Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 01.11.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Die indischen Behörden haben Ende Oktober 2024 das Layout des E-Visums überarbeitet. Das neue E-Visum ist deutlich übersichtlicher und gibt klarere Informationen über die Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer in Indien. Für Reisende ändert sich nichts; das Antragsverfahren und die Einreisebestimmungen bleiben unverändert.

Visum im neuen Look

Seit Ende Oktober stellen die indischen Ausländerbehörden neue E-Visa aus. Die Passdaten und Visuminformationen sind im neuen Visum viel deutlicher angegeben als im alten E-Visum. Reisende können die Daten im Visum in einer übersichtlichen Tabelle überprüfen. Obwohl das Visum ein neues Layout hat, ändert sich für Urlaubs- und Geschäftsreisende nichts. Die Voraussetzungen für die Beantragung des Visums, das Antragsverfahren und die Gültigkeitsdauer bleiben unverändert.

Verwirrung über die Gültigkeitsdauer

Bis vor kurzem wurde im E-Visum für Indien nicht deutlich beschrieben, wie lange Reisende mit ihrem Visum in Indien bleiben durften. Das führte bei vielen Reisenden, die ein E-Visum für 30 Tage beantragt hatten, zu Verwirrung. Visa, die vor Ende Oktober 2024 erteilt wurden, enthielten nämlich ein Ablaufdatum des Visums (Date of expiry of ETA). Viele Reisende gingen davon aus, dass sie Indien spätestens an diesem Datum verlassen mussten. Es ging hier allerdings um das letztmögliche Ankunftsdatum in Indien.

Wenn beim Date of expiry of ETA zum Beispiel 01/12/2024 stand, bedeutete das, dass Reisende bis dem 1. Dezember nach Indien einreisen durften. Ab dem tatsächlichen Ankunftstag durften Reisende also noch 30 Tage im Land bleiben, also auch über das Ablaufdatum hinaus, das im alten E-Visum angegeben wurde. Reisende, die am 30. November in Indien ankommen, dürfen also bis zum 30. Dezember im Land bleiben, auch wenn das Visum am 1. Dezember bereits abläuft.

Das neue Layout des E-Visums beseitigt diese Zweideutigkeit. Denn im neuen Visum wird ausdrücklich das späteste Datum angegeben, an dem man nach Indien einreisen darf. Danach wird erläutert, dass das Visum erst 30 Tage nach dem tatsächlichen Ankunftsdatum abläuft und dass Reisende bei der Einreise einen Stempel in ihren Pass erhalten, in dem dieses Datum angegeben wird. Hier erfahren Sie mehr über die Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer in Indien.

Visum nach der Erteilung überprüfen

Es wird empfohlen, alle Daten im Visum nach der Genehmigung des Antrags nochmals sorgfältig zu überprüfen, insbesondere die Passdaten. Ein Fehler in den Passdaten kann dazu führen, dass das Visum ungültig ist und Reisende nicht für den Flug nach Indien einchecken dürfen.

Überprüfen Sie zunächst die Passdaten in der Tabelle unter Personal Information. Der vollständige Name, die Passnummer und das Geburtsdatum müssen korrekt sein. Danach sollten Sie überprüfen, ob die Einreise nach Indien spätestens am Datum stattfindet, das hinter First Entry must be on or before genannt wird. Zum Schluss wird empfohlen, die zusätzlichen Voraussetzungen unter Important Information zu lesen. Hier steht unter anderem eine Liste von Häfen und Flughäfen, an denen Sie mit einem E-Visum einreisen dürfen.

Früher erteilte E-Visum bleiben gültig

Obwohl das E-Visum neu gestaltet wurde, bleiben die Einreisebestimmungen unverändert. E-Visa im alten Design bleiben gültig. Reisende, die vor November 2024 bereits einen Antrag gestellt und ein E-Visum im alten Layout erhalten haben, können also problemlos mit diesem Visum reisen. Beide Varianten des E-Visums werden von den indischen Behörden akzeptiert.

VisumBeantragen.at ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumBeantragen.at ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumBeantragen.at einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.