Die US-Behörden haben im Mai 2025 die Erteilung von Studienvisa vorübergehend ausgesetzt. Mittlerweile hat das US-Außenministerium die Bearbeitung dieser Visumanträge wieder aufgenommen. Ab jetzt werden allerdings die Social-Media-Kanäle von Antragstellenden gründlich auf Beiträge überprüft, die als feindlich gegenüber den USA betrachtet werden.
Vorübergehend keine Studienvisa erteilt
Ende Mai dieses Jahres hat die Regierung von Präsident Trump die Erteilung von Studienvisa vorübergehend ausgesetzt. Die US-Behörden hatten vor, die Social-Media-Kanäle von Antragstellenden gründlicher zu überprüfen. Laut einem Sprecher des US-Außenministeriums wird diese Überprüfung sehr ernst genommen, um das Einwanderungsverfahren so sicher wie möglich zu gestalten. Worauf die US-Ausländerbehörden bei diesen Kontrollen genau achten werden, wurde jedoch nicht angegeben.
Hintergrundprüfung von Antragstellenden auf ein Studienvisum
In den vergangenen Monaten hat die Regierung von Trump die Überprüfung von Antragstellenden auf ein Studienvisum bereits intensiviert. Dabei wurde insbesondere auf Beiträge geachtet, die die palästinensische Sache unterstützen oder als antisemitisch oder bedrohlich für die jüdische Gemeinschaft angesehen werden. Falls solche Nachrichten gefunden werden sollten, könnte das Studienvisum verweigert werden.
Die US-Behörden haben in den vergangenen Monaten einigen Universitäten vorgeworfen, antisemitische Äußerungen und propalästinensischen Aktivismus zu tolerieren. Infolgedessen wurden Millionen von Dollar an Fördermitteln für diese Universitäten gestrichen. Daraufhin warfen die Universitäten Trump vor, die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Campus der Universität Harvard
Soziale Medien und Studienvisa
Mittlerweile hat das US-Außenministerium angekündigt, dass die Erteilung von Studienvisa wieder aufgenommen wird. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass Antragstellende ihre Profile in sozialen Medien öffentlich zugänglich machen. Das würde eine gründlichere Überprüfung ermöglichen, mit der feindliche Äußerungen gegen die Bürger/-innen, die Kultur, die Regierung, die Institutionen oder die Grundwerte der USA gefunden werden können. Studierende, die ihr Profil weiterhin auf „privat“ schalten, werden verdächtigt, ihre Online-Aktivitäten verbergen zu wollen.
Strengere Kontrollen beim ESTA-Antrag
In den vergangenen Monaten wurden auch die Einreisebestimmungen mit einem ESTA verschärft. Seit Januar müssen Reisende im Antragsformular ihr Geschlecht bei der Geburt angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person sich derzeit als jemand mit einem anderen Geschlecht identifiziert. Darüber hinaus ist es seit Mai verpflichtend, zusätzlich zum Passscan ein Lichtbild für den ESTA-Antrag einzureichen. Mit einem ESTA darf man nicht in den USA studieren, aber das ESTA ist der schnellste und einfachste Weg, die Einreisebestimmungen zu erfüllen. Für den ESTA-Antrag ist es nicht erforderlich, die Profile auf sozialen Medien öffentlich zugänglich zu machen. Reisende müssen jedoch Ihre Benutzernamen der Kanäle in das ESTA-Formular eintragen.
Das ESTA ist 2 Jahre gültig. Während dieser Zeit darf man beliebig oft in die USA reisen. Jeder Aufenthalt darf jedoch höchstens 90 Tage dauern. Studierende, die sich für ein Studium in den USA interessieren, können mit einem ESTA verschiedene Universitäten besuchen. Auf diese Weise kann man entscheiden, ob man tatsächlich im Land studieren möchte oder nicht.