Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 22.03.2024 | ±4 Minuten Lesezeit

Am 29. Februar 2024 haben die kanadischen Behörden die Bestimmungen für die Beantragung einer eTA für Reisende aus Mexiko verschärft. Mexikaner/-innen müssen seitdem strengere Voraussetzungen erfüllen, um für eine eTA Kanada infrage zu kommen und eTAs, die vor dem 29. Februar 2024 erteilt wurden, sind nicht mehr gültig.

Neue Voraussetzungen für den eTA-Antrag

Seit Ende Februar gelten für Reisende mit der mexikanischen Staatsangehörigkeit einige zusätzliche Voraussetzungen für die Verwendung der eTA. Mexikanische Staatsangehörige müssen nicht nur die regulären eTA Einreisebestimmungen, sondern auch einige weitere Voraussetzungen erfüllen, um mit einer eTA nach Kanada einreisen zu dürfen. Sie müssen:

  • mit dem Flugzeug in Kanada ankommen;
  • für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten nach Kanada reisen;
  • entweder in den vergangenen 10 Jahren ein kanadisches Visitor Visa besessen haben;
  • oder zum Zeitpunkt der Beantragung der eTA ein US-amerikanisches Non-Immigrant Visa besitzen.

Mexikanische Reisende, die mit dem Auto, Bus, Zug oder Boot nach Kanada reisen, dürfen seit der Einführung der neuen Regeln also keine eTA mehr verwenden. Auch Mexikaner/-innen, die in den vergangenen 10 Jahren kein kanadisches Visitor Visa besessen haben und derzeit nicht im Besitz eines US-amerikanischen Visums sind, dürfen nicht mehr auf eine eTA zurückgreifen, sondern müssen für Ihre Reise nach Kanada ein Visum beantragen. Die Kosten für ein Visum sind deutlich höher als die Kosten einer eTA. Außerdem müssen für einen Visumantrag unter Umständen die biometrischen Daten erfasst werden. Aufgrund der neuen Regeln wird eine Reise nach Kanada für viele Mexikaner/-innen komplizierter und teurer.

Zuvor erteilte eTAs wurden widerrufen

Die neuen Regeln gelten seit dem 29. Februar 2024, aber haben auch einen Einfluss auf Mexikaner/-innen, die bereits vor diesem Datum eine eTA beantragt hatten. Mexikanische Reisende, die vor dem 29. Februar 2024 eine eTA Kanada erhalten haben, dürfen sie nämlich nicht mehr verwenden. Alle eTAs, die vor diesem Datum an mexikanische Staatsangehörige erteilt wurden, wurden rückwirkend widerrufen. Betroffene Reisende müssen entweder erneut eine eTA beantragen oder, wenn sie die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen, ein kanadisches Visitor Visa beantragen.

Eine Ausnahme gilt für mexikanische Reisende, die sich bereits in Kanada aufhalten. Sie dürfen so lange im Land bleiben, wie ihre ursprüngliche Reisegenehmigung ihnen gestattet. Sobald Kanada verlassen wird, müssen jedoch auch diese Reisenden die neuen Voraussetzungen erfüllen, um erneut nach Kanada einreisen zu dürfen. Das heißt, dass sie entweder eine neue eTA oder ein Visitor Visa beantragen müssen. Eine weitere Ausnahme gilt für Mexikaner/-innen, die eine gültige Work Permit oder Study Permit besitzen. Sie dürfen selbst in dem Fall nach Kanada reisen, wenn die daran verbundene eTA vor dem 29. Februar 2024 erteilt wurde.

Hintergrund der Regeländerung

Die Verschärfung der Voraussetzungen für die eTA für Mexikaner/-innen ist zum Teil auf die hohe Anzahl an Asylanträgen von mexikanischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Seit 2016, als die Visumpflicht für Mexikaner/-innen abgeschafft wurde, ist die Anzahl an Asylanträgen von Mexikaner/-innen in Kanada stark gestiegen. 2023 wurde mit 25.000 Asylanträgen ein Höhepunkt erreicht. Von allen Asylanträgen in Kanada im Jahr 2023 wurden 18 Prozent von mexikanischen Staatsangehörigen eingereicht. Nur 2.894 dieser Anträge wurden genehmigt. Am 31. Dezember 2023 mussten die kanadischen Ausländerbehörden noch 28.165 Asylanträge von Mexikaner/-innen bearbeiten. Aus diesen Zahlen kann geschlossen werden, dass die kanadischen Behörden mit der hohen Anzahl an Asylanträgen von Mexikaner/-innen überlastet sind.

Die Verschärfung der Visabestimmungen für mexikanische Staatsangehörige hat unter anderem das Ziel, die Ausländerbehörden zu entlasten. Der kanadische Minister für Öffentliche Sicherheit und Einwanderung hat Anfang des Jahres bereits über eine Wiedereinführung der Visumpflicht für mexikanische Staatsangehörige nachgedacht. Es ist letztendlich nicht zu einer vollständigen Wiedereinführung der Visumpflicht gekommen, aber die Bestimmungen für die Beantragung einer eTA wurden für mexikanische Reisende deutlich verschärft.

eTA-Regeln für Europäer/-innen bleiben unverändert

Die verschärften Voraussetzungen für die Beantragung einer eTA gelten nur für Reisende mit der mexikanischen Staatsangehörigkeit. Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen weiterhin für die eTA infrage und brauchen bei der Beantragung der Einreisegenehmigung keine neuen Voraussetzungen zu beachten. Wenn sie die regulären Voraussetzungen erfüllen, können sie die eTA für Kanada ganz einfach online beantragen.

Sofort eine eTA beantragen

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,19 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.