Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 22.09.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Israel könnte der Aufnahme in das US-Programm für visumfreies Reisen einen Schritt näher gekommen sein. Kürzlich debattierte das israelische Parlament einen Gesetzentwurf des israelischen Justizministeriums über die Erfassung von Informationen über Personen, die nach Israel ein- und ausreisen.

Zweck des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf ist Teil einer Reihe von legislativen Maßnahmen, die das israelische Justizministerium ausgearbeitet hat. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Israelis die Möglichkeit zu bieten, ein ESTA beantragen zu können. Das Antragsverfahren für ein ESTA ist nämlich einfacher und kostengünstiger als das für ein physisches Visum. Um am Visa Waiver Program teilzunehmen, stellt die US-Regierung eine Reihe strenger Kriterien. Eine davon ist die gemeinsame Nutzung der Daten von Reisenden über ein gesichtertes System.

Die im Rahmen dieses Gesetzes erhobenen Fluggastdaten werden in einem so genannten PNR-System (Passenger Name Record) verschlüsselt, das mit einem Reisenden einer bestimmten Buchung verknüpft ist. Die Erfassung von Daten durch verschiedene Fluggesellschaften ermöglicht es Ländern auf der ganzen Welt, zuverlässige und direkte Informationen über Fluggäste zu erhalten. Mit dem neuen Gesetzentwurf will sich auch Israel an dieses System anschließen. Die Daten israelischer Reisender werden an ein nationales Zentrum übermittelt, das Teil der israelischen Steuerbehörde sein wird. Dadurch kann dieses Zentrum einen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus leisten und die Sicherheit und Grenzkontrollen in der Zivilluftfahrt verbessern.

Gründe für die Verzögerung der Aufnahme Israels in das Visa Waiver Program

Israel möchte bereits seit langem am amerikanischen Visa Waiver Program teilnehmen, stößt dabei aber auf zahlreiche Probleme. So muss das israelische Parlament nach den VWP-Bestimmungen drei Gesetzentwürfe verabschieden, bevor Israel Ende 2023 dem VWP beitreten kann. Bislang liegt erst ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vor. Darüber hinaus muss Israel bis Ende September nachweisen, wie viel Prozent der von israelischen Staatsangehörigen eingereichten Visumanträgen für die USA abgelehnt werden. Liegt der Prozentsatz unter drei Prozent, kann Israel dem VWP beitreten, sofern es auch alle anderen Kriterien erfüllt.

Dies sind nicht die einzigen Hindernisse, die Israel überwinden muss. Um zum VWP zugelassen zu werden, muss ein Land allen Reisenden mit einem Reisepass der USA an allen Grenzübergängen Vorteile gewähren. Dies bedeutet, dass es US-Bürgern möglich sein sollte, ohne Visum nach Israel einzureisen, auch aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland. Israel erlaubt dies derzeit aus Sicherheitsgründen nicht. Diese Beschränkung gilt auch für US-Amerikaner mit palästinensischen Wurzeln, die über das Ausland nach Israel einreisen. Israel wird diese Beschränkung aufheben müssen, wenn es zum VWP zugelassen werden will.

Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende können ein ESTA beantragen

Da Deutschland, Österreich und die Schweiz an das VWP angeschlossen sind, können Reisende aus diesen Ländern, die nach Amerika reisen möchten, problemlos online ein ESTA beantragen. Das ESTA ist ab dem Datum der Erteilung zwei Jahre lang gültig und Sie können sich mit diesem ESTA bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage in den USA aufhalten. Wenn Sie sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten möchten oder die ESTA-Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten Sie trotzdem ein physisches Visum bei der Botschaft beantragen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.