Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 28.03.2025 | ±3 Minuten Lesezeit

Die US-Behörden haben am 20. Januar 2025 die Regeln in Bezug auf die Angabe des Geschlechts im Reisepass verschärft. Seitdem werden in den USA keine Pässe mit dem Vermerk X mehr ausgestellt. Diese Maßnahme hat auch Auswirkungen auf Europäer/-innen, die ein ESTA oder ein Visum für die USA beantragen möchten, insbesondere auf Personen aus der LGBTQ-Gemeinschaft.

US-Pässe mit X werden nicht mehr ausgestellt

Der US-amerikanische Präsident Trump erließ am 20. Januar 2025 die Verordnung Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government. Nach Ansicht der US-Behörden wird dieses Gesetz Frauen vor extremen Gender-Ideologien schützen und die biologische Wahrheit wiederherstellen.

Infolgedessen werden seit Ende Januar nur noch US-amerikanische Pässe mit der Geschlechtsangabe M (male) oder F (female) ausgestellt. Seitdem muss das Geschlecht, das im Reisepass vermerkt ist, mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmen, das bei der Geburt festgestellt wurde. Reisepässe mit der Geschlechtsangabe X werden seit Ende Januar nicht mehr ausgestellt. Hiermit wird die Maßnahme von Präsident Biden aus dem Jahr 2022, um Pässe mit dem Geschlecht X zur Verfügung zu stellen, rückgängig gemacht. Bestehende US-amerikanische Pässe mit einem X oder einer Geschlechtsangabe, die vom Geburtsgeschlecht abweicht, bleiben bis zum im Pass angegebenen Ablaufdatum gültig.

Verschärfte Reisehinweise

Seit dem Antritt der neuen amerikanischen Regierung unter Präsident Trump werden europäische Reisende mit immer strengeren Grenzkontrollen konfrontiert. Nach der Einführung des neuen Gesetzes von Donald Trump sollten sich insbesondere Personen, die sich als nicht-binär oder transgender identifizieren, dessen bewusst sein, dass sie bei ihrer Einreise in die USA befragt werden können. Daraufhin haben verschiedene europäische Länder im März 2025 ihre Reisehinweise für die USA verschärft. Unter anderem die deutschen, niederländischen, belgischen, französischen, britischen, dänischen und finnischen Behörden warnen ihre Bürger/-innen, ihre Reise in die USA gut vorzubereiten und den ESTA- oder Visumantrag sorgfältig einzureichen.

Es wird dringend empfohlen, immer mit einem gültigen ESTA oder Visum zu reisen, den bei der Beantragung angegebenen Reisezweck einzuhalten und die maximale Aufenthaltsdauer mit dem ESTA oder Visum nicht zu überschreiten. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Buchungsbestätigung des Rückflugs mitzuführen, damit man nachweisen kann, dass man die USA innerhalb der Gültigkeitsdauer des ESTA oder Visums wieder verlassen wird. Personen aus der LGBTQ-Gemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass die Gesetze und Bräuche ihnen gegenüber in den USA von denen in den meisten europäischen Ländern abweichen können.

Geschlechtsangabe im ESTA-Antrag

Das neue Gesetz in Bezug auf die Geschlechtsangabe im Reisepass hat nicht nur Auswirkungen auf Amerikaner/-innen, sondern auch auf Europäer/-innen, die mit einem ESTA oder Visum in die USA reisen möchten. Reisende müssen im Antragsformular für das ESTA USA ihr Geschlecht angeben. In dieses Feld muss das Geschlecht eingetragen werden, das bei der Geburt festgestellt wurde, auch wenn sich die betreffende Person inzwischen anders identifiziert.

Besitzen Sie einen Reisepass mit der Geschlechtsangabe X? Oder stimmt das Geschlecht in Ihrem Pass nicht mit dem biologischen Geschlecht überein, das bei Ihrer Geburt festgestellt wurde? Dann wird empfohlen, sich mit dem US-Konsulat oder der US-Botschaft in Verbindung zu setzen, bevor Sie Ihr ESTA beantragen. Das US-Konsulat und die US-Botschaft können Sie über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,48 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.