Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 12.01.2024 | ±5 Minuten Lesezeit

Reisen Sie demnächst für Ihre Arbeit nach Indien? Dann benötigen Sie ein Geschäftsvisum, das sogenannte e-Business Visum Indien. Um dieses Visum zu beantragen, müssen Sie ein digitales Antragsformular ausfüllen und diverse Dokumente hochladen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.

Verschiedene Arten von E-Visa für Indien

Indien hat verschiedene Arten von E-Visa, mit denen Reisende das Land besuchen können. Dabei handelt es sich um elektronische Visa, die online beantragt werden können. Jedes E-Visum ist für einen anderen Reisezweck ausgelegt. Reisende, die zu touristischen Zwecken nach Indien reisen, können z. B. das e-Tourist Visum verwenden. Damit können Sie für einen Urlaub oder einen Besuch von Freunden und Familie in das Land reisen. Das Touristenvisum ist jedoch nicht geeignet, wenn Sie zu geschäftlichen Zwecken in das asiatische Land reisen. In dem Fall müssen Sie ein Geschäftsvisum beantragen, nämlich das e-Business Visum für Indien.

Beantragen Sie jetzt das e-Business Visum für Indien

Gültigkeit und erlaubte geschäftliche Tätigkeiten

Das e-Business Visum Indien ist ein Jahr gültig und darf während dieses Zeitraums von 365 Tagen mehrmals für die Einreise in das Land verwendet werden (Multiple-Entry). Jeder Aufenthalt in Indien darf höchstens 180 aufeinanderfolgende Tage dauern. Mit dem e-Business Visum dürfen Sie verschiedene geschäftliche Aktivitäten verrichten. Sie dürfen Unternehmen besuchen, an Verhandlungen teilnehmen sowie an Geschäftstreffen teilnehmen. Außerdem ist es unter anderem erlaubt, Produkte und Dienste zu verkaufen und Personal anzuwerben. Keine dieser Tätigkeiten darf jedoch im Auftrag einer indischen Organisation ausgeführt werden.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Auf dieser Website können Sie das e-Business Visum für Indien einfach mithilfe des deutschsprachigen Antragsformulars beantragen. Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt und die Kosten beglichen haben, müssen Sie noch einige Dokumente digital einreichen, um den Antrag zu vervollständigen. Neben einem deutlichen Lichtbild und einem Foto oder Scan eines gültigen Reisepasses müssen seit Kurzem auch eine Visitenkarte und ein Einladungsschreiben eingereicht werden. Im Folgenden lesen Sie, worauf Sie beim Hochladen dieser Dokumente achten müssen.

Lichtbild

Es ist wichtig, dass das hochgeladene Lichtbild scharf und vollständig in Farbe ist. Andere Anforderungen sind, dass das Gesicht vollständig sichtbar sein muss, die Person geradeaus in die Kamera blickt und keine Brille trägt. Achten Sie zudem darauf, dass es sich um ein ernsthaftes und aktuelles Foto handelt. Urlaubsfotos in Badeklamotten und Fotos, die mehr als 6 Monate alt sind, sind nicht erlaubt. Das Lichtbild muss zudem einen gleichmäßig hellen Hintergrund haben. Ein anständiges Selfie vor einer weißen Wand ist zumeist ausreichend. Ein Foto eines anderen Fotos wird dahingegen nicht akzeptiert.

Reisepass

Bevor Ihr Visumantrag bearbeitet werden kann, müssen Sie auch einen scharfen Scan oder ein scharfes Foto der Datenseite Ihres Reisepasses hochladen. Der Scan oder das Foto sollte in Farbe sein. Bitte beachten Sie, dass die Datenseite, auf der u. a. der Name, die Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum des/der Reisenden aufgeführt sind, vollständig abgebildet sein muss. Außerdem ist es wichtig, dass der gesamte Text gut lesbar ist. Wenn die Unterschrift auf einer anderen Seite steht, muss auch die andere Seite vollständig zu sehen sein. Sollte auf dem hochgeladenen Dokument auch nur eine kleine Ecke nicht zu sehen sein, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Wenn Sie Ihren Antrag über VisumBeantragen.at einreichen, werden das Antragsformular und die eingereichten Dokumente immer erst geprüft, bevor sie an die Ausländerbehörden weitergeleitet werden. Sollten die Visumberater/-innen einen Fehler in Ihren Daten oder Dokumenten entdecken, werden Sie zeitnah kontaktiert, sodass der Fehler rechtzeitig korrigiert werden kann.

Visitenkarte

Seit einigen Monaten müssen Reisende, die ein e-Business Visum für Indien beantragen, auch ein Foto oder einen Scan ihrer Visitenkarte hochladen. Wenn Sie keine Visitenkarte haben, können Sie auf Ihrem Computer selbst eine Visitenkarte erstellen, einen Screenshot Ihrer E-Mail-Signatur machen oder einen Briefkopf einscannen. Es ist jedoch wichtig, dass das Layout dem einer Visitenkarte ähnelt. Auf der Visitenkarte müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten sein:

  • der Name des/der Reisenden;
  • der Name und die Adresse des Arbeitgebers (im Heimatland);
  • eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des/der Reisenden.

Einladungsschreiben

Geschäftsreisende müssen seit einigen Monaten auch einen Einladungsbrief einreichen. Es sollte sich dabei um einen Einladungsbrief der Organisation handeln, die in Indien besucht wird. Falls Sie noch keinen Einladungsbrief haben, sollten Sie die jeweilige Organisation bitten, eine offizielle Einladung zu schreiben. Der Brief sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • den vollständigen Namen des/der Reisenden;
  • den Namen und die Adresse des Arbeitgebers (im Heimatland);
  • den Namen und die Adresse der Organisation in Indien;
  • die Dauer des Aufenthalts;
  • die Tätigkeiten, die der/die Reisende in Indien ausführen wird.

Bearbeitungszeiten und Kosten des e-Business Visums

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente digital eingereicht haben, wird Ihr Antrag bearbeitet. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie das e-Business Visum für Indien per E-Mail. Das geschieht im Durchschnitt nach 7 Tagen. Bei einem Eilantrag beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit selbst nur 24 Stunden. Für das Einreichen eines Eilantrags zahlen Sie einen Aufpreis von 17,50 €, der zusätzlich zu den regulären Kosten in Höhe von 139,95 € anfällt. Eine Übersicht aller Visabestimmungen erhalten Sie auf der Seite mit den Einreisebestimmungen mit dem Visum Indien.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,55 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.