Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 01.02.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Am 23. Dezember 2023 wurden sechs Länder zur Liste von Ländern hinzugefügt, deren Staatsangehörige visumfrei in die Türkei einreisen dürfen. Dabei handelt es sich um Bahrein, Kanada, Oman, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Vereinigten Staaten von Amerika. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen bereits seit einigen Jahren kein Visum mehr für die Einreise in die Türkei.

Visumfreies Reisen für mehr Länder

Seit dem 23. Dezember 2023 brauchen Reisende mit einem Reisepass der Länder Bahrein, Kanada, Oman, Saudi-Arabien, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Vereinigten Staaten von Amerika für kurze touristische Reisen in die Türkei kein Visum mehr zu beantragen. Dieser Entschluss, der von Präsident Erdoğan in einer offiziellen Mitteilung angekündigt wurde, bedeutet, dass Besitzer/-innen eines Reisepasses eines dieser Länder ohne Visum in die Türkei einreisen dürfen. Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum in der Türkei aufhalten. Der Reisepass, mit dem gereist wird, muss jedoch am Tag der Einreise in die Türkei noch mindestens 6 Monate gültig sein. Hiervor mussten Staatsangehörige der genannten Länder ein (E-)Visum für die Türkei beantragen, wenn sie das Land besuchen wollten.

Abschaffung der Visumpflicht für andere Reisende

Im Jahr 2013 führte Türkei ein E-Visum ein, woraufhin Reisende aus bestimmten Ländern kein Visum mehr benötigten. Diese Reisenden brauchten für eine touristische Reise weder vor der Abreise bei der Botschaft noch bei der Einreise ein Visum zu beantragen. Für Reisende aus den meisten Ländern galt damals jedoch noch eine Visumpflicht. Im Laufe der Jahre wurde es Reisenden aus einer zunehmenden Anzahl an Ländern ermöglicht, ohne Visum in die Türkei einzureisen, angefangen bei Katar und Kuwait. Daraufhin wurden auch Deutschland, Italien und Frankreich zur Liste von Ländern hinzugefügt, für die keine Visumpflicht für die Türkei gilt. Im März 2020 wurde die Visumpflicht für die Türkei für viele weitere europäische Staatsangehörigkeiten aufgehoben, worunter die Niederlande, Belgien, Österreich, Spanien, Polen und das Vereinigte Königreich. Für Reisende aus diesen Ländern bedeutet das, dass auch sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne (E-)Visum in die Türkei reisen dürfen. Dass die türkische Regierung weitere Länder zu dieser Liste hinzufügt, ist daher wenig überraschend.

Tourismus durch visumfreies Reisen stimulieren

Genau wie die Regierungen vieler anderer Länder, die die Visumpflicht für Reisende aufgehoben haben, war auch für die türkische Regierung die Förderung des Tourismus ein wichtiger Beweggrund für den Beschluss. Zwischen 2019 und 2022 ist die Anzahl an Touristen/-innen in der Türkei stark gesunken, was selbstverständlich auf die Coronapandemie zurückzuführen ist. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2023 hat sich das wieder leicht erholt. In dem Zeitraum kamen 4,6 Millionen mehr internationale Reisende in das Land als in den ersten 10 Monaten des Jahres 2022. Die meisten Reisenden kamen aus Deutschland, Russland und dem Vereinigten Königreich, also Ländern, deren Staatsangehörige kein Visum für die Türkei beantragen müssen. Den Erwartungen entsprechend soll die Ermöglichung des visumfreien Reisens für Reisende aus zusätzlichen Ländern einen positiven Effekt auf die Anzahl an Touristen/-innen haben, die die Türkei besuchen.

Für andere Reisezwecke ist oft ein Visum erforderlich

Reisende aus Ländern, die nicht auf der türkischen Liste von Ländern, deren Staatsangehörige visumfrei reisen dürfen, aufgeführt sind, müssen für die Einreise in die Türkei immer ein Visum beantragen. Reisende aus Ländern, die auf dieser Liste stehen, dürfen in der Regel nur zu touristischen Zwecken einreisen. Wer zu einem anderen Zweck in die Türkei reisen möchte, etwa für die Arbeit oder ein Studium, muss also ein Visum beantragen. Visa für diese Reisezwecke werden über die Botschaft beantragt. Reisende, die für touristische Reisen von über 90 Tagen oder innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen insgesamt mehr als 90 Tage in der Türkei verbringen möchten, müssen ein Touristenvisum beantragen. Abhängig von der Staatsangehörigkeit des/der Reisenden kann der Antrag online oder über die Botschaft gestellt werden.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für die Türkei. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (36,05 USD pro Visum, über www.evisa.gov.tr), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 36,05 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 20,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Türkei abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.