Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 24.03.2023 | ±5 Minuten Lesezeit

Für viele europäische Reisende, die für einen Transit oder einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in die USA reisen, reicht das ESTA aus. Das ESTA ist für Urlaubs- und Geschäftsreisen geeignet, nicht aber für Personen, die für einen US-amerikanischen Arbeitgeber arbeiten möchten. Dafür ist ein Visum erforderlich.

Mit einem ESTA oder Visum in den USA arbeiten

Die meisten europäischen Reisenden, die für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Transit in die USA reisen, können dafür ein ESTA verwenden. Sie müssen alle Bestimmungen für die Einreise mit einem ESTA erfüllen, um diese Reisegenehmigung für die USA beantragen zu können. Das ESTA ist nicht nur für Urlaubsreisen ausgelegt, sondern kann auch für bestimmte geschäftliche Tätigkeiten in den USA verwendet werden, wie die Teilnahme an Konferenzen. Mit einem ESTA dürfen Sie sogar bezahlte Arbeit in den USA verrichten, wenn Ihr Arbeitgeber seinen Hauptsitz außerhalb der USA hat. Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingehen möchten, benötigen Sie jedoch ein Visum.

Wenn Sie aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die USA reisen, können Sie anstelle des ESTA auch ein B-2-Visum (für Tourismus) oder ein B-1-Visum (für Geschäftsreisen) beantragen. Ein Visumantrag ist jedoch teurer und dauert länger als die Beantragung eines ESTA. Daher wird dies nur Reisenden empfohlen, die nicht für das ESTA infrage kommen, z. B. aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder da sie nicht alle Einreisebestimmungen mit dem ESTA erfüllen.

Geschäftliche Tätigkeiten in den USA

Sie dürfen sowohl mit einem ESTA als auch mit dem B-1-Visum für die USA verschiedene geschäftliche Tätigkeiten in den USA verrichten, aber keine der beiden Reisegenehmigungen erlaubt es Ihnen, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber einzugehen. Jeder Aufenthalt in den USA mit einem ESTA darf höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage dauern. Das B-1-Visum ist ein sogenanntes Non-Immigrant Visa, was bedeutet, dass auch mit diesem Visum nur ein befristeter Aufenthalt in den USA erlaubt ist.

Arbeit für einen US-Arbeitgeber nur mit Visum erlaubt

Reisende, die ein ESTA oder ein Visum der Kategorie B besitzen, dürfen also kein Arbeitsverhältnis mit einer Firma oder Organisation in den USA eingehen. Dafür ist ein anderes Visum erforderlich. Es gibt einige Non-Immigrant Visa, die für befristete Anstellungen geeignet sind, darunter das H-1B, L-1 und O-1-Visum. Personen, die in die USA auswandern möchten, um sich dort permanent niederzulassen und/oder für einen längeren Zeitraum dort zu arbeiten, sollten ein sogenanntes Immigrant Visa beantragen.

US-Aufenthalt nach Ablauf der Beschäftigung: Grace Period

Befristete Arbeitsvisa für die USA sind in der Regel für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gültig, das man in den USA eingeht. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses jedoch noch 60 weitere Tage in den USA aufhalten. Das ist die sogenannte Grace Period, eine Schonfrist von höchstens 60 Tagen, in der ein neues befristetes Aufenthaltsvisum beantragt werden kann.

Zum Beispiel: Sie haben ein befristetes Arbeitsvisum (Non-Immigrant Visa), mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, da Ihr Arbeitsverhältnis in den USA 2 Jahre dauert. Im Prinzip müssen Sie die USA dann verlassen, sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie die gesamten 2 Jahre bei diesem Arbeitgeber angestellt sind, gibt es keine Grace Period. Wenn Sie jedoch während der 2 Jahre bei dem entsprechenden Arbeitgeber kündigen oder wenn Sie entlassen werden, dürfen Sie noch bis zu 60 Tage in den USA bleiben. Sie dürfen sich jedoch niemals länger in den USA aufhalten als bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Visums (das letzte Datum Ihres ursprünglichen Arbeitsvertrags). Sollten Sie zum Beispiel 40 Tage vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums entlassen werden, dürfen Sie noch höchstens 40 Tage in den USA bleiben.

Voraussetzungen für den Antrag auf einen neuen Status

Die Grace Period beginnt in den meisten Fällen automatisch am ersten Tag nach dem offiziellen Verlassen des Arbeitgebers. Dabei spielt es keine Rolle, ob das freiwillig oder unfreiwillig geschah. Inhaber/-innen eines Non-Immigrant Visa haben während der Grace Period je nach persönlicher Situation die folgenden Möglichkeiten:

  • Change of Status: In diesem Fall beantragt der/die Reisende während der Grace Period nochmals dasselbe Non-Immigrant Visa, durch einen neuen Antrag auf dasselbe Visum von einem US-amerikanischen Arbeitgeber, oder eine andere Art von Non-Immigrant Visa.
  • Adjustment of Status: In diesem Fall beantragt der/die Reisende, der/die ein Non-Immigrant Visa besitzt, ein Immigrant Visa. Das ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel für Investoren/-innen und Personen mit nachweislich außergewöhnlichen Fähigkeiten.
  • Wenn die Grace Period für eine/-n Antragsteller/-in aufgrund bestimmter Umstände nicht ausreichend ist, ist ein sogenanntes Employment Authorization Document erforderlich. Dieses Dokument wird nur unter besonderen Umständen erteilt.

Wenn Sie die USA bereits verlassen haben

Arbeitnehmer/-innen können die Schonfrist nur beanspruchen, solange sie sich in den USA befinden. Wenn man die Vereinigten Staaten verlassen hat, muss für die erneute Einreise in die USA eine neue Reisegenehmigung beantragt werden. Für einen Transit oder eine Reise aus touristischen oder geschäftlichen Gründen kann einfach online ein ESTA beantragt werden. Der/die Reisende muss jedoch alle Bestimmungen für die Einreise mit einem ESTA erfüllen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.