Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 24.06.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Die US-Regierung haben kürzlich einige strenge Vorschriften gelockert, die afghanische Staatsangehörige einhalten müssen, wenn sie in die USA einwandern möchten.

Strenge Einwanderungsregeln für Afghanen gelockert

Die US-Regierung hat kürzlich einige strenge Einreisevorschriften für Afghanen gelockert, die in die USA einwandern möchten. Bis zuletzt hatten afghanische Staatsangehörige, die unter dem Taliban-Regime eine zivile Funktion innehatten oder für staatliche Dienstleistungen bezahlten, keine Möglichkeit, ein Visum für die Vereinigten Staaten zu erlangen. Die US-Regierung war besorgt, dass diese Personen an terroristische Gruppen verbunden sein würden. Zuletzt teilte die Regierung unter Biden mit, dass dies nicht mehr der Fall ist.

Sowohl der Minister für Heimatschutz als auch der Außenminister haben die US-Regierung im Rahmen des Immigration and Nationality Act dazu gedrängt, für Bürger, die ansonsten Anspruch auf ein Visum hätten, Ausnahmen auf Einzelfallbasis zu machen. Dies ermöglicht es der Regierung, Afghanen, die keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, Schutz zu gewähren. Sie ermöglicht es ihnen auch, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten zu erhalten. Anspruchsberechtigt sind alle Afghanen, die während des Taliban-Regimes zwischen September 1996 und Dezember 2001 und nach August 2021 als Beamte gearbeitet haben.

Viele Einwanderungsgesetze sind noch unklar

Afghanen, die im Rahmen des 2009 vom Kongress eingeführten Sonderprogramms Special Immigrant Visa (SIV) einen Antrag auf Einreise in die USA gestellt haben, müssen unter anderem ein Empfehlungsschreiben einer Führungskraft aus einem US-Projekt in Afghanistan vorlegen. Nach Angaben des International Refugee Assistance Project (IRAP), einer privaten Organisation in den USA, wurden die Antragsteller/-innen jahrelang aufgefordert, das Empfehlungsschreiben von einem/-r Staatsangehörigen der USA beglaubigen oder unterschreiben zu lassen, wenn die Führungskraft kein/-e Staatsangehörige/-r der USA war.

Es ist noch unklar, ob diese Voraussetzung erhalten bleiben wird. Nach Angaben des IRAP verlangt das US-Außenministerium zwar diese unterzeichneten Papiere, aber der Kongress hat diese Anforderung nie offiziell gestellt. Das Außenministerium teilte mit, dass die Antragsteller/-innen weiterhin versuchen sollten, ein solches Schreiben zu erhalten und bekräftigte, dass die Anforderung noch nicht vollständig fallen gelassen wurde.

Das IRAP meint, dass diese Anforderung ungerechtfertigte Hindernisse und Schwierigkeiten für Antragsteller/-innen schafft, die womöglich Schwierigkeiten haben, Staatsangehörige der USA zu finden, die bereit sind, das Papier zu unterschreiben. Dies ist im vergangenen Jahr zunehmend schwieriger geworden, da die USA Ihre Armee und Ihr sonstiges Personal aus Afghanistan abgezogen hat. Dies gilt insbesondere für Afghanen, die entlassen wurden oder zwangsweise Ihre Kontaktdaten ändern mussten.

Brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung? Beantragen Sie dann ein ESTA

Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder (anderen) EU-Ländern, die sich nicht permanent in den Vereinigten Staaten niederlassen wollen und sich nur vorübergehend dort aufhalten möchten, müssen een ESTA beantragen. Ein ESTA ist eine elektronische Reisegenehmigung, womit man ohne Visum in die USA reisen darf. Das ESTA ist ab dem Genehmigungszeitpunkt zwei Jahre lang gültig und kostet 49,95 €. Ein ESTA erlaubt mehrere Aufenthalte in den USA von bis zu 90 Tagen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.