Anfang 2024 wurde das Visum für Kenia durch die eTA ersetzt. Genau wie das Visum ist auch die eTA für Kenia ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer dürfen Sie einmal nach Kenia reisen und bis zu 90 Tage im Land verbringen.

Die eTA für Urlaubs- und Geschäftsreisende

Für Kenia werden verschiedene Visa angeboten. Die eTA Kenia für Urlaubs- und Geschäftsreisende ist die meistgewählte Variante. Diese Reisegenehmigung ist für die meisten Reisezwecke geeignet und hat eine lange Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Damit bietet die eTA genügend Zeit, verschiedene Orte in Kenia zu erkunden. Die Beantragung erfolgt einfach online mit einem digitalen Antragsformular. Wenn Sie unsicher sind, ob die eTA für Ihre Reise geeignet ist, lesen Sie die Seite mit den Voraussetzungen für die Einreise mit dem Visum Kenia.

Zebras in der kenianischen SavanneZebras in der kenianischen Savanne

Gültigkeitsdauer für die Einreise nach Kenia

Die eTA Kenia, die Sie auf dieser Website beantragen können, hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Das bedeutet, dass Sie ab dem Moment der Erteilung 90 Tage Zeit haben, um nach Kenia einzureisen. Bei der Beantragung Ihres Visums brauchen Sie also noch nicht genau zu wissen, wann Sie reisen werden. Wenn Sie erst später als 90 Tage nach der Genehmigung in Kenia ankommen, ist Ihre eTA nicht mehr gültig und dürfen Sie nicht in das Land einreisen. In dem Fall müssen Sie eine neue eTA beantragen.

Dennoch können Sie Ihre eTA bereits mehr als 90 Tage vor Ihrem voraussichtlichen Ankunftsdatum beantragen. Ihr Antrag wird gegebenenfalls aufgrund des von Ihnen angegebenen Ankunftsdatums zurückgestellt, um sicherzustellen, dass Ihr Visum während Ihrer Reise nach Kenia gültig ist. Wenn Sie Ihren Antrag weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise nach Kenia einreichen, wird Ihr Antrag sofort bearbeitet.

Sie beantragen Ihr Visum mehr als 30 Tage vor Ihrer Abreise

Beantragen Sie die eTA mehr als 30 Tage vor Ihrer Abreise?
Es ist immer empfehlenswert, ein Visum lange vor der Abreise zu beantragen. Das gilt auch für die eTA Kenia. Um sicherzustellen, dass die Gültigkeitsdauer Ihres Visums nicht abläuft, bevor Sie in Kenia ankommen, kann Ihr Antrag zurückgestellt werden. Das geschieht auf der Grundlage des voraussichtlichen Ankunftsdatums, das Sie in das Antragsformular eintragen. Ihr Visumantrag wird genau 30 Tage vor diesem Datum automatisch weiterbearbeitet. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die erwartete Bearbeitungszeit. Anträge werden im Durchschnitt nach 9 Tagen genehmigt. So erhalten Sie Ihr Visum rechtzeitig und wird sichergestellt, dass Sie nicht vergessen, Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt einzureichen.
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Erlaubte Aufenthaltsdauer in Kenia

Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit der eTA Kenia beträgt 90 Tage, ebenso wie die Gültigkeitsdauer. Das bedeutet, dass Sie sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten dürfen. Bei Ihrer Einreise nach Kenia erhalten Sie einen Stempel in Ihren Reisepass. Die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen beginnt zu diesem Zeitpunkt. Dabei wird die Gültigkeitsdauer, die mit der Erteilung Ihres Visums begann, nicht beachtet. Es spielt also keine Rolle, ob Sie am ersten oder am letzten Tag der Gültigkeitsdauer Ihrer eTA nach Kenia einreisen. Sie dürfen immer 90 Tage im Land bleiben.

Ein Beispiel mit Reisedaten

Angenommen, Sie beantragen am 1. Januar ein Visum für Ihre Reise nach Kenia. Sie tragen in das Antragsformular ein, dass Sie erwarten, am 31. Mai nach Kenia einzureisen. Ihr Antrag wird dann automatisch zurückgestellt und genau 30 Tage im Voraus, also am 1. Mai, bearbeitet. Am 8. Mai wird Ihr Antrag genehmigt und erhalten Sie Ihre eTA. Sie dürfen dann zwischen dem 8. Mai und 90 Tage danach, also dem 6. August, in Kenia ankommen. Da sich etwas in Ihren persönlichen Reiseplänen ändert, werden Sie nicht am 31. Mai, sondern erst am 1. Juli in Kenia ankommen. Bei der Einreise erhalten Sie von dem/-r Mitarbeiter/-in der Ausländerbehörden einen Stempel in Ihren Pass mit dem Tag der Einreise: dem 1. Juli. Sie dürfen dann bis zu 90 Tage in Kenia bleiben. Das bedeutet, dass Sie das Land spätestens am 29. September verlassen müssen. Sie dürfen selbstverständlich auch früher ausreisen.

Einreisebestimmungen bei Reisen in Nachbarländer

Möchten Sie von Kenia aus in ein Nachbarland reisen und danach wieder nach Kenia zurückreisen?
Die eTA Kenia ist ein Single-Entry Visum. Das Visum darf daher nur für eine einzige Reise nach Kenia verwendet werden. Die Gültigkeit des Visums läuft automatisch ab, sobald Sie das Land verlassen. Allerdings gilt mit einigen Nachbarländern Kenias ein besonders Abkommen. Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt in Kenia nach Burundi, in die Demokratische Republik Kongo, nach Ruanda, nach Südsudan, nach Tansania oder nach Uganda reisen, dürfen Sie mit demselben Visum ein zweites Mal nach Kenia einreisen. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer Ihres Visums bei der zweiten Einreise nicht abgelaufen sein darf. Berücksichtigen Sie zudem die Einreisebestimmungen des Nachbarlandes, in das Sie reisen.


Die Gültigkeit Ihres Visums kann früher ablaufen

Ihre eTA für Kenia ist nur gültig, wenn Sie alle Bestimmungen für die Einreise mit dem Visum erfüllen. Wenn Sie nicht (mehr) alle Voraussetzungen erfüllen, ist Ihr Visum ungültig. Beachten Sie vor allem, dass Ihr Reisepass bei der Einreise nach Kenia noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

Länger als 90 Tage in Kenia bleiben

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in Kenia aufzuhalten:

  • Sie können nach der Ankunft in Kenia die erlaubte Aufenthaltsdauer mit Ihrem Visum verlängern lassen.
  • Sie können Kenia verlassen und in einem anderen Land nochmals eine eTA Kenia beantragen.
  • Sie können eine andere Art von Visum beantragen. Für weitere Informationen darüber wenden Sie sich bitte an die kenianische Botschaft. Das Antragsverfahren ist jedoch oft komplizierter und die Bearbeitung dauert länger.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Kenia. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (32,50 USD pro Visum, über www.etakenya.go.ke), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 32,50 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 34,01 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Kenia abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.