstreisen nach Kanada verwendet werden. Für Tätigkeiten, die mit dem Arbeiten zu tun haben, ist jedoch ein Geschäftsvisum, Work Permit oder Study Permit erforderlich. Zudem hat Kanada einige Programme, mit denen junge Erwachsene aus einigen Ländern nach Kanada reisen dürfen, um dort zu leben und zu arbeiten (International Experience Canada, IEC).

Dienstreisen sind oft mit einer eTA möglich

Solange Reisende alle Voraussetzungen für eine Reise mit der eTA Kanada erfüllen, können sie die Reisegenehmigung für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Transit in Kanada verwenden. Man darf in manchen Fällen also auch in Kanada arbeiten, ohne dafür ein spezielles Visum oder eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen zu müssen.

Einreisebestimmungen für Dienstreisen mit einer eTA

Reisen mit einer eTA dürfen in keinem Fall mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate dauern. Das gilt also auch für alle geschäftlichen Reisen mit einer eTA Kanada. Außerdem dürfen Sie mit einer eTA kein Dienstverhältnis mit einem Unternehmen oder einer Organisation in Kanada eingehen.

Für ein Geschäftstreffen in Kanada sollten Sie immer einen Einladungsbrief mitnehmen und zur Sicherheit sollten Sie auch eine Erklärung von Ihrem eigenen Arbeitgeber mitführen. Das gilt nicht nur für die Einreise mit einer eTA, sondern für die Einreise mit einer Work Permit oder Geschäftsvisum. Außerdem wird Ihnen empfohlen, dafür zu sorgen, dass Ihre geschäftliche Kontaktperson in Kanada zum Moment Ihrer Einreise in das Land telefonisch erreichbar ist.

Erlaubte geschäftliche Tätigkeiten mit einer eTA

Die eTA darf für das Ausüben verschiedener Berufe, verwendet werden, unter anderem von Journalisten/-innen, Filmcrews, Richtern/-innen, Athleten/-innen, Trainern/-innen, Musiker/-innen und andere Künstler/-innen. Unter Umständen dürfen auch Gastredner/-innen und Akademiker/-innen eine eTA verwenden. Zudem dürfen Reisende mit einer eTA die folgenden Tätigkeiten in Kanada verrichten:

  • einen (potenziellen) Geschäftspartner treffen;
  • eine Messe, Konferenz oder andere geschäftliche Veranstaltung organisieren oder besuchen;
  • Produkte und/oder Dienste kaufen oder verkaufen;
  • Dienstleistungen an kanadische Kunden anbieten;
  • eine Ausbildung oder ein Training für eine Stelle außerhalb Kanadas absolvieren;
  • eine Schulung von Arbeitnehmer/-innen des kanadischen Zweigs des außerhalb von Kanada registrierten Arbeitgebers.

Visum oder eTA für eine Dienstreise nach Kanada?

Für bestimmte Tätigkeiten reicht eine eTA nicht aus. Dazu zählt unter anderem die Ausübung physischer Tätigkeiten. Sie dürfen mit einer eTA daher eine Messe in Kanada besuchen, aber nicht selbst einen Stand auf- oder abbauen. Wenn die eTA nicht für die Tätigkeiten ausreicht, die Sie in Kanada ausüben möchten, dann brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum für Kanada.

Visitor Visa für Dienstreisen und Work Permit

Wenn die geplante Dienstreise oder der/die Dienstreisende nicht alle Voraussetzungen für die eTA erfüllt, kann für die Reise auch ein Visitor Visa beantragt werden. Mit diesem Visum für Kanada dürfen im Allgemeinen dieselben Tätigkeiten ausgeübt werden, wie mit einer eTA. Auch mit dem Besuchsvisum dürfen Sie nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate in Kanada bleiben. Genau wie mit einer eTA, darf man auch mit diesem Visum nicht für einen kanadischen Arbeitgeber arbeiten. Das ist nur mit einer Arbeitserlaubnis (Work Permit) erlaubt.

Study Permit

Reisen Sie nicht geschäftlich nach Kanada, sondern möchten Sie mehr als sechs Monate in Kanada studieren und eventuell einen Nebenjob haben? Dann brauchen Sie eine Studienerlaubnis (Study Permit). Damit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, jedoch nur auf dem Campus. Sowohl bei einer Work Permit als auch bei einer Study Permit erhält der/die Antragsstellende bei der Erteilung automatisch auch eine eTA oder eine andere Einreisegenehmigung, falls man nicht für die eTA infrage kommt.

International Experience Canada

Kanada bietet jungen Erwachsenen zwischen 18 und 30 oder 35 Jahren die Chance, in das Land zu reisen, dort vorübergehend zu wohnen und über eines der drei International-Experience-Canada-Programme (IEC) zu arbeiten. Dafür werden spezielle Work Permits erteilt. Es ist von der Staatsangehörigkeit abhängig, ob man für eines der Programme infrage kommt. Je nach IEC-Programm müssen verschiedene Bestimmungen erfüllt werden.

Working Holiday, Young Professionals und International Co-Op

Deutsche und österreichische Reisende zwischen 18 und 35 bzw. 30 Jahren kommen für das kanadische Working Holiday Program und das Young Professionals-Programm infrage. Schweizer Reisende können sich für das Young Professionals-Programm bewerben. Außerdem besteht das International Co-op-Programm, für das sich Reisende aus allen DACH-Ländern bewerben können, um ein Praktikum in Kanada zu folgen.

Wie bereits erwähnt, erhalten Reisende mit der Studien- oder Arbeitserlaubnis automatisch eine eTA Kanada. Wer nicht für die eTA infrage kommt, erhält eine offizielle Aufforderung, den Reisepass zuzusenden, um das erforderliche Visum (Visitor Visa) erhalten zu können.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über die eTA für Kanada ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über die eTA für Kanada.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden eine eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,15 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf eine eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.